Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Verordnung vom 30.06.1981 zur Übertragung von Aufgaben im Rahmen der Abfallentsorgung an die Gemeinden: Sachstand und weiteres Vorgehen, Aufhebung der Verordnung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 31.03.2008 NU/034/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtmann Röcklein wies darauf hin, dass der
Kreistag am 02.10.2007 mit großer Mehrheit den Ausbau der Kreismülldeponie
Guggenberg um einen Abschnitt für DK II-Abfälle und den Neubau einer DK 0-Deponie
als Entsorgungseinrichtung für den gesamten Landkreis Miltenberg beschlossen
habe. In diesem Zusammenhang sei im Ausschuss für Natur- und Umweltschutz sowie
im Kreistag auch intensiv über die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen
für die verbleibenden voraussichtlich sechs gemeindlichen Erdaushubdeponien
diskutiert und beraten worden. Ziel dieser Beratungen und Entscheidungen sei es
gewesen, eine zentrale Deponie für Abfälle der Deponieklasse 0 für den gesamten
Landkreis Miltenberg zu errichten und zu betreiben.
Um die Wirtschaftlichkeit dieser Zentraldeponie am
Standort Guggenberg zu gewährleisten und eine gesetzmäßige Abfallentsorgung
sicherzustellen, soll nach dem Beschluss der Landkreisgremien künftig nur noch
eine DK 0-Deponie die Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt sicherstellen.
Dies erfordere zur Rechtssicherheit die Aufhebung der Verordnung vom 30.06.1981,
mit welcher damals die Entsorgung von Erdaushub, Bauschutt und Gartenabfällen
den Städten und Gemeinden übertragen worden sei. Diese Regelung sei nicht mehr
erforderlich, da spätestens zum 15.07.2009 alle drei Aufgaben vom Landkreis Miltenberg
wahrgenommen werden.
Allerdings sei bei der einen oder anderen
gemeindlichen Erdaushubdeponie ein sinnvoller Abschluss erforderlich, der
aufgrund der zu erwartenden Abfallmengen bis zum 15.07.2009 nicht mehr möglich
sein werde. Entsprechend dem Wunsch des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz
und des Kreistages sollen daher auf der Basis der Deponieverwertungsverordnung
Übergangsregelungen für maximal zwei Jahre zugelassen und in diesen Fällen solange
auf die Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges verzichtet werden. Hier
müssen Einzelfallregelungen getroffen werden, die mit den Gemeinden und deren
Planungsbüros abgestimmt werden müssen. Aus diesem Grund werde gebeten, diese
Aufgabe der Landkreisverwaltung zu übertragen. Gleichzeitig werde dafür eine
Übergangsregelung bis maximal 15.07.2011 vorgeschlagen.
Kreisrat Kern wies darauf hin, dass dieses Thema schon
oft diskutiert worden sei. Er halte die vorgeschlagene Übergangsregelung für
sinnvoll. Wichtig wäre, darauf hinzuweisen, dass auf den bestehenden Deponien
nur Abfälle zur Verwertung, nicht zur Entsorgung abgelagert werden dürfen.
Nachdem auch bereits entschieden worden sei, dass bei der Müllumladestation
Erlenbach a.Main für eine Übergangszeit erhöhte Mengen angeliefert werden
dürfen, stimmen die SPD-Ausschussmitglieder dem Vorschlag der Verwaltung zu.
Kreisrat Fischer erklärte, er sei nicht dafür, dass
mit Erdaushub auf wertvollem Deponiegelände abgelagert werde. Erdaushub sollte
seiner Meinung nach dort deponiert werden, wo er anfalle. Wenn z.B. ein mit
Erdaushub beladener LKW von Sulzbach a.Main zur Deponie Guggenberg fahren
müsse, entstehen unnötig hohe Kosten und die Umwelt werde belastet.
Landrat Schwing wies darauf hin, dass das Gesetz den
Vorrang der Verwertung vorschreibe. Der Landkreis Miltenberg erlaube den
Gemeinden, die sich noch eigene Erdaushubdeponien leisten können, diese noch
weitere zwei Jahre über den gesetzlich festgelegten Termin hinaus betreiben zu
dürfen.
Kreisrat Dotzel sagte, nachdem bereits ein klarer
Kreistagsbeschluss bestehe, müsse auch die Verordnung von 1981 aufgehoben
werden. Die vorgeschlagene Regelung, dass Kommunen, die noch Erdaushubdeponien
haben diese zwei Jahre über den gesetzlich bestimmten Termin hinaus nutzen
dürfen, sei eine gute Regelung.
Bei zwei Gegenstimmen empfahl der Ausschuss für Natur-
und Umweltschutz sodann dem Kreistag, folgenden
B e s c h l u s s
zu fassen:
Die Verordnung des Landkreises Miltenberg vom
30.06.1981 bezüglich der Übertragung von Aufgaben im Rahmen der
Abfallentsorgung an die Städte und Gemeinden des Landkreises Miltenberg wird
zum 15.07.2009 aufgehoben. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, mit den Städten
und Gemeinden, die über diesen Termin hinaus noch über Erdaushubdeponien mit
Restvolumen verfügen, Übergangsregelungen für maximal zwei Jahre zu vereinbaren,
um einen sinnvollen Abschluss dieser Erdaushubdeponien zu gewährleisten.