Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Eingliederung der gemeindefreien Gebiete "Forstwald" und "Hohberg" in die Stadt Erlenbach a.Main bzw. den Markt Elsenfeld
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.12.2006 KA/029/2006 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsrat Feil gab bekannt, dass die Stadt Erlenbach
a.Main und der Markt Elsenfeld die Eingliederung des gemeindefreien Gebietes
„Forstwald“ beantragt hätten. Nachdem keine Gründe des öffentlichen Wohles
vorliegen, die zwingend für eine Eingliederungsvariante sprechen und ein
Einvernehmen über die Aufteilung des Gebietes nicht zustande gekommen sei, habe
die Regierung von Unterfranken mitgeteilt, dass das diesbezügliche Verfahren
eingestellt werde
Von der Stadt Erlenbach a.Main sei zusätzlich die
Eingliederung des rd. 61,5 ha großen gemeindefreien Gebietes „Hohberg“
beantragt worden. Die Regierung von Unterfranken habe festgestellt, dass
entsprechend der Stellungnahme des Landratsamtes Miltenberg vom 12.09.2005
keine dringenden Gründe des öffentlichen Wohles ersichtlich seien, die einer
Eingliederung entgegenstehen würden (Art. 11 Abs. 1 Satz 1 GO). Die Regierung
beabsichtige daher den Erlass einer entsprechenden Verordnung zur Eingliederung
des gemeindefreien Gebietes „Hohberg“ in die Stadt Erlenbach a.Main.
Die Stadt Erlenbach a.Main habe in ihrem Antrag auf
Eingliederung des Gebietes darauf hingewiesen, dass sie als einwohnerstärkste
Kommune im Landkreis Miltenberg auch einen Flächenbedarf habe, der dem
Bevölkerungsverhältnis anderer Landkreiskommunen wenigstens annähernd
gleichkommen sollte. Außerdem habe die Stadt Erlenbach a.Main darauf hingewiesen,
dass das gemeindefreie Gebiet „Hohberg“ direkt an die Wälder des Stadtteils
Mechenhard angrenze und auch über Mechenharder Gemarkung ausschließlich
erschlossen werde. Dieses Gebiet besitze einen hohen Erholungswert für den
Stadtteil Mechenhard.
Die jährlichen Grundsteuereinnahmen des Landkreises Miltenberg
für die beiden gemeindefreien Gebiete „Forstwald“ und „Hohberg“ belaufen sich auf
jährlich 322,72 €. Davon dürfte schätzungsweise etwa ein Drittel auf das Gebiet
„Hohberg“ entfallen. Eigentümer der Grundstücke im gemeindefreien Gebiet
„Hohberg“ sei ausschließlich der Freistaat Bayern (Forstverwaltung).
Die Regierung von Unterfranken habe das Landratsamt
Miltenberg mit Schreiben vom 17.10.2006 gebeten, zur beabsichtigten
Eingliederung des gemeindefreien Gebietes „Hohberg“ einen Kreisausschussbeschluss
einzuholen
Durch
den Kreisausschuss wurde einstimmig folgendes
b
e s c h l o s s e n :
Die von der Stadt Erlenbach a.Main beantragten
Eingliederung des gemeindefreien Gebietes „Hohberg“ in die Stadt Erlenbach
a.Main wird genehmigt.