Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Investitionskostenförderung für das Haus "Maria Regina" in Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.03.2007   KT/028/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsamtsrat Vill führte aus, dass die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern seit 1995 nach dem Bayerischen Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz (AGPflegeVG) verpflichtet seien, den längerfristigen Bedarf an Altenpflegeeinrichtungen in ihrem Bereich zu erheben und für bedarfsnotwendige Einrichtungen Investitionskostenförderung zu bewilligen.

 

Im Auftrag des Landkreises Miltenberg sei deshalb zunächst im Jahr 1996 ein erstes Pflegebedarfsgutachten erstellt worden, welches zum Ergebnis gekommen sei, dass der Pflegebedarf für den Landkreis Miltenberg vorläufig gedeckt sei.

 

Bereits 1995 sei auch bekannt geworden, dass der Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. das Altenpflegeheim „Maria Regina“ in Miltenberg zeitgemäß modernisieren und umbauen möchte. Seinerzeit habe das Haus noch über 50 Pflegeplätze und 50 Plätze für rüstige Bewohner verfügt. Angesichts des damals bereits ersichtlichen Trends, dass immer weniger rüstige Bewohner in Altenpflegeheimen versorgt werden wollen, sei für die folgenden Jahren ein Umbau der Pflegeeinrichtung zu einem Haus mit 71 Pflegeplätzen und 48 betreuten Wohneinheiten bei gleichzeitigem Wegfall aller Rüstigenplätze geplant und durchgeführt worden. Für das etwa 20 Mio. DM teure Projekt sei beim Landkreis Miltenberg und beim Freistaat Bayern Investitionskostenförderung beantragt worden.

 

Nachdem das Haus „Maria Regina“ ausschließlich mit 50 Pflegeplätzen in den Pflegebedarfsplan 1996 aufgenommen gewesen sei, sei für das Projekt gemäß Kreistagsbeschluss vom 20.05.1999 nur für 50 Pflegeplätze Investitionskostenförderung bewilligt worden, nämlich 30.000,00 DM je Pflegeplatz = 1,5 Mio. DM. Der Freistaat Bayern, der damals ebenfalls noch Investitionskostenförderung gewährt habe, habe den gleichen Betrag bewilligt.

 

Gegen den Bewilligungsbescheid des Landratsamtes Miltenberg vom 14.12.1999 habe der Caritasverband für die Diözese Würzburg .e.V. Widerspruch eingelegt, weil nicht 71, sondern nur 50 Plätze gefördert worden seien und die Förderung der weiteren 21 Plätze beantragt.

 

Im darauf folgenden Pflegebedarfsplan des Landkreises Miltenberg aus dem Jahr 2002 sei der Pflegeplatzbestand des Hauses „Maria Regina“ mit 71 Plätzen in die Bedarfsberechnung aufgenommen worden.

 

Nachdem die Regierung von Unterfranken den Widerspruch zunächst mit Bescheid vom 24.04.2003 zurückgewiesen habe, habe das Verwaltungsgericht Würzburg mit Urteil vom 15.11.2004 den Bescheid des Landkreises Miltenberg insoweit aufgehoben, als die Förderung der weiteren 21 Plätze abgelehnt worden sei und den Landkreis Miltenberg verpflichtet, die weiteren 21 Plätze zu fördern. Über die Höhe der Förderung seien keine Aussagen getroffen worden. Mangels Erfolgsaussichten sei das Urteil nicht angefochten worden.

 

Allein die Höhe der weiteren Förderung sei dann Gegenstand der weiteren Verhandlungen gewesen. Der Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. habe eine Förderung in gleicher Höhe wie für die bereits geförderten 50 Plätze (21 Plätze x 30.000,00 DM = 630.000,00 DM bzw. 322.113,89 €) verlangt. Darüber hinaus habe der Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. geltend gemacht, dass der Landkreis Miltenberg im Wege der Amtshaftung verpflichtet sei, den gleichen Betrag noch einmal als Ersatz für die entgangene staatliche Förderung zu gewähren. Denn nach dem zwischenzeitlichen Ausstieg des Freistaates Bayern aus der Investitionskostenförderung für Altenpflegeheime sei (auch nach Bestätigung des Bayerischen Sozialministeriums) selbst bei einer Nachzahlung durch den Landkreis Miltenberg keine zusätzliche staatliche Förderung mehr zu erwarten. Gegen die damaligen staatlichen Bewilligungsbescheide der Regierung von Unterfranken habe der Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. keinen Rechtsbehelf eingelegt.

 

Die vorgeschlagene Vergleichsregelung sei das Ergebnis zweijähriger weiterer rechtlicher Auseinandersetzungen sowie mündlicher und schriftlicher Verhandlungen mit dem Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V., bei denen sowohl rechtliche als auch politische Argumente eingebracht worden seien. Zur Vermeidung weiterer rechtlicher Streitigkeiten mit ungewissem Ausgang sei dem Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. eine Vergleichsregelung unter dem Vorbehalt der entsprechenden Gremienbeschlüsse unterbreitet worden. Denn bei der Festlegung der Höhe des Förderbetrages bestehe seitens des Landkreises Miltenberg zwar Ermessen, es spreche jedoch rechtlich viel dafür, dass eine Bindung dieses Ermessens durch frühere Verwaltungspraxis im vorliegenden Einzelfall bejaht und deshalb die volle Förderung bewilligt werden müsse. Eine Amtshaftung des Landkreises Miltenberg hinsichtlich der entgangenen staatlichen Förderung dürfte dagegen nicht gegeben sein.

 

Nach Abwägung der Erfolgsaussichten auf dem Klageweg mit dem weiteren Prozesskostenrisiko bei erneutem Unterliegen erscheine der zuletzt angebotene Betrag auch nach juristischer Prüfung und Beurteilung im Hause erforderlich. Der Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. habe am 02.02.2007 sein Einverständnis mit dem Vergleichsvorschlag erklärt.

 

Kreisrat Meyerer fragte, wie es sein könne, dass der Freistaat Bayern nicht fördere, der Landkreis Miltenberg jedoch fördern müsse.

 

Landrat Schwing erklärte dazu, dass seit Bestehen der Pflegeversicherung Alteneinrichtungen vom Freistaat Bayern gefördert werden können, Landkreise und kreisfreie Städte derartige Einrichtungen jedoch fördern müssen. Der Freistaat Bayern habe sich zwischenzeitlich aus der Förderung zurückgezogen. Er (Landrat Schwing) habe dieserhalb bereits persönlich mit Frau Staatsministerin Stewens gesprochen. Die Konsequenz wäre eine Gesetzesänderung, was jedoch noch nicht erfolgt sei. Der Landkreis Miltenberg habe daher keine andere Wahl, als für das Haus „Maria Regina“ in Miltenberg die genannte Investitionskostenförderung zu gewähren.

 

Durch den Kreistag wurde auf Empfehlung des Kreisausschusses vom 26.02.2007 bei einer Gegenstimme folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Folgendem Vergleich wird zugestimmt:

 

1.  Der Landkreis Miltenberg zahlt in Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 15.11.2004, Az. W 8 K 03.520, für das Haus „Maria Regina“ in Miltenberg eine abschließende Investitionskostenförderung in Höhe von 300.000,00 € an den Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V..

 

2.  Der Betrag wird nach Genehmigung des Kreishaushalts 2007 in einer Summe ausgezahlt. Damit sind sämtliche gegenseitige Forderungen in dieser Angelegenheit abgegolten, insbesondere auch Verfahrenskosten, etwaige Zinsforderungen oder die behaupteten Schadensersatzansprüche.“

 

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