Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Kreisstraße MIL 38 in der Ortslage Obernburg a.Main: Abschluß von drei Vereinbarungen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.05.2003 KA/003/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisbaumeisterin Schulz trug vor, daß die Stadt Obernburg
a.Main im Zuge der Kreisstraße MIL 38 (zwischen Lindenstraße und Römerstraße)
innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen von
Abschnitt 1: km 19,554 bis km
19,907
Abschnitt 2: km 20,086 bis km
20,153
Abschnitt 3: km 20,525 bis km
20,647
das gemeindliche Kanalisationsnetz
erweitert habe. Diese Erweiterung diene gleichzeitig der Entwässerung des
Straßenkörpers und der Fahrbahn der Kreisstraße MIL 38.
Zur Durchführung dieser
Maßnahme habe das Straßenbauamt Aschaffenburg für jeden Streckenabschnitt eine
Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Stadt Obernburg a.Main
aufgestellt. Die Vereinbarungen regeln die Abrechnung und die
Kostenbeteiligung. Die Maßnahme sei durch die Stadt Obernburg a.Main bereits
durchgeführt worden; die Abnahme durch das Straßenbauamt Aschaffenburg liege
vor.
Die gesetzliche Entschädigungspauschale
betrage derzeit noch 300,00 DM/m (= ca. 153,39 €). Der Landkreis Miltenberg
erstatte der Stadt Obernburg a.Main die gemäß den Vereinbarungen auf den
Landkreis Miltenberg entfallenden Kosten wie folgt:
Abschnitt 1: 54.145,81 € für 353 m
Kanallänge
Abschnitt 2: 10.276,97 € für 67 m Kanallänge
Abschnitt 3: 18.713,28 € für 122 m
Kanallänge
Summe: 83.136,06 €
Der Stadtrat Obernburg a.Main habe den
Vereinbarungen für die Abschnitte 1 bis 3 am 31.03.2003 zugestimmt. Die
erforderlichen Mittel seien im Kreisstraßenhaushalt 2004 unter der
Haushaltsstelle 1.6500.9820 einzuplanen. Die Stadt Obernburg a.Main sei darüber
informiert, daß nur bei Restmitteln ggf. eine Teilauszahlung im Jahre 2003
erfolgen könne. Das Straßenbauamt schlage vor, den Vereinbarungen zuzustimmen.
Unter Hinweis darauf, daß in allen
Bereichen nach Einsparungsmöglichkeiten gesucht werde, fragte Kreisrat
Ripperger, wieviele Straßen im Landkreis Miltenberg Kreisstraßen nach dem
Bayer. Straßen- und Wegegesetz seien. Seiner Meinung nach sollten diese Straßen
abgestuft werden.
Landrat Schwing warnte vor einem solchen
Schritt, weil das höchstwahrscheinlich ein “Nullsummenspiel” sein würde. Eine
Überprüfung zur Feststellung, um welche Straßen es sich handele, würde übrigens
einen hohen Zeitaufwand bedeuten.
Aufgrund der Wortmeldung von Kreisrat
Ripperger sprach sich Kreisrat Dr. Schüren dafür aus, daß die Verwaltung
langfristig eine Bestandsaufnahme durchführe, aus der ersichtlich sei, welche
Straßen im Landkreis Miltenberg die falsche Bezeichnung tragen.
Landrat Schwing sagte dazu, wenn das
gewünscht werde, sollte vorher überlegt werden, was dabei herauskomme. Eine
solche Bestandsaufnahme würde nur Verlierer, keine Gewinner ergeben. Aufgrund
einer Fülle von Anträgen wäre der Landkreis dann verpflichtet, diese Straßen in
einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen oder finanziell abzulösen.
Der Kreisausschuß empfahl dem Kreistag
sodann einstimmig, folgenden
B e s c h l u ß
zu fassen:
Den vorliegenden Vereinbarungen zwischen dem Landkreis
Miltenberg und der Stadt Obernburg a.Main über den Bau und die Unterhaltung
einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der
Fahrbahn entlang der Kreisstraße MIL 38 in der Ortslage Obernburg a.Main
(zwischen Lindenstraße und Römerstraße) wird zugestimmt.