Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 26.02.2003: Einwendungen des Kreisrates Scherf
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.05.2003 KA/003/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing gab bekannt, daß Kreisrat Scherf per
E-Mail vom 25.03.2003 folgende Einwendungen zur Niederschrift über die Sitzung
des Kreisausschusses vom 26.02.2003 erhoben habe, die er zu berücksichtigen
bitte:
1. Unter TOP 2 werde ich zitiert:
“Kreisrat Scherf bemerkte, daß in der Pressemitteilung über die
Haushaltsberatung von Bündnis 90/Die Grünen verschiedenes falsch dargestellt
worden sei.” Richtig ist, daß ich die sachlichen Fehler in der Pressemitteilung
der CSU kritisiert habe. Zur Pressemitteilung unserer Fraktion habe ich mich in
meiner Stellungnahme nicht geäußert, die Bemerkung von Herrn Andre in Bezug auf
diese nahm ich lediglich zum Anlaß, sachliche Unwahrheiten der
CSU-Pressemitteilung aufzugreifen und zu kritisieren.
2. Im Zusammenhang mit meinen
Erläuterungen zur Flutopferhilfe werde ich mit dem Satz zitiert: “Hier seien
420.000,00 € Luft.” Dies ist sehr mißverständlich, da bei der Flutopferhilfe
keine Luft für den Kreishaushalt ist. Diese 420.000,00 € beziehen sich auf die
meiner Ansicht nach zu Unrecht im Haushalt berücksichtigte Grundsicherung. Im
Protokoll fehlt bedauerlicherweise die von mir erwähnte zu hoch angesetzte
Krankenhausumlage an den Freistaat Bayern. Auf dieser und der
Nichtberücksichtigung der Grundsicherung basiert die Argumentation unserer
Fraktion.
Ich bitte, die Sitzungsniederschrift in diesen beiden Dingen zu ändern.
Die Verwaltung schlage vor, die Niederschrift nicht zu
ändern, da die Richtigstellungen in der Niederschrift über die heutige Sitzung
enthalten sein werden. Die Einwendungen von Kreisrat Scherf werden als Anlage
zur Sitzungsniederschrift vom 26.02.2003 genommen.
Kreisrat
Scherf erklärte sich damit einverstanden.
Der
Kreisausschuß faßte daraufhin einstimmig folgenden
B e s c h
l u ß :
Die Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 26.02.2003 wird nicht geändert, da die Richtigstellungen in der Niederschrift über die heutige Sitzung enthalten sind. Die Einwendungen von Kreisrat Scherf werden als Anlage zur Niederschrift vom 26.02.2003 genommen.
Ansonsten gilt die Niederschrift über die Sitzung des
Kreisausschusses vom 26.02.2003 als anerkannt.