Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Kreisstraße MIL 6: Vereinbarung über den Neubau einer Einmündung bei Str.-km 0,132 in der Ortsdurchfahrt Amorbach zur Erschließung des Gewerbegebietes "Krummwiese"

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.02.2008   BA/035/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Diplom-Ingenieur (FH) Thiry trug vor, dass die Stadt Amorbach beabsichtige, das Gewerbegebiet "Krummwiese" verkehrsgerecht an die bestehende Kreisstraße MIL 6 bei Str.-km 0,132 anzuschließen. Grundlagen der Vereinbarung seien das Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), die Straßenkreuzungsrichtlinie sowie der Bebauungsplan "Krummwiese". Die Stadt Amorbach führe die Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung durch.

 

Nach Art. 32 Abs. 1 BayStrWG handele es sich aufgrund einseitiger Veranlassung durch die Stadt Amorbach um den Anschluss einer neuen Ortsstraßeneinmündung in die Kreisstraße MIL 6. Deshalb trage die Stadt Amorbach alle für den Neubau des Einmündungsbereiches einschließlich des erforderlichen Grunderwerbs und der Ausstattung mit Verkehrszeichen entstehenden Kosten. Außerdem habe die Stadt Amorbach eine ordnungsgemäße Entwässerung des Einmündungsbereiches herzustellen. Durch die Erstellung der Einmündung entstehen dem Landkreis Miltenberg keine Kosten.

 

Durch den Bauausschuss wurde einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Stadt Amorbach über den Neubau einer Einmündung an der Kreisstraße MIL 6 bei Str.-km 0,132 in der Ortsdurchfahrt Amorbach zur Erschließung des Gewerbegebietes "Krummwiese" wird zugestimmt.

 

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