Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Müllhaushalt: Behandlung von Gebührenüberschüssen - Zuführung zu den Rückstellungen Nachsorgekosten
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 31.03.2008 NU/034/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Regierungsamtmann Röcklein erinnerte daran, dass das
Büro ICP im Jahr 2004 die Nachsorgekosten für die Kreismülldeponie Guggenberg (Bauabschnitte
I und II) ermittelt habe. Das Gutachten sei dem Ausschuss für Natur- und
Umweltschutz am 07.03.2006 vorgestellt worden. Dies sei notwendig gewesen, da
aufgrund geänderter Gesetze die Anforderungen und damit die Kosten für die
Nachsorge einer Deponie wie Guggenberg geradezu explodiert seien. Bei der Planfeststellung
der Deponie seien Nachsorgekosten in Höhe von 500.000,00 DM im damaligen
Zuschussantrag und Bewilligungsbescheid festgeschrieben gewesen, das ICP-Gutachten
habe Kosten in Höhe von 11.661.240,24 € (netto) ermittelt.
Zwar habe sich die Verwaltung in den letzten Jahren
kontinuierlich bemüht, die Rückstellungen hochzufahren und inzwischen 51 % der
errechneten Rückstellungen angesammelt, aber das reiche nicht aus, denn allein
die Umsatzsteuererhöhung auf 19 % habe den Rückstellungsbedarf um 350.000,00 €
erhöht.
Die Ausbaupläne für die Deponie Guggenberg und die
aufgelaufenen Gebührenüberschüsse bieten jetzt an, den Gesamtbetrag (brutto)
zurückzustellen. Die auflaufenden Zinsen sollen Kostensteigerungen decken.
Damit wären die alten Deponieabschnitte auf der sicheren Seite und die
Verwaltung könnte sich der weiteren Abschreibung der neuen Deponieabschnitte
widmen. Für die neuen Deponieabschnitte werden die Nachsorgekosten zeitnah berechnet
und angesammelt. Es werde davon ausgegangen, dass Kostensteigerungen wie in der
Vergangenheit nicht mehr entstehen.
Woher kommen
die hohen Überschüsse? Im Jahr 2004 sei der Gebührenüberschuss mit rd. 180.000,00
€ zu vernachlässigen gewesen. Ab dem Jahr 2005 greifen neue Regelungen, die Einsparungen
gebracht hätten wie z.B. die Altholzentsorgung über das Biomassekraftwerk
Buchen anstatt über das Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH (GKS). Auch mit
der Neuordnung der Altschrott- und Elektroschrottentsorgung im Jahr 2006 hätten
einige Euros eingespart werden können. Das Jahr 2007 sei allerdings völlig aus
dem Rahmen gefallen. Durch die Einführung der Doppik und dem damit verbundenen
frühen Buchungsschluss hätten die Ausgaben in siebenstelliger Höhe nicht mehr
im Jahr 2007 gebucht werden können, was den Jahresüberschuss 2007 erhöht habe
und voraussichtlich dafür sorgen werde, dass sich der Jahresüberschuss 2008 in
Grenzen halte.
Die Verwaltung schlage daher vor, die
Gebührenüberschüsse bis auf einen kleinen Restposten von 264.758,43 €
aufzulösen und damit die Nachsorgekosten für die Bauabschnitte I und II der Kreismülldeponie
Guggenberg zu finanzieren.
Auf Befragen von Kreisrätin Münzel gab
Regierungsamtmann Röcklein folgende Überschuss-Beträge bekannt:
20004: 178.000,00 €
2005: 1,1 Mio. €
2006: 2,3 Mio. €
2007: 2,7 Mio. €.
Kreisrat Dotzel sprach sich dafür aus, die
Gebührenüberschüsse wegen der hohen Deponie-Nachsorgekosten der Rücklage
zuzuführen und nicht zur Gebührenermäßigung zu verwenden.
Kreisrat Kern teilte mit, dass sich auch der
Rechnungsprüfungsausschuss sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt habe. Im
Jahr 2004 sei entschieden worden, dass die Überschüsse der Rücklage zugeführt
werden. Dies könne unterstützt werden. Langfristig gehe es aber auch darum,
dass, wenn neue Vertragsabschlüsse anstehen, die Abfallgebühren gehalten werden
können oder nur geringfügig erhöht werden müssen.
Kreisrat Dr. Fahn hielt Rückstellungen ebenfalls für
sinnvoll, bat jedoch zu bedenken, dass Gebührenzahler gegen zu hohe
Rückstellungen klagen könnten.
Landrat Schwing sagte dazu, es stimme, dass nicht nur
Rückstellungen gebildet werden dürfen. Der Landkreis Miltenberg könne jedoch
durch ein fundiertes Gutachten nachweisen, dass er hohe Deponie-Nachsorgekosten
habe. Bezüglich der Rückstellungen müsse daher ähnlich wie bei der Kreisumlage
eine gewisse Stabilität gegeben sein.
Regierungsamtmann Röcklein bemerkte, dass bezüglich
Rückstellungen kein Prozessrisiko bestehe. Ein Risiko bestehe nur bezüglich
Überschüssen.
Durch den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz wurde sodann
einstimmig folgender
B e s c h l u s s
gefasst:
Aus den aufgelaufenen Gebührenüberschüssen der Jahre
2004 bis 2007 wird eine Sonderzuführung in Höhe von 6,151.796,72 € zu den Rückstellungen
für Nachsorgekosten der Kreismülldeponie Guggenberg getätigt.