Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung 2009: Entscheidung über das Behältermindestvolumen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.07.2008 NU/040/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vor
Eintritt in die Tagesordnung teilte Landrat Schwing mit, dass die größte Gebührenreduzierung,
welche jemals durchgeführt worden sei, ab 01.01.2009 vorgenommen werden könne.
Man werde rund 1 Mio. € insgesamt an Gebühren senken, was durch Mehreinnahmen und Einsparungen möglich
gemacht werden könne.
Regierungsamtmann
Röcklein führte aus, dass überfüllte Mülltonnen und offen stehende Deckel die
Schlagworte des Jahres 2007 und der ersten Monate des Jahres 2008 gewesen seien.
Mit Unterstützung dieses Ausschusses hätten die Firma SITA und die
Landkreisverwaltung, einschließlich Landrat, monatelang darum gekämpft, auf den
Straßen wieder ordnungsgemäße Zustände einzuführen. Obwohl jeder Bürger im Landkreis
von sich behaupte, dass seine Mülltonne nie voll sei, haben die Bilder aus den
Straßen das Gegenteil bewiesen. Auch die Wiegedaten der Müllumladestation
beweisen, dass der Restmüll aus den Mülltonnen in den letzten Jahren
kontinuierlich um 11 % je Einwohner zugenommen hatte. Diese Zahlen und die
Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass es so nicht weitergehen kann und
eine ordnungsgemäße, umweltfreundliche und auch arbeitsschutzrechtlich
einwandfreie Müllentsorgung im Landkreis eines Eingriffes des Gesetzgebers,
also des Kreistages, bedürfe.
Vor diesem Hintergrund sehe man nur die Möglichkeit,
eine Erhöhung des Mindestbehältervolumens auf 20 Liter je Restmüllabfuhrtag =
von 7,5 Litern auf 10 Litern je Woche zu empfehlen.
Dies bedeute künftig:
Grundstücke bis drei Personen –
60-Liter-Restmülltonne,
Grundstücke von vier bis sechs Personen –
120-Liter-Restmülltonne,
Grundstücke von sieben zwölf Personen –
240-Liter-Restmülltonne und
Grundstücke mit mehr Personen entweder Umleerbehälter
oder Kombinationen.
Sonderregelungen gelten bei gemischt genutzten
Grundstücken (Wohnen und Gewerbe).
Regierungsamtmann
Röcklein meinte, dass die Entscheidung Einfluss darauf habe, wie viele Mülltonnen
noch in derselben Woche bestellt werden müssen. Bei der 60-Liter-Restmülltonne
werde sich die Menge zwischen 14.000 und 19.000 Gefäßen bewegen und auch bei
den anderen Größen habe dies entsprechende Auswirkung. Man habe bereits im
Oktober 2007 über die vorliegende
Problematik informiert, so dass genügend Zeit für Überlegungen gewesen
sei.
Es
gebe in Unterfranken noch weitere ca. 50 % der Gebietskörperschaften, die eine
Erhöhung des Mindestbehältervolumens auf
20 Liter vorgenommen haben.
Kreisrat
Reinhard bezog sich auf die Zunahme an
Hausmüll um 11 %. Im Hinblick darauf, dass man nicht wisse, in welche Kanäle
dieser letztendlich fließe und in Unkenntnis verschiedener anderer Faktoren
plädiere er dafür, von einer Erhöhung des Mindestbehältervolumens abzusehen. Die
CSU-Fraktion sehe momentan nicht genügend Grundlage für eine solche
Entscheidung. Man wisse vom Problem der Mülltonnenbestellung, man solle jedoch
zuwarten bis fundierte Zahlen vorliegen.
Kreisrat
Dr. Fahn führte im Namen der FW – Fraktion aus, dass die Begründungen für den
Beschlussvorschlag der Verwaltung sachlich nicht korrekt seien, da sie ein
Müllchaos im Landkreis Miltenberg suggerieren. Außerdem sei es ein Widerspruch,
den Windelsack einzuführen, der die
Restmülltonne entlaste und gleichzeitig sehr viele Bürger zu verpflichten, sich
größere Mülltonnen anzuschaffen und den Mehrpreis zu bezahlen. Eine Erhöhung
des Mindestbehältervolumens sei kontraproduktiv und bestrafe all diejenigen
Bürger, die bisher Abfall vermieden oder gut verwertet haben, da sie jetzt eine
größere Tonne nehmen müssen. Man müsse die politischen Rahmen vorgeben, die
solche Bürger belohnen und auf der anderen Seite Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
Eine telefonische Umfrage am 18.07. habe
ergeben, dass in den Landkreisen Bad Kissingen, Main-Spessart, Hassberge,
Kitzingen, Rhön-Grabfeld und Aschaffenburg sowie bei der Stadt Aschaffenburg
das Mindestbehältervolumen bei nur 15 l/Einwohner liege. Er halte eine Verbesserung
der Öffentlichkeitsarbeit für nötig. Der Landkreis Miltenberg beschäftige
derzeit 3,75 Personen im Bereich der Abfallvermeidung. Am 15.9. werde Herr
Gutsch das Landratsamt verlassen, somit seien es nur noch 2,75 Stellen. Das Landesamt
für Umweltschutz bewerte jedes Jahr in einer Broschüre „Hausmüll in Bayern“
(hier 2006) die Abfallvermeidung in den Landkreisen in Bayern. Die
Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Miltenberg werde als „durchschnittlich“
bezeichnet. Abschließend sagte er, dass die Erhöhung des
Mindestbehältervolumens eine massive Müllgebührenerhöhung (um 41 %) ergebe, die
außerdem familienfeindlich sei. Die Freien Wähler lehnen somit den
Beschlussvorschlag der Verwaltung ab.
Landrat
Schwing sagte dazu, Kreisrat Dr. Fahn ziehe zum Teil falsche Schlüsse. Die
Kilozahlen/Einwohner des Umweltministeriums könne man nicht mit denen des
Landkreises Miltenberg vergleichen, da in Miltenberg nur die zweirädrigen
Behälter und nicht wie bei der Darstellung des Umweltministeriums die
Gesamtmenge dargestellt werde. Außerdem könne er nicht einfach hochrechnen,
indem er die jetzigen Gebühren hernehme und auf die neue vorgeschlagene
Konstellation umrechne, sondern müsse erst die Kalkulation abwarten. Zudem
seien die Zahlen anderer Landkreise nicht mit den eigenen zu vergleichen, da
sich das Leistungsangebot des Landkreises Miltenberg unterscheide und auch
umfangreicher sei. Er dürfe Äpfel nicht mit Birnen vergleichen, auch im
Hinblick auf das im Landkreis Aschaffenburg oder in Schweinfurt angewandte
Wiegesystem, welches man im eigenen Landkreis habe vermeiden wollen.
Familienfreundlichkeit
würde man durch die Einführung der Windelsäcke zeigen.
Zum
Thema Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung sagte er, dass dies gerne
aufgegriffen werden könne, sich dann
aber auch auf die Müllgebühren niederschlagen würde.
Kreisrätin
Almritter teilte mit, dass auch die SPD-Fraktion gegen eine Erhöhung stimme und
führte aus, dass es aus ökologischen Gründen keinen Sinn mache, den Leuten
größere Mülltonnen zur Verfügung zu stellen. Abfallvermeidung und – trennung
und die damit einhergehende Restmüllreduzierung seien das Ziel. Durch den
Wegfall der 90-Liter-Tonne würden Familien mit Kindern bestraft werden, dann
wenn die Kinder dem Windelalter entwachsen
seien. Gerade in der heutigen Zeit müssten Familien mit Kindern durch die
Politik gefördert werden.
Auch
Kreisrat Wendland sprach sich im Namen der FDP-Fraktion gegen die Erhöhung von
15 auf 20 Liter aus und schloss sich den Ausführungen der Vorredner an. Mit
Hinweis darauf, dass man als Partei bei
diesem Beschluss noch nicht entscheidungsberechtigt gewesen sei, sagte er, dass
man die Abschaffung der 90-Liter-Tonne ebenfalls nicht befürworten könne. Er
habe mit etlichen Familien gesprochen, die gesagt hätten, dass ihre
60-Liter-Tonne schon jetzt nicht voll sei; durch die Abschaffung der
90-Liter-Tonne würde ein Umstieg auf die 120-Liter-Tonne ein Gebührenanstieg
von über 40 % für diese Familien bedeuten.
Landrat
Schwing betonte, dass die Entscheidung über die Abschaffung der 90-Liter-Tonne
bereits längst getroffen worden wäre und dass man den Vorwurf des nicht
sozialen Landkreises zurückweisen wolle. Man kenne keinen anderen Landkreis,
der 4 Mülltonnengrößen anbiete; man habe damit ein komfortables System
angeboten. Er wies darauf hin, dass man
eine Entscheidung fällen müsse, da die Bestellung der Mülltonnen anstehe;
andernfalls hätte man noch 1 Jahr zuwarten können. Wenn man zu einem späteren
Zeitpunkt entscheide, dann laufe man Gefahr, Tonnen in falscher Größe bestellt
zu haben, was mit unnötigen Ausgaben verbunden wäre.
Kreisrätin
Münzel sprach sich im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls gegen
eine Erhöhung aus. Ausgangspunkt der
Überlegungen seien doch die offen stehenden Mülltonnen gewesen. Zuerst sei, wie
Regierungsamtmann Röcklein angeführt habe, jede 3. Mülltonne überfüllt gewesen,
was nach einer Warnung an die Bevölkerung, nämlich dass die Tonnen stehen
gelassen würden, besser geworden sei. Ihr stoße auf, dass nun vermutet werde,
der restliche Müll lande eventuell im Wald. Vielleicht sei es eher so gewesen,
dass die Bevölkerung infolgedessen Müll vermieden hatte, dass besser getrennt
wurde oder dass auch Müllsäcke gekauft worden sind. Sie wolle nicht von einer
negativen, sondern einer positiven
Haltung der Bevölkerung ausgehen. Die Bevölkerung werde jetzt durch eine
Erhöhung des Mindestbehältervolumens enttäuscht werden. Stattdessen schlage sie
ein Lob an die Bevölkerung und deren
Ermutigung in Zukunft noch mehr Müll zu vermeiden und zu trennen, vor. Durch
die Abschaffung der 90-Liter-Tonne sei eine Gebührenerhöhung für einen gewissen
Personenkreis geschaffen worden. Man habe eingangs eine Gebührensenkung
angepriesen, die man auch begrüße, aber letzten Endes könne man noch nicht
sagen, was das faktisch für den einzelnen Gebührenzahler bedeute.
Landrat
Schwing erklärte abschließend, warum die Verwaltung diesen Vorschlag
unterbreitet habe:
Insgesamt
habe man zum Jahr 1998 eine Steigerung von rund 1.700 Tonnen zu verzeichnen.
Darauf müsse man als Verwaltung reagieren. Man spreche von Gerechtigkeit und
Familie. Mit einer Änderung hätte man nicht die belohnt, die viel Müll
produzieren, was jetzt getan werde. Diejenigen, die nach wie vor mehr Müll
produzieren als sie bezahlen, kämen so ungeschoren davon. Er wies darauf hin, dass
man über Minderheiten diskutiere. Man solle die Kalkulation abwarten, die eine
deutliche Abnahme der Gebühren zeigen werde. Es ginge darum, jetzt die
Mülltonnen zu bestellen, damit zum 01. Januar 2009 mit dem neuen System
gestartet werden könne. Würde die Restmüllmenge im Folgejahr weiterhin
zunehmen, dann bedeute dies, dass man mehrere 1000 Tonnen in falscher Größe
geordert hätte. Erst müsse der Rahmen stimmen, dann erst könne kalkuliert
und die Tonnenpreise festgesetzt werden.
Abschließend wies er nochmals auf die Absenkung der Gebühren zum 01.01.2009
hin; dies sei die wichtige Botschaft.
Der
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz lehnte sodann einstimmig folgenden
Beschlussvorschlag ab:
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz empfiehlt dem Kreistag, das
Mindestbehältervolumen für Restmüll ab 01.01.2009 auf 20 Liter je Person und
Restmüllabfuhr festzulegen. Wie bisher sollen alle auf dem Grundstück
gemeldeten Personen für die Berechnung maßgebend sein.