Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Kompromissvorschlag zwischen den Vertretern des Bürgerbegehrens zum Erhalt des Krankenhauses Miltenberg und dem Landkreis Miltenberg sowie der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.05.2003 KT/007/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing führte aus, daß er noch einmal kurz
auf die Historie eingehen möchte. Nach intensiven Vorbereitungen im
Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg sowie weiteren
Fachgremien habe der Kreistag am 16.12.2002 mit breiter Mehrheit die
Strukturreform für die Krankenhaus-GmbH mit Wirkung vom 01.01.2004 beschlossen.
In der Folge seien gegen diese geplante Strukturänderung Bedenken laut
geworden. Daraufhin habe sich ein Bürgerbegehren zum Erhalt des Krankenhauses
Miltenberg formiert. Den Initiatoren dieses Begehrens, vertreten durch Herrn
Johannes Oswald, Frau Katja Schäfer und Herrn Thomas Hench sei es gelungen,
10.479 gültige Unterschriften für ihr Begehren zu erhalten und damit auch die
Zulassung des Bürgerbegehrens zu erreichen. Der Kreistag habe am 30.04.2003 dieses
Begehren zugelassen und als Abstimmungstermin 20.07.2003 festgelegt.
Von Anfang an seien die Landkreisverwaltung und die
Geschäftsführung der Krankenhaus-GmbH mit den Vertretern der Bürgerinitiative
im Gespräch gewesen. In zahlreichen Besprechungen seien die gegenseitigen
Positionen verdeutlicht worden. Dabei sei von Anfang an beiden Seiten ein Ziel
gemeinsam gewesen: Der Erhalt der Krankenhäuser Miltenberg und Erlenbach
a.Main. Im Rahmen dieser Abstimmungsrunden hätten viele offene Fragen und Mißverständnisse
ausgeräumt und geklärt werden können. Letztendlich sei es am 23.05. 2003
gelungen, eine Grundlage zu finden, die für beide Seiten eine akzeptable Lösung
darstelle. Dieser Kompromißvorschlag sehe folgende Punkte vor:
1. Die Vertreter des Bürgerbegehrens verzichten
auf ihre Forderung zum Erhalt der Geburtshilfe am Krankenhaus Miltenberg.
Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern und Hebammen, die bisher in
Miltenberg tätig waren und durch die Zusammenlegung der Geburtshilfe nur noch
Gelegenheit haben, in Erlenbach a.Main tätig zu sein, werden ohne persönliche
Schlechterstellung in Erlenbach a.Main übernommen.
2. Die Unfallchirurgie bleibt dauerhaft täglich,
auch Samstags, Sonntags und an Feiertagen von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet.
Die Unfallchirurgie wird durch die Hauptabteilung Chirurgie am Krankenhaus
Miltenberg betrieben. Mittwochs und an Wochenenden kann dieser Notdienst
ersatzweise durch niedergelassene Chirurgen übernommen werden. Dieser
unfallchirurgische Notdienst findet im Krankenhaus Miltenberg statt.
3. Gemeinsames Ziel ist der Betrieb eines
Computertomographen mit schneller Datenübertragung im Internet oder Magnetom am
Krankenhaus in Miltenberg. Ein gemeinsames Gremium, bestehend aus den beiden
Chefärzten Dr. Hermann und Dr. Zecha, zwei Vertretern des Bürgerbegehrens, zwei
Mitgliedern der Geschäftsleitung der Krankenhaus-GmbH, sowie Dr. Tobias
und/oder Dr. Rühl wird beauftragt, alle offenen Fragen für den Betrieb eines
Computertomographen am Krankenhaus Miltenberg bis 31.07.2003 zu klären. Sollte
der Betrieb eines Computertomographen möglich sein, wird dieser unter folgenden
Bedingungen bis möglichst Ende 2003 beschafft:
a) Für
den Betrieb des Computertomographen wird die erforderliche Zulassung erteilt.
Die Geschäftsführung wird beauftragt, hierfür alle notwendigen Schritte mit
Nachdruck zu unternehmen.
b) Der
Betrieb des Computertomographen ist mit einem Defizit von jährlich maximal
30.000,00 € zu gewährleisten. Berechnungsgrundlage ist eine Betriebszeit von
fünf Jahren.
4. Die bis Ende Juni 2003 durch
die Vertreter des Bürgerbegehrens gesammelten und eingereichten Vorschläge und
Ideen werden durch ein Gremium ernsthaft und zeitnah geprüft. Dieses Gremium
besteht aus maximal drei Vertretern des Bürgerbegehrens, zwei Vertretern der
Geschäftsleitung der Krankenhaus-GmbH, den Ärztlichen Direktoren der beiden
Häuser sowie einem Vertreter des Betriebsrates.
Landrat
Schwing hob hervor, daß es mit diesem Kompromißvorschlag nicht gelingen werde,
das vollständige Defizit der Krankenhaus-GmbH abzubauen. Allerdings biete er
eine gute Grundlage, das Defizit wesentlich abzumildern. Von Seiten der
Verwaltung und der Geschäftsführung seien erhebliche Zugeständnisse gemacht
worden. Diese Zugeständnisse seien auch von Seiten der Vertreter des Bürgerbegehrens
erfolgt, die sich als ein hartnäckiger aber zielorientierter und kompetenter
Verhandlungspartner erwiesen hätten. Auch die Vertreter des Bürgerbegehrens
können gestärkt aus dieser Verhandlungsrunde gehen.
Landrat
Schwing dankte deshalb allen, die dazu beigetragen haben, diese Kompromißlösung
zu erreichen. Dennoch wolle er nicht den Hinweis versäumen, daß die
Rahmenbedingungen für Krankenhäuser immer schwieriger werden und Gesetzgeber
und Krankenkassen aufgefordert seien, moderate Bedingungen für die Zukunft der
Krankenhäuser zu schaffen.
Abschließend
bat Landrat Schwing um Zustimmung zum vereinbarten Kompromißvorschlag in der
vorliegenden Form.
Kreisrat
Dr. Schüren meinte, ein Kompromiß sei erst dann vernünftig, wenn sich keine der
beiden Seiten kompromittiert fühle. Die Qualität des Kompromisses liege
ausschließlich in der Tragfähigkeit. Dies wünsche er für das vorliegende
Papier. Schwachpunkte liegen allerdings darin,
daß sich Prognosen nicht halten lassen werden. Der Kreistag werde sich
heute nicht zum letzten Mal mit Krankenhausfragen beschäftigen müssen, weil das
Gesundheitswesen am Tropf der Bundesregierung hänge und der Kreistag nur
flexibel oder geschickt reagieren könne. Aus der Aktion “Bürgerbegehren” sollte
der Kreistag folgendes gelernt haben: In der Sache habe er sich nicht geirrt,
aber in den Auswirkungen seiner Entscheidungen auf die Öffentlichkeit und in
der Einschätzung der Sensibilität der Bevölkerung. Er hoffe, daß bei künftigen
weiteren Struktureingriffen eine andere Vorgehensweise erfolge, nämlich daß die
Bürgerinnen und Bürgern vorab in großer Offenheit informiert werden. Dann werde
der Kreistag auch die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger auf seiner Seite
haben. Aus diesen Überlegungen heraus könne der Kreistag dem heute vorliegenden
Kompromiß zustimmen.
Kreisrat
Andre vertrat ebenfalls die Meinung, daß der Kreistag heute nicht zum letzten
Mal über Krankenhaus-Strukturmaßnahmen entscheiden werde. Er lobte Landrat
Schwing und die Vertreter der Krankenhaus-GmbH, die das Anliegen der
Bürgerinitiative ernst genommen hätten. Daß die Bürgerinitiative den
vorliegenden Kompromiß eingegangen sei, ehre Landrat Schwing und nötige Respekt
ab. Wichtig sei, daß der Kreistag eine feste Haltung eingenommen und ein
schwieriges Problem gelöst habe. Dem Kreistag und der Krankenhaus-GmbH gehe es
nicht allein um Geld und Zahlen, sondern in erster Linie um die optimale
Versorgung der Landkreisbevölkerung. Der vorliegende Kompromiß bringe nicht die
erhoffte Entlastung. Die einvernehmliche Weiterentwicklung der Struktur der
Krankenhäuser Miltenberg und Erlenbach a.Main sei ein so hohes Gut, daß sich
ein Kompromiß auf alle Fälle lohne.
Kreisrat
Lieb sagte, er sehe die Angelegenheit etwas skeptischer. Wenn seine
Informationen stimmen, koste der Kompromiß jährlich 300.000,00 €. Das bedeute,
daß nächstes Jahr erneut über eine Erhöhung der Kreisumlage diskutiert werden
müsse. Klarheit bestehe darüber, daß die Versorgung der Bevölkerung durch die
beiden Krankenhäuser gewährleistet sei. Es gebe nur die Frage, an welchem Haus.
Nachdem das, was aufgrund des Kompromisses noch umgesetzt werden müsse,
zulasten der Kreisumlage gehe, werde er nicht zustimmen.
Landrat
Schwing bedauerte die Aussage von Kreisrat Lieb und stellte klar, daß der
Kompromiß auf den Haushalt 2004 noch keine Auswirkungen habe, weil die Reform
erst zum 01.01.2004 in Kraft trete. Was bis dahin auszugleichen sei, müsse
gezahlt werden. Die in den Raum gestellten Zahlen sollten mit größter Vorsicht
genossen werden. Das größte Risiko liege in der Abdeckung der Dienste in der
Unfallchirurgie.
Unter
Hinweis auf seine eindeutigen Stellungnahmen zur Krankenhaus-Strukturreform in
den vergangenen Kreistagssitzungen bemerkte Kreisrat Bieber, es sei
bedauerlich, daß die Geburtshilfeabteilung am Krankenhaus Miltenberg völlig
wegfalle. Dies müsse von den Beteiligten hingenommen werden. Dennoch begrüße er
den vorliegenden Kompromiß, weil gegenüber dem Kreistagsbeschluß vom 16.12.2002
eine deutliche Verbesserung der Notfallversorgung erreicht worden sei.
Erfreulich sei auch die Zusage über den Betrieb eines Computertomographen am
Krankenhaus Miltenberg. Es werde gehofft, daß eine günstige Lösung gefunden werde.
Kreisrat Bieber stimmte sodann dem vorliegenden Kompromiß zu und dankte allen
Beteiligten, insbesondere Landrat Schwing sowie den Vertretern der
Bürgerinitiative, die sich um eine Lösung im Interesse der Bevölkerung bemüht
hätten. Die Tatsache, daß über 10.000 Unterschriften gesammelt worden seien,
zeige, daß die Krankenhausversorgung bei der Bevölkerung einen großen
Stellenwert habe.
Kreisrätin
Klappenberger-Thiel bezeichnete die Reform als kleinsten gemeinsamen Nenner,
dem sie zustimmen könne. Leider habe sie erst heute vormittag 9.15 Uhr den
jetzt zur Diskussion stehenden Vorschlag erhalten und sich nicht mehr
informieren können. Sie sei verwundert darüber, daß plötzlich ein Gremium,
konkurrierend zum Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH aufgebaut werden soll.
Landrat
Schwing erklärte dazu, daß die vorliegende Einigung erst am Freitag,
23.05.2003, zustandegekommen sei. Die Verwaltung habe daraufhin per E-Mail die
Fraktionsvorsitzenden und die Mitglieder des Verwaltungsrates der
Krankenhaus-GmbH informiert und sie für heute morgen 8.30 Uhr zu einem Gespräch
eingeladen. Die Fraktionsvorsitzenden hätten dem Kompromißvorschlag zugestimmt.
Kreisrat
Dr. Linduschka hielt das Gesundheitswesen für so schlecht, daß es auf die
Intensivstation gehöre. Bei künftigen notwendigen Einschnitten müsse der
Kreistag verständnisvoller reagieren. Ein erster Schritt könnte sein, daß, wenn
der Einzugsbereich für ein Haus größer werde, die Besetzung des
Rettungsdienstes angegangen werde. Das neue Konzept stehe und falle nämlich mit
dem Rettungsdienst. Ansonsten werde er dem vorliegenden Kompromiß zustimmen.
Kreisrat
Scherf lobte ebenfalls das Engagement der Bürgerinitiative und fragte, wie
künftige Reformvorhaben realisiert werden sollen. Er kündigte an, daß die
VertreterInnen von Bündnis 90/Die Grünen trotz Rückzug aus der
Arbeitsgemeinschaft dem vorliegenden Kompromiß zustimmen werden.
Landrat
Schwing schlug vor, heute zunächst die erste Reform umzusetzen. Er bat alle um
Mithilfe bei der Umsetzung dieser Reform. Der Kreistag habe 1994 bewußt eine
Krankenhaus-GmbH gegründet und die Zuständigkeit zu weiten Teilen verlagert.
Bisher habe kein Kreistagsmitglied nur ansatzweise erklärt, daß dies falsch
sei. Jetzt, wo es Probleme gebe, könne nicht alles über Bord geworfen werden. Er
könne dem Kreistag ein vom Gesundheitsausschuß des Bayer. Landkreistages
erarbeitetes Papier zur Verfügung stellen, das folgenden Satz enthalte:
“Krankenhäuser können zukünftig nur erfolgreich geführt werden, wenn die
Geschäftsführung politisch unabhängig ist.” Dies sollte Anlaß zum Nachdenken
sein.
Kreisrat
Dr. Fahn äußerte, die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen sei zu teuer, es
müsse gehandelt werden. Aus diesem Grund sei der vorgeschlagene Schritt
notwendig, um mittelfristig die beiden Krankenhäuser Miltenberg und Erlenbach
a.Main konkurrenzfähig zu halten. Dieser bundesdeutschen Entwicklung müsse sich
auch der Kreistag Miltenberg stellen. Natürlich müsse auch die Seite der
Kommunen berücksichtigt werden, d.h. es müßte bekannt sein, mit welchen Kosten
gerechnet werden müsse. Er persönlich sei für den Kompromiß, bedauere aber, daß
er erst heute morgen bekannt geworden sei.
Landrat Schwing bat, den
Kompromißvorschlag um folgenden Punkt 5. zu ergänzen: “Der Verwaltungsrat und
die Geschäftsleitung der Krankenhaus-GmbH werden beauftragt, die erforderlichen
Beschlüsse zu fassen.”
Kreisrätin Wright äußerte sich
erfreut über den vorliegenden Kompromiß. Sie dankte der Bürgerinitiative für
ihr Engagement und gab ihr sowie der Landkreisbevölkerung folgendes mit: Die
Gesundheitsreform der Bundesregierung erfolge nicht nur aus
Kostenersparnisgründen, sondern auch zur Stabilisierung und Verbesserung der
Qualität.
In der sodann erfolgten Abstimmung
genehmigte der Kreistag bei fünf Gegenstimmen folgenden Kompromißvorschlag
zwischen den Vertretern des Bürgerbegehrens zum Erhalt des Krankenhauses
Miltenberg und dem Landkreis Miltenberg sowie der Krankenhaus-GmbH Landkreis
Miltenberg:
1. Die Vertreter des Bürgerbegehrens verzichten
auf ihre Forderung zum Erhalt der Geburtshilfe am Krankenhaus Miltenberg.
Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern und Hebammen, die bisher in
Miltenberg tätig waren und durch die Zusammenlegung der Geburtshilfe nur noch
Gelegenheit haben, in a.Main tätig zu sein, werden ohne persönliche Schlechterstellung
in Erlenbach a.Main übernommen.
2. Die Unfallchirurgie bleibt dauerhaft täglich,
auch Samstags, Sonntags und an Feiertagen von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet.
Die Unfallchirurgie wird durch die Hauptabteilung Chirurgie am Krankenhaus Miltenberg
betrieben. Mittwochs und an Wochenenden kann dieser Notdienst ersatzweise durch
niedergelassene Chirurgen übernommen werden. Dieser unfallchirurgische
Notdienst findet im Krankenhaus Miltenberg statt.
3. Gemeinsames Ziel ist der Betrieb eines Computertomographen
mit schneller Datenübertragung im Internet oder Magnetom am Krankenhaus in
Miltenberg. Ein gemeinsames Gremium, bestehend aus den beiden Chefärzten Dr.
Hermann und Dr. Zecha, zwei Vertretern des Bürgerbegehrens, zwei Mitgliedern
der Geschäftsleitung der Krankenhaus-GmbH, sowie Dr. Tobias und/oder Dr. Rühl
wird beauftragt, alle offenen Fragen für den Betrieb eines Computertomographen
am Krankenhaus Miltenberg bis 31.07.2003 zu klären. Sollte der Betrieb eines
Computertomographen möglich sein, wird dieser unter folgenden Bedingungen bis
möglichst Ende 2003 beschafft:
a) Für
den Betrieb des Computertomographen wird die erforderliche Zulassung erteilt.
Die Geschäftsführung wird beauftragt, hierfür alle notwendigen Schritte mit
Nachdruck zu unternehmen.
b) Der
Betrieb des Computertomographen ist mit einem Defizit von jährlich maximal
30.000,00 € zu gewährleisten. Berechnungsgrundlage ist eine Betriebszeit von
fünf Jahren.
4. Die bis Ende Juni 2003 durch
die Vertreter des Bürgerbegehrens gesammelten und eingereichten Vorschläge und
Ideen werden durch ein Gremium ernsthaft und zeitnah geprüft. Dieses Gremium
besteht aus maximal drei Vertretern des Bürgerbegehrens, zwei Vertretern der
Geschäftsleitung der Krankenhaus-GmbH, den Ärztlichen Direktoren der beiden
Häuser sowie einem Vertreter des Betriebsrates.
5. Der Verwaltungsrat und die
Geschäftsleitung der Krankenhaus-GmbH werden beauftragt, die erforderlichen
Beschlüsse zu fassen.
Nachdem Landrat Schwing das
Schreiben der Vertreter des Bürgerbegehrens vom 23.05.2003 bekanntgegeben
hatte, schlug er vor, im Herbst 2003 an alle Haushalte im Landkreis Miltenberg
ein Informationsblatt zu verteilen, in dem auf die beschlossenen Veränderungen
und Einsparungsmaßnahmen eingegangen werde.