Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Antrag der Kreisrätin Münzel zur Finanzierung der Mehrkosten durch die R 6
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.05.2003 KA/003/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Oberregierungsrat Fieger gab bekannt, daß
Kreisrätin Münzel mit Schreiben vom 24.03.2003 folgenden Antrag gestellt habe:
“Der Kreistag möge beschließen: Der Kreistag Miltenberg fordert den Bayerischen
Landtag und die Staatsregierung auf, den Landkreisen die Kosten der Einführung
der sechsstufigen Realschule zu erstatten. Insbesondere die höheren
Schülerbeförderungskosten und die Aufwendungen für notwendige Neu- und
Erweiterungsbauten müssen ausgeglichen werden. Die Forderung ist auch über den
Bayerischen Landkreistag zu erheben.”
Am 14.10.1999 habe der Kreistag auf
Empfehlung des Kreisausschusses vom 11.10.1999 folgende Beschlüsse gefaßt:
1.
Die
Landkreisverwaltung wird beauftragt, die zeitgleiche und flächendeckende
Einführung der Staatl. Realschulen Miltenberg, Obernburg a.Main und Elsenfeld
in die sechsstufige Form zum nächstmöglichen Termin, frühestens jedoch zum
Beginn des Schuljahres 2001/2002 beim Bayerischen Staatsministerium für
Unterricht und Kultus zu beantragen.
2.
...
3.
Der
Landkreis Miltenberg fordert eine ausreichende Kostenerstattung für die durch
die Schulreform anfallenden Mehrkosten (Antrag der FWG-Fraktion vom
11.10.1999).
4.
...
Die Einführung der R 6 führe ganz sicher
auch im Landkreis Miltenberg zu Mehrkosten. Landrat Schwing und die Verwaltung
haben ausweislich der Niederschriften über die Kreistagssitzung vom 14.10.1999
und die Kreisausschußsitzung vom 11.10.1999 zu keinem Zeitpunkt etwas
Gegenteiliges behauptet. Auch der Bayer. Landkreistag habe zur Finanzierung der
Schulreform von Anfang an einen finanziellen Ausgleich gefordert und bei
Spitzengesprächen mit dem Bayer. Finanzministerium dieses Thema immer wieder
angesprochen.
Für die Staatl. Realschule Obernburg
a.Main hatte der damalige Rektor mitgeteilt, daß der Raumbedarf im ersten Jahr
der Einführung problemlos gedeckt werden könne. Problematisch sei das zweite
Jahr. Hier ergebe sich voraussichtlich ein Fehlbestand von zwei bis drei
Klassenräumen, der durch die Bildung von Wanderklassen aufzufangen sei. Er sehe
sich hierzu während eines Übergangszeitraumes in der Lage. Z.Z. werde mit dem
jetzigen Schulleiter versucht, den räumlichen Mehrbedarf durch ein Ausweichen
auf die benachbarte Berufsschule aufzufangen, bis aufgrund der mittelfristigen
Bevölkerungsentwicklung geringere Schülerzahlen zu erwarten seien.
Die Staatl. Realschule Miltenberg sei
gerade in diesem Jahr mit dem Abschluß der Generalsanierung und Erfüllung des
notwendigen Raumprogramms auf einen entsprechenden Stand gebracht worden, wobei
hier die Kosten des “R 6–Bedarfs” nicht gesondert erfaßt oder ermittelt worden seien.
Der zusätzliche Bedarf der Staatl.
Realschule Elsenfeld sei auch durch die Regierung von Unterfranken hinsichtlich
des förderfähigen Raumprogramms für den Wettbewerb definiert worden und werde
zusammen mit dem zusätzlichen Raumbedarf des Julius-Echter-Gymnasiums in den
nächsten Jahren mit einem Erweiterungsbau erfüllt. Hierfür liegen konkrete
Zahlen und Kosten noch nicht vor. Die Gesamtbaumaßnahme befinde sich im
Augenblick in der Vorplanung. Erst nach
deren Abschluß werde eine entsprechende Kostenschätzung vorliegen, die jedoch
nicht explizit einen “R 6–Anteil” enthalten werde.
Der weitere Sachaufwand für Unterrichtung
und Betreuung, insbesondere für Bücher und weitere Unterrichtsmaterialien,
könne im wesentlichen auf der Grundlage der bereits bisher zur Verfügung
gestellten Haushaltsmittel bestritten werden.
Zum Bereich der Schülerbeförderung sei zu
bemerken, daß auch hier mit Mehrkosten für den Landkreis Miltenberg gerechnet
werde. Bereits durch die Aufstockung von vier auf sechs Jahrgangsstufen seien
die Schülerinnen und Schüler zwei Jahre länger zur Schule zu bringen.
Allerdings werde es als sehr problematisch und aufwendig erachtet, die genauen
Mehrkosten zu ermitteln.
Vor dem Hintergrund der anstehenden
Verankerung des strikten Konnexitätsprinzips in Art. 83 Abs. 3 der Bayer.
Verfassung sei das Anliegen des Antrags grundsätzlich gerechtfertigt. Es werde
jedoch nicht unerhebliche Schwierigkeiten bereiten, die tatsächlichen Kosten zu
ermitteln und zu beziffern. Hinzu komme, daß einerseits eine Beteiligung des
Freistaats Bayern an den (Mehr-)Kosten ohnehin stattfinde und andererseits sich
der Landkreis Miltenberg seinen grundsätzlichen Verpflichtungen als
Sachaufwandsträger für die weiterführenden Schulen (Art. 8 BaySchFG) und als
Aufgabenträger der Schülerbeförderung zu diesen Schulen (Art. 1 SchKfrG) nicht
entziehen könne. Im Bereich der Schülerbeförderung trage der Freistaat Bayern
ca. 60 %, der Landkreis Miltenberg ca. 40 % der notwendigen Kosten. Bei den
Schulbauten beteilige sich der Staat über die Hochbauförderung nach Art. 10 FAG
auf der Grundlage der zuwendungsfähigen Kosten ebenfalls an den (Mehr-)Kosten.
Aufgrund der Ziff. 3 des am 14.10.1999
gefaßten Kreistagsbeschlusses habe sich auch der erste Teil des Antrages von
Kreisrätin Münzel erledigt, weil es sich insofern um die inhaltliche
Wiederholung eines bereits gefaßten Beschlusses handele.
Über den Antrag entscheide abschließend
der Kreisausschuß nach § 31 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung für den
Kreistag, weil die Angelegenheit nicht im Zuständigkeitskatalog des § 29
(Zuständigkeit des Kreistags) enthalten sei.
Kreisrat Scherf äußerte, daß der heute vorliegende
Antrag neu sei, weil die Kosten für die R 6 zwischenzeitlich dramatisch höher
seien als 1999 angenommen. Nachdem die Kommunen die Kosten tragen müssen, müsse
der Druck auf Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern erhöht werden.
Kreisausschuß und Kreistag sollten den Antrag unterstützen.
Kreisrat Dr. Fahn sagte, er habe Probleme, den
vorliegenden Antrag für erledigt zu erklären. Er halte vielmehr eine genaue
Kostenermittlung für erforderlich.
Landrat Schwing vertrat die Meinung, daß der Kreistag
nicht tätig werden müsse. Für den Landkreis Miltenberg sei in erster Linie
wichtig, daß die Beteiligung des Freistaates Bayern an der Schülerbeförderung
nicht unter 60 % absinke.
In der sodann erfolgten Abstimmung stellte der
Kreisausschuß bei zwei Gegenstimmen fest, daß sich der vorliegende Antrag von
Kreisrätin Münzel zur Finanzierung der Mehrkosten durch die R 6 erledigt hat.