Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 26.02.2003: Einwendungen des Kreisrates Scherf

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.05.2003   KA/003/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing gab bekannt, daß Kreisrat Scherf per E-Mail vom 25.03.2003 folgende Einwendungen zur Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 26.02.2003 erhoben habe, die er zu berücksichtigen bitte:

 

1.  Unter TOP 2 werde ich zitiert: “Kreisrat Scherf bemerkte, daß in der Pressemitteilung über die Haushaltsberatung von Bündnis 90/Die Grünen verschiedenes falsch dargestellt worden sei.” Richtig ist, daß ich die sachlichen Fehler in der Pressemitteilung der CSU kritisiert habe. Zur Pressemitteilung unserer Fraktion habe ich mich in meiner Stellungnahme nicht geäußert, die Bemerkung von Herrn Andre in Bezug auf diese nahm ich lediglich zum Anlaß, sachliche Unwahrheiten der CSU-Pressemitteilung aufzugreifen und zu kritisieren.

 

2.  Im Zusammenhang mit meinen Erläuterungen zur Flutopferhilfe werde ich mit dem Satz zitiert: “Hier seien 420.000,00 € Luft.” Dies ist sehr mißverständlich, da bei der Flutopferhilfe keine Luft für den Kreishaushalt ist. Diese 420.000,00 € beziehen sich auf die meiner Ansicht nach zu Unrecht im Haushalt berücksichtigte Grundsicherung. Im Protokoll fehlt bedauerlicherweise die von mir erwähnte zu hoch angesetzte Krankenhausumlage an den Freistaat Bayern. Auf dieser und der Nichtberücksichtigung der Grundsicherung basiert die Argumentation unserer Fraktion.

 

Ich bitte, die Sitzungsniederschrift in diesen beiden Dingen zu ändern.

 

Die Verwaltung schlage vor, die Niederschrift nicht zu ändern, da die Richtigstellungen in der Niederschrift über die heutige Sitzung enthalten sein werden. Die Einwendungen von Kreisrat Scherf werden als Anlage zur Sitzungsniederschrift vom 26.02.2003 genommen.

 

Kreisrat Scherf erklärte sich damit einverstanden.

 

Der Kreisausschuß faßte daraufhin einstimmig folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Die Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 26.02.2003 wird nicht geändert, da die Richtigstellungen in der Niederschrift über die heutige Sitzung enthalten sind. Die Einwendungen von Kreisrat Scherf werden als Anlage zur Niederschrift vom 26.02.2003 genommen.

 

Ansonsten gilt die Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 26.02.2003 als anerkannt.

 

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