Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Einverständnis des Landkreises Miltenberg zur Verbringung des sog. Rappenkreuzes in das Museum der Stadt Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 24.03.2006 KA/025/2006 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Verwaltungsdirektor Fieger teilte mit, dass das sog.
Rappenkreuz (ein Rotsandsteinkruzifix aus der Mitte des 15. Jahrhunderts, um
das sich im Laufe der Zeit verschiedene Legenden gebildet hätten) bei einem
Verkehrsunfall am 12.08.2005 so stark beschädigt worden sei, dass eine Wiederinstandsetzung/Restaurierung
erforderlich geworden sei. Die entsprechenden Restaurierungsarbeiten seien
inzwischen abgeschlossen.
Der Bauausschuss der Stadt Miltenberg habe auf Vorschlag
des städtischen Museumsleiters angeregt, das restaurierte Rappenkreuz in das
Museum der Stadt Miltenberg zu verbringen, wobei daran gedacht werde, eine
Kopie des Kreuzes am bisherigen Standort aufzustellen. Die Stadt Miltenberg habe
daraufhin eine Stellungnahme des zuständigen Referenten des Bayer. Landesamtes
für Denkmalpflege zu diesem Vorhaben eingeholt. Wie Hauptkonservator Dr. Kahle in
seiner Stellungnahme vom 06.03.2006 ausführe, handele es sich bei dem
Rappenkreuz um ein Baudenkmal von lokalhistorischer Bedeutung, dem auch im
Sinne eines wesentlichen Zeugnisses der Volksfrömmigkeit Bedeutung beizumessen
sei, wonach man das restaurierte Kreuz museal unterbringen könne. Er halte es
aber, wie von Kreisbaumeisterin Schulz angeregt, für notwendig, stattdessen am
ursprünglichen Standort des Kreuzes auf Kosten der Stadt Miltenberg eine Kopie
aufzustellen. Herr Dr. Kahle lege zum Abschluss seiner Stellungnahme dem
Landkreis Miltenberg als Eigentümer nahe, dieses Anliegen nachdrücklich zu
unterstützen, da damit allen Interessen gedient wäre.
Die Stadt Miltenberg habe mit Schreiben vom 08.03.2006
einen Antrag auf Einverständnis des Landkreises Miltenberg zur Verbringung des
sog. Rappenkreuzes im Original in das Museum der Stadt Miltenberg gestellt.
Durch den Kreisausschuss wurde einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n :
Der Landkreis Miltenberg erklärt sein Einverständnis,
dass das in seinem Eigentum stehende sog. Rappenkreuz an die Stadt Miltenberg
zur Verbringung in das städtische Museum als Dauerleihgabe abgegeben wird und stattdessen
eine Kopie dieses Rappenkreuzes auf Kosten der Stadt Miltenberg am ursprünglichen
Standort, also auf dem Grundstück Fl.Nr. 4603/2, Gemarkung Miltenberg (Einmündung
der Straße nach Rüdenau im Bereich der Staatsstraße 2310), aufgestellt wird.