Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Kreisstraße MIL 4 in der Ortslage Rüdenau: Vereinbarung über die Erneuerung von Bordrinnen und eines Durchlasses einschließlich Fahrbahnflächen am Ortseingang von Rüdenau

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.02.2008   BA/035/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Diplom-Ingenieur (FH) Thiy gab bekannt, dass die Gemeinde Rüdenau im Zuge von Sanierungsmaßnahmen an Ver- und Entsorgungsleitungen der Kreisstraße MIL 4 die Rinnen und einen Durchlass sowie die Fahrbahndecke erneuert habe. Der Sanierungsbereich liege am Ortseingang von Rüdenau. Die Gemeinde Rüdenau habe die Planung, Vergabe, Bauabwicklung und Abrechnung übernommen. Die gemeindlichen Aufwendungen seien auf der Grundlage des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) und der Ortsdurchfahrtenrichtlinien anteilig ermittelt worden.

 

Der Landkreis Miltenberg als Baulastträger von Kreisstraßen trage die Kosten für die Rinnen- und Durchlass- sowie die Fahrbahnerneuerung in den Sanierungsbereichen. Des Weiteren seien der Gemeinde Rüdenau anteilige Baustelleneinrichtungskosten (ca. 3 %) und Verwaltungskosten (5 %) zu erstatten.

 

Der vorläufige Gesamtkostenanteil des Landkreises Miltenberg betrage ca. 9.500,00 €. Der Erstattungsbetrag sei unter dem Produktkonto "Investitionsaufwendungen für kommunale Zwecke" im Jahr 2008 berücksichtigt.

 

Durch den Bauausschuss wurde einstimmig folgender

 

B e s c h l u s s

gefasst:

 

Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Rüdenau über die Erneuerung von Bordrinnen im Zuge der Kreisstraße MIL 4 zwischen Str.-km 3,205 bis Str.-km 3,090 und Str.-km 2,974 bis Str.-km 2,962 und eines Durchlasses bei Str.-km 2,969 innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen wird zugestimmt. Der Landkreis Miltenberg als Baulastträger erstattet der Gemeinde Rüdenau die anteiligen Kosten für die Rinnen-, Durchlass- und Fahrbahnerneuerung.

 

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