Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Oberflächenabdichtung der Klärschlammdeponie Schippach: Vorstellung und Beschluß über die Genehmigungsplanung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.03.2003 SZ-04X4QQG |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Amtfrau Heim teilte mit, daß die Landkreisverwaltung am
27.06.2002 das Ing.Büro ICP, Karlsruhe, mit der Erstellung einer
Genehmigungsplanung für die Verfüllung der Deponie Schippach entsprechend der
beschlossenen Variante 8 inkl. Oberflächenabdichtung beauftragt habe. Angedacht
gewesen sei sowohl seitens der Landkreisverwaltung, als auch seitens des
Ing.Büros ICP eine Variante, die zwar den rechtlichen Anforderungen gerecht
werde, aber auch kostengünstig sei. Als eine solche Lösung habe sich in den
letzten Wochen eine Oberflächenabdichtung mit Trisoplast, ein mineralisches
Dichtungsmaterial, bestehend aus Sand, Bentonit und einem Polymerzusatz,
herauskristallisiert. Dieses Dichtungssystem sei günstiger als eine
Regeldichtung nach der TA-Siedlungsabfall und aus Sicht der Landkreisverwaltung
auch genehmigungsfähig, da § 14 Abs. 6 DepV Ausnahmen von der Regelabdichtung
zulasse.
Die Verwaltung empfehle daher, der vom Ing.Büro ICP
ausgearbeiteten Planung für eine Oberflächenabdichtung der Deponie Schippach
mit Trisoplast zuzustimmen.
Nachdem
Herr Burkardt vom Ing.Büro ICP anhand von Folien ausführliche Erläuterungen
gegeben und die Fragen der Ausschußmitglieder beantwortet hatte, faßte der
Ausschuß für Natur- und Umweltschutz einstimmig folgenden
B e s c h l u ß :
Der vom Ing.Büro ICP, Karlsruhe, ausgearbeiteten Planung
einer Oberflächenabdichtung für die Deponie Schippach mit Trisoplast (Stand
Februar 2003) wird zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das erforderliche
Genehmigungsverfahren für die Oberflächenabdichtung durchzuführen. Die Kosten
für die Oberflächenabdichtung werden derzeit auf ca. 3,050.000,00 € inkl. MWSt.
geschätzt.