Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Rechnungsjahr 2006: Erteilung der Entlastung nach Art. 88 LKrO
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.03.2008 KA/039/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsoberamtsrat Wöber teilte mit, dass die
Jahresrechnung 2006 des Landkreises Miltenberg vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüft worden sei, so dass gemäß Art. 88 LKrO nach Durchführung der örtlichen
Prüfung und der Feststellung der Jahresrechnung die Entlastung erteilt werden
könne.
Der Rechnungsprüfungsausschuss habe daher am
19.02.2008 dem Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen, für das Rechnungsjahr
2006 die Entlastung gemäß Art. 88 LKrO zu erteilen.
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom
19.02.2008 empfahl der Kreisausschuss dem Kreistag einstimmig, folgenden
B
e s c h l u s s
zu fassen:
Für das Rechnungsjahr 2006 wird gemäß Art. 88 LKrO die
Entlastung erteilt.