Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Beschlussfassung über die weiteren Stellvertreter des Landrats gemäß Art. 36 LKrO

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Sitzung:02.05.2008   KT/041/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Schwing führte aus, dass nach Art. 36 Landkreisordnung (LKrO) der Kreistag (anders als beim gewählten Stellvertreter des Landrats, der gemäß Art. 32 Abs. 1 Satz 1 LKrO für die Dauer der Wahlzeit gewählt werde) die weitere Stellvertretung des Landrats durch einfachen Beschluss regle. Gemäß Art. 45 Abs. 1 LKrO werden Beschlüsse in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden gefasst. Eine Wahl in geheimer Abstimmung (Art. 45 Abs. 3) sei damit nicht zulässig.

 

Art. 36 LKrO treffe keine verbindliche Aussage darüber, wie viele weitere Stellvertreter der Kreistag bestelle. Die erforderliche Anzahl liege damit im Ermessen des Kreistages. Die Verwaltung schlage vor, zwei weitere Stellvertreter des Landrats zu bestellen. Werden mehr als ein weiterer Stellvertreter des Landrats bestimmt, sei auch die Reihenfolge der Vertretung festzulegen.

 

Voraussetzung für die weitere Stellvertretung sei nicht die Zugehörigkeit zum Kreistag. Auch ein juristischer Staats- oder Kreisbeamter könne weiterer Stellvertreter des Landrats sein, ohne aber den Vorsitz im Kreistag oder in einem seiner Ausschüsse übernehmen zu können. Diese weitere Stellvertretung als „Vertretung im Amt“ beinhalte die Vertretung des Landrats als Verwaltungsleiter und für die Aufgaben nach Art. 34 LKrO bzw. § 39 der Geschäftsordnung für den Kreistag (GeschO). Den „weiteren Stellvertreter im Amt“ bestimme gemäß § 44 Abs. 3 Buchst. b) GeschO der Landrat.

 

Landrat Schwing schlug sodann vor, zwei weitere Stellvertreter des Landrats zu bestellen, weil die Aufgaben zunehmen und es in Unterfranken in fast allen Landkreisen zwei weitere Stellvertreter des Landrats gebe.

 

Kreisrat Meyerer beantragte,  für die weiteren Stellvertreter des Landrats wie vor sechs Jahren eine geheime Wahl durchzuführen.

 

Verwaltungsdirektor Fieger erklärte dazu, dass der Kreistag nach Art. 36 LKrO die weitere Stellvertretung des Landrats durch einfachen Beschluss regle. Beschluss bedeute offene Abstimmung durch Handaufheben.

 

Unter Hinweis auf die anlässlich der Beratung über die Entschädigungssatzung getroffenen Entscheidung, wonach der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Gewährung einer Entschädigung von 10,00 €/Stunde für Kinderbetreuung abgelehnt worden sei, sagte Kreisrat Scherf, er sehe keinen Grund, den Landräte-Pool noch weiter aufzublähen. Außerdem gebe es bereits den weiteren Stellvertreter des Landrats im Amt.

 

Kreisrat Dr. Linduschka fragte unter Hinweis auf § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Kreistag, ob jetzt noch einmal über die Anzahl der weiteren Stellvertreter diskutiert werden soll.

 

Kreisrat Dr. Schüren wies darauf hin, dass die Geschäftsordnung für den Kreistag nicht von zwei, sondern von mehreren weiteren Stellvertretern des Landrats ausgehe. Die SPD-Fraktion beantrage, nicht zwei, sondern drei weitere Stellvertreter des Landrats zu bestellen. Als dritten Kandidaten wolle die SPD-Fraktion Kreisrat Otto Schmedding vorschlagen, der in weiten Kreisen angesehen sei.

 

Auf Antrag von Kreisrat Dr. Kaiser wurde zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion auf Bestellung von drei weiteren Stellvertretern des Landrats abgestimmt. Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Mit Stimmenmehrheit wurde durch den Kreistag sodann folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Der Kreistag bestellt zwei weitere Stellvertreter des Landrats.

 

Auf Befragen von Landrat Schwing wurden

- von der CSU-Fraktion Kreisrat Jürgen Reinhard und

- von der SPD-Fraktion Kreisrat Otto Schmedding

zur Bestellung der weiteren Stellvertreter des Landrats vorgeschlagen.

 

In der daraufhin erfolgten Abstimmung wurde Kreisrat Jürgen Reinhard mit Stimmenmehrheit zum 1. weiteren Stellvertreter des Landrats bestellt.

 

Kreisrat Reinhard erklärte seine Bereitschaft zur Annahme des Amtes.

 

Für das Amt des 2. weiteren Stellvertreters des Landrats wurde von Kreisrat Dr. Fahn namens der Fraktion Freie Wähler sodann Kreisrat Edwin Lieb vorgeschlagen.

 

In der daraufhin erfolgten Abstimmung wurde Kreisrat Edwin Lieb mit Stimmenmehrheit zum 2. weiteren Stellvertreter des Landrats bestellt.

 

Auch Kreisrat Lieb erklärte sich zur Annahme des Amtes bereit.

 

Abschließend gab Landrat Schwing bekannt, dass Verwaltungsdirektor Dietmar Fieger der „weitere Stellvertreter im Amt“ ist.

 

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