Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2009 des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.02.2009   KA/001/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Schwing gab zum Haushalt 2009 einleitende Bemerkungen und stellte fest, dass bei Betrachtung des Haushaltes die Situation vordergründig nicht schlecht sei. Zum einen sei die Abwicklung des Haushaltes 2008 positiv verlaufen und zum anderen habe man einen der erfolgreichsten Finanzausgleichsverhandlungen der letzten Jahre mit dem Finanzminister des Freistaates Bayern durch die kommunalen Spitzenverbände erlebt. Damit sei er allerdings am Ende der positiven Bemerkungen angelangt.

 

Das Bild verändere sich sehr rasch, wenn man in das Zahlenwerk einsteige, insbesondere wenn man sehe, was den Landkreis Miltenberg in den nächsten Jahren erwarte. Er wolle darauf hinweisen, dass, nachdem der Haushalt 2009 aufgestellt, das Konjunkturprogramm II des Bundes verabschiedet worden sei und Mittel für das Konjunkturprogramm vollständig für die Laufzeit der Jahre 2009 – 2011 eingeplant werden müssen. Für das Jahr 2009 bedeute dies 1.3 Mio. € mehr an Eigenmittel und 1,3 % an Kreisumlage.

 

Daneben sei festzustellen, dass der Jugendhilfeansatz gegenüber 2008 um rd. 1 Mio. € gestiegen sei, was ein Zeichen dafür sei, dass man immer mehr zum Reparaturbetrieb für die Gesellschaft heranwachse. Was die Zukunft an finanziellen Auswirkungen bringen werde, wage er nicht zu beschreiben. Mit steigenden Kosten könne weiterhin gerechnet werden.

 

Nicht vollständig berücksichtigt werden könne die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Hier seien durchaus Überraschungen, z. B. Zahlungen an die ARGE oder auch im Sozialhaushalt denkbar.

 

Wichtige Kennzahlen:

 

  1. Mit einer Kreisumlage von 44 % liege man an 13. Stelle von 71 Landkreisen in Bayern -> Über 80 % der Landkreise in Bayern haben eine höhere Kreisumlage als der Landkreis Miltenberg. Demzufolge brauche über die Kommunalfreundlichkeit des Landkreises nicht diskutiert  zu werden.
  2. Die Steuerkraftzahlen 2008 liegen für den Landkreis Miltenberg pro Einwohner bei 621, 46 €, in Unterfranken bei 601,73 % und in Bayern bei 668,41 €. Hier liege der Landkreis Miltenberg im positiven Durchschnitt an 31. Stelle.
  3. Bei der Pro-Kopf-Verschuldung liegen folgende Zahlen vor: Landkreis Miltenberg 401 €/Einwohner - Bayern            254 €/Einwohner. Somit liege man über 150 % über dem bayerischen Durchschnitt und an 10. Stelle von 71 Landkreisen. 85 % der Landkreise haben eine geringere Verschuldung als der Landkreis Miltenberg.

 

In den drei Bereichen Umlagenhöhe, Steuerkraft und Verschuldung seien die Haushaltsprobleme begründet. Solange man es nicht schaffe, diese Zahlen auf Dauer näher aneinander zu bringen,  bleiben die Probleme im Haushalt bestehen.

 

Trotz dieser Situation brauche man Investitionen und Aufträge für die mittelständischen Unternehmen. Gleichzeitig dürfen nicht alle finanziellen Probleme auf die nächste Generation abgeladen werden, sonst haben die zukünftigen Kreispolitikerinnen und Kreispolitiker keine großen politischen Handlungsspielräume mehr. Schon jetzt müsse versucht werden, diese zumindest teilweise zu schultern. Die Verwaltung habe versucht, mit ihrem Vorschlag bei gleich bleibender Kreisumlage möglichst alle diese Überlegungen mit einzubeziehen.

 

Auch in diesem Jahr habe es wieder intensive Vorberatungen in Gesprächsrunden der Fraktionsvorsitzenden und des Kreisvorstandes des Bayerischen Gemeindetages gegeben. Alle Fraktionen und Gruppierungen haben Beratungen mit Kämmerer Straub durchgeführt. Es liegen Empfehlungsbeschlüsse der Teilhaushalte z.B. des Jugendhilfeausschusses und des Bauausschusses vor.

 

Kämmerer Straub gab sodann Erläuterungen zum Haushalt 2009 (Die entsprechende Powerpointpräsentation ist im Kreistagsinformationssystem eingestellt).

 

Auf die Frage von Kreisrat Dr. Kaiser, was hinsichtlich des Konjunkturprogramms II zu erwarten sei, antwortete Landrat Schwing, dass der Landkreis Miltenberg mit rd. 14 – 15 Mio. € Fördermittel rechnen könne. Er selbst habe vorgeschlagen, nur die Investitionen als Maßstab zu nehmen, die auch gefördert werden. Eine andere Lösung sei gefunden worden, nämlich die der Bayern weiten Globalbetrachtung.

 

Kreisrat Scherf bemerkte, dass die Höhe der Rücklagen Hauptkritikpunkt bei der Kreisumlage  sei und fragte, was mit den Rücklagen geschehe.

 

Kämmerer Straub führte aus, dass Rücklagen durch managementbedingte Einnahmen oder Ausgaben entstehen. Die Rücklagen werden für die Anfinanzierung von Baumaßnahmen bereitgestellt; sonst hätte man zu 100 % kreditfinanzierte Bauvorhaben. Man habe, wie die Kommunen auch, an den Steigerungsraten profitiert. Ohne Rücklagen hätte man sich nicht für das Konjunkturprogramm II anmelden brauchen.

 

Die Rücklagen von knapp 7 Mio. € seien u.a. entstanden durch einen Betrag von 2 Mio. € bei Abwicklung des Verkaufs der Krankenhäuser Miltenberg und Erlenbach. Diese Summe gehöre nicht in die Kreisumlage, da diese im Jahr 1978 aus der Rücklage als Kredit finanziert worden sei. Man habe das Geld aus dem Darlehen zurückholen und in die Rücklagen einstellen können.

 

Auf die Bemerkung von Kreisrat Dr. Fahn, dass die Umsetzung des Konjunkturprogramms II schwierig und ungerecht erscheine und die Richtlinien für den Landkreis Miltenberg konkretisiert werden müssten, antwortete Landrat Schwing, dass der Landkreis Miltenberg kein Mitspracherecht habe und die Verteilung durch die Regierung von Unterfranken nach den Vorgaben des Freistaates Bayern vorgenommen werde. Wenn man die Pauschalen sehe, werde es für die eine oder andere Kommune eher uninteressant sein, einzusteigen. Momentan sei es sinnlos, zusätzliche Maßnahmen zu schultern, die keinen entsprechenden Vorteil bei der Bezuschussung für die einzelnen Kommunen bringe.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass die Bürgermeister, welche im Kreistag vertreten seien, als Kreisrat und nicht als Bürgermeister über die Kreisumlage zu entscheiden hätten.

 

Kreisrat Scholz, der der Kreisausschuss-Sitzung als Nichtmitglied beiwohnte, verlas sodann den

 

Antrag der Kreistagsgruppe ödp/Bürgerliste Untermain vom 24.02.2009: “Der Kreistag möge beschließen, die Kreisumlage ab dem Haushalt 2009 um einen Prozentpunkt von 44 % auf 43 % zu senken.“

 

Begründung: Der Landkreis Miltenberg hat im Jahr 2007 einen Überschuss im Ergebnishaushalt von 9.6 Mio. € und in 2008 von 8.3 Mio. € erwirtschaftet. Auch die Planung für 2009 geht von einem Überschuss von 4.7 Mio. € aus. Aufgrund dieser hohen Überschüsse ist die freie Liquiditätsreserve auf 7 Mio. € angewachsen. Wir halten es nicht  für sinnvoll, dass der Kreis Liquiditätsreserven in dieser Höhe aufbaut, zumal die Kommunen für 2009 hohe Rückgänge bei dem Gewerbesteueraufkommen verkraften müssen. Schließlich ist auch der Kreis im Sinne einer funktionierenden Subsidiarität für das Wohl der Kommunen mitverantwortlich.

 

Landrat Schwing führte aus, dass dieser Antrag an der Realität vorbeigehe und nicht umsetzbar sei. Kreisrat Scholz wisse, dass man immer 2 Jahre hinterher hinke, was bedeute, dass die Kommunen Geld, das bezahlt werden müsse, 2 Jahre vorher einnehmen müssen, was zudem gesetzlich festgelegt sei. Ein guter Kämmerer müsse Rückstellungen bilden, damit das Geld, auch bei Rückgang der Steuereinnahmen, ausreiche. Der Vorwurf, nicht kommunalfreundlich zu sein, gehe an der Realität vorbei. Bei dem Argument, dass es Landkreise in Unterfranken gebe, die ihre Kreisumlage zurückführen wollen, müsse beachtet werden, dass in Unterfranken außer dem Landkreis Miltenberg nur der Landkreis Aschaffenburg eine günstige Kreisumlage vorweisen könne.

 

Weiterhin wolle er darauf aufmerksam machen, dass es um den Haushalt 2009 gehe und nicht um dessen Folgen. Hier seien Investitionen nicht mehr verschiebbar, da der Hauptinvestitionsschwerpunkt im Schulzentrum Elsenfeld liege und einstimmig beschlossen worden sei, den Bauabschnitt III und IV gemeinsam auszuschreiben, um Kosten zu sparen. In der Zwischenzeit seien mindestens 80 % vergeben.

 

Kämmerer Straub erläuterte, dass es in der Landkreisordnung keinen Paragraphen gebe, der besage, dass Überschüsse aus dem vorangegangenen Jahr unmittelbar an die Kommunen zu zahlen seien. Was den Müllhaushalt anbelange, seien die  Müllgebühren entsprechend neu kalkuliert worden. Im Jahr 2008 habe man 2.9 Mio. € Überschuss im Müllhaushalt erzielen können; dieser Betrag müsse in der Bilanz in den Gebührenüberschuss eingestellt werden und sei in den nächsten Jahren in der Kalkulation entweder dem Haushalt zurückzuführen oder sei bei evtl. Überschüssen in den nächsten 3 Jahren Grund für eine nochmalige Müllgebührensenkung.

 

Landrat Schwing fügte an, dass man keinen Zickzackkurs fahren könne und bislang immer versucht worden sei, die Kreisumlage möglichst stabil zu halten.

 

Kreisrat Dr. Fahn meinte, dass es für die Kommunen und deren Kämmerer vor Ort wichtig sei, eine berechenbare Kalkulationsgrundlage zu haben. Er wolle wissen ob es möglich sei, folgender Ausführung zuzustimmen: „Die Kreisverwaltung ist bestrebt, die Kreisumlage die nächsten 2 – 3 Jahre möglichst konstant zu halten, um eine berechenbare Kalkulationsgrundlage für die Gemeinden zu erreichen.“

 

Landrat Schwing entgegnete, dass man im nächsten Jahr bei Vorliegen der Fakten sehen müsse, ob es passe. Er weigere sich, eine Politik mit untauglichen Beschlüssen zu betreiben.

 

Kreisrat Stappel bemerkte, dass nicht ausgegeben werden könne, was man noch nicht habe.

 

Kreisrat Luxem sprach sich dafür aus, zu Projekten „Nein“ zu sagen, wenn die Verschuldung mittel- bzw. langfristig reduziert werden müsse. Er plädiere für eine konstante Kreisumlage.

 

Kreisrat Dr. Linduschka stellte hinsichtlich der Äußerungen von Kreisrat Dr. Fahn fest, es sei darum gegangen, klar zu machen, dass die kommunenfreundliche Politik der letzten Jahrzehnte beibehalten werde. In seiner 19-jährigen Tätigkeit als Kreisrat habe er noch nie erlebt, dass wichtige Investitionen gegen den Willen von nennenswerten Gruppierungen durchgesetzt worden seien. Aus keiner der großen Fraktionen und auch nicht von Seiten der Bürgermeister habe er große Proteste vernommen. Es habe sich immer um kommunenfreundliche, sachbezogene Politik gehandelt.

 

Der Kreisausschuss lehnte sodann einstimmig den Antrag der Kreistagsgruppe ödp/BLU ab.

 

Kreisrat Andre verlas sodann den Antrag der CSU-Kreistagsfraktion vom 16.02.2009:

 

„Der Kreistag möge beschließen: Im Landratsamt wird eine hauptamtliche Fachstelle zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements eingerichtet. Diese Fachstelle hat insbesondere folgende Aufgaben:

 

  1. Sie soll als neutrale und unabhängige Informations-, Beratungs- und Servicestelle das gesamte bürgerschaftliche Engagement von bereits bestehenden und aktiven Vereinigungen  und Zusammenschlüssen sowie interessierten und motivierten Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis fördern, unterstützen und weiterentwickeln.
  2. Sie vernetzt als Koordinationsstelle das vorhandene bürgerschaftliche Engagement im Landkreis auf Landkreisebene.
  3. Sie arbeitet mit den auf Landkreisebene bereits bestehenden Knotenpunkten bürgerschaftlichen Engagements zum Beispiel in den Bereichen Kultur, Sport, Selbsthilfe, Seniorinnen und Senioren, Palliativ-Hospiz, usw. zusammen.“

 

Begründung: Im Landkreis Miltenberg gibt es erfreulicherweise in den verschiedensten Bereichen und unterschiedlichsten Formen ein sehr intensives und breit gefächertes ehrenamtliches Engagement innerhalb und außerhalb von Vereinen, Verbänden und Gruppen. Dieses gilt es, für die Zukunft nicht nur zu erhalten, sondern vor allem mit Blick auf den demographischen Wandel, die gesellschaftlichen Veränderungen sowie die sich daraus ergebenden, verändernden Bedürfnisse und Wünsche der Menschen fortzuentwickeln. Auch muss auf gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landkreisteilen hingewirkt werden. Die notwendige Koordination und Unterstützung der unterschiedlichsten Formen bürgerschaftlichen Engagements ist kreisweit auf Dauer nur von einer hauptamtlichen Kraft zu leisten. Der Zeitpunkt der Einrichtung der Fachstelle ist günstig, weil im bayerischen Doppelhaushalt 2009/2010 laut Koalitionsvereinbarung eine Anschubfinanzierung für die Einrichtung von Koordinationsstellen von Freiwilligenarbeit auf Landkreisebene bereitgestellt werden soll.

 

Kreisrat Scherf führte aus, dass die CSU-Fraktion mit dem Antrag eine gute Absicht verfolge. Er wolle wissen, welche Aufgaben der Landkreis diesbezüglich habe. Vernetzung sei zwar ein wichtiger Aspekt, doch sei der Aufgabenbereich für eine Ganztagsstelle etwas dürftig. An Schulen gebe es das Schulamt als Koordinationsstelle und einen im Aufbau befindlichen Arbeitskreis für Schule und Wirtschaft, in welchem alle Schularten des Landkreises und die gesamte Wirtschaft vertreten seien. Als funktionierendes Beispiel sei die  WABE, ein seit 2008 bestehendes Freiwilligenzentrum der Stadt Aschaffenburg, aufzuführen. Die Koordination finde dort auf Stadtebene statt. Es interessiere ihn, ob diesbezüglich schon Berichte vorliegen und wie die Vereine, Sozialverbände und die Bürgermeister zur im Landratsamt Miltenberg geplanten Stelle stehen.  Er stelle sich die Frage, ob eine solche Stelle nicht besser auf kommunaler Ebene aufgehoben wäre.

 

Kreisrat Dr. Fahn lobte die Absicht der CSU-Fraktion. Kreisrat Andre habe geäußert, er wolle keine anderen Organisationen tangieren, was aber leider der Fall sei. Wie bekannt sei, gebe es seit kurzem eine Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (Geschäftsführer Hermann Hellmuth, Vorstand: Gisela Zöller, Rüdiger Ehrhardt), in der 15 Träger mit eingebunden seien, u.a. auch die Stiftung Altenhilfe. Als eigenes Projekt sei ein Freiwilligenzentrum geplant. Dieses Modellprojekt, eines von 46 in der Bundesrepublik, sei bereits für Bundesmittel beim Bundesministerium angemeldet worden. In dieser Beratungsstelle sollen nicht nur Senioren und pflegende Angehörige beraten werden; es ginge um ein breites Spektrum, wie z.B. auch um Sport oder Umwelt. Er habe den Eindruck, dass mit einer Fachstelle im Landratsamt Miltenberg Doppelstrukturen geschaffen werden und schlage ein gemeinsames Gespräch mit den Verantwortlichen des Freiwilligenzentrums, welche von den Absichten der CSU-Fraktion überrascht gewesen seien, vor.

 

Kreisrat Dr. Schüren führte aus, dass die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde, wenngleich er im Kern Gutes beabsichtige. Der Antrag werde gestellt nach dem Motto „ Es gibt Geld – also lassen wir uns dazu etwas einfallen“. Die Motivation sei demnach durch die Förderung entstanden. Langfristig gesehen könne sich der Landkreis eine derartige Stelle nicht leisten. Er wolle in diesem Zusammenhang an die jahrelangen Diskussionen über die Einrichtung einer Gleichstellungsbeauftragtenstelle erinnern. Insbesondere die Informationen des Kreisrats Dr. Fahn seien so gewichtig, dass alleine aus diesem Grund nicht zugestimmt werden könne. Man sollte versuchen, das von Kreisrat Dr. Fahn beschriebene Vorhaben zu beobachten und mit den Verantwortlichen zu diskutieren. Im Zweifelsfall bei Notwendigkeit einer zusätzlichen Stelle sei diese bei freien Trägern besser angesiedelt.

 

Kreisrat Dr. Linduschka sagte, er halte den Antrag der CSU-Fraktion für einen guten Plan. Doppel- oder Parallelstrukturen sollten vermieden werden. Außerdem dürfe bereits bestehenden Freiwilligen- und Ehrenamtlichenorganisationen nicht vor den Kopf gestoßen werden. Eine Klärung im Vorfeld sei unerlässlich.

 

Landrat Schwing führte aus, dass durch das Landratsamt  seit Jahren Teilbereiche (z.B. Selbsthilfegruppen,  Seniorinnen/Senioren) gut abgedeckt worden seien.  Er persönlich habe sich über Jahre hinweg dagegen gewehrt, im Landratsamt eine Stelle anzusiedeln. In der Zwischenzeit habe er sich eines Besseren belehren lassen, nachdem er sich bei anderen Landkreisen informiert habe. Doppelstrukturen seien keinesfalls beabsichtigt; das Betätigungsfeld sei enorm umfangreich. Im Landratsamt habe man den Vorteil, an einer Stelle zu sitzen, bei der viele Fäden zusammenlaufen. Wenn er sehe, wie viel ehrenamtlicher Einsatz in Zukunft benötigt werde, z.B. bei der Feuerwehr, dann könne die Aufgabe nicht in z.B. einer Beratungsstelle für Seniorinnen und Senioren angesiedelt werden.

 

Medizinaldirektor Dr. Dittmeier wies darauf hin, dass es im letzten Quartal zahlreiche Veröffentlichungen zu diesem Thema gegeben habe. Der Main-Kinzig-Kreis z.B. habe stark ausgeprägte Ehrenamtagenturen mit 5 – 6 Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern. Erkundigungen haben ergeben, dass die Stadt Aschaffenburg mit Hilfe des Vereins GlobalSozial e.V. das Freiwilligenzentrum WABE mit 2 Vollzeitkräften betreibe.  Zielrichtung sei die  ganze Bandbreite bürgerschaftlichen Engagements. Im Landratsamt Aschaffenburg gebe es seit März 2008 eine Fachstelle für bürgerschaftliches Engagement mit Zielrichtung demographischer Wandel und  Senioren. Ein Protokoll der Caritas vom 19.02. von einer Besprechung beim Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement in Nürnberg, bei welcher Herr Konrad Schmitt, Vertreter der Miltenberger Beratungsstelle, zugegen gewesen sei, verdeutliche, dass Ziel der Freiwilligenagentur der Bereich  Senioren und Pflege sein sollte. Was im Landratsamt Miltenberg geplant sei, sei eine übergeordnete Stelle zur Unterstützung und Stärkung anderer Stellen. Es sollen zusätzliche Ressourcen gebunden werden, die durch Vernetzung auf Landkreisebene allen zu Gute kommen, in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Vereinen. Das Landratsamt sei als Schnittstelle am Besten geeignet.

 

Kreisrat Dr. Fahn kritisierte, dass mit Herrn Hellmuth, Geschäftsführer, und Frau Zöller, Vorsitzende, vorher nicht über diese Thematik gesprochen worden sei, was im Vorfeld der jetzigen Beratungen sinnvoll gewesen sei. Im Gegenzug zu dem Protokoll vom 19.02. könne er anführen, dass von den Verantwortlichen am 04.02. in Großheubach ein Konzept vorgestellt worden sei, welches nicht nur auf Senioren abziele, sondern generationsübergreifend tätig sein solle.

 

Kreisrat Dr. Schüren stellte sodann einen Antrag zur Geschäftsordnung und bat darum, den Antrag der CSU-Fraktion zurückzustellen, um in Ruhe über dieses wichtige Thema diskutieren zu können.

 

Der Kreisausschuss lehnte den von Kreisrat Dr. Schüren gestellten Antrag mit Stimmenmehrheit ab.

 

Kreisrat Andre ergänzte, dass der Zweck des Antrages der sei, eine Stelle im Haushalt zu schaffen. Das Landratsamt Miltenberg solle mit den Verantwortlichen des Freiwilligenzentrums Kontakt aufnehmen.

 

Landrat Schwing schlug vor, eine Vertreterin/einen Vertreter des Landesnetzwerkes Bürgerschaftliches Engagement, Nürnberg, zur Beratung in eine Sitzung des Kreisausschusses oder Kreistages einzuladen. Auch bei dieser Organisation sei man der Meinung, dass Fachstellen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements bei öffentlichen neutralen Stellen eingerichtet werden sollten.

 

Kreisrat Stappel bemerkte, dass der Bedarf für eine Fachstelle gegeben sei. Durch eine Vernetzung dürfte die Gefahr des Wettbewerbs ausgeschlossen werden. Wichtig sei, Menschen aus allen Bevölkerungsschichten zu beraten.

 

Kreisrat Dr. Linduschka wies darauf hin, dass alle Ausgaben gut überlegt sein müssen. Eine neue Stelle im „Hauruckverfahren“, ohne vorherige Absprache mit bereits bestehenden Einrichtungen zu schaffen, habe es in seiner bisher 19-jährigen Amtszeit als Kreisrat noch nicht gegeben. Rein sachlich sei der Vorschlag nicht tragbar.

 

Landrat Schwing antwortete, dass das, was Kreisrat Dr. Linduschka behaupte, nicht zutreffe. Als aktuelles positives Beispiel könne er die Schaffung einer Stelle für Familienangelegenheiten aufführen, zu der es anfangs ebenfalls keine konkrete Stellenbeschreibung gegeben habe. Es sollen keine Doppelstrukturen aufgebaut werden und es soll keine Stelle geschaffen werden, die anderen die Arbeit wegnehme. Er stelle sich eine Kopfstelle vor, die koordiniere und andere anstoße und mit der eine Menge bewegt werden könne.

 

Kreisrat Bieber schlug vor, das Haushaltsrechtliche vom Fachlichen zu trennen. Haushaltsrechtlich solle  die beantragte Stelle im Stellenplan eingestellt werden. Weiterhin solle die tatsächliche, konkrete Einrichtung erst nach Absprache mit den Betroffenen, unter Berücksichtigung aller vorgetragenen Probleme und Vorhandensein aller Voraussetzungen eingerichtet werden. Dem CSU-Antrag solle folgender Satz vorausgestellt werden: „Zur Vorbereitung einer solchen Stelle erfolgt im Stellenplan eine Ausweisung“.

 

Landrat Schwing befürwortete diese Vorgehensweise und wies darauf hin, dass nur Stellen, die noch nicht existieren, gefördert werden und erst nach Genehmigung des Haushaltes eine Förderung beantragt werden könne.

 

Kreisrat Dr. Schüren erklärte sich mit dem Vorschlag von Kreisrat Bieber insofern einverstanden, dass festgehalten werden müsse, dass bei Nichtförderung die Stelle nicht besetzt werde.

 

Der Kreisausschuss fasste sodann mit Stimmenmehrheit folgenden Beschluss:

 

Zur Vorbereitung der Einrichtung einer hauptamtlichen Fachstelle zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Landkreis Miltenberg erfolgt im Stellenplan eine Ausweisung.  Die Stelle wird nur dann besetzt, wenn sie bezuschusst wird.

 

Einstimmig empfahl der Kreisausschuss abschließend dem Kreistag, den Haushaltsplan 2009 unter Zugrundelegung einer Kreisumlage von 44 % zu verabschieden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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