Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Antrag der ödp/BLU auf Bemautung der B 469
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.07.2008 KA/045/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Oberregierungsrat
Rosel führte zu Punkt 7 Folgendes aus:
1.
Die Kreistagsgruppe der Ökologisch-Demokratischen Partei/Bürgerliste Untermain
(ödp/BLU) beantragte mit Schreiben vom 11.06.2008 im Kreistag zu beschließen:
„Wir
beantragen, dass der Landkreis Miltenberg sich bei den Verkehrsministerien des
Bundes und des Freistaates Bayern dafür einsetzt, dass die in weiten Bereichen
autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraße 469 in Zukunft der Mautpflicht
unterliegt.“
Zur
Begründung wurde auf den Mautausweichverkehr hingewiesen, der durch diese
Maßnahme reduziert werden soll. Damit solle den Belastungen für die Region
sowie der Bürgerinnen und Bürger entgegengewirkt werden. Dies habe auch
positive Auswirkungen auf den Tourismus sowie den Zustand der betroffenen
Kreisstraßen.
2.
Zuständig für die Befassung mit dem Antrag ist gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 GeschO
der Kreisausschuss.
3.
Das Staatl. Bauamt Aschaffenburg teilte mit Schreiben vom 07.07.2008 mit:
Die
Maut für LKW über 12 t wurde am 01.01.2005 eingeführt. Bei erheblichen
Verlagerungen von Schwerverkehr auf einzelne untergeordnete Strecken kann unter
bestimmten Bedingungen die Mautpflicht auf genau bezeichnete Abschnitte von
Bundesstraßen ausgedehnt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen
gerechtfertigt ist.
Zuständig
für die Ausweitung der Maut ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Stadtentwicklung (§ 1 Abs. 4 Autobahnmautgesetz), welches eine entsprechende
Rechtsverordnung erlassen kann. Die
Ausweitung der Maut setzt die Anhörung der EU-Kommission und die Zustimmung des
Bundesrates voraus.
Die
Verkehrsbelastung der B 469 von 2004 bis 2007 stellt sich folgendermaßen dar:
Dauerzählstelle B 469, km
36,8 (Kleinheubach) |
Gesamtverkehr
(Jahresmittelwert in 24 h) |
LKW - Anteil |
2004 |
14.044 |
10,5 % |
2005 |
14.067 |
11,3 % |
2006 |
14.703 |
10,3 % |
2007 |
14.901 |
10,6 % |
Eine
erhebliche Verlagerung des LKW-Verkehrs
von der Bundesautobahn auf die B 469 ist nach den verfügbaren Zählwerten der
automatischen Dauerzählstelle nicht erkennbar. Damit liegen die Voraussetzungen
für die Ausdehnung der Mautpflicht nicht vor.
4.
Neben dieser Aussage des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg ist noch Folgendes
zu berichten: Eine LKW-Maut ist nachteilig für den Wirtschaftsstandort
Landkreis Miltenberg. Es entstehen zusätzliche Kosten für den Warentransport
der lokalen Wirtschaft, die den wirtschaftlichen Erfolg beschweren.
Eine
LKW-Maut würde zu einer Verlagerung des Verkehrs auf die rechtsmainische
Staatsstraße 2309 führen. Dies belastet insbesondere die Anwohner in den
Ortsdurchfahrten.
Durch
die Bemautung würde die B 469 offiziell als Fahrstrecke zwischen A 3 und A 81 „aufgewertet“, was
nicht im Interesse des Landkreises Miltenberg ist. Trotz Bemautung wäre die B
469 auch weiterhin die kürzeste Verbindung zwischen A 3 und A 81, so dass der
„Abschreckungseffekt“ der Maut sowieso unberücksichtigt bliebe, wenn allein auf
die Länge der Fahrstrecke geachtet wird.
Zu
bedenken ist auch, dass bei Staus auf
der A 3 (Unfälle, Ausbau) die B 469 mit Umleitungsverkehr durch LKW belastet
wird. Dies kann aber nicht als Mautausweichverkehr angesehen werden.
Kreisrat Scholz
ergänzte zu den Ausführungen unter Punkt 3, Absatz 1, dass die B 469 zweispurig
und ohne Sicherheitsstreifen oder ähnlichem sei und somit Gefahrenpotential
vorhanden sei. In Verbindung mit den bisherigen Zählungen werde ausgeführt,
dass eine erhebliche Verlagerung nicht erkennbar sei. Herr Biller, Baudirektor des Staatlichen Bauamtes
Aschaffenburg, Fachbereich Straßenbau, schreibe auf
seiner Homepage, dass nach Fertigstellung des Lückenschlusses Obernburg-Wörth
mit weiter steigendem Verkehrsaufkommen zu rechnen sei. Weiterhin sei auf
der Homepage gesagt worden, dass die
Straßen am bayerischen Untermain stärker belastet seien als der Durchschnitt. Kreisrat
Scholz betonte, dass es nicht darum ginge, den Verkehr in den Landkreis und aus
dem Landkreis heraus in irgendeiner Form zu beschneiden, sondern darum, Verkehr
durch den Landkreis zu reduzieren. Auch die Argumentation, dass eine Lkw-Maut
für den Wirtschaftsstandort Landkreis Miltenberg nachteilig sei, könne er im
Hinblick darauf, dass man großen Wert auf den Tourismus lege, nicht gelten
lassen. Somit plädiere er dafür, im Voraus, bevor man ein Durchgangslandkreis werde,
weitsichtig zu reagieren und eine Mautpflicht einzuführen.
Kreisrat Dr. Fahn führte dazu aus, dass neue Straßen Verkehr
anziehen und eine Mautpflicht grundsätzlich den Lkw-Verkehr verringern könnte.
Wenn man allerdings die Zahlen betrachte, habe sich in den letzten Jahren nicht
viel verändert. Ob die Mautpflicht die
heimische Wirtschaft belasten würde, könnte in Frage gestellt werden. Wenn man
die Mautpflicht einführe, müsste es ein
Computerprogramm geben, welches die heimischen Lkws erfasst. Die Stellungnahme
von Oberregierungsrat Rosel mache klar, dass die B 469 für Lkws immer wichtiger
werde. Bei Vorliegen einer ausführlichen Stellungnahme könnte überprüft werden,
ob eine Mautgebühr sinnvoll wäre.
Kreisrat Stolz meinte, es sei interessant,
dass man sage, der Verkehr nehme zu, da die Zahlen dies widerlegen würden. In
Verbindung mit der Ansiedelung von Logistikunternehmen und Logistik in den
Betrieben stelle er sich die Frage, ob
man das eigene Gewerbe damit bestrafen wolle. Wenn man bemaute, gebe es
nicht nur eine Pflicht zu zahlen,
sondern auch ein Recht zur Straßennutzung, was zur Folge hätte, dass die
Abkürzung A 3 genommen werden würde. Abschließend sprach er sich gegen die
Einführung einer Mautgebühr aus.
Kreisrat Dr. Linduschka stellte klar, dass
es keine „präventive Maut“ gebe. Man könne immer noch reagieren, wenn in Zukunft
der Durchgangsverkehr zunehme. Er halte
den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt für hinfällig.
Kreisrat Dr. Kaiser informierte darüber,
dass ein umfangreiches Verkehrsgutachten geplant sei, welches von Bund und Land
finanziert werde. Er bitte die Antragsteller, den Antrag zurückzustellen, bis
dieses vorliege.
Kreisrat Fischer sprach sich ebenfalls
gegen die Einführung einer Mautgebühr aus; man solle froh sein über den
geringen Lkw-Anteil von ca. 10 %.
Landrat Schwing sagte, er erkenne den
Wunsch und die Hoffnung an, die Kreisrat Scholz mit diesem Antrag verfolge. Objektiv betrachtet erreiche er damit keines
seiner Ziele, es käme lediglich zu einer Verlagerung des Verkehrs auf die Orts-
und Staatsstraßen, die jetzt schon überlagert seien. Außerdem habe man zurzeit
keine Mautflüchtigen. Gesetzlich sei bei Baumaßnahmen und Staus auf der
Autobahn geregelt, dass über Land gefahren werden dürfe. Wenn man etwas
erreichen wollte, müsste man Bund und Land auffordern, so schnell wie möglich
die Baumaßnahmen auf der A 3 durchzuführen. Erst dann könne man sagen, wer ein
Mautflüchtling sei und wer nicht. Außerdem
würde die einheimische Wirtschaft belastet werden. Die Ausschreibung für das Verkehrsmodell
laufe bereits und man hoffe auf erste Ergebnisse im nächsten Jahr.
Kreisrat Scholz führte aus, dass er den
Antrag zurückstellen werde, bis das Verkehrsgutachten vorliege und wollte
wissen, wann damit zu rechnen sei.
Landrat Schwing antwortete, er könne zwar
keinen genauen Termin nennen, aber es werde mit ersten Ergebnissen im September
2009 gerechnet. Er fügte an, dass man nach
der Freigabe der Umgehungsstraße eine exakte Zählung der Fahrzeuge haben werde, da das PPP-Modell
nach Verkehrsbelastung abgerechnet werde. Abschließend bat er Kreisrat Scholz
um Zustimmung zur Rückstellung des
Antrags und Wiederholung zu gegebener Zeit.
Der Kreisausschuss nahm von der von
Landrat Schwing vorgeschlagenen
Vorgehensweise einstimmig zustimmend Kenntnis.