Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Eingliederung der gemeindefreien Gebiete "Altenbucher Forst" und "Hoher Berg" (Landkreis Miltenberg) sowie der Exklave "Kropfbrunn" der Gemeinde Bischbrunn (Landkreis Main-Spessart) in die Gemeinde Altenbuch, zugleich Änderung des Gebietes des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.12.2006   KT/027/2006 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsrat Feil trug vor, dass die Gemeinde Altenbuch mit Schreiben vom 23.02.2006 und 13.03.2006 beantragt habe, die gemeindefreien Gebiete „Altenbucher Forst“ und „Hoher Berg“ in das Gebiet der Gemeinde einzugliedern. Das gemeindefreie Gebiet „Altenbucher Forst“ habe eine Fläche von 2.453,60 ha, das gemeindefreie Gebiet „Hoher Berg“ umfasse 330,68 ha. Die beiden gemeindefreien Gebiete seien unbewohnter Staatsforst. Der Landkreis Miltenberg sei Eigentümer der Verkehrsflächen der Kreisstraße MIL 35, die durch die beiden Gebiete „Altenbucher Forst“ und „Hoher Berg“ verlaufe. Das Gebiet „Altenbucher Forst“ werde außerdem von der Staatsstraße St 2316 durchquert.

 

Nach Art. 11 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung seien gemeindefreie Gebiete oder Teile hiervon auf Antrag angrenzender Gemeinden in diese einzugliedern, wenn nicht dringende Gründe des öffentlichen Wohles entgegenstehen. Neben dieser gesetzlichen Vorgabe spreche aus Sicht der Gemeinde Altenbuch für die beantragte Eingliederung, dass die gemeindefreien Gebiete bisher der Forstverwaltung Altenbuch unterstanden hätten. Nachdem durch die Forstreform direkte Ansprechpartner nicht mehr vor Ort seien und die Beförsterung des Waldes durch wirtschaftlich orientierte Unternehmen erfolge, wäre es sehr im Sinne der Gemeinde, direkt auf das an ihr Gemeindegebiet angrenzende Gebiet Einfluss nehmen zu können und davon ggf. auch wirtschaftlich zu profitieren. Außerdem gehe die Gemeinde Altenbuch davon aus, dass ein größeres Gemeindegebiet auch den Stellenwert einer Gemeinde in Bezug auf die im Spessart ausgeprägte Touristiklandschaft stärke. Auch allgemein verspreche sich die Gemeinde Altenbuch eine Stärkung ihrer Position nach außen.

 

Gerade auch im Hinblick auf die Umstrukturierung der Waldbewirtschaftung würde die Gemeinde Altenbuch ggf. an evtl. Steuereinnahmen partizipieren und damit ihre eigene Finanzkraft stärken. Hinzu kämen auch die Grundsteuereinnahmen aus den gemeindefreien Gebieten, die bisher dem Landkreis Miltenberg zugeflossen seien.

 

Die jährlichen Grundsteuereinnahmen des Landkreises Miltenberg für die Grundstücke in den beiden gemeindefreien Gebieten betragen 6.524,88 € („Altenbucher Forst“) und 852,32 € („Hoher Berg“).

 

Die Gemeinde Altenbuch habe in ihrem Antrag außerdem darauf hingewiesen, dass sie bereits bisher für den Brandschutz zuständig sei und auch die Standesamtsangelegenheiten über die Gemeinde Altenbuch als Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten abgewickelt werden. Im Übrigen sei der Name Altenbuch mit dem Wald des gemeindefreien Gebietes „Altenbucher Forst“ und dem Spessart verbunden.

 

Die für die Entscheidung über den Antrag auf Eingliederung zuständige Regierung von Unterfranken habe entsprechend der Stellungnahme des Landratsamtes Miltenberg mitgeteilt, dass auch seitens der Regierung keine dringenden Gründe des öffentlichen Wohles ersichtlich seien, die einer Eingliederung entgegenstehen würden. Deshalb sei der Erlass einer entsprechenden Verordnung (Art. 11 Abs. 1 Satz 1 GO) beabsichtigt.

 

Weiter habe die Regierung von Unterfranken mitgeteilt, dass angestrebt werde, im Zuge des Verfahrens auch die zur Gemeinde Bischbrunn (Landkreis Main-Spessart) gehörende Exklave „Kropfbrunn“ in die Gemeinde Altenbuch zu integrieren (Art. 11 Abs. 2 GO i.V. mit Art. 8 Abs. 1 LKrO). Es liege im öffentlichen Interesse, dass sich der Hoheitsbereich einer Gemeinde bzw. eines Landkreises auf ein zusammenhängendes Territorium erstrecke. Im Rahmen der Eingliederung des gemeindefreien Gebietes „Altenbucher Forst“ in die Gemeinde Altenbuch biete es sich an, im Falle der Exklave „Kropfbrunn“ eine „Bereinigung“ vorzunehmen. Die Eingliederung dieser Exklave der Gemeinde Bischbrunn (Landkreis Main-Spessart) in die Gemeinde Altenbuch soll im Rahmen der von der Regierung von Unterfranken zu erlassenden Verordnung erfolgen, was zugleich eine entsprechende Änderung des Gebietes des Landkreises Miltenberg bewirke. Nach Angaben des Landratsamtes Main-Spessart sei das Anwesen in dieser Exklave nur von einer Person bewohnt.

 

Die Regierung von Unterfranken habe das Landratsamt Miltenberg mit Schreiben vom 12.10.2006 gebeten, zu der beabsichtigten kommunalen Gebietsänderung einen Kreisausschuss- bzw. Kreistagsbeschluss einzuholen.

 

Durch den Kreistag wurde auf Empfehlung des Kreisausschusses vom 14.12.2006 einstimmig folgender

 

B e s c h l u s s

gefasst:

 

Der von der Gemeinde Altenbuch beantragten Eingliederung der gemeindefreien Gebiete „Altenbucher Forst“ und „Hoher Berg“ sowie der Eingliederung der zur Gemeinde Bischbrunn (Landkreis Main-Spessart) gehörenden Exklave „Kropfbrunn“ in die Gemeinde Altenbuch mit Änderung des Gebietes des Landkreises Miltenberg wird zugestimmt.

 

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