Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Korrektur eines redaktionellen Fehlers in den "Richtlinien zur Förderung von vollstationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis Miltenberg"
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 05.03.2007 KT/028/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Verwaltungsamtsrat Vill erinnerte daran, dass der
Kreistag am 27.03.2006 eine Änderung der „Richtlinien zur Förderung von
vollstationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis Miltenberg“ beschlossen habe.
Wesentlicher Inhalt sei die Kürzung sämtlicher Fördersätze auf maximal ein
Drittel der bisherigen staatlichen Höchstfördersätze, nachdem zuvor bereits im
Jahr 2003 eine Kürzung auf 80 % der staatlichen Höchstfördersätze erfolgt sei.
Bei der Festlegung der Fördersätze in den Richtlinien
sei bei einem Betrag jedoch ein redaktioneller Fehler unterlaufen: Der Satz für
die Schaffung neuer Pflegeplätze durch Umbau (Ziffer 5.1. Satz 2 Buchstabe b))
sei im beschlossenen Richtlinienentwurf mit 4.090,00 € angegeben. Ein Drittel
der staatlichen Höchstfördersätze wären aber gerundet 5.110,00 €. Entsprechend
der in der Aussprache bekundeten Regelungsabsicht müsse diese Zahl daher korrigiert
werden. Finanzielle Auswirkungen habe dieses redaktionelle Versehen bisher
nicht gehabt.
Da nach derzeitigem Sachstand der Bedarf an
vollstationären Pflegeplätzen im Landkreis Miltenberg mindestens bis zum Jahr
2012 abgedeckt sei, dürfte die Änderung auch in den kommenden Jahre ohne
Auswirkungen bleiben. Die Korrektur erfolge der Richtigkeit halber.
Durch den Kreistag wurde auf Empfehlung des
Kreisausschusses vom 26.02.2007 einstimmig folgender
B e s c h l u s s
gefasst: