Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Information: Ausbaustand der Kindertagesbetreuung im Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.05.2008   JHA/025/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Winkler, Jugendamtsleiter, erläuterte, dass die demographische Entwicklung mit einem starken Geburtenrückgang, der auch durch Zuwanderung nicht ausgeglichen werden konnte, mit Anlass gewesen sei, die Familien mehr in den Mittelpunkt des Interesses zu rücken und ihnen Unterstützung und Entlastung zukommen zu lassen und die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Berufstätigkeit verbessern zu können. Kernpunkt der Bemühungen sei der Ausbau der Kinderbetreuung, der in Bayern mit dem Bayerischen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (BayKiBiG) verwirklicht werden solle.

 


 

Insgesamt

männlich

weiblich

 

 

 

Insgesamt

130692

65117

65575

 

 

 

davon unter 18:

26144

13588

12556

 

 

 

unter 1

1106

605

501

 

 

 

1 bis unter 2

1105

544

561

 

 

 

2 bis unter 3

1152

602

550

Kinder unter 3

3363

3 bis unter 4

1220

637

583

 

 

 

4 bis unter 5

1273

657

616

 

 

 

5 bis unter 6

1301

650

651

Kinder von 3 bis 6

3794

6 bis unter 7

1406

725

681

 

 

 

7 bis unter 8

1428

730

698

 

 

 

8 bis unter 9

1472

763

709

 

 

 

9 bis unter 10

1557

815

742

 

 

 

10 bis unter 11

1573

830

743

 

 

 

11 bis unter 12

1539

833

706

 

 

 

12 bis unter 13

1538

811

727

 

 

 

13 bis unter 14

1710

927

783

 

 

 

14 bis unter 15

1651

864

787

 

 

 

15 bis unter 16

1627

795

832

 

 

 

16 bis unter 17

1804

965

839

 

 

 

17 bis unter 18

1682

835

847

 

 

 


 

Aktuelle Angebote der Kinderbetreuung:

 -  8 Kinderkrippen mit 97 Ganztagesplätzen, besucht von 119 Kindern

 -  63 Kindergärten mit 4776 Plätzen, besucht von 4247 Kindern,

    davon 348 unter 3 Jahre

    davon 252 Schulkinder

 - 5 Kinderhorte mit 157 Plätzen, besucht von 156 Kindern

 - 1 Großtagespflege mit 10 Plätzen, besucht von 17 Kindern

 - 48 Kinder in Tagespflege, davon 38 unter 3 Jahre

 

Betreute Kinder unter 3 Jahre:

522 entspricht 15,52 % (Bayern 8,6 %, Bund 11,3 %)

 

Betreute Kindergartenkinder:

3.647 entspricht 96,13 %, bei den Vorschulkindern kann von 100 % ausgegangen werden.

 

Landrat Schwing sagte, dass dies sehr erfreuliche Zahlen seien, man sich aber nicht zurücklehnen dürfe. Er sei sich sicher, dass es eine Menge Überlegungen bei den Kommunen gebe, weiter auszubauen. In einem 1 Jahr würden neue Zahlen auf dem Tisch liegen. Er sprach den Kommunen Lob aus. Wenn man überlege, dass man 500 Kindergartenplätze vorhalte, die nicht belegt seien, sehe man, welche Anstrengungen die Kommunen in den letzten Jahrzehnten geleistet hätten und welche Kosten dahinter stecken würden. Verglichen mit dem Bundesschnitt, brauche man sich nicht verstecken, der Landkreis sei sehr familienfreundlich. Das Jugendamt habe eine Menge an Überzeugungsarbeit geleistet, was man an den vorliegenden Zahlen erkennen könne.

 

Kreisrat Scherf gab seine Zustimmung; der Landkreis Miltenberg habe einen guten Stand erreicht, der Bayernschnitt sei nur halb so gut. Es läge kein grundlegender Gedankenwandel vor, Ursache für die Unterbelegung in Kindergärten sei der demographische Wandel. Staatsminister Söder habe in den Medien verlauten lassen, dass er Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kindergärten schicken, finanziell belohnen wolle. Herr Scherf äußerte seine Bedenken hierüber, im Landkreis Miltenberg sei man fortschrittlicher. Kindergärten seien wichtig für Kinder und sollen nicht für politische Auseinandersetzungen herangezogen werden.

 

Herr Winkler habe gesagt, dass die Hortbetreuung für Grundschulkinder aufgrund des pädagogischen Personals und der Buchungsmöglichkeit durch die Eltern besser sei als die Mittagsbetreuung in der Schule. Er als Vater könne dem zustimmen. Er wollte von Herrn Winkler wissen, wie er dazu stehe, dass die Mittagsbetreuung an Schulen zu einer Schließung von Horten führe.

 

Herr Peter Winkler, Jugendamtsleiter, antwortete, dass es dazu eine Aussage des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung gebe, die besage, dass der Wunsch der Eltern im Mittelpunkt stehe. Wenn Eltern einen Hortplatz beantragen, habe die Gemeinde diesen Platz im Rahmen der Bedarfsplanung anzubieten. Eine Gemeinde könne nicht auf eine bestehende Mittagsbetreuung verweisen. Das Angebot dürfe nicht gegenseitig ausgespielt werden.

 

Herr Keller, Stellvertreter vom Diakonischen Werk Würzburg e.V., gratulierte zum raschen Ausbaustand der Kinderbetreuung. Herr Winkler habe die privaten Anbieter von Kindertagesbetreuungen gelobt. Man solle hier vorsichtig sein, da man sich auf die Strukturen bei Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, bei gemeinnützigen und kommunalen Einrichtungen verlassen könne. All diese Genannten hätten im Gegensatz zum privaten Anbieter kein Interesse an einer Gewinnmaximierung. Des Weiteren führte er aus, dass man das Kind in den Mittelpunkt stellen müsse und die Öffnungszeiten der betreuenden Einrichtungen nicht an die Arbeitszeiten der Betriebe anlehnen dürfe. Man solle im Sinne von Kindern und Familie handeln.

 

Herr Winkler, Jugendamtsleiter, bedankte sich für den Hinweis. Er bestätigte die verlässlichen Strukturen der Träger der freien Jugendhilfe. Er habe nicht das Bild eines kommerziellen Anbieters im Hinterkopf gehabt, sondern dabei an zwei engagierte Erzieherinnen gedacht, welche ihre Ideen nicht im örtlichen Kindergarten hatten umsetzen können und die sich in ihrer Einliegerwohnung selbständig gemacht hatten, natürlich ohne kommerziellen Hintergedanken. Die Jugendamtsaufsicht würde darauf achten, dass nicht im Rahmen der Gewinnmaximierung Geld abfließe. Er fügte hinzu, dass das Landratsamt beschlossen habe, Elternbeiträge zu übernehmen, die über das geforderte gesetzliche Mindestmaß hinausgingen.

 

Kreisrätin Almritter sagte, sie fände es schön, wenn die Kinderbetreuung ausgebaut werden würde und meinte, dass die Nachmittagsbetreuung nicht schlecht geredet werde solle, schließlich könne das Kind soziale Kompetenz auch bei dieser Betreuungsform erreichen.

 

Landrat Schwing sagte hierzu, es habe keiner die schulische Nachmittagsbetreuung schlecht geredet. Wenn Parallelangebote vorhanden seien, könne jeder die für ihn beste Version wählen.

Die Eltern müssen entscheiden, wo sie ihre Kinder betreut haben wollen.

 

Auch Frau Harres-Nowag, Vorsitzende des Kreisjugendringes Miltenberg, betonte die Wichtigkeit des Ausbaus der Kinderbetreuung. Sie wies darauf hin, dass Kind sein nicht im Alter von 12 Jahren aufhöre und regte an, Jugendhäuser oder Jugendtreffs zu unterstützen, damit auch für ältere Kinder nachmittags eine sinnvolle Betreuung gegeben sei.

 

Frau Dolzer-Lausberger stellte die Frage, ob es im Hort Vorgaben zum Anstellungsschlüssel gebe und ob dieser sich vom Anstellungsschlüssel der Kindergärten unterscheide.

 

Herr Winkler, Jugendamtsleiter, antwortete, dass dieser sich unterscheide und es einen genau definierten  Anstellungsschlüssel gebe, der sich nach dem Lebensalter und eventuell der vorliegenden Situation richte, jedoch könne er den genauen Anstellungsschlüssel jetzt nicht nennen.

 

Landrat Schwing bat abschließend darum, in einem Jahr erneut Bilanz zu ziehen.

 

Der Jugendhilfeausschuss nahm von dieser Information einstimmig zustimmend Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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