Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und dem Freistaat Bayern über die Änderung der Ableitung von Straßenwässern am Knoten Staatsstraße 2309/Kreisstraße MIL 10 am Geisenhof, Gemarkung Schippach
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.02.2006 BA/021/2006 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisbaumeisterin Schulz trug vor, dass mit Bescheid
des Landratsamtes Miltenberg vom 13.01.1994 eine bis auf Widerruf beschränkte
wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Straßenwasser der Kreisstraße
MIL 10 in Entwässerungsgräben und das Grundwasser erteilt worden sei.
Bestandteil sei die Einleitung von Rohrdurchlässen am Knoten Staatsstraße
2309/Kreisstraße MIL 10 und Ableitung in eine Teichanlage auf dem Geisenhof
Fl.Nr. 613, Gemarkung Schippach gewesen.
Da diese Teichanlage nicht mehr existiere, werden die
angrenzenden Flächen vernässt. Die Planung zur Ableitung des Straßenwassers
sehe eine Rohrleitung im Bereich des Feldweges Fl.Nr. 713 zwischen dem
bestehenden Sammelschacht und Fl.Nr. 64, Gemarkung Windischbuchen vor. Weitergeführt
werden soll das Straßenwasser in einer offenen Mulde entlang des Feldweges bis
zur Vorflut Schippach.
Zur Durchführung dieser Maßnahme habe das
Straßenbauamt Aschaffenburg eine Vereinbarung erstellt. Diese regle die
Abrechnung und Kostenbeteiligung. Die Maßnahme werde vom Straßenbauamt
Aschaffenburg geplant und ausgeführt. Nach der vorläufigen Schätzung betragen
die Gesamtkosten der Maßnahme 146.922,38 €. Die Kostenteilung soll gemäß den
Längen der zu entwässernden Mulden erfolgen, was auch annähernd den
Flächenanteilen entspreche. Der Anteil des Landkreises Miltenberg betrage 50 %
der Gesamtkosten = 73.461,19 €. Die erforderlichen Mittel seien im
Kreisstraßenhaushalt 2006 unter Haushaltsstelle 1.6500.9500 einzuplanen.
Der Bauausschuss fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und
dem Freistaat Bayern über die Änderung der Ableitung von Straßenwässern am
Knoten Staatsstraße 2309/Kreisstraße MIL 10 wird zugestimmt.