Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Information: Fachdienst Familiengerichtshilfe
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.05.2008 JHA/025/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Wachtler, Diplom-Sozialpädagoge FH, informierte darüber, dass
wegen geänderter und erhöhter Anforderungen beim Schutzauftrag nach § 8a SGB
VIII und bei der individuellen Fallsteuerung dem Sachgebiet 22 Kinder, Jugend
und Familie im Landratsamt Miltenberg eine zusätzliche sozialpädagogische Fachkraft
zugewiesen wurde.
Die Integration
der neuen Fachkraft solle im Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie, wie folgt
umgesetzt werden:
Es bleibe bei der unveränderten bisherigen Aufteilung des
Landkreises in sieben Sozialbezirke mit ca. je 18.500 Einwohnern, die durch
sieben sozialpädagogische Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes ASD
betreut werden. Dies sichere den Familien des Landkreises und den Akteuren der
Jugendhilfe weiterhin und ohne Veränderung die notwendige Betreuungskontinuität
durch ihre bisherigen Ansprechpersonen.
Zur Entlastung des ASD und damit zur besseren Ausgestaltung
und Organisation des Schutzauftrages werde jedoch das Aufgabenfeld der
Mitwirkung in Verfahren vor dem Familien- und Vormundschaftsgericht ab
16.06.2008 in einen neuen Fachdienst „Familiengerichtshilfe“ integriert und dem
Sachbereich 222 Sozialpädagogische Fachdienste an der Dienststelle in
Obernburg, dem Gerichtsort des Familiengerichts im Landkreis, zugeordnet.
Der Fachdienst bearbeite von da an die Trennungs- und
Scheidungsberatung in Zusammenhang mit Umgangs- und Sorgerechtsregelungen. Er
berate und höre die Eltern und Kinder, verweise ggf. an Beratungsstellen und weitere
Fachdienste und erstelle Berichte und sozialpädagogische Stellungnahmen an das
Familiengericht. Der Fachdienst nehme an den Verhandlungen und Anhörungen am
Familiegericht teil und gebe darüber hinaus Stellungnahmen zur Ehemündigkeit
und bei Namensänderungen ab.
Mit der Einrichtung des Fachdienstes
„Familiengerichtshilfe“ würden zudem bereits jetzt die Weichen zur Umsetzung des
„Cochemer Modells“ der Familiengerichtsbarkeit gestellt werden. Dabei sollen
künftig Anträge an das Familiengericht kurzfristig (innerhalb von 14 Tagen)
terminiert, Berichte überwiegend durch Vortrag in der Verhandlung abgegeben und
bei verbleibenden Streitfragen sofort eine Beratung zur Kompromissfindung in
der familiengerichtlichen Verhandlung/ Anhörung angeboten werden. Damit solle
eine zeitnahe und damit dem Kindeswohl zuträgliche Bearbeitung der
Sorgerechtsanträge durch die Familiengerichte ermöglicht werden. Dies wäre in
der bisherigen Organisation als Teilaufgabe durch den ASD nicht leistbar.
Die Aufgaben des Fachdienstes werden der bisherigen
Mitarbeiterin im ASD, Frau Diplom-Sozialpädagogin (FH) Judith Appel,
übertragen. Sie habe den Bereich „Trennungs- und Scheidungsberatung“ schon bisher
als Vertiefungsgebiet im Sachgebiet 22 federführend mit gestaltet. Weiter
vertrete sie bereits jetzt das Sachgebiet in der Region 1 im regionalen
Arbeitskreis „Familienrecht“.
Der ASD-Bezirk von Frau Appel werde ab dem 16.06.2008 an
Frau Diplom-Sozialpädagogin (FH) Isabel Burger übertragen, die bereits
langjährig für das Landratsamt Miltenberg, zunächst im Sachgebiet 22 und für
die ARGE des Landkreises als Sozialpädagogin erfolgreich tätig gewesen war.
Landrat Schwing
meinte abschließend, es werde zu einer wesentlichen Beschleunigung der
Verfahren
kommen.
Der Jugendhilfeausschuss nahm von dieser
Information einstimmig zustimmend Kenntnis.