Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Information: Investitionskostenförderung für die Tagespflegestätte des Caritasverbandes für den Landkreis Miltenberg e.V. in Stadtprozelten

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.12.2006   KA/029/2006 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsamtsrat Vill wies darauf hin, dass der Landkreis Miltenberg als zuständiger Aufgabenträger verpflichtet sei, betriebsnotwendige, förderfähige Aufwendungen von bedarfsgerechten Pflegeeinrichtungen mitzufinanzieren.

 

Im Pflegebedarfsplan 2002 sei festgestellt, dass der Gesamtbedarf an Tagespflegeplätzen im Landkreis Miltenberg (damals 53 Plätze Bedarf/56 Plätze vorhanden) rechnerisch zwar gedeckt sei, durch die Notwendigkeit einer ortsnahen Versorgung bei der Tagespflege für die Südspessart-Gemeinden jedoch ein zusätzlicher Bedarf von sechs Plätzen bestehe. An dieser Situation habe sich bislang nichts geändert.

 

Mit Kreisausschussbeschluss vom 13.10.2003 sei dem Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. eine Investitionskostenförderung für eine geplante Tagespflegeeinrichtung in Dorfprozelten, Hauptstraße 128, bewilligt worden. Die Einrichtung hätte 12 Plätze umfasst, der Umbau hätte ca. 254.000,00 € gekostet. Nach den damals maßgeblichen Förderrichtlinien und Vorschriften seien hierfür 6.140,00 € x 6 (förderfähige Plätze) = 36.840,00 €, jedoch maximal 40 % der förderfähigen Gesamtkosten bewilligt worden.

 

Die Bewilligung sei damals noch unter der Bedingung erfolgt, dass sich der Freistaat Bayern an der Förderung im gleichen Umfang beteilige. Dies wäre damals vermutlich auch gewährleistet gewesen. Das Projekt sei bereits mit einem gleich hohen Betrag von 36.840,00 € in die Vorschlagsliste für das staatliche Förderprogramm 2004 mit guten Erfolgsaussichten aufgenommen worden. Die Mittel seien mit Bescheid vom 13.11.2003 bewilligt worden.

 

Mit schriftlichem Antrag vom 23.03.2006 habe der Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. mitgeteilt, dass die Tagespflegestätte in Dorfprozelten nicht verwirklicht, sondern stattdessen eine Senioren-Tagespflegestätte, ebenfalls mit voraussichtlich 12 Plätzen in Stadtprozelten, Am Gräulesberg 34, eingerichtet werde. Hierfür sei erneut eine Investitionskostenförderung beantragt worden. Wie der Caritasverband auf Anfrage mitgeteilt habe, seien in den Jahren 2004 und 2005 zunächst die Finanzmittel knapp gewesen, weshalb man mit der Umsetzung des Projektes Dorfprozelten zunächst noch gezögert habe.

 

Dann sei bekannt geworden, dass in Stadtprozelten gegenwärtig auf Initiative und Kostenträgerschaft einer Privatperson in einer ehemaligen Schreinerei eine betreute Seniorenwohnanlage mit Appartements für Alleinerziehende und einer Wohngemeinschaft für Demenzkranke entstehe. Die Umbauarbeiten für diese Anlage seien gegenwärtig in der Endphase. Die Kombination dieses Projektes mit der geplanten Tagespflegestätte des Caritasverbandes habe sich als die deutlich bessere Lösung (weitergehendes Gesamtkonzept, Einbindung junger Familien, großräumiger, Außenanlagen, Kantine …) angeboten. Deswegen sei umdisponiert worden.

 

Die Kostenschätzung für die Umbauarbeiten der Tagespflegestätte in Stadtprozelten belaufe sich auf ca. 315.000,00 € einschließlich Rohbau, Ausbau, Sanitäreinrichtung, Heizung, Elektroinstallation und MWSt. Hinzu kommen Kosten für Möbelierung, Außenanlage und gemeinschaftliche Anlagen, wie Flure und Treppenhaus.

 

Der Freistaat Bayern habe sich zwischenzeitlich ganz aus der Investitionskostenförderung zurückgezogen und bewillige deshalb für dieses Projekt am neuen Standort keinen Zuschuss. Nachdem der Caritasverband mitgeteilt hatte, dass diese Maßnahme nicht verwirklicht werde, seien die für Dorfprozelten zugesagten Haushaltsmittel für andere Maßnahmen bewilligt worden.

 

Das Verwaltungsgericht Würzburg (15.11.2004, W 8 K 03.520) habe zwischenzeitlich ebenfalls festgestellt, dass es unzulässig sei, dass sich die Kommune auf die Förderhöhe des Staates beschränke. Dies habe keine gesetzliche Grundlage und sei nach aktueller gesetzlicher Regelung auch systemfremd.

 

Andererseits habe der Landkreis Miltenberg zweimal die kommunalen Investitionskostenförderrichtlinien durch Absenkung der Fördersätze geändert. Der ursprünglich maßgebliche Satz von 6.140,00 €/Tagespflegeplatz (und maximal 40 % der zuschussfähigen Gesamtkosten) seien vom Kreistag am 15.12.2003 auf 4.912,00 € (bzw. 32 %) und am 7.03.2006 noch einmal auf 2.050,00 € (bzw. 13 %) abgesenkt worden.

 

Im Vollzug der maßgeblichen Richtlinien zum Zeitpunkt des Antrageingangs sei dem Caritasverband daher zwischenzeitlich für das neue Projekt in Stadtprozelten Investitionskostenförderung zugesagt worden. Bewilligt worden seien 4.912,00 € x 6 Plätze = 29.472,00 € gemäß den Richtlinien in der Fassung des Beschlusses vom 15.12.2003. Die unzulässige Bedingung, dass der Freistaat Bayern das Projekt im gleichen Umfang fördern müsse, sei nicht mehr gestellt worden. Die Auszahlung werde im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel nicht vor dem Haushaltsjahr 2008 erfolgen.

 

Mit dieser Bewilligung sei nun gleichzeitig jeglicher offene Pflegeplatzbedarf für den Landkreis Miltenberg abgedeckt. Für die Tagespflege sei im Pflegebedarfsplan von 2002 bis zum Jahr 2015 ein Bedarf von 59 Plätzen festgestellt gewesen. Der aktuelle Bestand betrage bereits jetzt 69 Plätze und werde sich mit der Einrichtung in Stadtprozelten noch einmal erhöhen. In der stationären Pflege entstehe mit der Einrichtung in Elsenfeld (106 Plätze) und der Einrichtung in Weilbach (30 Plätze) ein landkreisweiter Gesamtbestand von 956 Plätzen, der den festgestellten Bedarf bis zum Jahr 2012 abdecke.

 

Am 12.10.2006 habe das Bayerische Sozialministerium mitgeteilt, dass für die Zukunft hinsichtlich der kommunalen Pflegebedarfsplanung eine Synchronisierung der Planungszeiträume und eine Vereinheitlichung des Bedarfsfeststellungsverfahrens angestrebt werde. Es erscheine darum sinnvoll, vor einer erneuten Überprüfung des Pflegebedarfs die ministeriellen Vorgaben abzuwarten.

 

Im Übrigen werde nach dem staatlichen Ausstieg aus der Investitionskostenförderung voraussichtlich ab 01.01.2007 immerhin ein kommunaler Haushaltsvorbehalt eingeführt, der eine Verpflichtung der Kommunen zur Investitionskostenförderung nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel vorsehe. Daneben soll nach den Plänen des Freistaates Bayern Ende 2009 ein landesweiter Bericht über die Situation im stationären Pflegebereich erstellt werden. Danach soll geprüft werden, ob auch die Kommunen gänzlich aus ihrer Förderpflicht entlassen werden können. Der Bayerische Landkreistag fordere dies bereits zum jetzigen Zeitpunkt.

 

Der Kreisausschuss nahm diese Information nach kurzer Beratung zur Kenntnis.

 

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