Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Genehmigung der Zweckvereinbarung mit den Gemeinden über die Grünguterfassung, Änderung des Grünguterfassungssystems der Stadt Obernburg: Direktanlieferung auf der Müllumladestation Erlenbach a. Main
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.07.2008 NU/040/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtmann Röcklein trug vor, dass am
31.03.2008 der Umweltausschuss den Empfehlungsbeschluss an den Kreistag gefasst
habe, die Verordnung zur Aufgabenübertragung im Bereich Abfallentsorgung vom
30.06.1981 aufzuheben. Mit dieser Verordnung sei auch die Grüngutentsorgung
übertragen worden. Seit der Inbetriebnahme des Kompostwerkes Guggenberg 1997
habe man jedoch bereits die Grüngutentsorgung de facto zurück übernommen, aber
gemeinsam mit den Gemeinden organisiert. Alle Kosten trage seit 1997 der
Landkreis, wie es auch das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz bei der
Aufgabenübertragung vorsehe. Mit Wegfall der Verordnung wolle man nun auch die
Grüngutentsorgung auf eine rechtlich sichere Basis stellen und dazu sei die Zweckvereinbarung
(welche im Kreistagsinformationssystem bereit gestellt ist) erarbeitet
worden. Diese enthalte im Großen und Ganzen die Regelungen, die bereits bisher
mit den Gemeinden abgesprochen und abgestimmt worden seien. Klarstellungen habe
man vorgenommen bei den Öffnungszeiten § 3 Ziff. 4 und bei den Regelungen zur
gebührenpflichtigen Anlieferung aus Gemeinden mit Grüngutsammelplatz (§ 4 Satz 1).
Mit diesen Regelungen wolle man auch den Anlieferbetrieb auf der
Müllumladestation Erlenbach entlasten.
Die Zahlungen an die Gemeinden, die seit 1997
unverändert gelten, seien ein wenig aufgerundet worden:
Für Gemeinden mit eigenem Kompostplatz (Niedernberg
und Sulzbach) bisher 10,00 DM = 5,11 € jetzt 6,50 € je Einwohner und Jahr. Für
Gemeinden mit Grüngutsammelplatz von bisher 2,50 DM = 1,28 € auf 1,50 € je
Einwohner und Jahr und für die Gemeinden ohne eigene Anlagen von bisher 1,25 DM
= 0,64 € auf 0,70 € je Einwohner und Jahr.
Die Steigerungen seien im Hinblick auf die allgemeinen
Kostensteigerungen der letzten zehn Jahre moderat, helfen aber insbesondere den
beiden Gemeinden mit eigenen Kompostplätzen. Die Steigerung betrage im Schnitt
16,3 % und 32.429,30 € im Jahr.
Dabei helfe auch eine Veränderung, die man gemeinsam
mit der Stadt Obernburg auf den Weg bringen wolle. Die Stadt Obernburg habe
bisher Grüngut zweimal jährlich im Holsystem eingesammelt. Die Einsammelkosten haben
sie über die Pauschale finanzieren müssen. Den Transport von Obernburg ab und
die weitere Entsorgung habe man unmittelbar getragen. Den Bürgern von Obernburg
habe dies allerdings nicht ausgereicht und sie hätten übers Jahr ihr Grüngut in
Erlenbach angeliefert, was die statistische Auswertung beweise. Obernburger Bürger
frequentieren den Wertstoffhof Erlenbach stärker als Elsenfelder Bürger.
Man schlage daher gemeinsam mit Herrn Bürgermeister
Berninger von der Stadt Obernburg vor, das bisherige Holsystem in Obernburg
aufzulassen und die Obernburger Bürger wie die Bürger aus Erlenbach und
Elsenfeld direkt zur Müllumladestation zu verweisen. Man passe damit die Regelungen einem
Istzustand an. Damit sinken natürlich auch die Zahlung an die Stadt Obernburg
und die Transportkosten deutlich.
Landrat
Schwing äußerte sich erstaunt darüber, dass die Obernburger Bürger, obwohl
2-mal im Jahr kostenlos an der Haustüre Müll abgeholt werde, bevorzugen, den
Müll am Wertstoffhof abzuliefern.
Kreisrat
Maurer wies darauf hin, dass man bereits eine Absegnung der Zweckvereinbarung
habe wolle, obwohl die Abschaffung der Verordnung noch nicht beschlossen und
dies zeitlich ein sehr unglücklicher Ablauf sei. Da man jetzt nur noch den Rechtscharakter
einer Vereinbarung habe, bedeute dies, dass der Kreistag im Einzelfall die Erlaubnis erteilen müsste.
Regierungsamtmann
Röcklein sagte, dass die Zweckvereinbarung nur regele, was bislang über
Rundschreiben seit 1997 und in den
Bürgermeisterdienstbesprechungen besprochen worden sei. Es handele sich nicht
um eine sachliche Neuregelung, sondern um eine Zusammenfassung dessen, was
bereits gelebt werde. Das Grünguterfassungssystem sei ein Erfassungssystem des
Landkreises Miltenberg, der alle Kosten übernehme; insofern erlaube sich der
Landkreis den Ablauf zu bestimmen. Wenn eine Gemeinde eine Änderung wünsche,
müsse mit dem Landkreis gesprochen werden und der Ausschuss für Natur und
Umwelt würde darüber entscheiden.
Landrat
Schwing sagte anschließend, dass es bislang keine Probleme gegeben hätte und
man alles mit den Gemeinden partnerschaftlich geregelt habe.
Kreisrat
Maurer betonte, dass er keine Kritik habe üben wollen, letztendlich sei es so,
wenn die Aufhebung der Verordnung nicht käme,
der alte Rechtszustand bestehen bleiben würde.
Daraufhin
sagte Regierungsamtmann Röcklein, das man nicht von einer Rechtsgrundlage
sprechen könne, da man eine Zweckvereinbarung abschließen könne, die
Einzelheiten regele, welche bislang durch Rundschreiben geregelt worden seien.
Zusammenfassend sagte er, dass man keine neue Verordnung und
Aufgabenübertragung an die Gemeinden beabsichtige, sondern gemeinsam mit den Gemeinden die
Grüngutentsorgung organisieren wolle.
Der
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste sodann einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss für Natur und Umweltschutz genehmigt die
von der Landkreisverwaltung vorgestellte Zweckvereinbarung zur Regelung der
Erfassung von Garten- und Grünabfällen mit den Landkreisgemeinden. Der
Konzeptänderung im Bereich der Stadt Obernburg von Holsystem auf Bringsystem
zur Müllumladestation Erlenbach stimmt der Ausschuss zu.
Kreisrätin Münzel fügte an, dass man am 31.03.2008 im
Ausschuss den folgenden Beschluss zum Energieforum gefasst habe:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zusammenarbeit mit
dem Energieforum Miltenberg e.V. zu forcieren und eine Rahmenvereinbarung für
den Beitritt des Landkreises Miltenberg und die Zusammenarbeit zu erarbeiten.
Die von Bündnis 90/Die Grünen vorliegenden Anträge sind in diese Vereinbarung
einzubinden.
Sie wolle wissen, ob
diese Rahmenvereinbarung schon fertig und wie das geplante Verfahren
sei.
Regierungsrat Hoffmann sagte hierzu, dass die
Rahmenvereinbarung erstellt worden sei und man als Maßstab die Eckpunkte
genommen hätte, die in der Sitzung am 31.03.2008 aufgeführt worden seien. Nach
Unterzeichung der Vereinbarung werde dem Ausschuss erneut berichtet.