Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Bericht zur Fallzahlen- und Haushaltsentwicklung in den Bereichen Sozialhilfe und Grundsicherung

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.05.2003   KT/007/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsamtmann Vill gab folgenden Bericht:

 

Nach aktuellen Schätzungen ist davon auszugehen, daß der Sozialhilfehaushalt zum Jahresende 2003 um ca. 550.000,00 € überzogen wird.

 

Hilfe zum Lebensunterhalt – örtlicher Träger

 

Ursache dafür ist in erster Linie ein konjunkturell bedingter Fallzahlenanstieg im Bereich HLU, der nicht kalkulierbar war. Der Ausgabenansatz wurde von 2,460.000,00 € (geschätztes Ist zum 31.12.2002) auf 2,200.000,00 € (Ansatz 2003) reduziert, weil von einer Fallzahlenreduzierung von 130 ausgegangen wurde, die in das GSiG wechselten, was 270.000,00 € ergeben hätte. Eine Erhöhung der absoluten Fallzahlen wurde nicht veranschlagt, einerseits, weil damals noch ein Erreichen der konjunkturellen Talsole angenommen wurde, andererseits vor dem Hintergrund des Gebotes, keinen künstlich aufgeblähten Haushalt vorzulegen. Tatsächlich ist aber nun seit der Haushaltsplanerstellung im Oktober 2002 eine kontinuierlich konjunkturell bedingte Fallzahlenerhöhung um 110 (ca. 13 %) eingetreten, die den Wegfall von 130 Fällen kompensierte. Nach der aktuellen Ausgabenentwicklung wird damit gerechnet, daß der Ansatz um ca. 329.000,00 € (ca. 15 %) überschritten wird.

 

Grundsicherungsgesetz (GSiG)

 

Die GSiG-Bruttoaufwendungen des Landkreises Miltenberg werden nach aktuellen Schätzungen bei einer derzeit angenommenen Fallzahl von 266 vermutlich bei ca. 744.000,00 € (ca. 161.000,00 € über dem Haushaltsansatz von 583.000,00 €) liegen. Von 855 bis 15.05.2003 bearbeiteten Anträgen wurden 730 abgelehnt und nur 125 bewilligt. Hauptgrund für die hohe Ablehnungsquote ist, daß viele nicht wußten, daß das GSiG von den Anspruchsvoraussetzungen und dem Berechnungsmodus her der Sozialhilfe sehr ähnlich ist. Wichtigster Unterschied ist, daß Unterhaltsansprüche gegen Eltern und Kinder nur bei einem Jahreseinkommen über 100.000,00 € den Leistungsanspruch ausschließen. Was vielen aber nicht bekannt war: Auch Einkünfte und Vermögen des Ehepartners bzw. Lebensgefährten sind ausschlaggebend. Die Rentenversicherungsträger haben hier mit der gesetzlich vorgeschriebenen Antragsversendung an Personen mit Renten unter 844,00 € vielfach falsche Erwartungen geweckt.

 

Als Bundeserstattung für GSiG-Leistungen sind 150.000,00 € veranschlagt (zum Vergleich: Der Landkreis Aschaffenburg veranschlagte 27.000,00 € Erstattung.). Der Ansatz erfolgte in der Annahme, daß die Aufteilung der Erstattungsleistung für Bayern (34,9 Mio €) ausschließlich unter den örtlichen Grundsicherungsträgern erfolgt. Zwischenzeitlich steht aber fest, daß die Erstattungsleistung nach dem Verhältnis der tatsächlichen Nettoausgaben der Landkreise, Städte und Bezirke für Grundsicherung zuzüglich HLU-Aufwendungen 2003 abzüglich HLU-Aufwendungen 2002 verteilt werden soll. Die erste Abschlagszahlung soll voraussichtlich im Juli 2003 erfolgen.

 

Der Bezirk Unterfranken hat für Leistungen nach dem GSiG an vollstationär untergebrachte Hilfeempfänger im Haushaltshalt 2003  178.600,00 € eingeplant. Nachdem am Erstattungsbetrag neben den ca. 100 örtlichen Trägern sieben überörtliche Träger partizipieren, wird der Anteil des Landkreises Miltenberg auch an der Bundeserstattung vermutlich deutlich unter dem Ansatz liegen.

 

Aufgrund verschiedener, auch in der Presse veröffentlichter Aussagen über angebliche Kostenneutralität des GSiG für die Kommunen wird nochmals klargestellt, daß dem Landkreis Miltenberg aufgrund dieses Gesetzes durchaus hohe Mehrbelastungen entstehen werden:

Geschätzte jährliche Gesamtkosten der Grundsicherung (nur Leistungen)      ca. 744.000,00 €

sonstige Erstattungen, veranschlagt                                                                          20.000,00 €

Einsparung laufende HLU örtlicher Träger durch Wechsler                              ca. 274.000,00 €

angenommene Bundeserstattung, vermutlich nicht über                                        100.000,00 €

Mehrbelastung des Kreishaushaltes durch das GSiG

ohne Personal- und Sachkosten                                                                        ca. 350.000,00 €

Nachrichtlich: Einsparung laufender HLU überörtlicher Träger                          ca. 125.000,00 €

 

Landrat Schwing teilte abschließend mit, daß der Deutsche Landkreistag bezüglich des Grundsicherungsgesetzes beschlossen habe, Klage einzureichen. Die Klage sei allerdings bis zum Vorliegen sicherer Daten zurückgestellt worden.

 

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