Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Kreisstraße MIL 6: Vereinbarung über den Neubau einer Einmündung bei Str.-km 0,132 in der Ortsdurchfahrt Amorbach zur Erschließung des Gewerbegebietes "Krummwiese"
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.02.2008 BA/035/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Diplom-Ingenieur (FH) Thiry trug vor, dass die Stadt
Amorbach beabsichtige, das Gewerbegebiet "Krummwiese" verkehrsgerecht
an die bestehende Kreisstraße MIL 6 bei Str.-km 0,132 anzuschließen. Grundlagen
der Vereinbarung seien das Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), die
Straßenkreuzungsrichtlinie sowie der Bebauungsplan "Krummwiese". Die
Stadt Amorbach führe die Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung,
Abrechnung und Vertragsabwicklung durch.
Nach Art. 32 Abs. 1 BayStrWG handele es sich aufgrund
einseitiger Veranlassung durch die Stadt Amorbach um den Anschluss einer neuen
Ortsstraßeneinmündung in die Kreisstraße MIL 6. Deshalb trage die Stadt Amorbach
alle für den Neubau des Einmündungsbereiches einschließlich des erforderlichen
Grunderwerbs und der Ausstattung mit Verkehrszeichen entstehenden Kosten.
Außerdem habe die Stadt Amorbach eine ordnungsgemäße Entwässerung des
Einmündungsbereiches herzustellen. Durch die Erstellung der Einmündung
entstehen dem Landkreis Miltenberg keine Kosten.
Durch
den Bauausschuss wurde einstimmig folgendes
b
e s c h l o s s e n :
Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und
der Stadt Amorbach über den Neubau einer Einmündung an der Kreisstraße MIL 6
bei Str.-km 0,132 in der Ortsdurchfahrt Amorbach zur Erschließung des Gewerbegebietes
"Krummwiese" wird zugestimmt.