Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Kreisstraße MIL 4 in der Ortslage Rüdenau: Vereinbarung über die Erneuerung der bestehenden Kanalisation mittels Inlinerverfahren
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.02.2008 BA/035/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Diplom-Ingenieur (FH) Thiry gab davon Kenntnis, dass
die Gemeinde Rüdenau beabsichtige, einen Teil des gemeindlichen
Mischwasserkanals aus wirtschaftlichen Gründen mittels Inlinerverfahren zu
sanieren. Der Sanierungsbereich liege am Ortseingang von Str.-km 2,991 bis Str.-km
3,093 und habe eine Länge von ca. 102 m. Das Verfahren könne angewandt werden,
wenn die Kanalleitung in einem noch zufrieden stellenden Zustand sei und
lediglich die Rohrmuffen defekt oder undicht und Haarrisse vorhanden seien
sowie keine Zuleitungen und Straßeneinläufe ersetzt werden müssen.
Die Sanierung soll auf der Grundlage der
Ortsdurchfahrten-Richtlinien (ODR) und der Mitteilung der Obersten Baubehörde
vom 07.06.2006 über die Sanierung von Leitungen mittels Inlinern erfolgen. Der
Bauausschuss habe am 02.07.2007 den Regelungen der Obersten Baubehörde mit
einer gekürzten Pauschalierung auf 60 % zugestimmt. Der 100 %-Satz betrage
derzeit 150,00 €.
Im vorliegenden Fall bestehe eine Gleichstellung
gegenüber einer Kanalerneuerung. Die erforderlichen Nachweise über die
Rohrstatik und hydraulische Leistungsfähigkeit seien von der Gemeinde Rüdenau
vorgelegt worden. Die Gemeinde Rüdenau habe sich verpflichtet, das
Straßenwasser in den genannten Grenzen unentgeltlich aufzunehmen und schadlos
abzuführen sowie die Leitungen und Schachtanlagen ordnungsgemäß zu unterhalten.
Der Landkreis Miltenberg beteilige sich gemäß den ODR
lediglich an den Kosten des Inlinerverfahrens. Der Kostenbeitrag belaufe sich
auf ca. 9.200,00 €. Die erforderlichen Mittel stehen im Straßenhaushalt 2008
unter dem Produktkonto 2.549300 zur Verfügung.
Der Gemeinderat Rüdenau habe der Vereinbarung bereits
am 20.12.2007 zugestimmt. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen werde
vorgeschlagen, der vorliegenden Vereinbarung ebenfalls zuzustimmen.
Durch den Bauausschuss wurde einstimmig folgendes
b
e s c h l o s s e n :
Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und
der Gemeinde Rüdenau über die Erneuerung der bestehenden Kanalisation mittels Inlinerverfahren
von Str.-km 2,991 bis Str,-km 3,093 (ca. 102 m) zur Entwässerung der Kreisstraße
MIL 4 in der Ortslage Rüdenau wird zugestimmt.