Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Information: Fachdienst Familiengerichtshilfe

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.05.2008   JHA/025/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Wachtler, Diplom-Sozialpädagoge FH, informierte darüber, dass wegen geänderter und erhöhter Anforderungen beim Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII und bei der individuellen Fallsteuerung dem Sachgebiet 22 Kinder, Jugend und Familie im Landratsamt Miltenberg eine zusätzliche sozialpädagogische Fachkraft zugewiesen wurde.

 

Die Integration der neuen Fachkraft solle im Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie, wie folgt umgesetzt werden:

 

Es bleibe bei der unveränderten bisherigen Aufteilung des Landkreises in sieben Sozialbezirke mit ca. je 18.500 Einwohnern, die durch sieben sozialpädagogische Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes ASD betreut werden. Dies sichere den Familien des Landkreises und den Akteuren der Jugendhilfe weiterhin und ohne Veränderung die notwendige Betreuungskontinuität durch ihre bisherigen Ansprechpersonen.

 

Zur Entlastung des ASD und damit zur besseren Ausgestaltung und Organisation des Schutzauftrages werde jedoch das Aufgabenfeld der Mitwirkung in Verfahren vor dem Familien- und Vormundschaftsgericht ab 16.06.2008 in einen neuen Fachdienst „Familiengerichtshilfe“ integriert und dem Sachbereich 222 Sozialpädagogische Fachdienste an der Dienststelle in Obernburg, dem Gerichtsort des Familiengerichts im Landkreis, zugeordnet.

 

Der Fachdienst bearbeite von da an die Trennungs- und Scheidungsberatung in Zusammenhang mit Umgangs- und Sorgerechtsregelungen. Er berate und höre die Eltern und Kinder, verweise ggf. an Beratungsstellen und weitere Fachdienste und erstelle Berichte und sozialpädagogische Stellungnahmen an das Familiengericht. Der Fachdienst nehme an den Verhandlungen und Anhörungen am Familiegericht teil und gebe darüber hinaus Stellungnahmen zur Ehemündigkeit und bei Namensänderungen ab.

 

Mit der Einrichtung des Fachdienstes „Familiengerichtshilfe“ würden zudem bereits jetzt die Weichen zur Umsetzung des „Cochemer Modells“ der Familiengerichtsbarkeit gestellt werden. Dabei sollen künftig Anträge an das Familiengericht kurzfristig (innerhalb von 14 Tagen) terminiert, Berichte überwiegend durch Vortrag in der Verhandlung abgegeben und bei verbleibenden Streitfragen sofort eine Beratung zur Kompromissfindung in der familiengerichtlichen Verhandlung/ Anhörung angeboten werden. Damit solle eine zeitnahe und damit dem Kindeswohl zuträgliche Bearbeitung der Sorgerechtsanträge durch die Familiengerichte ermöglicht werden. Dies wäre in der bisherigen Organisation als Teilaufgabe durch den ASD nicht leistbar.

 

Die Aufgaben des Fachdienstes werden der bisherigen Mitarbeiterin im ASD, Frau Diplom-Sozialpädagogin (FH) Judith Appel, übertragen. Sie habe den Bereich „Trennungs- und Scheidungsberatung“ schon bisher als Vertiefungsgebiet im Sachgebiet 22 federführend mit gestaltet. Weiter vertrete sie bereits jetzt das Sachgebiet in der Region 1 im regionalen Arbeitskreis „Familienrecht“.

 

Der ASD-Bezirk von Frau Appel werde ab dem 16.06.2008 an Frau Diplom-Sozialpädagogin (FH) Isabel Burger übertragen, die bereits langjährig für das Landratsamt Miltenberg, zunächst im Sachgebiet 22 und für die ARGE des Landkreises als Sozialpädagogin erfolgreich tätig gewesen war.

 

 Landrat Schwing meinte abschließend, es werde zu einer wesentlichen Beschleunigung der

 Verfahren kommen.

 

 Der Jugendhilfeausschuss nahm von dieser Information einstimmig zustimmend Kenntnis.

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung