Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Antrag der Kreisrätin Münzel zur Finanzierung der Mehrkosten durch die R 6

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Sitzung:22.05.2003   KA/003/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Oberregierungsrat Fieger gab bekannt, daß Kreisrätin Münzel mit Schreiben vom 24.03.2003 folgenden Antrag gestellt habe: “Der Kreistag möge beschließen: Der Kreistag Miltenberg fordert den Bayerischen Landtag und die Staatsregierung auf, den Landkreisen die Kosten der Einführung der sechsstufigen Realschule zu erstatten. Insbesondere die höheren Schülerbeförderungskosten und die Aufwendungen für notwendige Neu- und Erweiterungsbauten müssen ausgeglichen werden. Die Forderung ist auch über den Bayerischen Landkreistag zu erheben.”

 

Am 14.10.1999 habe der Kreistag auf Empfehlung des Kreisausschusses vom 11.10.1999 folgende Beschlüsse gefaßt:

 

1.      Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, die zeitgleiche und flächendeckende Einführung der Staatl. Realschulen Miltenberg, Obernburg a.Main und Elsenfeld in die sechsstufige Form zum nächstmöglichen Termin, frühestens jedoch zum Beginn des Schuljahres 2001/2002 beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu beantragen.

2.      ...

3.      Der Landkreis Miltenberg fordert eine ausreichende Kostenerstattung für die durch die Schulreform anfallenden Mehrkosten (Antrag der FWG-Fraktion vom 11.10.1999).

4.      ...

 

Die Einführung der R 6 führe ganz sicher auch im Landkreis Miltenberg zu Mehrkosten. Landrat Schwing und die Verwaltung haben ausweislich der Niederschriften über die Kreistagssitzung vom 14.10.1999 und die Kreisausschußsitzung vom 11.10.1999 zu keinem Zeitpunkt etwas Gegenteiliges behauptet. Auch der Bayer. Landkreistag habe zur Finanzierung der Schulreform von Anfang an einen finanziellen Ausgleich gefordert und bei Spitzengesprächen mit dem Bayer. Finanzministerium dieses Thema immer wieder angesprochen.

 

Für die Staatl. Realschule Obernburg a.Main hatte der damalige Rektor mitgeteilt, daß der Raumbedarf im ersten Jahr der Einführung problemlos gedeckt werden könne. Problematisch sei das zweite Jahr. Hier ergebe sich voraussichtlich ein Fehlbestand von zwei bis drei Klassenräumen, der durch die Bildung von Wanderklassen aufzufangen sei. Er sehe sich hierzu während eines Übergangszeitraumes in der Lage. Z.Z. werde mit dem jetzigen Schulleiter versucht, den räumlichen Mehrbedarf durch ein Ausweichen auf die benachbarte Berufsschule aufzufangen, bis aufgrund der mittelfristigen Bevölkerungsentwicklung geringere Schülerzahlen zu erwarten seien.

 

Die Staatl. Realschule Miltenberg sei gerade in diesem Jahr mit dem Abschluß der Generalsanierung und Erfüllung des notwendigen Raumprogramms auf einen entsprechenden Stand gebracht worden, wobei hier die Kosten des “R 6–Bedarfs” nicht gesondert erfaßt oder ermittelt worden seien.

 

Der zusätzliche Bedarf der Staatl. Realschule Elsenfeld sei auch durch die Regierung von Unterfranken hinsichtlich des förderfähigen Raumprogramms für den Wettbewerb definiert worden und werde zusammen mit dem zusätzlichen Raumbedarf des Julius-Echter-Gymnasiums in den nächsten Jahren mit einem Erweiterungsbau erfüllt. Hierfür liegen konkrete Zahlen und Kosten noch nicht vor. Die Gesamtbaumaßnahme befinde sich im Augenblick in der Vorplanung. Erst  nach deren Abschluß werde eine entsprechende Kostenschätzung vorliegen, die jedoch nicht explizit einen “R 6–Anteil” enthalten werde.

 

Der weitere Sachaufwand für Unterrichtung und Betreuung, insbesondere für Bücher und weitere Unterrichtsmaterialien, könne im wesentlichen auf der Grundlage der bereits bisher zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel bestritten werden.

 

Zum Bereich der Schülerbeförderung sei zu bemerken, daß auch hier mit Mehrkosten für den Landkreis Miltenberg gerechnet werde. Bereits durch die Aufstockung von vier auf sechs Jahrgangsstufen seien die Schülerinnen und Schüler zwei Jahre länger zur Schule zu bringen. Allerdings werde es als sehr problematisch und aufwendig erachtet, die genauen Mehrkosten zu ermitteln.

 

Vor dem Hintergrund der anstehenden Verankerung des strikten Konnexitätsprinzips in Art. 83 Abs. 3 der Bayer. Verfassung sei das Anliegen des Antrags grundsätzlich gerechtfertigt. Es werde jedoch nicht unerhebliche Schwierigkeiten bereiten, die tatsächlichen Kosten zu ermitteln und zu beziffern. Hinzu komme, daß einerseits eine Beteiligung des Freistaats Bayern an den (Mehr-)Kosten ohnehin stattfinde und andererseits sich der Landkreis Miltenberg seinen grundsätzlichen Verpflichtungen als Sachaufwandsträger für die weiterführenden Schulen (Art. 8 BaySchFG) und als Aufgabenträger der Schülerbeförderung zu diesen Schulen (Art. 1 SchKfrG) nicht entziehen könne. Im Bereich der Schülerbeförderung trage der Freistaat Bayern ca. 60 %, der Landkreis Miltenberg ca. 40 % der notwendigen Kosten. Bei den Schulbauten beteilige sich der Staat über die Hochbauförderung nach Art. 10 FAG auf der Grundlage der zuwendungsfähigen Kosten ebenfalls an den (Mehr-)Kosten.

 

Aufgrund der Ziff. 3 des am 14.10.1999 gefaßten Kreistagsbeschlusses habe sich auch der erste Teil des Antrages von Kreisrätin Münzel erledigt, weil es sich insofern um die inhaltliche Wiederholung eines bereits gefaßten Beschlusses handele.

 

Über den Antrag entscheide abschließend der Kreisausschuß nach § 31 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag, weil die Angelegenheit nicht im Zuständigkeitskatalog des § 29 (Zuständigkeit des Kreistags) enthalten sei.

 

Kreisrat Scherf äußerte, daß der heute vorliegende Antrag neu sei, weil die Kosten für die R 6 zwischenzeitlich dramatisch höher seien als 1999 angenommen. Nachdem die Kommunen die Kosten tragen müssen, müsse der Druck auf Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern erhöht werden. Kreisausschuß und Kreistag sollten den Antrag unterstützen.

 

Kreisrat Dr. Fahn sagte, er habe Probleme, den vorliegenden Antrag für erledigt zu erklären. Er halte vielmehr eine genaue Kostenermittlung für erforderlich.

 

Landrat Schwing vertrat die Meinung, daß der Kreistag nicht tätig werden müsse. Für den Landkreis Miltenberg sei in erster Linie wichtig, daß die Beteiligung des Freistaates Bayern an der Schülerbeförderung nicht unter 60 % absinke.

 

In der sodann erfolgten Abstimmung stellte der Kreisausschuß bei zwei Gegenstimmen fest, daß sich der vorliegende Antrag von Kreisrätin Münzel zur Finanzierung der Mehrkosten durch die R 6 erledigt hat.

 

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