Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Erledigung der für den 20.07.2003 festgesetzten Bürgerentscheide

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.05.2003   KT/007/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Oberregierungsrat Fieger wies darauf hin, daß der Kreistag mit Beschluß vom 30.04.2003 über die Durchführung eines Kreistagsbegehrens ausdrücklich festgelegt habe, daß dieser Bürgerentscheid nicht stattfinde, sofern die vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens ihren Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids bis spätestens zum Versand der schriftlichen Benachrichtigung der Stimmberechtigten zurücknehmen.

 

Mit Schreiben vom 23.05.2003 hätten die Vertreter des Bürgerbegehrens zum Erhalt des Krankenhauses Miltenberg folgende Erklärung abgegeben:

 

“Mit der Zustimmung des Kreistages zu dem am 23.05.2003 vereinbarten Kompromiß zum Erhalt des Krankenhauses in Miltenberg ziehen die Vertreter des Bürgerbegehrens ihren Antrag vom 01.04.2003 auf Durchführung eines Bürgerentscheids zurück.”

 

Durch diese Erklärung sei eine wesentliche Verfahrensvoraussetzung entfallen. Infolgedessen habe sich die Durchführung der auf den 20.07.2003 festgesetzten Bürgerentscheide sowie die Mehrzahl der vom Kreistag am 30.04.2003 gefaßten Beschlüsse erledigt. Dies betreffe die Beschlüsse über

·         die Zulässigkeit des am 01.04.2003 eingereichten Bürgerbegehrens zum Erhalt des Krankenhauses Miltenberg,

·         die Durchführung sowie die Fragestellung eines Kreistagsbegehrens und eines Stichentscheids,

·         die Festlegung des Abstimmungstermins für das Kreistagsbegehren und das Bürgerbegehren,

·         amtliche Informationen zum Kreistagsbegehren,

·         die Bestellung eines Abstimmungsleiters und eines Vertreters und

·         die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel zur Durchführung der Bürgerentscheide.

 

Die Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid des Landkreises Miltenberg sei hiervon nicht betroffen, da sie generell und unabhängig von dem konkreten Fall beschlossen und mittlerweile auch im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht worden sei.

 

Der Kreistag faßte daraufhin einstimmig folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Es wird festgestellt, daß sich die Durchführung der für den 20.07.2003 festgesetzten Bürger-entscheide erledigt hat.

 

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