Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Nachsorgekosten für die Kreismülldeponie Guggenberg: Vorstellung durch das Ingenieurbüro ICP, Karlsruhe

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Sitzung:07.03.2006   NU/025/2006 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing begrüßte zu diesem Punkt Herrn Mainka vom Ingenieurbüro ICP, Karlsruhe.

 

Regierungsamtmann Röcklein bat, nicht verwundert darüber zu sein, dass der Bericht über die Ermittlung der Nachsorgekosten für die Kreismülldeponie bereits ein Jahr alt sei. Die Verwaltung habe diesen Bericht im Ausschuss für Natur- und Umweltschutz erst dann geben wollen, wenn einige Randbedingungen, die z.B. das Jahr 2005 mit dem Deponierungsverbot gebracht habe, einigermaßen zu überblicken seien.

 

Das weitere Vorgehen hänge von vielen Faktoren ab, wobei die Hauptfrage für den Landkreis Miltenberg sei, wie es mit der Kreismülldeponie Guggenberg weitergehen soll. Die bestehenden Deponieabschnitte können bis Mitte 2009 als Deponie der Deponieklasse 2 weiter betrieben werden. Das dann noch vorhandene voraussichtlich geringe Restvolumen der vorhandenen Deponieabschnitte könne mit Abfällen der Deponieklasse 1 verfüllt werden. Da der Landkreis Miltenberg aber auch weiterhin für Abfälle der Deponieklasse 2 entsorgungspflichtig sei, stelle sich die Frage, ob ein weiterer Deponieabschnitt ausgebaut oder andere Entsorgungswege gegangen werden sollen. Dies müsse im Laufe des Jahres 2006 entschieden werden. Der heutige Bericht sei als Einstimmung darauf gedacht.

 

Nach der Berichterstattung durch Herrn Mainka fragte Kreisrat Kern, ob der Abschluss der Deponie im Jahr 2009 die einzige Möglichkeit sei. Diese Deponie sei schließlich für eine viel längere Laufzeit ausgelegt.

 

Landrat Schwing sagte dazu, wenn keine weiteren Abschnitte gebaut werden, müsse die Deponie im Jahr 2009 geschlossen werden. Vor einer Entscheidung darüber müsse aber erst eine Kostengegenüberstellung erarbeitet werden.

 

Regierungsamtmann Röcklein teilte mit, dass erst zwei Abschnitte gebaut worden seien und erst 2/5 des gesamten Deponievolumens genutzt sei. Würde weiter gebaut, müssten die erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden.

 

Kreisrätin Münzel fragte, ob die Landkreisverwaltung die Deponie Guggenberg möglichst schnell abschließen oder über das Jahr 2009 hinaus offen halten wolle. Nachdem bei dieser Deponie ein Wertstoffhof bestehe, wäre es interessant zu erfahren, wie dieser nach einer Schließung genutzt werden soll.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass der Landkreis Miltenberg auch künftig für die auf der Deponie Guggenberg abgelagerten Abfälle entsorgungspflichtig sei. Würde diese Deponie geschlossen, müssten 16,5 Mio. € aufgebracht werden. Weiter müsste geprüft werden, wo dann Entsorgungsmöglichkeiten für die bisher auf der Deponie Guggenberg abgelagerten Abfälle bestehen. Auch dafür müssen die Kosten ermittelt werden. Darüber hinaus müsse eine Kostenberechnung für die Errichtung eines Teilabschnitts von Abschnitt III erstellt und geklärt werden, was dort in den kommenden Jahren an Abfällen deponiert werden könne.

 

Kreisrat Dotzel sprach sich dafür aus, am Deponiestandort Guggenberg festzuhalten und diesen auszubauen, zumal dort eine gute Infrastruktur vorhanden sei. So könnten z.B. die Sickerwasserreinigungsanlage in Betrieb bleiben und die Gasstation der Deponie Wörth a.Main auf der Deponie Guggenberg eingesetzt werden. Weiter bat er, den jetzigen Gebührenzahlern nicht alle Kosten aufzubürden.

 

Landrat Schwing vertrat die Meinung, dass es unverantwortlich wäre, künftige Generationen zu belasten. Deshalb müsse das Verursacherprinzip eingeführt werden. Als seinerzeit die Deponie Guggenberg geplant worden sei, sei man davon ausgegangen, dass schon im Jahr 2002 alle drei Abschnitte verfüllt sein werden. Gründe für die längere Laufzeit seien die Verbrennung und dass der Gewerbemüll weggebrochen sei.

 

Kreisrat Fischer forderte ein Konzept für die Zukunft, denn der Landkreis Miltenberg könne sich nicht auf auswärtige Deponien verlassen. Es müsse versucht werden, die gut geführte Deponie Guggenberg zu erhalten.

 

Auf Befragen von Kreisrat Fischer, welche Rückstellungen es für die Deponie Guggenberg gebe und welche Stoffe dort abgelagert werden, teilte Regierungsamtmann Röcklein folgendes mit: Die Rückstellungen betragen ca. 7 Mio. €, außerdem gebe es noch Abschreibungen. Genaue Zahlen werden in den kommenden Ausschusssitzungen bekannt gegeben. Auf der Deponie Guggenberg abgelagert werden alle Stoffe, die nicht brennbar seien und unter Deponieklasse 2 (z.B. Asbest, verunreinigte Böden, Abfälle aus der Steinindustrie usw.) fallen.

 

Landrat Schwing sagte zu, dass die Verwaltung verschiedene Alternativen prüfen und quantifizieren werde und die Angelegenheit schon in der nächsten Ausschusssitzung weiter behandelt werde.

 

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