Tagesordnungspunkt
TOP Ö 10: Neubildung des Verwaltungsrats der Sparkasse: Bekanntgabe der Entscheidung der Regierung von Unterfranken über die Eingabe von Herrn KR Scholz sowie der von der Regierung bestellten weiteren Mitglieder
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.07.2008 KT/044/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsdirektor
Fieger berichtete, dass sich der Kreistag
in seiner konstituierenden Sitzung am 2. Mai 2008 in zwei
Tagesordnungspunkten mit der Neubildung des Verwaltungsrates der Sparkasse
Miltenberg-Obernburg beschäftigt habe. Unter Punkt 9 sei es um die Wahl der vom
Kreistag zu bestellenden Mitglieder und deren Ersatzleute gegangen, unter Punkt
10 um die Erstellung der Vorschlagsliste für die von der Regierung von
Unterfranken zu bestellenden Mitglieder des Verwaltungsrats.
Mit Schreiben vom 6. Mai 2008 habe Kreisrat Scholz bei
der Regierung von Unterfranken Beschwerde gegen die Entscheidungen des
Kreistags zu diesen beiden Punkten erhoben.
Zu TOP 9 habe Kreisrat Scholz bemängelt, dass außer
bei zwei Kandidaten (Kreisräte Demel und Scholz) keine Darstellung der erforderlichen
Wirtschafts- und Sachkunde stattgefunden hatte. Auch bei TOP 10 sei unter
diesem Mangel abgestimmt worden. Außerdem habe er das Zustandekommen der
Vorschlagsliste gerügt.
Bereits mit E-Mail vom 2. Mai 2008 hatte Kreisrat
Scholz beantragt, die Abstimmung über die Vorschlagsliste bei der nächsten
Kreistagssitzung zu wiederholen, da der von ihm vorgeschlagene Bürgermeister
Kern zwar auf die Vorschlagsliste aufgenommen, dann aber über die alte, nicht
mehr gültige Vorschlagsliste abgestimmt worden war.
Diesen Antrag habe Kreisrat Scholz mit E-Mail vom
11.06.2008 aufgrund der Antwort der Regierung von Unterfranken vom 2. Juni 2008
mittlerweile wieder zurückgenommen. Gleichzeitig habe er einen Antrag gestellt „auf Klarstellung des von der Bezirksregierung
verdeutlichten Sachverhalts in Bezug auf die Informationspflicht der Verwaltung
gegenüber den Kreisrätinnen und Kreisräten bezüglich der Qualifikation der
Verwaltungsräte der Sparkasse Miltenberg-Obernburg, die vom Kreistag zu
bestellen seien“.
In ihrem an Kreisrat Scholz gerichteten Schreiben vom
2. Juni 2008 führte die Regierung von Unterfranken Folgendes aus, was hier
auszugsweise wiedergegeben wird:
„1. … Im Rahmen des Tagesordnungspunktes 9 der Sitzung
des Kreistags des Landkreises Miltenberg vom 02.05.2008 wurden den Kreisräten
im Vorfeld der Wahl außer in zwei Fällen offensichtlich keine Informationen
über die vom Sparkassengesetz geforderte Qualifikation der betreffenden
Personen gegeben. Dies wurde von Ihnen während der Sitzung zu Recht gerügt und
auch vom Landratsamt eingeräumt. Wir werden das Landratsamt deshalb darauf
hinweisen, zukünftig auf die Einhaltung dieser Informationspflicht gegenüber
dem Kreistag zu achten. Diese Information kann in Form von Tischvorlagen
erfolgen. Alternativ, oder bei Bedarf zusätzlich, ist auch eine
nicht-öffentliche Erörterung der persönlichen Voraussetzungen der zu
bestellenden Mitglieder des Verwatungsrats im Kreistag möglich.
Das von Ihnen beanstandete Versäumnis führt jedoch
nicht dazu, dass die stattgefundene Wahl der vom Kreistag zu berufenden
Mitglieder des Verwaltungsrats ungültig wäre und wiederholt werden müsste. Der
Kreistag war beschlussfähig, insbesondere lag kein Ladungsmangel vor. Auch im
Ergebnis ist die Wahl nicht zu beanstanden. Nach Überprüfung der uns vom
Landratsamt Miltenberg vorgelegten Informationen über die betreffenden Personen
kann die besondere Wirtschafts- und Sachkunde von uns in jedem Einzelfall
bestätigt werden. …
2. … Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreistags
des Landkreises Miltenberg sah die Beschlussfassung über die der Regierung von
Unterfranken vorzulegende Vorschlagsliste vor. Die von Herrn Landrat Schwing
hierzu vorbereitete Liste enthielt 16 Personen und war insofern vollständig. …
Die stattgefundene Beschlussfassung über die Aufnahme der von Ihnen und Herrn
Kreisrat Dr. Kaiser während der Sitzung vorgeschlagenen Personen kann daher nur
als Vorbereitung einer Alternativliste für den Fall der Ablehnung der
ursprünglichen Liste verstanden werden. Durch die anschließende mehrheitliche
Zustimmung zu der unveränderten Liste hat der Kreistag zum Ausdruck gebracht,
dass Einverständnis mit allen aufgeführten Personen besteht, d.h. kein
Austausch gewünscht wird. Eine weitere Beschlussfassung über eine geänderte
Liste hat sich damit erübrigt. Der Beschluss über die vom Landkreis Miltenberg
als Träger der Sparkasse vorzulegende Vorschlagsliste ist daher nicht zu
beanstanden.
Was die Darlegung der besonderen Wirtschafts- und
Sachkunde der Personen auf der Vorschlagsliste gegenüber dem Kreistag betreffe,
werde auf die Ausführungen unter Punkt 1. verwiesen. Man möchte in diesem Zusammenhang jedoch darauf
hinweisen, dass die Verantwortung für die Überprüfung der fachlichen
Voraussetzungen der von der Aufsichtsbehörde zu bestellenden weiteren
Mitglieder des Verwaltungsrats in erster Linie bei der Regierung von
Unterfranken liege. Nach den vom Landratsamt Miltenberg zu den Kandidaten
eingeholten Informationen sei die besondere Wirtschafts- und Sachkunde bei den
vorgeschlagenen Personen gegeben.“
Die Verwaltung werde diese Hinweise der Regierung
künftig beachten. Darüber hinaus bleibe anzumerken, dass es bayernweit außer
dem Miltenberger Landrat nur wenige Landräte geben dürfte, die die Fraktionen
so intensiv darauf hingewiesen haben, dass bei allen Kandidaten für das Amt
eines Sparkassenverwaltungsrats die besondere Wirtschafts- und Sachkunde
erfüllt sein müsse und dass es Aufgabe der Fraktionen sei, nur solche
Kandidaten vorzuschlagen.
Mit Schreiben vom 03.06.2008 habe die Regierung von
Unterfranken Landrat Schwing die Personen mitgeteilt, die sie als weitere
Mitglieder in den Verwaltungsrat der Sparkasse Miltenberg-Obernburg bestellt habe:
Herr Albert Franz, Glattbach; Ersatzmann: Herr Martin
Gratzer, Stadtprozelten
Herr Dr. Thomas Rothaug, Obernburg a. Main;
Ersatzmann: Herr Ludwig Jakob, Kleinwallstadt
Herr Paul Fürst, Bürgstadt; Ersatzmann: Herr Andreas
Leeger, Miltenberg
Herr Peter Baumann, Weilbach; Ersatzmann: Herr
Johannes Faust, Miltenberg.
Landrat Schwing fügte an, dass in Zukunft die
Verwaltungsräte nicht mehr in der konstituierenden Sitzung gewählt werden
können, da es seiner Meinung nach undenkbar sei, in öffentlicher Sitzung über
die persönlichen Verhältnisse und die Wirtschaftssachkunde zu beraten. Dies
werde in nichtöffentlicher Sitzung geschehen, was bedeute, dass erst in der
zweiten Sitzung Wahlen vorgenommen werden können.
Der Kreistag nahm von dieser Information einstimmig
zustimmend Kenntnis.