Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Kreisstraße MIL 11/MIL 39: Vereinbarung über den Umbau der Einmündung in der Ortsdurchfahrt Sulzbach a.Main

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.02.2008   BA/035/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Diplom-Ingenieur (FH) Thiry führte aus, dass die vorliegende Vereinbarung die baulichen und kostenmäßigen Aspekte für den Umbau der Einmündung an der Kreisstraße MIL 11/MIL 39 in der Ortsdurchfahrt Sulzbach a.Main beinhalte. Nachdem der Markt Sulzbach a.Main das Eckgebäude im Einmündungsbereich erworben habe, könne jetzt der Abbruch des Gebäudes erfolgen. Durch den Umbau der Einmündung werde die Situation für den fließenden Verkehr entschärft und erheblich verbessert. Die Neuanlage und Verbreiterung der Gehweganlage beseitige auch die Gefahrenpunkte für Fußgänger. Die Rechtsgrundlage ergebe sich aus dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) sowie den Straßenkreuzungsrichtlinien.

 

Der Markt Sulzbach a.Main trage die Kosten für den Gebäudeabbruch mit Materialentsorgung und Geländeverfüllung sowie alle Planungsleistungen für die Straßenbauarbeiten. Die anfallenden Verwaltungskosten werden dem Markt Sulzbach a.Main vergütet. Die Kosten für die Gehwegherstellung und Gestaltung der Restflächen gehen zu Lasten des Marktes Sulzbach a.Main. Änderungen an Ver- und Entsorgungsleitungen trage der jeweilige Baulastträger.

 

Der Landkreis Miltenberg übernehme die Kosten für die Herstellung der Fahrbahn einschließlich der Rinnen und Straßeneinläufe. Diese seien mit ca. 25.000,00 € veranschlagt.

 

Der Grunderwerb werde vom Markt Sulzbach a.Main im Benehmen mit dem Landkreis Miltenberg durchgeführt. Die Kosten für den Gebäude- sowie den Flächenerwerb für die Gehweganlage und Restflächen trage der Markt Sulzbach a.Main. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Verwaltungsvereinfachung tragen der Markt Sulzbach a.Main und der Landkreis Miltenberg jeweils zur Hälfte die Vermessungskosten. Die Erwerbsflächen für die Fahrbahnverbreiterung trage der Landkreis Miltenberg als Baulastträger der Straße. Der Kostenanteil des Landkreises Miltenberg für Grunderwerb und Vermessung sei mit ca. 5.000,00 € angesetzt.

 

Die Kosten seien im Haushalt 2009 einzuplanen. Der Markt Sulzbach a.Main trete für den Landkreisanteil in Vorleistung.

 

Der Bauausschuss fasste nach kurzer Beratung einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und dem Markt Sulzbach a.Main über den Umbau der Einmündung der Kreisstraßen MIL 11/MIL 39 in der Ortsdurchfahrt Sulzbach a.Main wird zugestimmt.

 

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