Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Informationen: - Verfüllstand der Klärschlammdeponie Schippach - Betrieb des Grüngutkompostplatzes Erlenbach a.Main - Rücklieferung von Abfällen zum Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.03.2003 SZ-04X4QQG |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verfüllstand der Klärschlammdeponie Schippach
Amtfrau Heim wies darauf hin, daß, wie bereits mehrfach
besprochen, auf der Klärschlammdeponie Schippach nach der beschlossenen
Variante Nr. 8
- ca. 66.500 cbm
bzw. 133.00 t Abfälle, welche die Grenzwerte für Deponieklasse I nach Anhang 1
der Ablagerungsverordnung (vergleichbar £ Z
3-Material) einhalten und
- ca. 6.500 m³
Profilierungsmaterial
eingebracht werden müssen.
Bisher (Stand 27.02.2003) seien 73.919 t Abfälle und 2.127
t Wegebaumaterial zur Deponie Schippach verbracht worden. Das Wegebaumaterial
stamme aus Bauschuttanlieferungen auf der Müllumladestation Erlenbach a.Main,
die sonstigen Abfälle aus Baumaßnahmen in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg.
Die Aufteilung der sonstigen Abfälle gliedere sich wie
folgt:
- Anlieferungen aus
Maßnahmen der Fa. Geiger ca. 35.802 t, 27 Einzelmaßnahmen
- Anlieferungen aus
Maßnahmen des Landkreises Miltenberg ca. 37.632 t, 25 Einzelmaßnahmen.
Vor einer Annahme der Abfälle auf der Deponie Schippach
müsse für die jeweilige Abfallcharge eine Deklarationsanalyse vorgelegt werden.
Danach entscheide die Landkreisverwaltung mit dem Ing.Büro ICP und in
Einzelfällen auch nach Rücksprache mit dem LfU Nordbayern und der Zustimmung
der Regierung von Unterfranken über die Annahme der Abfälle. Sei aus der
Deklarationsanlyse ersichtlich, daß die Abfälle nicht die Grenzwerte für
Deponieklasse I nach Anhang 1 der Ablagerungsverordnung einhalten, erteile die
Landkreisverwaltung keine Annahmeerklärung, d.h. die Abfälle können nicht zur
Deponie Schippach verbracht werden. Bisher seien weit über 15 Anfragen
abgelehnt worden. Nach dem Stand 27.02.2003 habe die Landkreisverwaltung die
Annahme für weitere 7.000 t aus drei Einzelmaßnahmen erklärt.
Betrieb des Grüngutkompostplatzes Erlenbach a.Main
Landrat-Stellvertreter Eck teilte mit, daß zu diesem Punkt
heute in öffentlicher Sitzung keine Berichterstattung möglich sei, weil sich
zwischenzeitlich einiges ergeben habe. Der Ausschuß werde darüber im
nichtöffentlichen Teil der Sitzung informiert.
Rücklieferung von Abfällen zum Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg
Reg.Amtmann Röcklein berichtete, daß der Landkreis
Miltenberg aus der Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg
aus den Jahren ab 1989 von ursprünglich 29.033,44 t zum Stand 01.01.2003 noch
ein Restguthaben von 2.588,31 t habe. Diese Abfallmenge werde durch den
Zweckverband kostenfrei im Müllheizkraftwerk Würzburg verbrannt; der
Zweckverband trage auch die Transportkosten von Erlenbach a.Main nach Würzburg.
Die Landkreisverwaltung habe sich in den letzten Jahren
bemüht, diese Rücklieferung im gegenseitigen Einvernehmen mit dem
Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH (GKS) und dem Zweckverband
Abfallwirtschaft Raum Würzburg abzuwickeln. Ursprünglich sei vorgesehen
gewesen, die Rücklieferungen im Jahr 2003 zu beenden. Auf Wunsch von GKS und
mit Zustimmung des Zweckverbandes werde das Restguthaben jedoch auf die Jahre
2003 und 2004 aufgeteilt. Dies bedeute für den Landkreis Miltenberg
geringfügige Mehrkosten für die Verbrennung von zusätzlichen ca. 1.200 t bei
GKS im Jahr 2003 und im nächsten Jahr eine gleich hohe Einsparung.