Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Nachsorgekosten für die Kreismülldeponie Guggenberg: Vorstellung durch das Ingenieurbüro ICP, Karlsruhe
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.03.2006 NU/025/2006 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing begrüßte zu diesem Punkt Herrn Mainka
vom Ingenieurbüro ICP, Karlsruhe.
Regierungsamtmann Röcklein bat, nicht verwundert
darüber zu sein, dass der Bericht über die Ermittlung der Nachsorgekosten für
die Kreismülldeponie bereits ein Jahr alt sei. Die Verwaltung habe diesen
Bericht im Ausschuss für Natur- und Umweltschutz erst dann geben wollen, wenn
einige Randbedingungen, die z.B. das Jahr 2005 mit dem Deponierungsverbot
gebracht habe, einigermaßen zu überblicken seien.
Das weitere Vorgehen hänge von vielen Faktoren ab,
wobei die Hauptfrage für den Landkreis Miltenberg sei, wie es mit der
Kreismülldeponie Guggenberg weitergehen soll. Die bestehenden Deponieabschnitte
können bis Mitte 2009 als Deponie der Deponieklasse 2 weiter betrieben werden.
Das dann noch vorhandene voraussichtlich geringe Restvolumen der vorhandenen
Deponieabschnitte könne mit Abfällen der Deponieklasse 1 verfüllt werden. Da
der Landkreis Miltenberg aber auch weiterhin für Abfälle der Deponieklasse 2
entsorgungspflichtig sei, stelle sich die Frage, ob ein weiterer
Deponieabschnitt ausgebaut oder andere Entsorgungswege gegangen werden sollen.
Dies müsse im Laufe des Jahres 2006 entschieden werden. Der heutige Bericht sei
als Einstimmung darauf gedacht.
Nach der Berichterstattung durch Herrn Mainka fragte
Kreisrat Kern, ob der Abschluss der Deponie im Jahr 2009 die einzige
Möglichkeit sei. Diese Deponie sei schließlich für eine viel längere Laufzeit
ausgelegt.
Landrat Schwing sagte dazu, wenn keine weiteren
Abschnitte gebaut werden, müsse die Deponie im Jahr 2009 geschlossen werden.
Vor einer Entscheidung darüber müsse aber erst eine Kostengegenüberstellung
erarbeitet werden.
Regierungsamtmann Röcklein teilte mit, dass erst zwei
Abschnitte gebaut worden seien und erst 2/5 des gesamten Deponievolumens
genutzt sei. Würde weiter gebaut, müssten die erforderlichen Genehmigungen
eingeholt werden.
Kreisrätin Münzel fragte, ob die Landkreisverwaltung
die Deponie Guggenberg möglichst schnell abschließen oder über das Jahr 2009
hinaus offen halten wolle. Nachdem bei dieser Deponie ein Wertstoffhof bestehe,
wäre es interessant zu erfahren, wie dieser nach einer Schließung genutzt
werden soll.
Landrat Schwing wies darauf hin, dass der Landkreis
Miltenberg auch künftig für die auf der Deponie Guggenberg abgelagerten Abfälle
entsorgungspflichtig sei. Würde diese Deponie geschlossen, müssten 16,5 Mio. € aufgebracht
werden. Weiter müsste geprüft werden, wo dann Entsorgungsmöglichkeiten für die
bisher auf der Deponie Guggenberg abgelagerten Abfälle bestehen. Auch dafür
müssen die Kosten ermittelt werden. Darüber hinaus müsse eine Kostenberechnung
für die Errichtung eines Teilabschnitts von Abschnitt III erstellt und geklärt
werden, was dort in den kommenden Jahren an Abfällen deponiert werden könne.
Kreisrat Dotzel sprach sich dafür aus, am
Deponiestandort Guggenberg festzuhalten und diesen auszubauen, zumal dort eine
gute Infrastruktur vorhanden sei. So könnten z.B. die
Sickerwasserreinigungsanlage in Betrieb bleiben und die Gasstation der Deponie
Wörth a.Main auf der Deponie Guggenberg eingesetzt werden. Weiter bat er, den
jetzigen Gebührenzahlern nicht alle Kosten aufzubürden.
Landrat Schwing vertrat die Meinung, dass es
unverantwortlich wäre, künftige Generationen zu belasten. Deshalb müsse das
Verursacherprinzip eingeführt werden. Als seinerzeit die Deponie Guggenberg
geplant worden sei, sei man davon ausgegangen, dass schon im Jahr 2002 alle
drei Abschnitte verfüllt sein werden. Gründe für die längere Laufzeit seien die
Verbrennung und dass der Gewerbemüll weggebrochen sei.
Kreisrat Fischer forderte ein Konzept für die Zukunft,
denn der Landkreis Miltenberg könne sich nicht auf auswärtige Deponien
verlassen. Es müsse versucht werden, die gut geführte Deponie Guggenberg zu
erhalten.
Auf Befragen von Kreisrat Fischer, welche
Rückstellungen es für die Deponie Guggenberg gebe und welche Stoffe dort abgelagert
werden, teilte Regierungsamtmann Röcklein folgendes mit: Die Rückstellungen
betragen ca. 7 Mio. €, außerdem gebe es noch Abschreibungen. Genaue Zahlen
werden in den kommenden Ausschusssitzungen bekannt gegeben. Auf der Deponie
Guggenberg abgelagert werden alle Stoffe, die nicht brennbar seien und unter
Deponieklasse 2 (z.B. Asbest, verunreinigte Böden, Abfälle aus der
Steinindustrie usw.) fallen.
Landrat Schwing sagte zu, dass die Verwaltung
verschiedene Alternativen prüfen und quantifizieren werde und die Angelegenheit
schon in der nächsten Ausschusssitzung weiter behandelt werde.