Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Kreisstraße MIL 38 in der Ortslage Obernburg a.Main: Abschluß von drei Vereinbarungen

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.05.2003   KA/003/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisbaumeisterin Schulz trug vor, daß die Stadt Obernburg a.Main im Zuge der Kreisstraße MIL 38 (zwischen Lindenstraße und Römerstraße) innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen von

Abschnitt 1: km 19,554  bis  km 19,907

Abschnitt 2: km 20,086  bis  km 20,153

Abschnitt 3: km 20,525  bis  km 20,647

das gemeindliche Kanalisationsnetz erweitert habe. Diese Erweiterung diene gleichzeitig der Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn der Kreisstraße MIL 38.

 

Zur Durchführung dieser Maßnahme habe das Straßenbauamt Aschaffenburg für jeden Streckenabschnitt eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Stadt Obernburg a.Main aufgestellt. Die Vereinbarungen regeln die Abrechnung und die Kostenbeteiligung. Die Maßnahme sei durch die Stadt Obernburg a.Main bereits durchgeführt worden; die Abnahme durch das Straßenbauamt Aschaffenburg liege vor.

 

Die gesetzliche Entschädigungspauschale betrage derzeit noch 300,00 DM/m (= ca. 153,39 €). Der Landkreis Miltenberg erstatte der Stadt Obernburg a.Main die gemäß den Vereinbarungen auf den Landkreis Miltenberg entfallenden Kosten wie folgt:

Abschnitt 1: 54.145,81 € für 353 m Kanallänge

Abschnitt 2: 10.276,97 € für   67 m Kanallänge

Abschnitt 3: 18.713,28 € für 122 m Kanallänge

Summe:      83.136,06 €

 

Der Stadtrat Obernburg a.Main habe den Vereinbarungen für die Abschnitte 1 bis 3 am 31.03.2003 zugestimmt. Die erforderlichen Mittel seien im Kreisstraßenhaushalt 2004 unter der Haushaltsstelle 1.6500.9820 einzuplanen. Die Stadt Obernburg a.Main sei darüber informiert, daß nur bei Restmitteln ggf. eine Teilauszahlung im Jahre 2003 erfolgen könne. Das Straßenbauamt schlage vor, den Vereinbarungen zuzustimmen.

 

Unter Hinweis darauf, daß in allen Bereichen nach Einsparungsmöglichkeiten gesucht werde, fragte Kreisrat Ripperger, wieviele Straßen im Landkreis Miltenberg Kreisstraßen nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz seien. Seiner Meinung nach sollten diese Straßen abgestuft werden.

 

Landrat Schwing warnte vor einem solchen Schritt, weil das höchstwahrscheinlich ein “Nullsummenspiel” sein würde. Eine Überprüfung zur Feststellung, um welche Straßen es sich handele, würde übrigens einen hohen Zeitaufwand bedeuten.

 

Aufgrund der Wortmeldung von Kreisrat Ripperger sprach sich Kreisrat Dr. Schüren dafür aus, daß die Verwaltung langfristig eine Bestandsaufnahme durchführe, aus der ersichtlich sei, welche Straßen im Landkreis Miltenberg die falsche Bezeichnung tragen.

 

Landrat Schwing sagte dazu, wenn das gewünscht werde, sollte vorher überlegt werden, was dabei herauskomme. Eine solche Bestandsaufnahme würde nur Verlierer, keine Gewinner ergeben. Aufgrund einer Fülle von Anträgen wäre der Landkreis dann verpflichtet, diese Straßen in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen oder finanziell abzulösen.

 

Der Kreisausschuß empfahl dem Kreistag sodann einstimmig, folgenden

 

B e s c h l u ß

zu fassen:

 

Den vorliegenden Vereinbarungen zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Stadt Obernburg a.Main über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn entlang der Kreisstraße MIL 38 in der Ortslage Obernburg a.Main (zwischen Lindenstraße und Römerstraße) wird zugestimmt.

 

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