Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Vertrag über die Einrichtung und den Betrieb der Elsava-Schule mit integrierter heilpädagogischer Tagesstätte im Kloster Himmelthal: Neufassung des Entwurfs vom 29.07.2002
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 26.05.2003 KT/007/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Oberregierungsrat Fieger erinnerte daran,
daß der Kreistag am 29.07.2002 auf der Grundlage eines entsprechenden
Empfehlungsbeschlusses des Kreisausschusses einen Vertragsentwurf über die
Einrichtung und den Betrieb der Elsava-Schule zur Erziehungshilfe Himmelthal
mit integrierte heilpädagogischerTagesstätte im Kloster Himmelthal angenommen
und Herrn Landrat Schwing zur Unterschrift bevollmächtigt habe. Gleichzeitig
sei die Verwaltung ermächtigt worden, über den Inhalt des Vertrages mit den
beteiligten Vertragspartnern zu verhandeln. Vertragspartner seien die drei
Gebietskörperschaften Stadt und Landkreis Aschaffenburg sowie Landkreis
Miltenberg einerseits und der Gymnasiumsfonds Aschaffenburg, vertreten durch
das Stiftungsamt Aschaffenburg andererseits.
Im Rahmen der weiteren Verhandlungen sowie
insbesondere einer gemeinsamen Besprechung am 27.11.2002 im Stiftungsamt
Aschaffenburg hätten die Vertreter der Stadt und des Landkreises Aschaffenburg
vorgetragen, daß aus grundsätzlichen Erwägungen heraus eine anteilige Übernahme
von Investitionskosten für notwendige Baumaßnahmen nicht möglich sei (§ 4 Abs. 5 Satz 3). Möglich sei
jedoch eine jährliche Abrechnung über die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung
und Verzinsung). Auch die im 2. Halbsatz enthaltene Verrechnung entsprechend
der Einwohnerzahl sei als nicht geeignet erachtet worden. Stattdessen soll die
Abrechnung der kalkulatorischen Kosten für Investitionen parallel zum
Sachaufwand entsprechend den Schülerzahlen erfolgen.
In der Konsequenz seien insbesondere die
ursprünglichen Sätze 3 und 4 des § 4 Abs. 5 des Vertrages neu zu fassen und die
Rechnungsstellung nach § 5 Abs. 1 um die kalkulatorischen Kosten zu ergänzen
gewesen. Neu aufgenommen worden sei in § 4 Abs. 5 auch eine Bestimmung über
einen Wertausgleich für den Fall, daß die Schule nicht mehr den Zwecken einer
privaten Volksschule diene.
Nach § 6 Abs. 1 soll die Vereinbarung nach
der vollständigen Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien in Kraft treten
und entsprechend den staatlichen Förderrichtlinien eine Laufzeit von 25 Jahren
haben. In § 7 sei als Ausnahmefall für eine sofortige Kündigung der Wegfall der
Geschäftsgrundlage aufgenommen worden.
Die Ermächtigung der Verwaltung zur
Verhandlung und Festlegung weiterer Einzelheiten betreffe insbesondere eine
Übergangsregelung für den Abrechnungsmodus im Jahr des Inkrafttretens.
Durch den Kreistag wurde auf Empfehlung des
Kreisausschusses vom 22.05.2003 einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n :
1. Der neu gefaßte Vertragsentwurf über die Errichtung und den Betrieb der Elsava-Schule zur Erziehungshilfe Himmelthal mit einer integrierten heilpädagogischen Tagesstätte im Kloster Himmelthal wird genehmigt und Herr Landrat Schwing zur Unterschrift bevollmächtigt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf.
erforderliche weitere Einzelheiten mit den beteiligten Vertragspartnern in
eigener Zuständigkeit zu verhandeln und festzulegen.