Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Erledigung der für den 20.07.2003 festgesetzten Bürgerentscheide
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.05.2003 KT/007/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Oberregierungsrat Fieger wies darauf hin, daß der
Kreistag mit Beschluß vom 30.04.2003 über die
Durchführung eines Kreistagsbegehrens ausdrücklich festgelegt habe, daß dieser
Bürgerentscheid nicht stattfinde, sofern die vertretungsberechtigten Personen
des Bürgerbegehrens ihren Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids bis
spätestens zum Versand der schriftlichen Benachrichtigung der Stimmberechtigten
zurücknehmen.
Mit Schreiben vom 23.05.2003 hätten die
Vertreter des Bürgerbegehrens zum Erhalt des Krankenhauses Miltenberg folgende
Erklärung abgegeben:
“Mit der Zustimmung des Kreistages zu dem
am 23.05.2003 vereinbarten Kompromiß zum Erhalt des Krankenhauses in Miltenberg
ziehen die Vertreter des Bürgerbegehrens ihren Antrag vom 01.04.2003 auf
Durchführung eines Bürgerentscheids zurück.”
Durch diese Erklärung sei eine wesentliche
Verfahrensvoraussetzung entfallen. Infolgedessen habe sich die Durchführung der
auf den 20.07.2003 festgesetzten Bürgerentscheide sowie die Mehrzahl der vom
Kreistag am 30.04.2003 gefaßten Beschlüsse erledigt. Dies betreffe die
Beschlüsse über
·
die
Zulässigkeit des am 01.04.2003 eingereichten Bürgerbegehrens zum Erhalt des
Krankenhauses Miltenberg,
·
die
Durchführung sowie die Fragestellung eines Kreistagsbegehrens und eines
Stichentscheids,
·
die
Festlegung des Abstimmungstermins für das Kreistagsbegehren und das
Bürgerbegehren,
·
amtliche
Informationen zum Kreistagsbegehren,
·
die
Bestellung eines Abstimmungsleiters und eines Vertreters und
·
die
Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel zur Durchführung der
Bürgerentscheide.
Die Satzung zu Bürgerbegehren und
Bürgerentscheid des Landkreises Miltenberg sei hiervon nicht betroffen, da sie
generell und unabhängig von dem konkreten Fall beschlossen und mittlerweile
auch im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht worden sei.
Der Kreistag faßte daraufhin einstimmig
folgenden
B e s c h l u ß :
Es wird festgestellt, daß sich die
Durchführung der für den 20.07.2003 festgesetzten Bürger-entscheide erledigt
hat.