Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Information: Investitionskostenförderung für die Tagespflegestätte des Caritasverbandes für den Landkreis Miltenberg e.V. in Stadtprozelten
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.12.2006 KA/029/2006 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsamtsrat Vill wies darauf hin, dass der
Landkreis Miltenberg als zuständiger Aufgabenträger verpflichtet sei,
betriebsnotwendige, förderfähige Aufwendungen von bedarfsgerechten
Pflegeeinrichtungen mitzufinanzieren.
Im Pflegebedarfsplan 2002 sei festgestellt, dass der
Gesamtbedarf an Tagespflegeplätzen im Landkreis Miltenberg (damals 53 Plätze
Bedarf/56 Plätze vorhanden) rechnerisch zwar gedeckt sei, durch die
Notwendigkeit einer ortsnahen Versorgung bei der Tagespflege für die
Südspessart-Gemeinden jedoch ein zusätzlicher Bedarf von sechs Plätzen bestehe.
An dieser Situation habe sich bislang nichts geändert.
Mit Kreisausschussbeschluss vom 13.10.2003 sei dem
Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. eine
Investitionskostenförderung für eine geplante Tagespflegeeinrichtung in
Dorfprozelten, Hauptstraße 128, bewilligt worden. Die Einrichtung hätte 12
Plätze umfasst, der Umbau hätte ca. 254.000,00 € gekostet. Nach den damals
maßgeblichen Förderrichtlinien und Vorschriften seien hierfür 6.140,00 € x 6
(förderfähige Plätze) = 36.840,00 €, jedoch maximal 40 % der förderfähigen
Gesamtkosten bewilligt worden.
Die Bewilligung sei damals noch unter der Bedingung
erfolgt, dass sich der Freistaat Bayern an der Förderung im gleichen Umfang
beteilige. Dies wäre damals vermutlich auch gewährleistet gewesen. Das Projekt
sei bereits mit einem gleich hohen Betrag von 36.840,00 € in die
Vorschlagsliste für das staatliche Förderprogramm 2004 mit guten
Erfolgsaussichten aufgenommen worden. Die Mittel seien mit Bescheid vom
13.11.2003 bewilligt worden.
Mit schriftlichem Antrag vom 23.03.2006 habe der
Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. mitgeteilt, dass die Tagespflegestätte
in Dorfprozelten nicht verwirklicht, sondern stattdessen eine
Senioren-Tagespflegestätte, ebenfalls mit voraussichtlich 12 Plätzen in
Stadtprozelten, Am Gräulesberg 34, eingerichtet werde. Hierfür sei erneut eine
Investitionskostenförderung beantragt worden. Wie der Caritasverband auf
Anfrage mitgeteilt habe, seien in den Jahren 2004 und 2005 zunächst die
Finanzmittel knapp gewesen, weshalb man mit der Umsetzung des Projektes Dorfprozelten
zunächst noch gezögert habe.
Dann sei bekannt geworden, dass in Stadtprozelten
gegenwärtig auf Initiative und Kostenträgerschaft einer Privatperson in einer
ehemaligen Schreinerei eine betreute Seniorenwohnanlage mit Appartements für
Alleinerziehende und einer Wohngemeinschaft für Demenzkranke entstehe. Die
Umbauarbeiten für diese Anlage seien gegenwärtig in der Endphase. Die
Kombination dieses Projektes mit der geplanten Tagespflegestätte des
Caritasverbandes habe sich als die deutlich bessere Lösung (weitergehendes
Gesamtkonzept, Einbindung junger Familien, großräumiger, Außenanlagen, Kantine
…) angeboten. Deswegen sei umdisponiert worden.
Die Kostenschätzung für die Umbauarbeiten der
Tagespflegestätte in Stadtprozelten belaufe sich auf ca. 315.000,00 €
einschließlich Rohbau, Ausbau, Sanitäreinrichtung, Heizung, Elektroinstallation
und MWSt. Hinzu kommen Kosten für Möbelierung, Außenanlage und
gemeinschaftliche Anlagen, wie Flure und Treppenhaus.
Der Freistaat Bayern habe sich zwischenzeitlich ganz
aus der Investitionskostenförderung zurückgezogen und bewillige deshalb für
dieses Projekt am neuen Standort keinen Zuschuss. Nachdem der Caritasverband
mitgeteilt hatte, dass diese Maßnahme nicht verwirklicht werde, seien die für
Dorfprozelten zugesagten Haushaltsmittel für andere Maßnahmen bewilligt worden.
Das Verwaltungsgericht Würzburg (15.11.2004, W 8 K
03.520) habe zwischenzeitlich ebenfalls festgestellt, dass es unzulässig sei, dass
sich die Kommune auf die Förderhöhe des Staates beschränke. Dies habe keine
gesetzliche Grundlage und sei nach aktueller gesetzlicher Regelung auch
systemfremd.
Andererseits habe der Landkreis Miltenberg zweimal die
kommunalen Investitionskostenförderrichtlinien durch Absenkung der Fördersätze
geändert. Der ursprünglich maßgebliche Satz von 6.140,00 €/Tagespflegeplatz
(und maximal 40 % der zuschussfähigen Gesamtkosten) seien vom Kreistag am
15.12.2003 auf 4.912,00 € (bzw. 32 %) und am 7.03.2006 noch einmal auf 2.050,00
€ (bzw. 13 %) abgesenkt worden.
Im Vollzug der maßgeblichen Richtlinien zum Zeitpunkt
des Antrageingangs sei dem Caritasverband daher zwischenzeitlich für das neue
Projekt in Stadtprozelten Investitionskostenförderung zugesagt worden.
Bewilligt worden seien 4.912,00 € x 6 Plätze = 29.472,00 € gemäß den
Richtlinien in der Fassung des Beschlusses vom 15.12.2003. Die unzulässige
Bedingung, dass der Freistaat Bayern das Projekt im gleichen Umfang fördern
müsse, sei nicht mehr gestellt worden. Die Auszahlung werde im Rahmen
verfügbarer Haushaltsmittel nicht vor dem Haushaltsjahr 2008 erfolgen.
Mit dieser Bewilligung sei nun gleichzeitig jeglicher
offene Pflegeplatzbedarf für den Landkreis Miltenberg abgedeckt. Für die Tagespflege
sei im Pflegebedarfsplan von 2002 bis zum Jahr 2015 ein Bedarf von 59 Plätzen
festgestellt gewesen. Der aktuelle Bestand betrage bereits jetzt 69 Plätze und
werde sich mit der Einrichtung in Stadtprozelten noch einmal erhöhen. In der stationären
Pflege entstehe mit der Einrichtung in Elsenfeld (106 Plätze) und der
Einrichtung in Weilbach (30 Plätze) ein landkreisweiter Gesamtbestand von 956
Plätzen, der den festgestellten Bedarf bis zum Jahr 2012 abdecke.
Am 12.10.2006 habe das Bayerische Sozialministerium
mitgeteilt, dass für die Zukunft hinsichtlich der kommunalen Pflegebedarfsplanung
eine Synchronisierung der Planungszeiträume und eine Vereinheitlichung des
Bedarfsfeststellungsverfahrens angestrebt werde. Es erscheine darum sinnvoll, vor
einer erneuten Überprüfung des Pflegebedarfs die ministeriellen Vorgaben
abzuwarten.
Im Übrigen werde nach dem staatlichen Ausstieg aus der
Investitionskostenförderung voraussichtlich ab 01.01.2007 immerhin ein
kommunaler Haushaltsvorbehalt eingeführt, der eine Verpflichtung der Kommunen
zur Investitionskostenförderung nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel
vorsehe. Daneben soll nach den Plänen des Freistaates Bayern Ende 2009 ein landesweiter
Bericht über die Situation im stationären Pflegebereich erstellt werden. Danach
soll geprüft werden, ob auch die Kommunen gänzlich aus ihrer Förderpflicht
entlassen werden können. Der Bayerische Landkreistag fordere dies bereits zum
jetzigen Zeitpunkt.
Der Kreisausschuss nahm diese Information nach kurzer
Beratung zur Kenntnis.