Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Eingliederung der gemeindefreien Gebiete "Forstwald" und "Hohberg" in die Stadt Erlenbach a.Main bzw. den Markt Elsenfeld

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.12.2006   KA/029/2006 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsrat Feil gab bekannt, dass die Stadt Erlenbach a.Main und der Markt Elsenfeld die Eingliederung des gemeindefreien Gebietes „Forstwald“ beantragt hätten. Nachdem keine Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen, die zwingend für eine Eingliederungsvariante sprechen und ein Einvernehmen über die Aufteilung des Gebietes nicht zustande gekommen sei, habe die Regierung von Unterfranken mitgeteilt, dass das diesbezügliche Verfahren eingestellt werde

 

Von der Stadt Erlenbach a.Main sei zusätzlich die Eingliederung des rd. 61,5 ha großen gemeindefreien Gebietes „Hohberg“ beantragt worden. Die Regierung von Unterfranken habe festgestellt, dass entsprechend der Stellungnahme des Landratsamtes Miltenberg vom 12.09.2005 keine dringenden Gründe des öffentlichen Wohles ersichtlich seien, die einer Eingliederung entgegenstehen würden (Art. 11 Abs. 1 Satz 1 GO). Die Regierung beabsichtige daher den Erlass einer entsprechenden Verordnung zur Eingliederung des gemeindefreien Gebietes „Hohberg“ in die Stadt Erlenbach a.Main.

 

Die Stadt Erlenbach a.Main habe in ihrem Antrag auf Eingliederung des Gebietes darauf hingewiesen, dass sie als einwohnerstärkste Kommune im Landkreis Miltenberg auch einen Flächenbedarf habe, der dem Bevölkerungsverhältnis anderer Landkreiskommunen wenigstens annähernd gleichkommen sollte. Außerdem habe die Stadt Erlenbach a.Main darauf hingewiesen, dass das gemeindefreie Gebiet „Hohberg“ direkt an die Wälder des Stadtteils Mechenhard angrenze und auch über Mechenharder Gemarkung ausschließlich erschlossen werde. Dieses Gebiet besitze einen hohen Erholungswert für den Stadtteil Mechenhard.

 

Die jährlichen Grundsteuereinnahmen des Landkreises Miltenberg für die beiden gemeindefreien Gebiete „Forstwald“ und „Hohberg“ belaufen sich auf jährlich 322,72 €. Davon dürfte schätzungsweise etwa ein Drittel auf das Gebiet „Hohberg“ entfallen. Eigentümer der Grundstücke im gemeindefreien Gebiet „Hohberg“ sei ausschließlich der Freistaat Bayern (Forstverwaltung).

 

Die Regierung von Unterfranken habe das Landratsamt Miltenberg mit Schreiben vom 17.10.2006 gebeten, zur beabsichtigten Eingliederung des gemeindefreien Gebietes „Hohberg“ einen Kreisausschussbeschluss einzuholen

 

Durch den Kreisausschuss wurde einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Die von der Stadt Erlenbach a.Main beantragten Eingliederung des gemeindefreien Gebietes „Hohberg“ in die Stadt Erlenbach a.Main wird genehmigt.

 

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