Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Rechnungsjahr 2006: Erteilung der Entlastung nach Art. 88 LKrO
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.03.2008 KT/036/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsoberinspektor Krämer teilte mit, dass die
Jahresrechnung 2006 des Landkreises Miltenberg vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüft worden sei, so dass gemäß Art. 88 LKrO nach Durchführung der örtlichen
Prüfung und der Feststellung der Jahresrechnung die Entlastung erteilt werden
könne.
Der Rechnungsprüfungsausschuss habe daher am
19.02.2008 dem Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen, für das Rechnungsjahr
2006 die Entlastung gemäß Art. 88 LKrO zu erteilen.
Durch den Kreistag wurde auf Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.02.2008 und des Kreisausschusses vom
13.03.2008 einstimmig folgender
B e s c h l u s s
gefasst:
Für das Rechnungsjahr 2006 wird gemäß Art. 88 LKrO die
Entlastung erteilt.