Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Bericht zur Fallzahlen- und Haushaltsentwicklung in den Bereichen Sozialhilfe und Grundsicherung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.05.2003 KT/007/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsamtmann Vill gab folgenden Bericht:
Nach aktuellen Schätzungen ist davon auszugehen, daß
der Sozialhilfehaushalt zum Jahresende 2003 um ca. 550.000,00 € überzogen wird.
Hilfe zum Lebensunterhalt – örtlicher Träger
Ursache dafür ist in erster Linie ein konjunkturell
bedingter Fallzahlenanstieg im Bereich HLU, der nicht kalkulierbar war. Der Ausgabenansatz
wurde von 2,460.000,00 € (geschätztes Ist zum 31.12.2002) auf 2,200.000,00 €
(Ansatz 2003) reduziert, weil von einer Fallzahlenreduzierung von 130
ausgegangen wurde, die in das GSiG wechselten, was 270.000,00 € ergeben hätte.
Eine Erhöhung der absoluten Fallzahlen wurde nicht veranschlagt, einerseits,
weil damals noch ein Erreichen der konjunkturellen Talsole angenommen wurde,
andererseits vor dem Hintergrund des Gebotes, keinen künstlich aufgeblähten
Haushalt vorzulegen. Tatsächlich ist aber nun seit der Haushaltsplanerstellung
im Oktober 2002 eine kontinuierlich konjunkturell bedingte Fallzahlenerhöhung
um 110 (ca. 13 %) eingetreten, die den Wegfall von 130 Fällen kompensierte.
Nach der aktuellen Ausgabenentwicklung wird damit gerechnet, daß der Ansatz um
ca. 329.000,00 € (ca. 15 %) überschritten wird.
Grundsicherungsgesetz (GSiG)
Die GSiG-Bruttoaufwendungen des Landkreises Miltenberg
werden nach aktuellen Schätzungen bei einer derzeit angenommenen Fallzahl von
266 vermutlich bei ca. 744.000,00 € (ca. 161.000,00 € über dem Haushaltsansatz
von 583.000,00 €) liegen. Von 855 bis 15.05.2003 bearbeiteten Anträgen wurden
730 abgelehnt und nur 125 bewilligt. Hauptgrund für die hohe Ablehnungsquote
ist, daß viele nicht wußten, daß das GSiG von den Anspruchsvoraussetzungen und
dem Berechnungsmodus her der Sozialhilfe sehr ähnlich ist. Wichtigster
Unterschied ist, daß Unterhaltsansprüche gegen Eltern und Kinder nur bei einem
Jahreseinkommen über 100.000,00 € den Leistungsanspruch ausschließen. Was vielen
aber nicht bekannt war: Auch Einkünfte und Vermögen des Ehepartners bzw.
Lebensgefährten sind ausschlaggebend. Die Rentenversicherungsträger haben hier
mit der gesetzlich vorgeschriebenen Antragsversendung an Personen mit Renten
unter 844,00 € vielfach falsche Erwartungen geweckt.
Als Bundeserstattung für GSiG-Leistungen sind
150.000,00 € veranschlagt (zum Vergleich: Der Landkreis Aschaffenburg
veranschlagte 27.000,00 € Erstattung.). Der Ansatz erfolgte in der Annahme, daß
die Aufteilung der Erstattungsleistung für Bayern (34,9 Mio €) ausschließlich
unter den örtlichen Grundsicherungsträgern erfolgt. Zwischenzeitlich steht aber
fest, daß die Erstattungsleistung nach dem Verhältnis der tatsächlichen
Nettoausgaben der Landkreise, Städte und Bezirke für Grundsicherung zuzüglich
HLU-Aufwendungen 2003 abzüglich HLU-Aufwendungen 2002 verteilt werden soll. Die
erste Abschlagszahlung soll voraussichtlich im Juli 2003 erfolgen.
Der Bezirk Unterfranken hat für Leistungen nach dem
GSiG an vollstationär untergebrachte Hilfeempfänger im Haushaltshalt 2003 178.600,00 € eingeplant. Nachdem am
Erstattungsbetrag neben den ca. 100 örtlichen Trägern sieben überörtliche
Träger partizipieren, wird der Anteil des Landkreises Miltenberg auch an der
Bundeserstattung vermutlich deutlich unter dem Ansatz liegen.
Aufgrund verschiedener, auch in der Presse
veröffentlichter Aussagen über angebliche Kostenneutralität des GSiG für die
Kommunen wird nochmals klargestellt, daß dem Landkreis Miltenberg aufgrund
dieses Gesetzes durchaus hohe Mehrbelastungen entstehen werden:
Geschätzte jährliche
Gesamtkosten der Grundsicherung (nur Leistungen) ca. 744.000,00 €
sonstige Erstattungen,
veranschlagt 20.000,00
€
Einsparung laufende HLU örtlicher
Träger durch Wechsler ca.
274.000,00 €
angenommene Bundeserstattung,
vermutlich nicht über 100.000,00
€
Mehrbelastung des Kreishaushaltes
durch das GSiG
ohne Personal- und Sachkosten ca.
350.000,00 €
Nachrichtlich: Einsparung
laufender HLU überörtlicher Träger ca.
125.000,00 €
Landrat Schwing teilte abschließend mit, daß der
Deutsche Landkreistag bezüglich des Grundsicherungsgesetzes beschlossen habe,
Klage einzureichen. Die Klage sei allerdings bis zum Vorliegen sicherer Daten
zurückgestellt worden.