Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Einverständnis des Landkreises Miltenberg zur Verbringung des sog. Rappenkreuzes in das Museum der Stadt Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.03.2006   KA/025/2006 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsdirektor Fieger teilte mit, dass das sog. Rappenkreuz (ein Rotsandsteinkruzifix aus der Mitte des 15. Jahrhunderts, um das sich im Laufe der Zeit verschiedene Legenden gebildet hätten) bei einem Verkehrsunfall am 12.08.2005 so stark beschädigt worden sei, dass eine Wiederinstandsetzung/Restaurierung erforderlich geworden sei. Die entsprechenden Restaurierungsarbeiten seien inzwischen abgeschlossen.

 

Der Bauausschuss der Stadt Miltenberg habe auf Vorschlag des städtischen Museumsleiters angeregt, das restaurierte Rappenkreuz in das Museum der Stadt Miltenberg zu verbringen, wobei daran gedacht werde, eine Kopie des Kreuzes am bisherigen Standort aufzustellen. Die Stadt Miltenberg habe daraufhin eine Stellungnahme des zuständigen Referenten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege zu diesem Vorhaben eingeholt. Wie Hauptkonservator Dr. Kahle in seiner Stellungnahme vom 06.03.2006 ausführe, handele es sich bei dem Rappenkreuz um ein Baudenkmal von lokalhistorischer Bedeutung, dem auch im Sinne eines wesentlichen Zeugnisses der Volksfrömmigkeit Bedeutung beizumessen sei, wonach man das restaurierte Kreuz museal unterbringen könne. Er halte es aber, wie von Kreisbaumeisterin Schulz angeregt, für notwendig, stattdessen am ursprünglichen Standort des Kreuzes auf Kosten der Stadt Miltenberg eine Kopie aufzustellen. Herr Dr. Kahle lege zum Abschluss seiner Stellungnahme dem Landkreis Miltenberg als Eigentümer nahe, dieses Anliegen nachdrücklich zu unterstützen, da damit allen Interessen gedient wäre.

 

Die Stadt Miltenberg habe mit Schreiben vom 08.03.2006 einen Antrag auf Einverständnis des Landkreises Miltenberg zur Verbringung des sog. Rappenkreuzes im Original in das Museum der Stadt Miltenberg gestellt.

 

Durch den Kreisausschuss wurde einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Der Landkreis Miltenberg erklärt sein Einverständnis, dass das in seinem Eigentum stehende sog. Rappenkreuz an die Stadt Miltenberg zur Verbringung in das städtische Museum als Dauerleihgabe abgegeben wird und stattdessen eine Kopie dieses Rappenkreuzes auf Kosten der Stadt Miltenberg am ursprünglichen Standort, also auf dem Grundstück Fl.Nr. 4603/2, Gemarkung Miltenberg (Einmündung der Straße nach Rüdenau im Bereich der Staatsstraße 2310), aufgestellt wird.

 

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