Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Sachstandsbericht zum Dualen System im Landkreis Miltenberg: - Neue Abstimmungsvereinbarung - Mitbenutzung der Papiertonne des Landkreises - Nebenentgelte für Containerstandplätze und Abfallberatung - Ausschreibung von LVP und Altglas durch DSD AG
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.12.2002 SZ-04SNNV2 |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Reg.Amtmann Röcklein führte aus, daß
der Landkreis Miltenberg bereits seit längerem mit der DSD AG über den Abschluß
einer neuen Abstimmungsvereinbarung nach § 6 Verpackungsverordnung verhandele.
Ausgelöst worden sei dies durch die Änderung der Verpackungsverordnung im Jahr
1998, die die Rechte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie den
Ablauf der ersten Abstimmungsvereinbarungen aus dem Jahr 1992 und den
zunehmenden Konkurrenzdruck auf DSD. Zur Abstimmungsvereinbarung liege seit
26.11.2002 ein neuer Entwurf vor, den die kommunalen Spitzenverbände und der
Verband Kommunale Abfallwirtschafts- und Städtereinigungsbetriebe mit der DSD
AG ausgehandelt haben. Wichtig für den Landkreis Miltenberg sei, daß aufgrund
einer entsprechenden Forderung des Bundeskartellamtes die in den früheren
Verträgen enthaltene Meistbegünstigungsklausel nicht mehr enthalten sein dürfe.
Zur Mitbenutzung der kommunalen
Papiertonne gebe es leider immer noch Widerstände seitens des
Bundeskartellamtes. Dieses verlange, daß der Verpackungsanteil bei Papier = 25
% der Papiermenge, im Wettbewerb geregelt, d.h. ausgeschrieben werden müsse.
Dagegen laufen alle, vom Bundesumweltministerium bis zu den Landkreisen Sturm,
denn niemand wolle eine zweite Papiertonne für Verpackungsabfälle.
Wettbewerbsrechtlich möge die Forderung des Bundeskartellamtes zu begründen sein,
umweltpolitisch, ökonomisch und praktisch sei es jedoch irrsinnig für einen 25
%-Anteil ein gesondertes Erfassungssystem im Wettbewerb zu finden. Es werde nun
auf baldige Einsicht der maßgebenden Herren gehofft, so daß ab 2004 (wie
gehabt) Verpackungsanteil und Büro- und Zeitungspapiere wieder gemeinsam,
allerdings dann unter der alleinigen öffentlich-rechtlichen Regie des
Landkreises eingesammelt werden könne. Nach diesem Plan werde die DSD AG die
Papiertonne des Landkreises Miltenberg
mitbenutzen und die dafür anfallenden Kosten erstatten.
Für die Nebenentgelte für die
Containerstandplätze in den Städten, Märkten und Gemeinden und den Obolus für
die Abfallberatung sei mit der DSD AG überraschend schnell Einigung erzielt
worden. Es liege bereits eine unterschriftsreifer Vertragsentwurf vor, der den
Städten, Märkten und Gemeinden einen kleinen Vorteil, nämlich mehr Geld je
Einwohner bringen werde. Bisher hätten die Gemeinden 1,-- DM = 0,51 €/Jahr
erhalten, künftig werden 1,15 €/Einwohner erwartet. Allerdings müsse der
Landkreis Miltenberg die Zahlungen abwickeln, d.h. es entstehe ein zusätzlicher
Verwaltungsaufwand. Das Angebot für die Abfallberatung entspreche dem
bisherigen Betrag von 0,26 €/Einwohner/Jahr.
Alle Verträge werden dem Ausschuß
für Natur- und Umweltschutz im Paket im Detail vorgestellt, sobald die Frage
der Mitbenutzung der Papiertonne geregelt sei. Die hitzigen Diskussionen über
das Duale System im Jahr 1992 werden sich vermutlich nicht wiederholen, handele
es sich doch inzwischen um ein etabliertes und aus der Abfallwirtschaft in
Deutschland nicht mehr wegzudenkendes Wertstofferfassungssystem.
Noch kurz zu LVP, sprich
Leichtverpackungen, Verbundstoffe und Plastik, und zum Altglas: Hier werde die
DSD entsprechend den Forderungen der Europäischen Union und des
Bundeskartellamtes die Leistungen landkreisbezogen ausschreiben und zwar
getrennt für LVP und Altglas. Ursprünglich habe die Ausschreibungen im November
2002 erfolgen sollen, werde sich jedoch voraussichtlich bis Februar 2003 verzögern.
Mitte 2003 werde man dann erfahren, wer künftig im Landkreis Miltenberg LVP und
Altglas entsorge.