Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 02.05.2008: Einwand des Kreisrates Scholz
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.07.2008 KT/044/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsdirektor Fieger führte zu Punkt 2 Folgendes
aus:
Kreisrat Scholz hat mit Schreiben vom 21.05.2008
Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche zum Protokoll der Kreistagssitzung vom
02.05.2008 bekannt gegeben und Folgendes zu den Tagesordnungspunkten 9,
Seite 21 und 10, Seite 23 und 24 mitgeteilt:
Zu TOP 9, Seite 21:
„Zur Aussage von Kreisrat Scholz, dass er eine
umfassende Darstellung der Kandidaten vermisse, erklärte Verwaltungsdirektor
Fieger, dass die Regierung von Unterfranken prüfe, ob die Verwaltungsräte für
dieses Amt Fähigkeit und Sachverstand besitzen.“
Kreisrat Scholz bittet darum, das Protokoll wie folgt
zu ändern:
„Kreisrat Scholz erläuterte ausführlich die im
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 16.01.2008
geforderten Grundlagen des Bestellungsverfahrens für Sparkassen-Verwaltungsräte
durch den Kreistag.
Kreisrat Scholz zitierte hieraus für die vom Träger,
also dem Kreistag, zu bestellenden weiteren Mitglieder: ’Das zuständige
Kollegialorgan des Trägers hat bei der Bestellung das Vorliegen der
Voraussetzungen nach Art. 9 und Art. 10 SpkG zu prüfen. Hierzu ist dem Organ in
jedem Einzelfall die besondere Wirtschafts- und Sachkunde der zu bestellenden
Mitglieder umfassend und konkret darzustellen.’
Kreisrat Scholz sagte, er vermisse eine solche
umfassende Darstellung, wie sie vom Innenministerium gefordert sei, bei allen
Kandidaten, außer den Herren Demel und Scholz selbst. Der Kreistag als
zuständiges Kollegialorgan könne daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht über die
Besetzung des Verwaltungsrats abstimmen. Verwaltungsdirektor Fieger erklärte,
dass die Regierung von Unterfranken prüfe, ob die Verwaltungsräte für dieses
Amt Fähigkeit und Sachverstand besitzen.
Kreisrat Scholz wandte erneut ein, dass dies gemäß
Bayerischem Innenministerium auch Sache des Kreistags als wählendes Organ sei,
worauf aus den Reihen der CSU gefordert wurde, Kreisrat Scholz das Mikrofon
abzustellen.“
Zu TOP 10, Seite 23:
„Auf Vorschlag von Landrat Schwing stimmte der
Kreistag zuerst über die vorliegende Vorschlagsliste der Sparkasse
Miltenberg-Obernburg ab“
Kreisrat Scholz bittet darum, das Protokoll wie folgt
zu ändern:
„Auf Vorschlag von Landrat Schwing stimmte der
Kreistag zuerst über die nicht mehr gültige Vorschlagsliste der Sparkasse
Miltenberg-Obernburg ohne die Herren Bernhard Kern/Ferdinand Kern ab.“
Zu TOP 10, Seite 24:
„Nachdem die Vorschlagsliste mit Stimmenmehrheit
angenommen war, erübrigte sich eine Abstimmung über die Vorschläge Herrn
Bernhard Kern und Herrn Ferdinand Kern.“
Kreisrat Scholz bittet darum, das Protokoll wie folgt
zu ändern:
„Nach erfolgter mehrheitlicher Wahl der Kandidaten auf
der nicht mehr gültigen Vorschlagsliste wurde trotz bestehender Kandidaturen
nicht mehr über die Vorschläge Herrn Bernhard Kern und Herrn Ferdinand Kern
abgestimmt.“
Die Verwaltung schlägt vor, die Niederschrift über die
Sitzung des Kreistags vom 02.05.2008 nicht zu ändern und auch den Einwand von
Kreisrat Scholz nicht der Niederschrift vom 02.05.2008 beizufügen. Gemäß § 26
Abs. 2 GeschO soll die Niederschrift lediglich die wesentlichen Inhalte der Beratung
wiedergeben. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass die Sitzungsniederschriften
keine Wortprotokolle enthalten. Kreisrat Scholz verlangt jedoch – wenn auch in
indirekter Rede – die wörtliche Wiedergabe seiner Erläuterungen. Die
Niederschrift vom 02.05.2008 erfüllt die Anforderungen des § 26 Abs. 2 GeschO
in vollem Umfang.
Die Einwände bezüglich der Seiten 23 und 24 sind
sachlich nicht zutreffend. Dies bestätigt auch das Antwortschreiben der
Regierung von Unterfranken vom 02.06.2008 auf die Eingabe von Kreisrat Scholz
vom 06.05.2008.
Kreisrat Scholz teilte anschließend mit, dass er die
Einwände zu Seite 23 und 24 zurückziehen wolle, da die Begründungen von
Verwaltungsdirektor Fieger sehr ausführlich seien. Seinen Änderungswunsch zu
TOP 9, Seite 21, möchte er nicht zurückziehen, da die Äußerungen wesentlich und
wichtig seien.
Landrat
Schwing wies darauf hin, dass hierüber nicht abgestimmt werde, da man unter
Punkt 10 noch einmal auf dieses Thema zu sprechen käme.
Kreisrat
Scholz erklärte sich damit einverstanden.