Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Beratung und Beschlussfassung über den Kreisstraßenhaushalt 2009 des Landkreises Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.02.2009 BA/002/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärten sich die
Bauausschussmitglieder mit der Bitte des Landrats, den TOP „Beratung und
Beschlussfassung über den Kreisstraßenhaushalt 2009“ vorzuziehen, einstimmig
einverstanden.
Es wurde dazu den Mitgliedern des Bauausschusses eine
Vorlage (Kreisstraßenbudget 2009) ausgehändigt (welche im
Kreistagsinformationssystem abgerufen werden kann).
Herr Thiry, Dipl.-Ing. (FH), gab sodann folgende
Informationen bekannt:
Für den Unterhalt an Straßen und Wegen werden
904.000,- € angesetzt. Darin enthalten sind Verwaltungskosten (5 %) mit ca.
26.000,- € und aus der Betriebskostenrechnung, bestehend aus Gemeinkosten,
Pachten und Fahrzeugverrechnung, ca. 140.000,- €. Weiterhin sind im allgemeinen
Bauunterhalt für Unwetterschäden, Beschilderung, Markierung, Leiteinrichtung
und Personalschutzausstattung ca. 148.000,- € vorgesehen. Für Rinnen- und
Fahrbahnsanierungen, Fahrbahnunterhaltung mit Ausbesserungsarbeiten,
Bauwerkssanierung, Straßenentwässerungseinrichtungen und Ampelsteuerung werden
ca. 345.000,- € angesetzt. Für den Winterdienst sind ca. 170.000,- € und für
den Kfz- und Geräteunterhalt einschl. Betriebskosten ca. 75.000,- € vorgesehen.
Der Landkreis trägt die Kosten für
Personalnebenaufwendungen wie medizinische Untersuchungen und Schulungen. Der
Aufwand wurde mit 6.000,- € veranschlagt. Unter vermischten Aufwendungen werden
für die Ausschilderung des vorhandenen Radwegnetzes im Landkreis Miltenberg ca.
6.000.- € angesetzt.
Für die Kreisstraßenbetreuung durch das Staatl. Bauamt
Aschaffenburg sind an den Freistaat Bayern so genannte Erstattungskosten zu
zahlen. Bei 218 km Kreisstraßen und 400 €/km sind dies ca. 87.000,- €.
Auch 2009 sind wieder Ersatzbeschaffungen bei
Fahrzeugen und Anbaugeräten für den Betriebsdienst erforderlich. Für die
abgängigen Fahrzeuge ist der Kauf eines Doppelkabiners 7,5 to und eines
Transporters vorgesehen. Für die Straßenreinigung ist am Unimog U400 ein
Vorbaubesen mit Aufnehmer erforderlich. Zusammen mit den Kleingeräten beträgt
der Ansatz 135.000,- €.
Weiterhin hat der Landkreis im Zuge von gemeindlichen
Kanalsanierungen Kanalbeiträge an die Gemeinden zu zahlen. Diese
Investitionsaufwendungen sind gemäß OD-Richtlinien gesetzlich geregelt und
werden in Vereinbarungen dokumentiert. Die Investitionen werden mit ca.
510.000,- € veranschlagt. Darin ist die dringende Erneuerung des
landkreiseigenen Oberflächenkanals in Roßbach mit 160.000,- € und der
Ablösebetrag an den Freistaat Bayern bezüglich des Aufstufungsverfahren
MIL38/MIL39 (Mainbrücke) in Höhe von ca. 180.000,- € enthalten (die
erforderliche Zustimmung über die Ablösung liegt durch den Kreistag vor).
Auch für das Haushaltsjahr 2009 sind wieder
Deckenerneuerungen an Kreisstraßen in Höhe von 1,2 Mio. € vorgesehen. Die
Programmweiterführung aus dem Investitionsprogramm 2007 beinhaltet die
Kreisstraßen MIL 1 Röllfeld Richtung Röllbach BA1 (Teilbereich ohne WSZ), MIL 3
OD Laudenbach BA2, MIL 26 Hofstetten Richtung Eichelsbach und MIL 30 ab OD
Soden Richtung Sulzbach (Teilbereich) und den Restbereich der MIL 28 innerhalb
der OD Röllbach in einer Gesamthöhe von ca. 825.000,- €. Die Sanierung dieser
Streckenabschnitte ist nach Angaben der Straßenmeistereien dringend
erforderlich. Im Zuge von gemeindlichen Maßnahmen (Kanal- und
Wasserleitungserneuerung) werden innerhalb der Ortsdurchfahrten gleichzeitig
die Fahrbahndecken saniert bzw. teilweise erneuert. Die Gemeinden beteiligen
sich gem. den Regel-Vereinbarungen entsprechend ihrem Ausbaubereich. Der Betrag
beläuft sich auf ca. 375.000,- €. Die anfallenden Verwaltungskosten in Höhe von
5 % der Baukosten sind in den Beträgen bereits enthalten.
Im Bereich der Neubauinvestitionen ist für 2009 ein
Betrag von 1,542 Mio. € vorgesehen. Darin enthalten ist die Restabwicklung des
2. Bauabschnittes der MIL 42 zwischen Buch und Landesgrenze durch die Firma
Leonhard Weiss. Der erforderliche Mittelbedarf für die Restfinanzierung beträgt
1.075.000,- €. Für weitere Ausbauprojekte und Kreuzungsumbauten im Zuge von
Staatsstraßenprojekten sind durch den Landkreis Ausbauanteile in Höhe von ca.
92.000,- € zu übernehmen. Für die Restabwicklung der OD Altenbuch 2. BA sind
Rückstellungen in Höhe von 375.000,- € wegen einem Klageverfahren durch die
Baufirma Wolff+Müller erforderlich. Die anfallenden Verwaltungskosten in Höhe
von 7 % sind bereits eingerechnet. Für den Ausbau der MIL 42 entstehen
lediglich 2 % Bauleitungskosten. Die Planungskosten mit einem Anteil von 5 %
(entspricht ca. 215.000,- €) übernimmt der Freistaat Bayern.
Der Gesamthaushaltsansatz für die Ausgaben der
Produktgruppe Kreisstraßen beträgt 4.390.000,- €. Dies sind ca. 385.000,- €
weniger im Ansatz als im Haushaltsjahr 2008.
Den Ausgaben stehen Zuwendungseinnahmen in Höhe von
ca. 1.240.000,- € gegenüber.
Auf
die Bitte von Kreisrat Schüßler, in Bezug auf die geplanten Kanal- und
Wasserleitungs-arbeiten darauf zu achten, dass nicht zu viel
Verkehrsbehinderung entstehe, antwortete Herr Thiry, Dipl.-Ing. (FH), dass in
Hofstetten zwar eine Umleitungsstelle bestehe, aber in Rossbach in einem
Bereich von 150 Metern eine Vollsperrung erforderlich werde. Es sei vorgesehen,
beide komplizierten Maßnahmen im Sommer durchzuführen mit einer veranschlagten
Dauer von 6 Monaten.
Auf
die Anmerkung von Kreisrat Schüßler, dass die Kosten für den Doppelkabiner zu
hoch angesetzt seien, antwortete Herr Thiry, Dipl.-Ing. (FH), dass die
benötigte Kippvorrichtung ihren Preis hätte.
Landrat
Schwing wies darauf hin, dass diesbezüglich eine Ausschreibung vorgenommen
werde und man dann einen Preisvergleich habe.
Der Bauausschuss empfahl dem Kreistag sodann
einstimmig, dem Kreisstraßenhaushalt 2009 des Landkreises mit nachfolgend
aufgeführten Einzelsummen zuzustimmen:
1.003.000,- € für den Unterhalt an Straßen und Wegen einschl. Kosten aus der
Betriebskostenrechnung, Personalnebenaufwendungen, vermischte Aufwendungen und
Erstattungen an das Land,
135.000,- € für Fahrzeuge, Anbaugeräte, Werkzeuge und Motorgeräte,
510.000,- € für Investitionsaufwendungen an Gemeinden (Kanalbeitrag),
1.200.000,- € für Deckenbauprogramm und zusätzliche Deckenerneuerung bei
gemeinschaftlichen Maßnahmen z.B. im Zuge von gemeindlichen Leitungssanierungen
und
1.542.000,- € für Anlagen im Bau (Neu- und Ausbau)