Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Korrektur eines redaktionellen Fehlers in den "Richtlinien zur Förderung von vollstationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis Miltenberg"

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.03.2007   KT/028/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsamtsrat Vill erinnerte daran, dass der Kreistag am 27.03.2006 eine Änderung der „Richtlinien zur Förderung von vollstationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis Miltenberg“ beschlossen habe. Wesentlicher Inhalt sei die Kürzung sämtlicher Fördersätze auf maximal ein Drittel der bisherigen staatlichen Höchstfördersätze, nachdem zuvor bereits im Jahr 2003 eine Kürzung auf 80 % der staatlichen Höchstfördersätze erfolgt sei.

 

Bei der Festlegung der Fördersätze in den Richtlinien sei bei einem Betrag jedoch ein redaktioneller Fehler unterlaufen: Der Satz für die Schaffung neuer Pflegeplätze durch Umbau (Ziffer 5.1. Satz 2 Buchstabe b)) sei im beschlossenen Richtlinienentwurf mit 4.090,00 € angegeben. Ein Drittel der staatlichen Höchstfördersätze wären aber gerundet 5.110,00 €. Entsprechend der in der Aussprache bekundeten Regelungsabsicht müsse diese Zahl daher korrigiert werden. Finanzielle Auswirkungen habe dieses redaktionelle Versehen bisher nicht gehabt.

 

Da nach derzeitigem Sachstand der Bedarf an vollstationären Pflegeplätzen im Landkreis Miltenberg mindestens bis zum Jahr 2012 abgedeckt sei, dürfte die Änderung auch in den kommenden Jahre ohne Auswirkungen bleiben. Die Korrektur erfolge der Richtigkeit halber.

 

Durch den Kreistag wurde auf Empfehlung des Kreisausschusses vom 26.02.2007 einstimmig folgender

 

B e s c h l u s s

gefasst:

 

Ziffer 5.1 Satz 2 Buchstabe b) der „Richtlinien zur Förderung von vollstationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis Miltenberg“ erhält in Korrektur eines redaktionellen Fehlers folgende Fassung: „bei Umbau jeweils bis 5.110,00 €“.“

 

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