Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Beschlussfassung über die weiteren Stellvertreter des Landrats gemäß Art. 36 LKrO
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.05.2008 KT/041/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing
führte aus, dass nach Art. 36 Landkreisordnung (LKrO) der Kreistag (anders als
beim gewählten Stellvertreter
des Landrats, der gemäß Art. 32 Abs. 1 Satz 1 LKrO für die Dauer
der Wahlzeit gewählt werde) die weitere
Stellvertretung des Landrats durch einfachen Beschluss regle. Gemäß Art. 45
Abs. 1 LKrO werden Beschlüsse in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden
gefasst. Eine Wahl in geheimer Abstimmung (Art. 45 Abs. 3) sei damit
nicht zulässig.
Art. 36 LKrO treffe
keine verbindliche Aussage darüber, wie viele weitere Stellvertreter der
Kreistag bestelle. Die erforderliche Anzahl liege damit im Ermessen des
Kreistages. Die Verwaltung schlage vor, zwei weitere Stellvertreter des
Landrats zu bestellen. Werden mehr als ein weiterer Stellvertreter des Landrats
bestimmt, sei auch die Reihenfolge der Vertretung festzulegen.
Voraussetzung für die
weitere Stellvertretung sei nicht die Zugehörigkeit zum Kreistag. Auch ein
juristischer Staats- oder Kreisbeamter könne weiterer Stellvertreter des
Landrats sein, ohne aber den Vorsitz im Kreistag oder in einem seiner
Ausschüsse übernehmen zu können. Diese weitere Stellvertretung als „Vertretung
im Amt“ beinhalte die Vertretung des Landrats als Verwaltungsleiter und für die
Aufgaben nach Art. 34 LKrO bzw. § 39 der Geschäftsordnung für den Kreistag
(GeschO). Den „weiteren Stellvertreter im Amt“ bestimme gemäß § 44 Abs. 3
Buchst. b) GeschO der Landrat.
Landrat Schwing schlug sodann vor, zwei weitere
Stellvertreter des Landrats zu bestellen, weil die Aufgaben zunehmen und es in
Unterfranken in fast allen Landkreisen zwei weitere Stellvertreter des Landrats
gebe.
Kreisrat
Meyerer beantragte, für die weiteren
Stellvertreter des Landrats wie vor sechs Jahren eine geheime Wahl
durchzuführen.
Verwaltungsdirektor Fieger erklärte dazu, dass der
Kreistag nach Art. 36 LKrO die weitere Stellvertretung des Landrats durch
einfachen Beschluss regle. Beschluss bedeute offene Abstimmung durch
Handaufheben.
Unter Hinweis auf die anlässlich der Beratung über die
Entschädigungssatzung getroffenen Entscheidung, wonach der Antrag von Bündnis
90/Die Grünen auf Gewährung einer Entschädigung von 10,00 €/Stunde für
Kinderbetreuung abgelehnt worden sei, sagte Kreisrat Scherf, er sehe keinen
Grund, den Landräte-Pool noch weiter aufzublähen. Außerdem gebe es bereits den
weiteren Stellvertreter des Landrats im Amt.
Kreisrat Dr. Linduschka fragte unter Hinweis auf § 4
Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Kreistag, ob jetzt noch einmal über die
Anzahl der weiteren Stellvertreter diskutiert werden soll.
Kreisrat Dr. Schüren wies darauf hin, dass die
Geschäftsordnung für den Kreistag nicht von zwei, sondern von mehreren weiteren
Stellvertretern des Landrats ausgehe. Die SPD-Fraktion beantrage, nicht zwei,
sondern drei weitere Stellvertreter des Landrats zu bestellen. Als dritten
Kandidaten wolle die SPD-Fraktion Kreisrat Otto Schmedding vorschlagen, der in
weiten Kreisen angesehen sei.
Auf Antrag von Kreisrat Dr. Kaiser wurde zunächst über
den Antrag der SPD-Fraktion auf Bestellung von drei weiteren Stellvertretern
des Landrats abgestimmt. Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Mit
Stimmenmehrheit wurde durch den Kreistag sodann folgendes
b
e s c h l o s s e n :
Der Kreistag bestellt zwei weitere Stellvertreter des
Landrats.
Auf Befragen von Landrat Schwing wurden
- von der CSU-Fraktion Kreisrat Jürgen Reinhard und
- von der SPD-Fraktion Kreisrat Otto Schmedding
zur Bestellung der weiteren Stellvertreter des
Landrats vorgeschlagen.
In der daraufhin erfolgten Abstimmung wurde Kreisrat
Jürgen Reinhard mit
Stimmenmehrheit zum 1. weiteren Stellvertreter des Landrats bestellt.
Kreisrat Reinhard erklärte seine Bereitschaft zur
Annahme des Amtes.
Für das Amt des 2. weiteren Stellvertreters des
Landrats wurde von Kreisrat Dr. Fahn namens der Fraktion Freie Wähler sodann
Kreisrat Edwin Lieb vorgeschlagen.
In der daraufhin erfolgten Abstimmung wurde Kreisrat
Edwin Lieb mit Stimmenmehrheit zum 2. weiteren Stellvertreter des Landrats
bestellt.
Auch Kreisrat Lieb erklärte sich zur Annahme des Amtes
bereit.
Abschließend gab Landrat Schwing bekannt, dass Verwaltungsdirektor
Dietmar Fieger der „weitere Stellvertreter im Amt“ ist.