Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Informationen: - Verfüllstand der Klärschlammdeponie Schippach - Betrieb des Grüngutkompostplatzes Erlenbach a.Main - Rücklieferung von Abfällen zum Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.03.2003   SZ-04X4QQG 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verfüllstand der Klärschlammdeponie Schippach

 

Amtfrau Heim wies darauf hin, daß, wie bereits mehrfach besprochen, auf der Klärschlammdeponie Schippach nach der beschlossenen Variante Nr. 8

-    ca. 66.500 cbm bzw. 133.00 t Abfälle, welche die Grenzwerte für Deponieklasse I nach Anhang 1 der Ablagerungsverordnung (vergleichbar £ Z 3-Material) einhalten und

-    ca. 6.500 m³ Profilierungsmaterial

eingebracht werden müssen.

 

Bisher (Stand 27.02.2003) seien 73.919 t Abfälle und 2.127 t Wegebaumaterial zur Deponie Schippach verbracht worden. Das Wegebaumaterial stamme aus Bauschuttanlieferungen auf der Müllumladestation Erlenbach a.Main, die sonstigen Abfälle aus Baumaßnahmen in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg.

 

Die Aufteilung der sonstigen Abfälle gliedere sich wie folgt:

-    Anlieferungen aus Maßnahmen der Fa. Geiger ca. 35.802 t, 27 Einzelmaßnahmen

-    Anlieferungen aus Maßnahmen des Landkreises Miltenberg ca. 37.632 t, 25 Einzelmaßnahmen.

 

Vor einer Annahme der Abfälle auf der Deponie Schippach müsse für die jeweilige Abfallcharge eine Deklarationsanalyse vorgelegt werden. Danach entscheide die Landkreisverwaltung mit dem Ing.Büro ICP und in Einzelfällen auch nach Rücksprache mit dem LfU Nordbayern und der Zustimmung der Regierung von Unterfranken über die Annahme der Abfälle. Sei aus der Deklarationsanlyse ersichtlich, daß die Abfälle nicht die Grenzwerte für Deponieklasse I nach Anhang 1 der Ablagerungsverordnung einhalten, erteile die Landkreisverwaltung keine Annahmeerklärung, d.h. die Abfälle können nicht zur Deponie Schippach verbracht werden. Bisher seien weit über 15 Anfragen abgelehnt worden. Nach dem Stand 27.02.2003 habe die Landkreisverwaltung die Annahme für weitere 7.000 t aus drei Einzelmaßnahmen erklärt.

 

Betrieb des Grüngutkompostplatzes Erlenbach a.Main

 

Landrat-Stellvertreter Eck teilte mit, daß zu diesem Punkt heute in öffentlicher Sitzung keine Berichterstattung möglich sei, weil sich zwischenzeitlich einiges ergeben habe. Der Ausschuß werde darüber im nichtöffentlichen Teil der Sitzung informiert.

 

Rücklieferung von Abfällen zum Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg

 

Reg.Amtmann Röcklein berichtete, daß der Landkreis Miltenberg aus der Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg aus den Jahren ab 1989 von ursprünglich 29.033,44 t zum Stand 01.01.2003 noch ein Restguthaben von 2.588,31 t habe. Diese Abfallmenge werde durch den Zweckverband kostenfrei im Müllheizkraftwerk Würzburg verbrannt; der Zweckverband trage auch die Transportkosten von Erlenbach a.Main nach Würzburg.

 

Die Landkreisverwaltung habe sich in den letzten Jahren bemüht, diese Rücklieferung im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH (GKS) und dem Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg abzuwickeln. Ursprünglich sei vorgesehen gewesen, die Rücklieferungen im Jahr 2003 zu beenden. Auf Wunsch von GKS und mit Zustimmung des Zweckverbandes werde das Restguthaben jedoch auf die Jahre 2003 und 2004 aufgeteilt. Dies bedeute für den Landkreis Miltenberg geringfügige Mehrkosten für die Verbrennung von zusätzlichen ca. 1.200 t bei GKS im Jahr 2003 und im nächsten Jahr eine gleich hohe Einsparung.

 

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