Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung 2009: Entscheidung über das Behältermindestvolumen

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.07.2008   NU/040/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Vor Eintritt in die Tagesordnung teilte Landrat Schwing  mit, dass die größte Gebührenreduzierung, welche jemals durchgeführt worden sei, ab 01.01.2009 vorgenommen werden könne. Man werde rund 1 Mio. € insgesamt an Gebühren senken, was durch  Mehreinnahmen und Einsparungen möglich gemacht werden könne.

 

Regierungsamtmann Röcklein führte aus, dass überfüllte Mülltonnen und offen stehende Deckel die Schlagworte des Jahres 2007 und der ersten Monate des Jahres 2008 gewesen seien. Mit Unterstützung dieses Ausschusses hätten die Firma SITA und die Landkreisverwaltung, einschließlich Landrat, monatelang darum gekämpft, auf den Straßen wieder ordnungsgemäße Zustände einzuführen. Obwohl jeder Bürger im Landkreis von sich behaupte, dass seine Mülltonne nie voll sei, haben die Bilder aus den Straßen das Gegenteil bewiesen. Auch die Wiegedaten der Müllumladestation beweisen, dass der Restmüll aus den Mülltonnen in den letzten Jahren kontinuierlich um 11 % je Einwohner zugenommen hatte. Diese Zahlen und die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass es so nicht weitergehen kann und eine ordnungsgemäße, umweltfreundliche und auch arbeitsschutzrechtlich einwandfreie Müllentsorgung im Landkreis eines Eingriffes des Gesetzgebers, also des Kreistages, bedürfe.

 

Vor diesem Hintergrund sehe man nur die Möglichkeit, eine Erhöhung des Mindestbehältervolumens auf 20 Liter je Restmüllabfuhrtag = von 7,5 Litern auf 10 Litern je Woche zu empfehlen.

 

Dies bedeute künftig:

Grundstücke bis drei Personen – 60-Liter-Restmülltonne,

Grundstücke von vier bis sechs Personen – 120-Liter-Restmülltonne,

Grundstücke von sieben zwölf Personen – 240-Liter-Restmülltonne und

Grundstücke mit mehr Personen entweder Umleerbehälter oder Kombinationen.

 

Sonderregelungen gelten bei gemischt genutzten Grundstücken (Wohnen und Gewerbe).

 

Regierungsamtmann Röcklein meinte, dass die Entscheidung Einfluss darauf habe, wie viele Mülltonnen noch in derselben Woche bestellt werden müssen. Bei der 60-Liter-Restmülltonne werde sich die Menge zwischen 14.000 und 19.000 Gefäßen bewegen und auch bei den anderen Größen habe dies entsprechende Auswirkung. Man habe bereits im Oktober 2007 über die vorliegende  Problematik informiert, so dass genügend Zeit für Überlegungen gewesen sei.

 

Es gebe in Unterfranken noch weitere ca. 50 % der Gebietskörperschaften, die eine Erhöhung des Mindestbehältervolumens auf  20 Liter vorgenommen haben.

 

Kreisrat Reinhard bezog sich auf die  Zunahme an Hausmüll um 11 %. Im Hinblick darauf, dass man nicht wisse, in welche Kanäle dieser letztendlich fließe und in Unkenntnis verschiedener anderer Faktoren plädiere er dafür, von einer Erhöhung des Mindestbehältervolumens abzusehen. Die CSU-Fraktion sehe momentan nicht genügend Grundlage für eine solche Entscheidung. Man wisse vom Problem der Mülltonnenbestellung, man solle jedoch zuwarten bis fundierte Zahlen vorliegen.

 

Kreisrat Dr. Fahn führte im Namen der FW – Fraktion aus, dass die Begründungen für den Beschlussvorschlag der Verwaltung sachlich nicht korrekt seien, da sie ein Müllchaos im Landkreis Miltenberg suggerieren. Außerdem sei es ein Widerspruch, den Windelsack einzuführen, der  die Restmülltonne entlaste und gleichzeitig sehr viele Bürger zu verpflichten, sich größere Mülltonnen anzuschaffen und den Mehrpreis zu bezahlen. Eine Erhöhung des Mindestbehältervolumens sei kontraproduktiv und bestrafe all diejenigen Bürger, die bisher Abfall vermieden oder gut verwertet haben, da sie jetzt eine größere Tonne nehmen müssen. Man müsse die politischen Rahmen vorgeben, die solche Bürger belohnen und auf der anderen Seite Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Eine telefonische Umfrage am  18.07. habe ergeben, dass in den Landkreisen Bad Kissingen, Main-Spessart, Hassberge, Kitzingen, Rhön-Grabfeld und Aschaffenburg sowie bei der Stadt Aschaffenburg das Mindestbehältervolumen bei nur 15 l/Einwohner liege. Er halte eine Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit für nötig. Der Landkreis Miltenberg beschäftige derzeit 3,75 Personen im Bereich der Abfallvermeidung. Am 15.9. werde Herr Gutsch das Landratsamt verlassen, somit seien es nur noch 2,75 Stellen. Das Landesamt für Umweltschutz bewerte jedes Jahr in einer Broschüre „Hausmüll in Bayern“ (hier 2006) die Abfallvermeidung in den Landkreisen in Bayern. Die Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Miltenberg werde als „durchschnittlich“ bezeichnet. Abschließend sagte er, dass die Erhöhung des Mindestbehältervolumens eine massive Müllgebührenerhöhung (um 41 %) ergebe, die außerdem familienfeindlich sei. Die Freien Wähler lehnen somit den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab.

 

Landrat Schwing sagte dazu, Kreisrat Dr. Fahn ziehe zum Teil falsche Schlüsse. Die Kilozahlen/Einwohner des Umweltministeriums könne man nicht mit denen des Landkreises Miltenberg vergleichen, da in Miltenberg nur die zweirädrigen Behälter und nicht wie bei der Darstellung des Umweltministeriums die Gesamtmenge dargestellt werde. Außerdem könne er nicht einfach hochrechnen, indem er die jetzigen Gebühren hernehme und auf die neue vorgeschlagene Konstellation umrechne, sondern müsse erst die Kalkulation abwarten. Zudem seien die Zahlen anderer Landkreise nicht mit den eigenen zu vergleichen, da sich das Leistungsangebot des Landkreises Miltenberg unterscheide und auch umfangreicher sei. Er dürfe Äpfel nicht mit Birnen vergleichen, auch im Hinblick auf das im Landkreis Aschaffenburg oder in Schweinfurt angewandte Wiegesystem, welches man im eigenen Landkreis habe vermeiden wollen.

 

Familienfreundlichkeit würde man durch die Einführung der Windelsäcke zeigen.

 

Zum Thema Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung sagte er, dass dies gerne aufgegriffen werden könne, sich  dann aber auch auf die Müllgebühren niederschlagen würde.

 

Kreisrätin Almritter teilte mit, dass auch die SPD-Fraktion gegen eine Erhöhung stimme und führte aus, dass es aus ökologischen Gründen keinen Sinn mache, den Leuten größere Mülltonnen zur Verfügung zu stellen. Abfallvermeidung und – trennung und die damit einhergehende Restmüllreduzierung seien das Ziel. Durch den Wegfall der 90-Liter-Tonne würden Familien mit Kindern bestraft werden, dann wenn die Kinder  dem Windelalter entwachsen seien. Gerade in der heutigen Zeit müssten Familien mit Kindern durch die Politik gefördert werden.

 

Auch Kreisrat Wendland sprach sich im Namen der FDP-Fraktion gegen die Erhöhung von 15 auf 20 Liter aus und schloss sich den Ausführungen der Vorredner an. Mit Hinweis darauf, dass man als Partei  bei diesem Beschluss noch nicht entscheidungsberechtigt gewesen sei, sagte er, dass man die Abschaffung der 90-Liter-Tonne ebenfalls nicht befürworten könne. Er habe mit etlichen Familien gesprochen, die gesagt hätten, dass ihre 60-Liter-Tonne schon jetzt nicht voll sei; durch die Abschaffung der 90-Liter-Tonne würde ein Umstieg auf die 120-Liter-Tonne ein Gebührenanstieg von über 40 % für diese Familien bedeuten.

 

Landrat Schwing betonte, dass die Entscheidung über die Abschaffung der 90-Liter-Tonne bereits längst getroffen worden wäre und dass man den Vorwurf des nicht sozialen Landkreises zurückweisen wolle. Man kenne keinen anderen Landkreis, der 4 Mülltonnengrößen anbiete; man habe damit ein komfortables System angeboten. Er wies  darauf hin, dass man eine Entscheidung fällen müsse, da die Bestellung der Mülltonnen anstehe; andernfalls hätte man noch 1 Jahr zuwarten können. Wenn man zu einem späteren Zeitpunkt entscheide, dann laufe man Gefahr, Tonnen in falscher Größe bestellt zu haben, was mit unnötigen Ausgaben verbunden wäre.

 

Kreisrätin Münzel sprach sich im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls gegen eine Erhöhung  aus. Ausgangspunkt der Überlegungen seien doch die offen stehenden Mülltonnen gewesen. Zuerst sei, wie Regierungsamtmann Röcklein angeführt habe, jede 3. Mülltonne überfüllt gewesen, was nach einer Warnung an die Bevölkerung, nämlich dass die Tonnen stehen gelassen würden, besser geworden sei. Ihr stoße auf, dass nun vermutet werde, der restliche Müll lande eventuell im Wald. Vielleicht sei es eher so gewesen, dass die Bevölkerung infolgedessen Müll vermieden hatte, dass besser getrennt wurde oder dass auch Müllsäcke gekauft worden sind. Sie wolle nicht von einer negativen, sondern einer  positiven Haltung der Bevölkerung ausgehen. Die Bevölkerung werde jetzt durch eine Erhöhung des Mindestbehältervolumens enttäuscht werden. Stattdessen schlage sie ein Lob an die Bevölkerung  und deren Ermutigung in Zukunft noch mehr Müll zu vermeiden und zu trennen, vor. Durch die Abschaffung der 90-Liter-Tonne sei eine Gebührenerhöhung für einen gewissen Personenkreis geschaffen worden. Man habe eingangs eine Gebührensenkung angepriesen, die man auch begrüße, aber letzten Endes könne man noch nicht sagen, was das faktisch für den einzelnen Gebührenzahler bedeute.

 

Landrat Schwing erklärte abschließend, warum die Verwaltung diesen Vorschlag unterbreitet habe:

Insgesamt habe man zum Jahr 1998 eine Steigerung von rund 1.700 Tonnen zu verzeichnen. Darauf müsse man als Verwaltung reagieren. Man spreche von Gerechtigkeit und Familie. Mit einer Änderung hätte man nicht die belohnt, die viel Müll produzieren, was jetzt getan werde. Diejenigen, die nach wie vor mehr Müll produzieren als sie bezahlen, kämen so ungeschoren davon. Er wies darauf hin, dass man über Minderheiten diskutiere. Man solle die Kalkulation abwarten, die eine deutliche Abnahme der Gebühren zeigen werde. Es ginge darum, jetzt die Mülltonnen zu bestellen, damit zum 01. Januar 2009 mit dem neuen System gestartet werden könne. Würde die Restmüllmenge im Folgejahr weiterhin zunehmen, dann bedeute dies, dass man mehrere 1000 Tonnen in falscher Größe geordert hätte. Erst müsse der Rahmen stimmen, dann erst könne kalkuliert und  die Tonnenpreise festgesetzt werden. Abschließend wies er nochmals auf die Absenkung der Gebühren zum 01.01.2009 hin; dies sei die wichtige Botschaft.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz lehnte sodann einstimmig folgenden Beschlussvorschlag ab:

 

Der Ausschuss für Natur- und  Umweltschutz empfiehlt dem Kreistag, das Mindestbehältervolumen für Restmüll ab 01.01.2009 auf 20 Liter je Person und Restmüllabfuhr festzulegen. Wie bisher sollen alle auf dem Grundstück gemeldeten Personen für die Berechnung maßgebend sein.

 

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