Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Kreisstraße MIL 11/MIL 39: Vereinbarung über den Umbau der Einmündung in der Ortsdurchfahrt Sulzbach a.Main
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.02.2008 BA/035/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Diplom-Ingenieur (FH) Thiry führte aus, dass die vorliegende
Vereinbarung die baulichen und kostenmäßigen Aspekte für den Umbau der Einmündung
an der Kreisstraße MIL 11/MIL 39 in der Ortsdurchfahrt Sulzbach a.Main
beinhalte. Nachdem der Markt Sulzbach a.Main das Eckgebäude im
Einmündungsbereich erworben habe, könne jetzt der Abbruch des Gebäudes erfolgen.
Durch den Umbau der Einmündung werde die Situation für den fließenden Verkehr
entschärft und erheblich verbessert. Die Neuanlage und Verbreiterung der
Gehweganlage beseitige auch die Gefahrenpunkte für Fußgänger. Die
Rechtsgrundlage ergebe sich aus dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) sowie
den Straßenkreuzungsrichtlinien.
Der Markt Sulzbach a.Main trage die Kosten für den
Gebäudeabbruch mit Materialentsorgung und Geländeverfüllung sowie alle
Planungsleistungen für die Straßenbauarbeiten. Die anfallenden Verwaltungskosten
werden dem Markt Sulzbach a.Main vergütet. Die Kosten für die Gehwegherstellung
und Gestaltung der Restflächen gehen zu Lasten des Marktes Sulzbach a.Main.
Änderungen an Ver- und Entsorgungsleitungen trage der jeweilige Baulastträger.
Der Landkreis Miltenberg übernehme die Kosten für die
Herstellung der Fahrbahn einschließlich der Rinnen und Straßeneinläufe. Diese
seien mit ca. 25.000,00 € veranschlagt.
Der Grunderwerb werde vom Markt Sulzbach a.Main im
Benehmen mit dem Landkreis Miltenberg durchgeführt. Die Kosten für den Gebäude-
sowie den Flächenerwerb für die Gehweganlage und Restflächen trage der Markt
Sulzbach a.Main. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Verwaltungsvereinfachung
tragen der Markt Sulzbach a.Main und der Landkreis Miltenberg jeweils zur
Hälfte die Vermessungskosten. Die Erwerbsflächen für die Fahrbahnverbreiterung
trage der Landkreis Miltenberg als Baulastträger der Straße. Der Kostenanteil
des Landkreises Miltenberg für Grunderwerb und Vermessung sei mit ca. 5.000,00
€ angesetzt.
Die Kosten seien im Haushalt 2009 einzuplanen. Der
Markt Sulzbach a.Main trete für den Landkreisanteil in Vorleistung.
Der Bauausschuss fasste nach kurzer Beratung einstimmig
folgenden
B
e s c h l u s s :
Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und
dem Markt Sulzbach a.Main über den Umbau der Einmündung der Kreisstraßen MIL
11/MIL 39 in der Ortsdurchfahrt Sulzbach a.Main wird zugestimmt.