Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Sachstandsbericht zum Dualen System im Landkreis Miltenberg: - Neue Abstimmungsvereinbarung - Mitbenutzung der Papiertonne des Landkreises - Nebenentgelte für Containerstandplätze und Abfallberatung - Ausschreibung von LVP und Altglas durch DSD AG

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.12.2002   SZ-04SNNV2 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Reg.Amtmann Röcklein führte aus, daß der Landkreis Miltenberg bereits seit längerem mit der DSD AG über den Abschluß einer neuen Abstimmungsvereinbarung nach § 6 Verpackungsverordnung verhandele. Ausgelöst worden sei dies durch die Änderung der Verpackungsverordnung im Jahr 1998, die die Rechte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie den Ablauf der ersten Abstimmungsvereinbarungen aus dem Jahr 1992 und den zunehmenden Konkurrenzdruck auf DSD. Zur Abstimmungsvereinbarung liege seit 26.11.2002 ein neuer Entwurf vor, den die kommunalen Spitzenverbände und der Verband Kommunale Abfallwirtschafts- und Städtereinigungsbetriebe mit der DSD AG ausgehandelt haben. Wichtig für den Landkreis Miltenberg sei, daß aufgrund einer entsprechenden Forderung des Bundeskartellamtes die in den früheren Verträgen enthaltene Meistbegünstigungsklausel nicht mehr enthalten sein dürfe.

 

Zur Mitbenutzung der kommunalen Papiertonne gebe es leider immer noch Widerstände seitens des Bundeskartellamtes. Dieses verlange, daß der Verpackungsanteil bei Papier = 25 % der Papiermenge, im Wettbewerb geregelt, d.h. ausgeschrieben werden müsse. Dagegen laufen alle, vom Bundesumweltministerium bis zu den Landkreisen Sturm, denn niemand wolle eine zweite Papiertonne für Verpackungsabfälle. Wettbewerbsrechtlich möge die Forderung des Bundeskartellamtes zu begründen sein, umweltpolitisch, ökonomisch und praktisch sei es jedoch irrsinnig für einen 25 %-Anteil ein gesondertes Erfassungssystem im Wettbewerb zu finden. Es werde nun auf baldige Einsicht der maßgebenden Herren gehofft, so daß ab 2004 (wie gehabt) Verpackungsanteil und Büro- und Zeitungspapiere wieder gemeinsam, allerdings dann unter der alleinigen öffentlich-rechtlichen Regie des Landkreises eingesammelt werden könne. Nach diesem Plan werde die DSD AG die Papiertonne des Landkreises Miltenberg  mitbenutzen und die dafür anfallenden Kosten erstatten.

 

Für die Nebenentgelte für die Containerstandplätze in den Städten, Märkten und Gemeinden und den Obolus für die Abfallberatung sei mit der DSD AG überraschend schnell Einigung erzielt worden. Es liege bereits eine unterschriftsreifer Vertragsentwurf vor, der den Städten, Märkten und Gemeinden einen kleinen Vorteil, nämlich mehr Geld je Einwohner bringen werde. Bisher hätten die Gemeinden 1,-- DM = 0,51 €/Jahr erhalten, künftig werden 1,15 €/Einwohner erwartet. Allerdings müsse der Landkreis Miltenberg die Zahlungen abwickeln, d.h. es entstehe ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Das Angebot für die Abfallberatung entspreche dem bisherigen Betrag von 0,26 €/Einwohner/Jahr.

 

Alle Verträge werden dem Ausschuß für Natur- und Umweltschutz im Paket im Detail vorgestellt, sobald die Frage der Mitbenutzung der Papiertonne geregelt sei. Die hitzigen Diskussionen über das Duale System im Jahr 1992 werden sich vermutlich nicht wiederholen, handele es sich doch inzwischen um ein etabliertes und aus der Abfallwirtschaft in Deutschland nicht mehr wegzudenkendes Wertstofferfassungssystem.

 

Noch kurz zu LVP, sprich Leichtverpackungen, Verbundstoffe und Plastik, und zum Altglas: Hier werde die DSD entsprechend den Forderungen der Europäischen Union und des Bundeskartellamtes die Leistungen landkreisbezogen ausschreiben und zwar getrennt für LVP und Altglas. Ursprünglich habe die Ausschreibungen im November 2002 erfolgen sollen, werde sich jedoch voraussichtlich bis Februar 2003 verzögern. Mitte 2003 werde man dann erfahren, wer künftig im Landkreis Miltenberg LVP und Altglas entsorge.

 

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