Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Kreisstraße MIL 4 in der Ortslage Rüdenau: Vereinbarung über die Erneuerung von Bordrinnen und eines Durchlasses einschließlich Fahrbahnflächen am Ortseingang von Rüdenau
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.02.2008 BA/035/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Diplom-Ingenieur (FH) Thiy gab bekannt, dass die
Gemeinde Rüdenau im Zuge von Sanierungsmaßnahmen an Ver- und Entsorgungsleitungen
der Kreisstraße MIL 4 die Rinnen und einen Durchlass sowie die Fahrbahndecke
erneuert habe. Der Sanierungsbereich liege am Ortseingang von Rüdenau. Die
Gemeinde Rüdenau habe die Planung, Vergabe, Bauabwicklung und Abrechnung
übernommen. Die gemeindlichen Aufwendungen seien auf der Grundlage des Bayer.
Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) und der Ortsdurchfahrtenrichtlinien anteilig
ermittelt worden.
Der Landkreis Miltenberg als Baulastträger von
Kreisstraßen trage die Kosten für die Rinnen- und Durchlass- sowie die
Fahrbahnerneuerung in den Sanierungsbereichen. Des Weiteren seien der Gemeinde Rüdenau
anteilige Baustelleneinrichtungskosten (ca. 3 %) und Verwaltungskosten (5 %) zu
erstatten.
Der vorläufige Gesamtkostenanteil des Landkreises Miltenberg
betrage ca. 9.500,00 €. Der Erstattungsbetrag sei unter dem Produktkonto
"Investitionsaufwendungen für kommunale Zwecke" im Jahr 2008
berücksichtigt.
Durch den Bauausschuss wurde einstimmig folgender
B e s c h l u s s
gefasst:
Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und
der Gemeinde Rüdenau über die Erneuerung von Bordrinnen im Zuge der Kreisstraße
MIL 4 zwischen Str.-km 3,205 bis Str.-km 3,090 und Str.-km 2,974 bis Str.-km 2,962
und eines Durchlasses bei Str.-km 2,969 innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen wird
zugestimmt. Der Landkreis Miltenberg als Baulastträger erstattet der Gemeinde Rüdenau
die anteiligen Kosten für die Rinnen-, Durchlass- und Fahrbahnerneuerung.