Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Aufstellung der Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richter durch die Landkreise und kreisfreien Städte (§ 28 VwGO) (Information und Beschluss über das weitere Verfahren)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.05.2009 KA/002/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsdirektor Fieger teilt mit, dass mit
Schreiben vom 23.03.2009 der Präsident des Verwaltungsgerichts Würzburg mitgeteilt
habe, dass in diesem Jahr die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter für
die am 01.04.2010 beginnende Amtszeit anstehe. Die Wahlvorschläge seien von den
Kreistagen der Landkreise und den Stadträten der kreisfreien Städte
entsprechend den Vorgaben des Wahlausschusses zu erstellen.
Der Wahlausschuss befinde u.a. darüber, wie viele
Vorschläge ein Landkreis einreichen könne. Er werde zusammen treten, sobald der
Bezirkstag die in den Wahlausschuss zu berufenden Vertrauensleute bestimmt habe.
Um die Vorarbeiten schon jetzt einleiten zu können,
teile der Präsident des Verwaltungsgerichtes Würzburg die voraussichtliche Zahl
der auf den Landkreis Miltenberg entfallenden Wahlvorschläge mit. Die Zahl sei in
den vergangenen Jahren vom Wahlausschuss entsprechend dem Verhältnis der für
das Verwaltungsgericht Würzburg benötigten doppelten Zahl von ehrenamtlichen
Richtern zur amtlichen Einwohnerzahl der kreisfreien Stadt bzw. des Landkreises
festgelegt worden. Die Gesamtzahl der zu wählenden ehrenamtlichen Richter sei insgesamt
auf 56 festgelegt worden. Es sei damit zu rechnen, dass der Wahlausschuss
diesen Modus beibehalten werde.
Für diesen Fall träfen auf den Landkreis Miltenberg 10
Wahlvorschläge.
Die Wahlvorschläge müssten noch in diesem Jahr durch den
Kreistag beschlussmäßig erstellt werden. Die Landkreisverwaltung beabsichtige
wie beim letzten Mal, die Beschlussfassung über die Vorschlagsliste in der
Oktobersitzung 2009 des Kreistags auf die Tagesordnung zu nehmen. Zur
Vorbereitung dieses Tagesordnungspunktes werde Folgendes vorgeschlagen:
- Die
10 Wahlvorschläge werden auf die im Kreistag vertretenen Parteien und
Wählergruppen gemäß ihrem Stärkeverhältnis verteilt.
- Die
Verteilung erfolgt grundsätzlich nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren (s. § 33
Abs. 2 GeschO).
- Danach
entfallen auf die CSU 4 Wahlvorschläge, auf die SPD 2, auf die FW 1 und
auf Bündnis 90/Die Grünen 1 Wahlvorschlag. Die restlichen beiden
Wahlvorschläge müssten aufgrund derselben Nachkommazahl unter CSU, FW,
Neue Mitte und FDP ausgelost werden.
- Zur
Vermeidung eines Losverfahrens wäre es möglich, dass die beiden
Fraktionen, auf die bereits ein Wahlvorschlag entfallen ist (CSU und FW)
zugunsten der Fraktionen von Neuer Mitte und FDP auf den ihnen durch die
Auslosung eventuell noch zufallenden Wahlvorschlag verzichten.
- Danach
würden sich die 10 Wahlvorschläge wie folgt verteilen: CSU: 4, SPD: 2, FW:
1, Bündnis 90/Die Grünen: 1, Neue Mitte: 1, FDP: 1.
Die Fraktionsvorsitzenden würden eine schriftliche
Mitteilung der Landkreisverwaltung erhalten mit der Bitte, entsprechende
Vorschläge einzureichen und die erforderlichen Unterlagen
(Einverständniserklärungen der Bewerber/- innen) ausgefüllt zurückzusenden.
Kreisrat Andre erklärt sich im Namen der CSU-Fraktion
mit dem vorgeschlagenen Vorgehen, auf einen eventuell noch zufallenden
Wahlvorschlag zu verzichten, einverstanden.
Kreisrat Dr. Fahn äußert, er könne erst in der
nächsten Woche, nach erfolgter Besprechung mit der FW-Fraktion, ggf. zustimmen.
Unter Beachtung und Annahme der noch ausstehenden
Zustimmung der Freien Wähler, auf einen eventuell noch zufallenden
Wahlvorschlag zu verzichten, fassen die Mitglieder des Kreisausschusses einstimmig
folgenden Beschluss:
Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, die
Beschlussfassung über die Vorschlagsliste in der Sitzung des Kreistags am 12.
Oktober 2009 auf die Tagesordnung zu nehmen.
Dem Kreistag wird folgendes Vorgehen empfohlen:
- Die
10 Wahlvorschläge werden auf die im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen
gemäß ihrem Stärkeverhältnis verteilt.
- Die
Verteilung erfolgt grundsätzlich nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren (s. § 33
Abs. 2 GeschO).
- Danach
entfallen auf die CSU 4 Wahlvorschläge, auf die SPD 2, auf die FW 1 und
auf Bündnis 90/Die Grünen 1 Wahlvorschlag. Die restlichen beiden
Wahlvorschläge müssten aufgrund derselben Nachkommazahl unter CSU, FW,
Neue Mitte und FDP ausgelost werden.
- Zur
Vermeidung eines Losverfahrens verzichten die beiden Fraktionen, auf die
bereits ein Wahlvorschlag entfallen ist (CSU und FW), zugunsten der
Fraktionen von Neuer Mitte und FDP auf den ihnen durch die Auslosung
eventuell noch zufallenden Wahlvorschlag.