Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Vertrag über die Einrichtung und den Betrieb der Elsava-Schule mit integrierter heilpädagogischer Tagesstätte im Kloster Himmelthal: Neufassung des Entwurfs vom 29.07.2002

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.05.2003   KA/003/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Oberregierungsrat Fieger erinnerte daran, daß der Kreistag am 29.07.2002 auf der Grundlage eines entsprechenden Empfehlungsbeschlusses des Kreisausschusses einen Vertragsentwurf über die Einrichtung und den Betrieb der Elsava-Schule zur Erziehungshilfe Himmelthal mit integrierte heilpädagogischer Tagesstätte im Kloster Himmelthal angenommen und Herrn Landrat Schwing zur Unterschrift bevollmächtigt habe. Gleichzeitig sei die Verwaltung ermächtigt worden, über den Inhalt des Vertrages mit den beteiligten Vertragspartnern zu verhandeln. Vertragspartner seien die drei Gebietskörperschaften Stadt und Landkreis Aschaffenburg sowie Landkreis Miltenberg einerseits und der Gymnasiumsfonds Aschaffenburg, vertreten durch das Stiftungsamt Aschaffenburg andererseits.

 

Im Rahmen der weiteren Verhandlungen sowie insbesondere einer gemeinsamen Besprechung am 27.11.2002 im Stiftungsamt Aschaffenburg hätten die Vertreter der Stadt und des Landkreises Aschaffenburg vorgetragen, daß aus grundsätzlichen Erwägungen heraus eine anteilige Übernahme von Investitionskosten für notwendige Baumaßnahmen nicht  möglich sei (§ 4 Abs. 5 Satz 3). Möglich sei jedoch eine jährliche Abrechnung über die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung). Auch die im 2. Halbsatz enthaltene Verrechnung entsprechend der Einwohnerzahl sei als nicht geeignet erachtet worden. Stattdessen soll die Abrechnung der kalkulatorischen Kosten für Investitionen parallel zum Sachaufwand entsprechend den Schülerzahlen erfolgen.

 

In der Konsequenz seien insbesondere die ursprünglichen Sätze 3 und 4 des § 4 Abs. 5 des Vertrages neu zu fassen und die Rechnungsstellung nach § 5 Abs. 1 um die kalkulatorischen Kosten zu ergänzen gewesen. Neu aufgenommen worden sei in § 4 Abs. 5 auch eine Bestimmung über einen Wertausgleich für den Fall, daß die Schule nicht mehr den Zwecken einer privaten Volksschule diene.

 

Nach § 6 Abs. 1 soll die Vereinbarung nach der vollständigen Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien in Kraft treten und entsprechend den staatlichen Förderrichtlinien eine Laufzeit von 25 Jahren haben. In § 7 sei als Ausnahmefall für eine sofortige Kündigung der Wegfall der Geschäftsgrundlage aufgenommen worden.

 

Die Ermächtigung der Verwaltung zur Verhandlung und Festlegung weiterer Einzelheiten betreffe insbesondere eine Übergangsregelung für den Abrechnungsmodus im Jahr des Inkrafttretens.

 

Der Kreisausschuß empfahl dem Kreistag einstimmig, folgendes zu

 

b e s c h l i e ß e n :

 

1.  Der neu gefaßte Vertragsentwurf über die Errichtung und den Betrieb der Elsava-Schule zur Erziehungshilfe Himmelthal mit einer integrierten heilpädagogischen Tagesstätte im Kloster Himmelthal wird genehmigt und Herr Landrat Schwing zur Unterschrift bevollmächtigt.

 

2.  Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. erforderliche weitere Einzelheiten mit den beteiligten Vertragspartnern in eigener Zuständigkeit zu verhandeln und festzulegen.

 

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