Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Investitionskostenförderung für das Haus "Maria Regina" in Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 05.03.2007 KT/028/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsamtsrat Vill führte aus, dass
die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern seit 1995 nach dem Bayerischen
Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz (AGPflegeVG) verpflichtet
seien, den längerfristigen Bedarf an Altenpflegeeinrichtungen in ihrem Bereich
zu erheben und für bedarfsnotwendige Einrichtungen Investitionskostenförderung
zu bewilligen.
Im Auftrag des Landkreises Miltenberg sei
deshalb zunächst im Jahr 1996 ein erstes Pflegebedarfsgutachten erstellt
worden, welches zum Ergebnis gekommen sei, dass der Pflegebedarf für den
Landkreis Miltenberg vorläufig gedeckt sei.
Bereits 1995 sei auch bekannt geworden,
dass der Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. das Altenpflegeheim
„Maria Regina“ in Miltenberg zeitgemäß modernisieren und umbauen möchte. Seinerzeit
habe das Haus noch über 50 Pflegeplätze und 50 Plätze für rüstige Bewohner
verfügt. Angesichts des damals bereits ersichtlichen Trends, dass immer weniger
rüstige Bewohner in Altenpflegeheimen versorgt werden wollen, sei für die
folgenden Jahren ein Umbau der Pflegeeinrichtung zu einem Haus mit 71
Pflegeplätzen und 48 betreuten Wohneinheiten bei gleichzeitigem Wegfall aller
Rüstigenplätze geplant und durchgeführt worden. Für das etwa 20 Mio. DM teure
Projekt sei beim Landkreis Miltenberg und beim Freistaat Bayern Investitionskostenförderung
beantragt worden.
Nachdem das Haus „Maria Regina“ ausschließlich
mit 50 Pflegeplätzen in den Pflegebedarfsplan 1996 aufgenommen gewesen sei, sei
für das Projekt gemäß Kreistagsbeschluss vom 20.05.1999 nur für 50 Pflegeplätze
Investitionskostenförderung bewilligt worden, nämlich 30.000,00 DM je
Pflegeplatz = 1,5 Mio. DM. Der Freistaat Bayern, der damals ebenfalls noch
Investitionskostenförderung gewährt habe, habe den gleichen Betrag bewilligt.
Gegen den Bewilligungsbescheid des
Landratsamtes Miltenberg vom 14.12.1999 habe der Caritasverband für die Diözese
Würzburg .e.V. Widerspruch eingelegt, weil nicht 71, sondern nur 50 Plätze
gefördert worden seien und die Förderung der weiteren 21 Plätze beantragt.
Im darauf folgenden Pflegebedarfsplan des
Landkreises Miltenberg aus dem Jahr 2002 sei der Pflegeplatzbestand des Hauses
„Maria Regina“ mit 71 Plätzen in die Bedarfsberechnung aufgenommen worden.
Nachdem die Regierung von Unterfranken
den Widerspruch zunächst mit Bescheid vom 24.04.2003 zurückgewiesen habe, habe
das Verwaltungsgericht Würzburg mit Urteil vom 15.11.2004 den Bescheid des
Landkreises Miltenberg insoweit aufgehoben, als die Förderung der weiteren 21
Plätze abgelehnt worden sei und den Landkreis Miltenberg verpflichtet, die
weiteren 21 Plätze zu fördern. Über die Höhe der Förderung seien keine Aussagen
getroffen worden. Mangels Erfolgsaussichten sei das Urteil nicht angefochten
worden.
Allein die Höhe der weiteren Förderung
sei dann Gegenstand der weiteren Verhandlungen gewesen. Der Caritasverband für
die Diözese Würzburg e.V. habe eine Förderung in gleicher Höhe wie für die
bereits geförderten 50 Plätze (21 Plätze x 30.000,00 DM = 630.000,00 DM bzw.
322.113,89 €) verlangt. Darüber hinaus habe der Caritasverband für die Diözese
Würzburg e.V. geltend gemacht, dass der Landkreis Miltenberg im Wege der Amtshaftung
verpflichtet sei, den gleichen Betrag noch einmal als Ersatz für die entgangene
staatliche Förderung zu gewähren. Denn nach dem zwischenzeitlichen Ausstieg des
Freistaates Bayern aus der Investitionskostenförderung für Altenpflegeheime sei
(auch nach Bestätigung des Bayerischen Sozialministeriums) selbst bei einer
Nachzahlung durch den Landkreis Miltenberg keine zusätzliche staatliche
Förderung mehr zu erwarten. Gegen die damaligen staatlichen
Bewilligungsbescheide der Regierung von Unterfranken habe der Caritasverband
für die Diözese Würzburg e.V. keinen Rechtsbehelf eingelegt.
Die vorgeschlagene Vergleichsregelung sei
das Ergebnis zweijähriger weiterer rechtlicher Auseinandersetzungen sowie
mündlicher und schriftlicher Verhandlungen mit dem Caritasverband für die
Diözese Würzburg e.V., bei denen sowohl rechtliche als auch politische
Argumente eingebracht worden seien. Zur Vermeidung weiterer rechtlicher
Streitigkeiten mit ungewissem Ausgang sei dem Caritasverband für die Diözese
Würzburg e.V. eine Vergleichsregelung unter dem Vorbehalt der entsprechenden
Gremienbeschlüsse unterbreitet worden. Denn bei der Festlegung der Höhe des
Förderbetrages bestehe seitens des Landkreises Miltenberg zwar Ermessen, es
spreche jedoch rechtlich viel dafür, dass eine Bindung dieses Ermessens durch
frühere Verwaltungspraxis im vorliegenden Einzelfall bejaht und deshalb die
volle Förderung bewilligt werden müsse. Eine Amtshaftung des Landkreises
Miltenberg hinsichtlich der entgangenen staatlichen Förderung dürfte dagegen nicht
gegeben sein.
Nach Abwägung der Erfolgsaussichten auf
dem Klageweg mit dem weiteren Prozesskostenrisiko bei erneutem Unterliegen
erscheine der zuletzt angebotene Betrag auch nach juristischer Prüfung und
Beurteilung im Hause erforderlich. Der Caritasverband für die Diözese Würzburg
e.V. habe am 02.02.2007 sein Einverständnis mit dem Vergleichsvorschlag
erklärt.
Kreisrat Meyerer fragte, wie es sein
könne, dass der Freistaat Bayern nicht fördere, der Landkreis Miltenberg jedoch
fördern müsse.
Landrat Schwing erklärte dazu, dass seit
Bestehen der Pflegeversicherung Alteneinrichtungen vom Freistaat Bayern
gefördert werden können, Landkreise und kreisfreie Städte derartige
Einrichtungen jedoch fördern müssen. Der Freistaat Bayern habe sich zwischenzeitlich
aus der Förderung zurückgezogen. Er (Landrat Schwing) habe dieserhalb bereits
persönlich mit Frau Staatsministerin Stewens gesprochen. Die Konsequenz wäre
eine Gesetzesänderung, was jedoch noch nicht erfolgt sei. Der Landkreis
Miltenberg habe daher keine andere Wahl, als für das Haus „Maria Regina“ in
Miltenberg die genannte Investitionskostenförderung zu gewähren.
Durch den Kreistag wurde auf Empfehlung
des Kreisausschusses vom 26.02.2007 bei einer Gegenstimme folgendes
b e s c h l o s s e n :
Folgendem Vergleich wird
zugestimmt:
1. Der Landkreis
Miltenberg zahlt in Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem Urteil des
Verwaltungsgerichts Würzburg vom 15.11.2004, Az. W 8 K 03.520, für das Haus
„Maria Regina“ in Miltenberg eine abschließende Investitionskostenförderung in
Höhe von 300.000,00 € an den Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V..
2. Der Betrag wird nach
Genehmigung des Kreishaushalts 2007 in einer Summe ausgezahlt. Damit sind sämtliche gegenseitige Forderungen in dieser Angelegenheit
abgegolten, insbesondere auch Verfahrenskosten, etwaige Zinsforderungen oder
die behaupteten Schadensersatzansprüche.“