Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Errichtung eines Max-Bahr-Bau- und Gartenmarktes, angrenzend an das Main-Park-Center in Mainaschaff
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.03.2006 KA/025/2006 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsdirektor Fieger gab davon
Kenntnis, dass die Fa. Krüger Consult, Burgwedel, beabsichtige, in einem künftigen
Sondergebiet für großflächige Handelsbetriebe südöstlich des bestehenden
Main-Park-Centers in Mainaschaff auf einer Fläche von ca. 25.200 qm einen
Max-Bahr-Bau- und Gartenmarkt incl. überdachter Freiverkaufsfläche zu errichten.
Der Baumarkt mit Freifläche soll eine (ungewichtete)
Gesamtverkaufsfläche von 8.190 qm umfassen. Davon sollen auf 7.820 qm nicht
innenstadtrelevantes Kernsortiment (z.B. Holz, Kunststoffe, Glas, Metall,
sonstige Baustoffe, Fliesen, Fenster, Türen, Installationsbedarf, Elektrowerkzeuge)
und auf 370 qm innenstadtrelevantes Randsortiment (z.B. Lampen, Haushaltswaren,
Bastelbedarf, Gardinen) angeboten werden. Die Gesamtverkaufsfläche (ungewichtet)
des Gartenmarktes mit Freifläche soll 2.560 qm betragen. Davon sollen 2.390 qm
auf nicht innenstadtrelevantes Kernsortiment (z.B. Topf-, Balkon- und
Beetpflanzen, Gartenmaterial, -chemie, -möbel) und 170 qm auf
innenstadtrelevantes Randsortiment (z.B. Trockenblumen, Teile von Tiernahrung
und -zubehör) entfallen.
Der Investor erwarte einen Umsatz von ca.
1.500,00/qm Verkaufsfläche pro Jahr. Das entspreche ca. 14,5 Mio. €
Jahresumsatz. Nach Angaben des Investors zähle der nördliche Teil des Landkreises
Miltenberg bis Klingenberg a.Main zum Einzugsgebiet.
Für das neue Vorhaben habe die Regierung
von Unterfranken - Höhere Landesplanungsbehörde - wegen dessen raumbedeutsamen
Auswirkungen ein Raumordnungsverfahren eingeleitet, wozu der Landkreis Miltenberg
um Stellungnahme gebeten werde. Aufgabe des Landkreises sei es ausschließlich
zu überprüfen, ob dem Projekt Planungen bzw. Interessen des Landkreises
entgegenstehen.
Bereits jetzt befinden sich mit dem
Garten- und Bauzentrum Schmelz und dem vor wenigen Monaten eröffneten Bauhaus
in Aschaffenburg, dem Praktiker-Baumarkt in Stockstadt, dem Globus-Baumarkt in
Hösbach sowie dem Dehner Garten-Center in Mainaschaff Bau- bzw. Gartenmärkte in
Stadt und Landkreis Aschaffenburg in räumlicher Nähe zum Landkreis Miltenberg.
Durch die Errichtung des geplanten Max-Bahr-Bau- und Gartenmarktes in
Mainaschaff würde sich die Attraktivität des Aschaffenburger Raumes
hinsichtlich Bau- und Gartenmarktartikeln weiter erhöhen. Der ohnehin
drastische Kaufkraftabfluss aus dem Landkreis Miltenberg in den Bereich
Aschaffenburg würde sich dadurch weiter verstärken, was zu einer
Wirtschaftsschwächung des Landkreises Miltenberg vor allem durch Umsatzeinbußen
von im Landkreis Miltenberg ansässigen Baumärkten und Gärtnereien führen würde.
Die geplante Errichtung eines Max-Bahr-Bau- und Gartenmarktes in Mainaschaff
sollte daher abgelehnt werden.
Zur Bemerkung von Kreisrat Dr. Schüren, dass der zu
fassende Beschluss folgelos bleiben werde, wies Landrat Schwing darauf hin,
dass der Kreisausschuss die Errichtung des geplanten Max-Bahr-Bau- und
Gartenmarktes nicht werde verhindern können, aber in der Vergangenheit seien
mit derartigen Beschlussfassungen schon Einschränkungen erreicht worden.
Kreisrat Stappel bat zu bedenken, dass mit einem
weiteren Bau- und Gartenmarkt in Aschaffenburg weitere Kaufkraft aus dem
Landkreis Miltenberg abfließen werde. Der Einzelhandel im Landkreis Miltenberg
wehre sich gegen jeden neuen Bau- und Supermarkt. Der Kreisausschuss müsse
daher diese Situation berücksichtigen und einen entsprechenden Beschluss
fassen. Die Genehmigungsbehörde werde sich dann schon Gedanken machen.
Kreisrat Dr. Fahn bat, die bisherigen
Kreisausschussbeschlüsse im Hinblick auf die Entscheidung der Regierung von
Unterfranken zu überprüfen. Er sei der Meinung, dass ein Einspruch des
Landkreises Miltenberg etwas bewirken könne.
Durch
den Kreisausschuss wurde sodann einstimmig folgender
B e s c h l u s s
gefasst:
Gegen die Errichtung eines Max-Bahr-Bau-
und Gartenmarktes, angrenzend an das Main-Park-Center in Mainaschaff werden
seitens des Landkreises Miltenberg grundsätzliche Bedenken erhoben.