Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Rechnungsjahr 2007 - Erteilung der Entlastung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.02.2009 KA/001/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Krämer, Regierungsoberinspektor, gab bekannt,
dass die Jahresrechnung 2007 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden sei.
Nach Art. 88 LKrO könne nach Durchführung der örtlichen Prüfung und der
Feststellung der Jahresrechnung anschließend die Entlastung erteilt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss habe daher in seiner
Sitzung am 10.02.2009 dem Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen, für das
Rechnungsjahr 2007 die Entlastung nach Art. 88 LKrO zu erteilen.
Der Kreisausschuss empfahl sodann dem Kreistag
einstimmig, für das Rechnungsjahr 2007 die Entlastung nach Art. 88 der
Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.