Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Erlass der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonst ehrenamtlich tätigen Kreisbürger
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 02.05.2008 KT/041/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Unter
Hinweis darauf, dass den Mitgliedern des Kreistages mit der Einladung und
Tagesordnung zur heutigen Sitzung der Entwurf einer neuen Entschädigungssatzung
für die Amtsperiode 2008 bis 2014 zugesandt worden sei, bemerkte
Verwaltungsdirektor Fieger, dass Änderungen gegenüber der Entschädigungssatzung
für die Amtszeit 2002 bis 2008 durch Unterstreichen gekennzeichnet seien.
In
einer Vorbesprechung mit den (künftigen) Fraktionsvorsitzenden am 01.04.2008
sei vereinbart worden, dass Änderungsanträge bis zum 25.04.2008 bei der
Verwaltung einzureichen seien.
Folgende
Änderungsanträge seien eingegangen:
1. Antrag der
Fraktion Freie Wähler vom 21.04.2008 zu § 3 Abs. 1:
Bei § 3 sollten nach „… auswärtige Dienstgeschäfte“
einige Beispiele in Klammer aufgeführt werden (z.B. ARGE ÖPNV,
Planungsausschuss, Rettungszweckverband).
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Teilweise
Antragsannahme und Antragserweiterung.
„Für auswärtige Dienstgeschäfte, für die keine
gesonderte Entschädigungsregelung besteht (z.B. ARGE ÖPNV), erhalten die
Kreisräte ……“
Begründung:
·
Die ARGE ÖPNV ist
lediglich eine Arbeitsgemeinschaft der drei Gebietskörperschaften in der Region
1 und gewährt keine gesonderte Aufwandsentschädigung.
·
Der Regionale
Planungsverband und der Zweckverband für Rettungsdienst und
Feuerwehralarmierung haben eigene Entschädigungsregelungen.
Kreisrat Dr. Fahn erklärte, dass er die Begründung der
Verwaltung für in Ordnung halte. In der Vergangenheit hätten die Mitglieder der
ARGE ÖPNV für ihre Teilnahme an Sitzungen keine Entschädigung erhalten. Nachdem
jetzt bekannt sei, dass der Regionale Planungsverband eine entsprechende
Vergütung gewähre, stimme er dem Beschlussvorschlag zu.
2. Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.04.2008 zu § 2 Abs. 2:
Ergänzung zu § 2 Entschädigung für entstandene
Kinderbetreuungskosten: „Für die Zeit der Sitzungen, an denen die Kreisrätin
bzw. der Kreisrat teilnimmt, werden tatsächlich entstandene Kosten für
Kinderbetreuung bis zu 10,00 € erstattet.“
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Antrag ist weitgehend erledigt, da Hausfrauen und
Hausmänner 10,00 € pro Stunde erhalten. Betroffene können höchstens
Berufstätige sein, die in ihrer Freizeit an einer Sitzung teilnehmen und dafür
eine Betreuungsmöglichkeit benötigen.
Kreisrat Scherf erklärte,
dass der vorliegende Antrag auch Teilzeitbeschäftigte betreffe. Mit der
Zustimmung zum Antrag würde der Kreistag ein Zeichen für Familienfreundlichkeit
setzen.
Landrat Schwing wies darauf
hin, dass Hausfrauen und Hausmännern entsprechend der Entschädigungssatzung
10,00 €/Stunde Verdienstausfallentschädigung zugestanden werde, während
Arbeitnehmer keine zusätzliche Vergütung erhalten. Eine Ausnahme wäre, wenn ein
Kreistagsmitglied in seiner Freizeit an einer Sitzung teilnehme und dafür eine
Kinderbetreuung brauche. Das komme jedoch so
selten vor, so dass keine gesonderte Regelung in der
Entschädigungssatzung erforderlich sei.
Verwaltungsdirektor Fieger
erklärte, dass für ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gewährt
werde. Das sei kein Lohn oder Gehalt für die Tätigkeit im Kreistag, sondern
eine Entschädigung für den Aufwand durch diese Tätigkeit. Das können z.B. die
Kosten für eine Kinderbetreuung sein; genau dafür sei die Aufwandsentschädigung
gedacht.
Kreisrat Dr. Linduschka
schlug vor, dass die Antragsteller den
vorliegenden Antrag aufgrund der Klarstellung der Verwaltung zurückziehen.
Jede/r, der bis drei zählen könne, wisse, dass 10,00 € für Kinderbetreuung nur
„weiße Salbe“ sei. Wer seiner Meinung nach für Kinderbetreuung 10,00 € anbiete
und glaube, damit etwas für Familienfreundlichkeit getan zu haben, halte andere
für dumm oder habe sich den Antrag nicht überlegt.
Kreisrätin Dolzer-Lausberger
sagte, sie wisse um die Sorgen und Nöte von ehrenamtlich tätigen Müttern. Es
wäre ihr aber bisher nie in den Sinn gekommen, für die Betreuung ihrer Kinder
eine Entschädigung zu fordern. Mitglied des Kreistages zu sein bedeute nämlich,
ein Ehrenamt übernommen zu haben, dem man sich freiwillig gestellt habe.
Kreisrat Scherf bemerkte,
dass er nur noch auf den Antrag warte, sämtliche Entschädigungen zu streichen.
Er werde den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht
zurückziehen.
Kreisrätin Almritter sprach
sich dafür aus, den vermehrten Aufwand für Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
Wenn man das Alter der Kreistagsmitglieder bedenke, dürfte es sich hier um
keine hohen Beträge handeln. Schließlich lebe man in einer Zeit, in der
Familienpolitik und Ehrenamt hoch angesiedelt sei.
Kreisrätin Becker wies
darauf hin, dass niemand wegen seines Ehrenamtes benachteiligt werden dürfe.
Außerdem sei nicht jedes Kreistagsmitglied in der Lage, die Kosten für
Kinderbetreuung zu übernehmen. Die Zustimmung zum vorliegenden Antrag würde ein
Zeichen setzen, dass junge Menschen durch die Übernahme eines Ehrenamtes keine
Nachteile erfahren. Außerdem gehe es darum, die Familienarbeit zu schätzen.
Landrat Schwing sagte dazu,
dass genau dafür eine Aufwandsentschädigung gezahlt werde. Nachdem offensichtlich
kein Kreistagsmitglied Kinder im Betreuungsalter habe, müsse auch nicht darüber
diskutiert werden.
In der daraufhin erfolgten
Abstimmung lehnte der Kreistag den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
auf Entschädigung für Kinderbetreuung ab.
Durch den Kreistag wurde sodann mit Stimmenmehrheit folgender
B e s c h l u s s
gefasst:
Die
als Anlage dieser Niederschrift beigefügte Satzung zur Regelung der Entschädigung
der Kreisräte und sonst ehrenamtlich tätigen Kreisbürger wird unter
Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen genehmigt.