Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Müllhaushalt: Behandlung von Gebührenüberschüssen - Zuführung zu den Rückstellungen Nachsorgekosten

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Sitzung:31.03.2008   NU/034/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsamtmann Röcklein erinnerte daran, dass das Büro ICP im Jahr 2004 die Nachsorgekosten für die Kreismülldeponie Guggenberg (Bauabschnitte I und II) ermittelt habe. Das Gutachten sei dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz am 07.03.2006 vorgestellt worden. Dies sei notwendig gewesen, da aufgrund geänderter Gesetze die Anforderungen und damit die Kosten für die Nachsorge einer Deponie wie Guggenberg geradezu explodiert seien. Bei der Planfeststellung der Deponie seien Nachsorgekosten in Höhe von 500.000,00 DM im damaligen Zuschussantrag und Bewilligungsbescheid festgeschrieben gewesen, das ICP-Gutachten habe Kosten in Höhe von 11.661.240,24 € (netto) ermittelt.

 

Zwar habe sich die Verwaltung in den letzten Jahren kontinuierlich bemüht, die Rückstellungen hochzufahren und inzwischen 51 % der errechneten Rückstellungen angesammelt, aber das reiche nicht aus, denn allein die Umsatzsteuererhöhung auf 19 % habe den Rückstellungsbedarf um 350.000,00 € erhöht.

 

Die Ausbaupläne für die Deponie Guggenberg und die aufgelaufenen Gebührenüberschüsse bieten jetzt an, den Gesamtbetrag (brutto) zurückzustellen. Die auflaufenden Zinsen sollen Kostensteigerungen decken. Damit wären die alten Deponieabschnitte auf der sicheren Seite und die Verwaltung könnte sich der weiteren Abschreibung der neuen Deponieabschnitte widmen. Für die neuen Deponieabschnitte werden die Nachsorgekosten zeitnah berechnet und angesammelt. Es werde davon ausgegangen, dass Kostensteigerungen wie in der Vergangenheit nicht mehr entstehen.

 

Woher  kommen die hohen Überschüsse? Im Jahr 2004 sei der Gebührenüberschuss mit rd. 180.000,00 € zu vernachlässigen gewesen. Ab dem Jahr 2005 greifen neue Regelungen, die Einsparungen gebracht hätten wie z.B. die Altholzentsorgung über das Biomassekraftwerk Buchen anstatt über das Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH (GKS). Auch mit der Neuordnung der Altschrott- und Elektroschrottentsorgung im Jahr 2006 hätten einige Euros eingespart werden können. Das Jahr 2007 sei allerdings völlig aus dem Rahmen gefallen. Durch die Einführung der Doppik und dem damit verbundenen frühen Buchungsschluss hätten die Ausgaben in siebenstelliger Höhe nicht mehr im Jahr 2007 gebucht werden können, was den Jahresüberschuss 2007 erhöht habe und voraussichtlich dafür sorgen werde, dass sich der Jahresüberschuss 2008 in Grenzen halte.

 

Die Verwaltung schlage daher vor, die Gebührenüberschüsse bis auf einen kleinen Restposten von 264.758,43 € aufzulösen und damit die Nachsorgekosten für die Bauabschnitte I und II der Kreismülldeponie Guggenberg zu finanzieren.

 

Auf Befragen von Kreisrätin Münzel gab Regierungsamtmann Röcklein folgende Überschuss-Beträge bekannt:

20004: 178.000,00 €

2005: 1,1 Mio. €

2006: 2,3 Mio. €

2007: 2,7 Mio. €.

 

Kreisrat Dotzel sprach sich dafür aus, die Gebührenüberschüsse wegen der hohen Deponie-Nachsorgekosten der Rücklage zuzuführen und nicht zur Gebührenermäßigung zu verwenden.

 

Kreisrat Kern teilte mit, dass sich auch der Rechnungsprüfungsausschuss sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt habe. Im Jahr 2004 sei entschieden worden, dass die Überschüsse der Rücklage zugeführt werden. Dies könne unterstützt werden. Langfristig gehe es aber auch darum, dass, wenn neue Vertragsabschlüsse anstehen, die Abfallgebühren gehalten werden können oder nur geringfügig erhöht werden müssen.

 

Kreisrat Dr. Fahn hielt Rückstellungen ebenfalls für sinnvoll, bat jedoch zu bedenken, dass Gebührenzahler gegen zu hohe Rückstellungen klagen könnten.

 

Landrat Schwing sagte dazu, es stimme, dass nicht nur Rückstellungen gebildet werden dürfen. Der Landkreis Miltenberg könne jedoch durch ein fundiertes Gutachten nachweisen, dass er hohe Deponie-Nachsorgekosten habe. Bezüglich der Rückstellungen müsse daher ähnlich wie bei der Kreisumlage eine gewisse Stabilität gegeben sein.

 

Regierungsamtmann Röcklein bemerkte, dass bezüglich Rückstellungen kein Prozessrisiko bestehe. Ein Risiko bestehe nur bezüglich Überschüssen.

 

Durch den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz wurde sodann einstimmig folgender

 

B e s c h l u s s

gefasst:

 

Aus den aufgelaufenen Gebührenüberschüssen der Jahre 2004 bis 2007 wird eine Sonderzuführung in Höhe von 6,151.796,72 € zu den Rückstellungen für Nachsorgekosten der Kreismülldeponie Guggenberg getätigt.

 

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