Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Erfahrungsbericht: Zentrale Abfallgebührenstelle
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 07.03.2006 NU/025/2006 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Verwaltungsamtsrätin Heim gab folgenden Bericht:
Auf
Beschluss des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz vom 21.07.2004 hin wurde
die Zentrale Abfallgebührenstelle (ZAG) im Landratsamt Miltenberg eingerichtet.
Begonnen wurde zum 01.01.2005 mit
Collenberg 2.621 Einwohner
Großheubach 5.125 Einwohner
Miltenberg 9.626 Einwohner
17.372
Einwohner
Zum
01.01.2006 kamen dazu
Eschau 4.087 Einwohner
Mömlingen 5.072 Einwohner
Obernburg a.Main 8.832 Einwohner
17.991
Einwohner
so
dass jetzt bereits 35.363 Einwohner von der ZAG betreut werden.
Wie
bereits in der Ausschusssitzung am 21.07.2004 angedeutet, haben die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZAG mit Startschwierigkeiten zu kämpfen.
- So ist der
Abgleich und die Aktualisierung der vor Ort tatsächlich vorhanden Abfall- und Wertstoffbehälter
mit den Programmdaten sehr zeitaufwändig. Insbesondere Papier- und Biotonnen
müssen nacherfasst werden, da diese Behälter bisher von den Gemeinden nicht
geführt werden mussten und auch die von den Abfuhrfirmen übernommenen
Behälterdaten unvollständig und fehlerhaft sind.
- Ein weiterer
Schwachpunkt, der durch zeitintensive Nachforschungen behoben werden muss, ist,
dass entgegen den Satzungsbestimmungen Mieter bisher als Gebührenschuldner
geführt wurden. Hier müssen die Grundstückseigentümer ermittelt werden und es
bedarf umfangreicher Aufklärung, weshalb Abfallgebühren nicht mehr direkt mit
Mietern abgerechnet werden. Aber auch von der Fa. SITA Bormann GmbH wurden
Eigentümerwechsel, welche in den Gemeinden veranlasst worden waren, nur
zögerlich in das Behälterverwaltungsprogramm (BHV) übernommen, wenn mit der
Änderung keine Veränderung im Mülltonnenbestand verbunden war.
- Leider helfen
auch die jeweils vor der Übernahme durch die ZAG an die Gebührenschuldner
versandten Vorinformationen kaum, fehlerhafte Daten zu berichtigen, da die
meisten Personen erst dann reagieren, wenn der Gebührenbescheid zugestellt
wird.
- Die
Zustellung von Briefen an die jeweiligen Adressaten funktioniert ebenfalls
nicht immer reibungslos, da die Post Briefe als nicht zustellbar zurückschickt,
obwohl die entsprechenden Adressen von den Einwohnermeldeämtern der Gemeinden
als richtig bestätigt werden. Auch hier sind die Nachrecherchen zeitaufwändig.
- Last but not
least gab es auch edv-technisch einige Startschwierigkeiten bei der Übernahme
der Stammdaten von der Fa. SITA Bormann GmbH bzw. bei der Anbindung des
Buchhaltungsprogramms der AKDB an das BHV von Athos. Hier kam es trotz des
durch die AKDB erstellten Anforderungsprofils an der Schnittstelle zu
Datenübertragungsproblemen, da von der AKDB die Komplexität der aus dem BHV
übergebenen Daten nicht in der ganzen Tragweite erkannt wurde. Diese
Unstimmigkeiten konnten jedoch in gemeinsamen Anstrengungen zwischen Athos,
AKDB und Mitarbeitern des Landratsamtes behoben werden. Gerade im Hinblick auf
mögliche edv-technische Schwierigkeiten ist es vorteilhaft, die Gemeinden
stufenweise an die ZAG anzuschließen, da sich die aufgetretenen Fehler bei neu
hinzukommenden Gemeinden im Vorfeld beheben lassen bzw. gar nicht mehr
auftreten.
Nachdem
die Startschwierigkeiten beim Anschluss weiterer Gemeinden an die ZAG behoben
und die Stamm- und Behälterdaten aktualisiert sind, überwiegen die Vorteile der
ZAG gegenüber der dezentralen Aufgabenerfüllung bei den einzelnen Gemeinden.
- So liegen
dem Landkreis Miltenberg für die ZAG-Gemeinden aktuelle und richtige Daten über
alle Mülltonnenbestände (grau, grün, braun) vor, die auch als
Abrechnungsgrundlage mit dem beauftragten Abfuhrunternehmen dienen.
- Bei Anfragen
aus der Bevölkerung kann sofort auf die aktuellen Mülltonnendaten
zurückgegriffen werden. Nachfragen bei den Gemeinden über angemeldete
Abfallbehälter erübrigen sich.
- Die
Abfallwirtschaftssatzung und die Gebührensatzung werden bei allen Gebührenschuldnern
gleichermaßen angewandt. Unterschiedliche Handhabungen des Satzungsvollzugs
werden vermieden; z.B. Abmeldung von Abfallbehältern für ein oder zwei Monate
wegen Urlaub, fehlender Rückholung von Abfallbehältern bei kurzfristigen
Abmeldungen, Geltendmachung der Umtauschgebühr bei nicht satzungsbedingten
Tonnenveränderungen.
- Die
Abfallgebühren werden dem Landkreis Miltenberg unmittelbar nach Fälligkeit gut
geschrieben.
- Säumige
Gebührenzahler werden zeitnah gemahnt und die Gebühren sofern erforderlich,
konsequent beigetrieben. Hierbei ist es vorteilhaft, dass die
Landkreisverwaltung unmittelbar erfährt, welche Abfallgebühren ausstehen und
nicht erst später, oft erst Jahre später über die Gebührenabrechnung der
Gemeinden über offene Beträge informiert wird. Allerdings wurde auch festgestellt,
dass Mahnaktionen bis hin zur Erstellung des vollstreckbaren Ausstandsverzeichnisses
nur begrenzt erfolgreich sind, da säumige Gebührenzahler offensichtlich
überschuldet sind und Beitreibungsmaßnahmen erfolglos bleiben. So wurden 2005
für die ersten drei ZAG-Gemeinden (Collenberg, Großheubach, Miltenberg) ca.
4.500 Gebührenbescheide erlassen. In ca. 290 Fällen (6,44 %) werden die
Abfallgebühren nicht bzw. nicht vollständig beglichen. Ca. 100 Fälle (ca. 34 %)
mussten trotz nochmaliger Mahnung und Ankündigung der Vollstreckung an das
Amtsgericht zur Vollstreckung weitergeleitet werden. Nachdem auch Beitreibungsmaßnahmen
nur in wenigen Fällen Erfolg versprechend sind, andererseits aber jedes an das
Amtsgericht weitergereichte vollstreckbare Ausstandsverzeichnis Kosten in Höhe
von ca. 20,00 € verursacht (auch wenn die Ausstandsverzeichnisse gleichzeitig
vollstreckt werden), ist es aus Kostengründen sinnvoll, für fällige
Abfallgebühren erst nach Ablauf des Kalenderjahres ein vollstreckbares
Ausstandsverzeichnis zu erstellen und an das Amtsgericht weiter zu leiten, z.B.
Abfallgebühren für das Jahr 2005 im Februar 2006. Evtl. für den Landkreis
entstehende Zinsverluste für Gebühren, die beigetrieben werden können, werden
durch die geringen Kosten für Beitreibungsmaßnahmen aufgewogen. Bei erfolglosen
Beitreibungsmaßnahmen, wird ab einer Gebührenschuld von 750,00
€/Gebührenschuldner geprüft, ob die Eintragung einer Sicherungshypothek
sinnvoll ist (je nach Vorbelastung des Grundstücks).
- Ob die
ursprünglich kalkulierten Mehreinnahmen von ca. 540.000,00 €/Jahr erreicht
werden, ist derzeit noch nicht absehbar, da im vergangenen Jahr erst drei Gemeinden
über die ZAG abgerechnet wurden. Außerdem wurde wegen der umfangreichen
Nacharbeiten in den ZAG-Gemeinden 2005 der Einwohnerabgleich und damit die Überprüfung,
ob das Mindestbehältervolumen bei den angeschlossenen Anwesen eingehalten ist,
bisher nicht durchgeführt. Der Abgleich ist im 2. Quartal 2006 vorgesehen und
führt möglicherweise noch zu höheren Gebühreneinnahmen. Es wurde allerdings
festgestellt, dass einige Gemeinden in den vergangenen Monaten verstärkt die
Einhaltung des Mindestbehältervolumens überwacht haben. Außerdem wurden die
Gemeinden in mehreren Fällen aufgefordert, Gebührennachberechnungen
vorzunehmen, da im Rahmen von Behälterüberprüfungen eine fehlerhafte
Gebührenabrechnung festgestellt worden war. Die Gebührennachberechnung belief
sich in einem Fall sogar auf 6.192,00 €.
Insgesamt wird die Arbeit der ZAG als positiv und
vorteilhaft für den Landkreis Miltenberg bewertet. Die Verwaltung schlägt daher
vor, die restlichen 26 Gemeinden in zwei Stufen zu übernehmen und den Pilotversuch
als beendet anzusehen.
Die Übernahme könnte nach Abstimmung wie folgt
geschehen:
Zum 01.01.2007
Bürgstadt 4.338 Einwohner
Elsenfeld 8.870 Einwohner
Faulbach 2.769 Einwohner
Hausen 2.007 Einwohner
Kleinwallstadt 5.838
Einwohner
Leidersbach 4.987
Einwohner
Neunkirchen 1.549
Einwohner
Niedernberg 4.836 Einwohner
Sulzbach a.Main 7.019 Einwohner
Wörth a.Main 4.940
Einwohner
47.153
Einwohner
Zum 01.01.2008
Altenbuch 1.306 Einwohner
Amorbach 4.147 Einwohner
Dorfprozelten 1.933 Einwohner
Eichenbühl 2.715 Einwohner
Erlenbach a.Main 10.179
Einwohner
Großwallstadt 4.063 Einwohner
Kirchzell 2.378 Einwohner
Kleinheubach 3.471 Einwohner
Klingenberg a.Main 6.317 Einwohner
Laudenbach 1.392 Einwohner
Mönchberg 2.540 Einwohner
Röllbach 1.706 Einwohner
Rüdenau 862 Einwohner
Schneeberg 1.897 Einwohner
Stadtprozelten 1.721 Einwohner
Weilbach 2.334 Einwohner
48.961
Einwohner
Die Verwaltung halte die vorgesehene Übernahme der
Gemeinden für durchführbar, da die edv-technischen Fehler nach derzeitigem
Kenntnisstand ausgemerzt sind und die Datenberichtigung für die im Jahr 2007 zu
übernehmenden Gemeinden bereits läuft. Außerdem lässt sich die Übernahme der
Gemeinden zum Jahresende besser in die Arbeit der ZAG integrierten (Erlass der
Gebührenbescheide Januar/Februar, Erstellung der vollstreckbaren Ausstandsverzeichnisse
Februar/März, Abgleich von Einwohnerdaten und Mindestbehältervolumen über die
restlichen Monate verteilt, zusätzlich zu den laufenden Angelegenheiten).
Sollte sich wider Erwarten zeigen, dass der Anschluss von 16 Gemeinden an die
ZAG zu einem Termin zu aufwändig ist, ist es evtl. möglich, einen Teil der für
das Jahr 2008 vorgesehenen Gemeinden bereits zum 01.07.2007 zu übernehmen. Dies
wäre aber im Vorfeld mit der Fa. Athos und der AKDB abzuklären.
Kreisrat Reinhard wies auf die Probleme der Gemeinden
mit Vollstreckung und Mindestbehältergrößen hin und vertrat die Meinung, dass
diese Probleme auch die ZAG beschäftigen werden. Er fragte, ob bereits ein
Kostenvergleich Gebühreneinzug durch die Gemeinde und Landkreis vorliege.
Verwaltungsamtsrätin Heim teilte dazu mit, dass genaue
Zahlen erst nach einem Abgleich genannt werden können. Es werde davon
ausgegangen, dass der Landkreis geringfügig kostengünstiger arbeite.
Auf Befragen von Kreisrat Kern nach der personellen
Ausstattung der ZAG und ob mit diesem Personal auch die noch nicht erfassten
Gemeinden betreut werden können, teilte Verwaltungsamtsrätin Heim mit, dass für
die Anlaufphase zusätzliches Personal benötigt würde. Danach würde mit dem
jetzigen Personal ausgekommen.
Zur Bemerkung von Kreisrat Dotzel, dass ein
Kostenvergleich schon jetzt möglich sein müsste, sagte Landrat Schwing, er
verstehe die Ungeduld nicht. Er bat zu bedenken, dass die Übernahme der 32
Gemeinden ein großes Projekt sei und viele Probleme zu bewältigen seien. Eine
abschließende Aussage sei erst möglich, wenn alle 32 Gemeinden übernommen
seien. Er sei überzeugt, dass der Landkreis künftig eine größere Summe an
Müllgebühren einnehme und eine einheitliche Satzungsauslegung erfolge.