Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Oberflächenabdichtung der Klärschlammdeponie Schippach: Vorstellung und Beschluß über die Genehmigungsplanung

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.03.2003   SZ-04X4QQG 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Amtfrau Heim teilte mit, daß die Landkreisverwaltung am 27.06.2002 das Ing.Büro ICP, Karlsruhe, mit der Erstellung einer Genehmigungsplanung für die Verfüllung der Deponie Schippach entsprechend der beschlossenen Variante 8 inkl. Oberflächenabdichtung beauftragt habe. Angedacht gewesen sei sowohl seitens der Landkreisverwaltung, als auch seitens des Ing.Büros ICP eine Variante, die zwar den rechtlichen Anforderungen gerecht werde, aber auch kostengünstig sei. Als eine solche Lösung habe sich in den letzten Wochen eine Oberflächenabdichtung mit Trisoplast, ein mineralisches Dichtungsmaterial, bestehend aus Sand, Bentonit und einem Polymerzusatz, herauskristallisiert. Dieses Dichtungssystem sei günstiger als eine Regeldichtung nach der TA-Siedlungsabfall und aus Sicht der Landkreisverwaltung auch genehmigungsfähig, da § 14 Abs. 6 DepV Ausnahmen von der Regelabdichtung zulasse.

 

Die Verwaltung empfehle daher, der vom Ing.Büro ICP ausgearbeiteten Planung für eine Oberflächenabdichtung der Deponie Schippach mit Trisoplast zuzustimmen.

 

Nachdem Herr Burkardt vom Ing.Büro ICP anhand von Folien ausführliche Erläuterungen gegeben und die Fragen der Ausschußmitglieder beantwortet hatte, faßte der Ausschuß für Natur- und Umweltschutz einstimmig folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Der vom Ing.Büro ICP, Karlsruhe, ausgearbeiteten Planung einer Oberflächenabdichtung für die Deponie Schippach mit Trisoplast (Stand Februar 2003) wird zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das erforderliche Genehmigungsverfahren für die Oberflächenabdichtung durchzuführen. Die Kosten für die Oberflächenabdichtung werden derzeit auf ca. 3,050.000,00 € inkl. MWSt. geschätzt.

 

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