Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Information über die Windkraftnutzung in Eichenbühl-Guggenberg: Beeinträchtigung der Arbeitsplätze von Deponie und Kompostwerk

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.05.2003   NU/010/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsamtmann Röcklein teilte mit, daß die Fa. Plambeck beim Landratsamt Miltenberg die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei weitere Windkraftanlagen im Bereich der Kreismülldeponie Guggenberg beantragt habe. Als Nachbar und Grundstückseigentümer müsse der Landkreis Miltenberg in diesem Fall prüfen, ob diese drei Anlagen seine Interessen und Belange beeinträchtige.

 

Bereits genehmigt, aber noch nicht gebaut seien mit Zustimmung des Landkreises Miltenberg drei Windkraftanlagen der Fa. S & H, die westlich der Deponie errichtet werden sollen und von denen keine Beeinträchtigungen erwartet werden.

 

Beeinträchtigungen von Windkraftanlagen seien nach heutigen Erkenntnissen oft schwerwiegender als landläufig angenommen. Es handele sich dabei um Lärm, Schattenwurf, Disco-Effekt und Eiswurf. Eiswurf sei technisch lösbar. Moderne Anlagen schalten aus Eigenschutzgründen ab, wenn durch Eisbildung Unwucht festgestellt werde. Der Disco-Effekt werde durch den Einsatz nicht reflektierender Beschichtungen minimiert und spiele daher keine große Rolle mehr. Problematisch und von zunehmend größerer Bedeutung sei der Schattenwurf. Wohngebiet und auch Arbeitsplätze werden durch ihn erheblich beeinträchtigt. Der rotierende Schatten wirke auf die Betroffenen stark störend und belästigend und könne sogar zu gesundheitlich Schäden führen. Hier sehe die Verwaltung ein großes Problem: Die in der von den Antragstellern vorgelegten Schattenwurfprognose ermittelten Schattenwurfzeiten liegen für das Betriebsgebäude der Deponie und das Kompostwerk unter Berücksichtigung der drei bereits genehmigten Anlagen teilweise um das Sechsfache über den vom Länderausschuß Immissionsschutz vorgegebenen Richtwerten. Dies könne für die Mitarbeiter auf der Deponie, die Mitarbeiter der Fa. HERHOF und die Photovoltaikanlage der Fa. Tauber-Solar nicht akzeptieren werden. Dieser Aspekt müsse Vorrang vor der auch vom Landkreis Miltenberg gewünschten und geförderten Erzeugung von Energie mit Hilfe der Windkraft haben.

 

Die Verwaltung habe bereits mit der Fa. Plambeck Kontakt aufgenommen, allerdings habe diese bis heute nicht die gewünschten ergänzenden Berechnungen vorgelegt. Es werde deshalb um Zustimmung gebeten, mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese drei Windkraftanlagen und soweit erforderlich gegen weitere Planungen vorgehen zu dürfen, soweit Grundstücke und Anlagen des Landkreises Miltenberg über die Richtwerte betroffen seien.

 

Kreisrat Dr. Fahn erinnerte daran, daß er schon einmal darauf aufmerksam gemacht habe, daß ein Raumordnungsverfahren erforderlich sei. Im vorliegenden Fall fehle es wieder. Seiner Ansicht nach sei eine große Anzahl von Windkrafträdern eine starke landschaftliche Belastung.

 

Landrat Schwing erklärte dazu, Raumordnungsbehörde sei die Regierung von Unterfranken. Diese habe entschieden, daß kein Verfahren erforderlich sei.

 

Kreisrätin Almritter vertrat die Meinung, daß alternative Energien unterstützt werden sollten. Es würde sie interessieren, ob auch für andere alternative Anlagen Beeinträchtigungen zu befürchten seien.

 

Diesbezüglich wurde von Landrat Schwing die Photovoltaikanlage der Fa. Tauber-Solar auf dem Kompostwerk Guggenberg genannt.

 

Kreisrat Scherf sprach sich dafür aus, alles zu tun, damit Windkraftanlagen in den Landkreis Miltenberg kommen. Im vorliegenden Fall sollte seitens der Landkreisverwaltung Verbindung mit der Fa. Plambeck aufgenommmen werden mit dem Ziel, einen günstigeren Standort zu suchen.

 

Der Ausschuß faßte sodann einstimmig folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Beeinträchtigungen, die über den Richtwerten der entsprechenden Richtlinien für Schattenwurf und Lärm aus Windkraftanlagen liegen, auf Anlagen, Grundstücke und Mitarbeiter des Landkreises und der Fa. HERHOF zu vermeiden. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen der Photovoltaikanlage der Fa. Tauber-Solar auf dem Kompostwerk Guggenberg. Liegen die Beeinträchtigungen innerhalb der Richtwerte, kann den Vorhaben zugestimmt werden.

 

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