Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Genehmigung der Zweckvereinbarung mit den Gemeinden zum Projekt "Windelsack"
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.07.2008 NU/040/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat
Schwing sagte, dass man am Morgen in der Bürgermeisterdienstbesprechung über
die Einführung des Projekts Windelsack gesprochen und es keine Gegenstimmen gegeben habe. Er
wolle betonen, dass es sich um eine zusätzliche freiwillige Leistung handele,
die nicht über die Gebühren, sondern über den Landkreis und die 32 Kommunen
abgerechnet werde. Man wolle ein Zeichen setzen dafür, dass neue Bürger
willkommen sind.
Regierungsamtmann Röcklein informierte anschließend
darüber, dass auf der Basis des Ausschussbeschlusses vom 31.03.2008 eine
Zweckvereinbarung ausgehandelt worden sei, die als vertragliche Grundlage für
das gemeinsame Projekt Windelsack dienen solle.
Die Zweckvereinbarung (welche im Kreistags- und Bürgerinformationssystem eingestellt ist)
wurde vorgestellt.
Man bitte um Genehmigung, damit diese Vereinbarung mit
den 32 Landkreisgemeinden abgeschlossen werden könne.
Auf
die Frage von Kreisrat Dr. Fahn nach welcher Pflegestufe sich die Ausgabe
richte, erklärte Regierungsamtmann Röcklein, dass es sich um Pflegefälle mit
nachgewiesener Inkontinenz handele und eine Bestätigung des Arztes oder der
Pflegestation genüge.
Der
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste sodann einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz genehmigt
die von der Landkreisverwaltung vorgestellte Zweckvereinbarung zum
„Windelprojekt“ mit den Landkreisgemeinden.