Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Verordnung vom 30.06.1981 zur Übertragung von Aufgaben im Rahmen der Abfallentsorgung an die Gemeinden: Sachstand und weiteres Vorgehen, Aufhebung der Verordnung

BezeichnungInhalt
Sitzung:31.03.2008   NU/034/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsamtmann Röcklein wies darauf hin, dass der Kreistag am 02.10.2007 mit großer Mehrheit den Ausbau der Kreismülldeponie Guggenberg um einen Abschnitt für DK II-Abfälle und den Neubau einer DK 0-Deponie als Entsorgungseinrichtung für den gesamten Landkreis Miltenberg beschlossen habe. In diesem Zusammenhang sei im Ausschuss für Natur- und Umweltschutz sowie im Kreistag auch intensiv über die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die verbleibenden voraussichtlich sechs gemeindlichen Erdaushubdeponien diskutiert und beraten worden. Ziel dieser Beratungen und Entscheidungen sei es gewesen, eine zentrale Deponie für Abfälle der Deponieklasse 0 für den gesamten Landkreis Miltenberg zu errichten und zu betreiben.

 

Um die Wirtschaftlichkeit dieser Zentraldeponie am Standort Guggenberg zu gewährleisten und eine gesetzmäßige Abfallentsorgung sicherzustellen, soll nach dem Beschluss der Landkreisgremien künftig nur noch eine DK 0-Deponie die Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt sicherstellen. Dies erfordere zur Rechtssicherheit die Aufhebung der Verordnung vom 30.06.1981, mit welcher damals die Entsorgung von Erdaushub, Bauschutt und Gartenabfällen den Städten und Gemeinden übertragen worden sei. Diese Regelung sei nicht mehr erforderlich, da spätestens zum 15.07.2009 alle drei Aufgaben vom Landkreis Miltenberg wahrgenommen werden.

 

Allerdings sei bei der einen oder anderen gemeindlichen Erdaushubdeponie ein sinnvoller Abschluss erforderlich, der aufgrund der zu erwartenden Abfallmengen bis zum 15.07.2009 nicht mehr möglich sein werde. Entsprechend dem Wunsch des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz und des Kreistages sollen daher auf der Basis der Deponieverwertungsverordnung Übergangsregelungen für maximal zwei Jahre zugelassen und in diesen Fällen solange auf die Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges verzichtet werden. Hier müssen Einzelfallregelungen getroffen werden, die mit den Gemeinden und deren Planungsbüros abgestimmt werden müssen. Aus diesem Grund werde gebeten, diese Aufgabe der Landkreisverwaltung zu übertragen. Gleichzeitig werde dafür eine Übergangsregelung bis maximal 15.07.2011 vorgeschlagen.

 

Kreisrat Kern wies darauf hin, dass dieses Thema schon oft diskutiert worden sei. Er halte die vorgeschlagene Übergangsregelung für sinnvoll. Wichtig wäre, darauf hinzuweisen, dass auf den bestehenden Deponien nur Abfälle zur Verwertung, nicht zur Entsorgung abgelagert werden dürfen. Nachdem auch bereits entschieden worden sei, dass bei der Müllumladestation Erlenbach a.Main für eine Übergangszeit erhöhte Mengen angeliefert werden dürfen, stimmen die SPD-Ausschussmitglieder dem Vorschlag der Verwaltung zu.

 

Kreisrat Fischer erklärte, er sei nicht dafür, dass mit Erdaushub auf wertvollem Deponiegelände abgelagert werde. Erdaushub sollte seiner Meinung nach dort deponiert werden, wo er anfalle. Wenn z.B. ein mit Erdaushub beladener LKW von Sulzbach a.Main zur Deponie Guggenberg fahren müsse, entstehen unnötig hohe Kosten und die Umwelt werde belastet.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass das Gesetz den Vorrang der Verwertung vorschreibe. Der Landkreis Miltenberg erlaube den Gemeinden, die sich noch eigene Erdaushubdeponien leisten können, diese noch weitere zwei Jahre über den gesetzlich festgelegten Termin hinaus betreiben zu dürfen.

 

Kreisrat Dotzel sagte, nachdem bereits ein klarer Kreistagsbeschluss bestehe, müsse auch die Verordnung von 1981 aufgehoben werden. Die vorgeschlagene Regelung, dass Kommunen, die noch Erdaushubdeponien haben diese zwei Jahre über den gesetzlich bestimmten Termin hinaus nutzen dürfen, sei eine gute Regelung.

 

Bei zwei Gegenstimmen empfahl der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz sodann dem Kreistag, folgenden

 

B e s c h l u s s

zu fassen:

 

Die Verordnung des Landkreises Miltenberg vom 30.06.1981 bezüglich der Übertragung von Aufgaben im Rahmen der Abfallentsorgung an die Städte und Gemeinden des Landkreises Miltenberg wird zum 15.07.2009 aufgehoben. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, mit den Städten und Gemeinden, die über diesen Termin hinaus noch über Erdaushubdeponien mit Restvolumen verfügen, Übergangsregelungen für maximal zwei Jahre zu vereinbaren, um einen sinnvollen Abschluss dieser Erdaushubdeponien zu gewährleisten.

 

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