Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Erlass der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonst ehrenamtlich tätigen Kreisbürger

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.05.2008   KT/041/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Unter Hinweis darauf, dass den Mitgliedern des Kreistages mit der Einladung und Tagesordnung zur heutigen Sitzung der Entwurf einer neuen Entschädigungssatzung für die Amtsperiode 2008 bis 2014 zugesandt worden sei, bemerkte Verwaltungsdirektor Fieger, dass Änderungen gegenüber der Entschädigungssatzung für die Amtszeit 2002 bis 2008 durch Unterstreichen gekennzeichnet seien.

 

In einer Vorbesprechung mit den (künftigen) Fraktionsvorsitzenden am 01.04.2008 sei vereinbart worden, dass Änderungsanträge bis zum 25.04.2008 bei der Verwaltung einzureichen seien.

 

Folgende Änderungsanträge seien eingegangen:

 

1.  Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 21.04.2008 zu § 3 Abs. 1:

 

Bei § 3 sollten nach „… auswärtige Dienstgeschäfte“ einige Beispiele in Klammer aufgeführt werden (z.B. ARGE ÖPNV, Planungsausschuss, Rettungszweckverband).

 

     Beschlussvorschlag der Verwaltung:

     Teilweise Antragsannahme und Antragserweiterung.

„Für auswärtige Dienstgeschäfte, für die keine gesonderte Entschädigungsregelung besteht (z.B. ARGE ÖPNV), erhalten die Kreisräte ……“

 

     Begründung:

·         Die ARGE ÖPNV ist lediglich eine Arbeitsgemeinschaft der drei Gebietskörperschaften in der Region 1 und gewährt keine gesonderte Aufwandsentschädigung.

·         Der Regionale Planungsverband und der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung haben eigene Entschädigungsregelungen.

 

Kreisrat Dr. Fahn erklärte, dass er die Begründung der Verwaltung für in Ordnung halte. In der Vergangenheit hätten die Mitglieder der ARGE ÖPNV für ihre Teilnahme an Sitzungen keine Entschädigung erhalten. Nachdem jetzt bekannt sei, dass der Regionale Planungsverband eine entsprechende Vergütung gewähre, stimme er dem Beschlussvorschlag zu.

 

2.  Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.04.2008 zu § 2 Abs. 2:

 

Ergänzung zu § 2 Entschädigung für entstandene Kinderbetreuungskosten: „Für die Zeit der Sitzungen, an denen die Kreisrätin bzw. der Kreisrat teilnimmt, werden tatsächlich entstandene Kosten für Kinderbetreuung bis zu 10,00 € erstattet.“

 

     Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Antrag ist weitgehend erledigt, da Hausfrauen und Hausmänner 10,00 € pro Stunde erhalten. Betroffene können höchstens Berufstätige sein, die in ihrer Freizeit an einer Sitzung teilnehmen und dafür eine Betreuungsmöglichkeit benötigen.

 

Kreisrat Scherf erklärte, dass der vorliegende Antrag auch Teilzeitbeschäftigte betreffe. Mit der Zustimmung zum Antrag würde der Kreistag ein Zeichen für Familienfreundlichkeit setzen.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass Hausfrauen und Hausmännern entsprechend der Entschädigungssatzung 10,00 €/Stunde Verdienstausfallentschädigung zugestanden werde, während Arbeitnehmer keine zusätzliche Vergütung erhalten. Eine Ausnahme wäre, wenn ein Kreistagsmitglied in seiner Freizeit an einer Sitzung teilnehme und dafür eine Kinderbetreuung brauche. Das komme jedoch so  selten vor, so dass keine gesonderte Regelung in der Entschädigungssatzung erforderlich sei.

 

Verwaltungsdirektor Fieger erklärte, dass für ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gewährt werde. Das sei kein Lohn oder Gehalt für die Tätigkeit im Kreistag, sondern eine Entschädigung für den Aufwand durch diese Tätigkeit. Das können z.B. die Kosten für eine Kinderbetreuung sein; genau dafür sei die Aufwandsentschädigung gedacht.

 

Kreisrat Dr. Linduschka schlug vor, dass die  Antragsteller den vorliegenden Antrag aufgrund der Klarstellung der Verwaltung zurückziehen. Jede/r, der bis drei zählen könne, wisse, dass 10,00 € für Kinderbetreuung nur „weiße Salbe“ sei. Wer seiner Meinung nach für Kinderbetreuung 10,00 € anbiete und glaube, damit etwas für Familienfreundlichkeit getan zu haben, halte andere für dumm oder habe sich den Antrag nicht überlegt.

 

Kreisrätin Dolzer-Lausberger sagte, sie wisse um die Sorgen und Nöte von ehrenamtlich tätigen Müttern. Es wäre ihr aber bisher nie in den Sinn gekommen, für die Betreuung ihrer Kinder eine Entschädigung zu fordern. Mitglied des Kreistages zu sein bedeute nämlich, ein Ehrenamt übernommen zu haben, dem man sich freiwillig gestellt habe.

 

Kreisrat Scherf bemerkte, dass er nur noch auf den Antrag warte, sämtliche Entschädigungen zu streichen. Er werde den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zurückziehen.

 

Kreisrätin Almritter sprach sich dafür aus, den vermehrten Aufwand für Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Wenn man das Alter der Kreistagsmitglieder bedenke, dürfte es sich hier um keine hohen Beträge handeln. Schließlich lebe man in einer Zeit, in der Familienpolitik und Ehrenamt hoch angesiedelt sei.

 

Kreisrätin Becker wies darauf hin, dass niemand wegen seines Ehrenamtes benachteiligt werden dürfe. Außerdem sei nicht jedes Kreistagsmitglied in der Lage, die Kosten für Kinderbetreuung zu übernehmen. Die Zustimmung zum vorliegenden Antrag würde ein Zeichen setzen, dass junge Menschen durch die Übernahme eines Ehrenamtes keine Nachteile erfahren. Außerdem gehe es darum, die Familienarbeit zu schätzen.

 

Landrat Schwing sagte dazu, dass genau dafür eine Aufwandsentschädigung gezahlt werde. Nachdem offensichtlich kein Kreistagsmitglied Kinder im Betreuungsalter habe, müsse auch nicht darüber diskutiert werden.

 

In der daraufhin erfolgten Abstimmung lehnte der Kreistag den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Entschädigung für Kinderbetreuung  ab.

 

 

Durch den Kreistag wurde sodann mit Stimmenmehrheit folgender

 

B e s c h l u s s

gefasst:

 

Die als Anlage dieser Niederschrift beigefügte Satzung zur Regelung der Entschädigung der Kreisräte und sonst ehrenamtlich tätigen Kreisbürger wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen genehmigt.

 

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