Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Aufstockung des Zuschusses für den Familienentlastenden Dienst des Vereins Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. für das Jahr 2001 und weiterhin

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.12.2001   SZ-04AP792 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verw.Amtmann Vill wies darauf hin, daß dieses Thema im Jahr 2000 zweimal im Kreisausschuß und einmal im Sozialhilfeausschuß und am 18.07.2001 erneut im Kreisausschuß behandelt worden sei

Am 18.02.1992 habe der Kreisausschuß beschlossen, die beiden Familienentlastenden Dienste der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Miltenberg (AWO), und des Vereins Lebenshilfe für Behinderte e.V. Elsenfeld mit maximal je 25.000,-- DM zu fördern. Nach der damaligen Vereinbarung sei davon ausgegangen worden, daß die Lebenshilfe e.V. im wesentlichen geistig und mehrfach Behinderte und die AWO Körperbehinderte und chronisch Kranke betreue. Gestützt auf weitere Beschlüsse des Kreisausschusses seien der Verein Lebenshilfe e.V. und  die AWO ab November 1992 jeweils in diesem Umfang gefördert worden. Die AWO habe ihren Familienentlastenden Dienst zum 31.12.1995 wegen mangelnder Nachfrage und Auslastung sowie Nichterfüllung der staatlichen Förderrichtlinien wieder eingestellt. Seitdem werde jährlich ausschließlich der Verein Lebenshilfe e.V. bezuschußt und zwar bis einschließlich 1999 mit 25.000,-- DM.

Seit der Gründung im Jahre 1993 habe sich der Familienentlastende Dienst des Vereins Lebenshilfe Elsenfeld e.V. positiv entwickelt. Der Verein Lebenshilfe e.V. habe deshalb im Dezember 1999 beantragt, den 1992 festgelegten Zuschuß von maximal 25.000,-- DM zu erhöhen, zumal die Arbeiterwohlfahrt den Familienentlastenden Dienst aufgegeben hatte. Auf Empfehlung des Sozialhilfeausschusses habe der Kreisausschuß deshalb am 14.12.2000 die Erhöhung des Zuschusses für 2000 von 25.000,-- DM auf 35.000,-- DM beschlossen. Diese einmalige Erhöhung sei auch unter Berücksichtigung der höheren Betreuungszahlen und der höheren Eigenbelastung des Trägers in den Vorjahren erfolgt. Der Verein Lebenshilfe e.V. hatte daneben angeboten, auch den ehemaligen Zuständigkeitsbereich der AWO mitzubetreuen. Da die AWO Ende 2000 noch nicht definitiv habe sagen können, ob sie ihren Zuständigkeitsbereich an den Verein Lebenshilfe e.V. abgeben wolle, habe dieser Aspekt bei der Zuschußgewährung für 2000 keine Berücksichtigung finden können. Der Kreisausschuß habe deshalb weiter beschlossen, daß über die weitere Erhöhung der Bezuschussung ab 2001 erst entschieden werde, wenn feststehe, daß der Verein Lebenshilfe e.V. auch den Bereich der AWO übernehme.

Mit Schreiben vom 04.04.2001 habe die AWO verbindlich erklärt, daß sie ihren Familienentlastenden Dienst nicht mehr aufnehmen werde. Der Verein Lebenshilfe e.V. habe  im aktuellen Förderantrag vom 28.06.2001 verbindlich erklärt, ab sofort Körperbehinderte und chronisch Kranken mitzubetreuen, sofern der entsprechende Finanzierungsplan von staatlicher Seite genehmigt werde und gleichzeitig die Aufstockung der Landkreisförderung auf 50.000,-- DM jährlich beantragt. Der Kreisausschuß habe daraufhin am 18.07.2001 festgestellt, daß die Fördervoraussetzungen für die Gewährung des jährlichen Zuschusses von 25.000,-- DM vorliegen und beschlossen, zunächst den regelmäßigen jährlichen Zuschuß von 25.000,-- DM zu bewilligen und auszuzahlen. Der Erhöhungsantrag sei dem Sozialhilfeausschuß zur Vorberatung zugewiesen worden.

Hierzu sei folgendes festzustellen: Für den neuen Bereich der Körperbehinderten und chronisch Kranken rechne der Verein Lebenshilfe e.V. auf längere Sicht mit 30 bis 50 Betreuungsfällen. Ein erweiterter Finanzierungsplan, der vor allem den gesteigerten Personalbedarf ab 01.07.2001 berücksichtige, sei vorgelegt worden und erscheine den Erfordernissen angemessen. Dadurch steigen die zu erwartenden Gesamtausgaben auf etwa 228.000,-- DM im Jahre 2001, was dem über 2,2-fachen Gesamtvolumen von 1994 entspreche. Auch für 2001 werde vom Staat ein Zuschuß von 43.000,-- DM erwartet. Gleichwohl werde dem Träger selbst bei Einberechnung  des beantragten Zuschusses von 50.000,-- DM ein Eigenanteil von über 36.000,-- DM (= ca. 16 % der Gesamtkosten) verbleiben. Mit der Mitbetreuung der Körperbehinderten sei Mitte 2001 begonnen worden. Ohne Öffentlichkeitsarbeit werden bereits fünf Fälle betreut. Der Verein Lebenshilfe e.V. erwarte eine deutliche Erhöhung dieser Zahl. Die angekündigten Personalaufstockungen (0,5 Dipl.-Sozialpädagogin und 0,35 Verwaltungskraft) seien erfolgt, ein PKW mit Rollstuhlrampe sei angeschafft und ein Arbeitsplatz neu eingerichtet worden. Der ambulante Dienst des Vereins Lebenshilfe e.V. sei am 24.07.2001 einer Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen unterzogen worden. Die Beurteilung sei ausgesprochen positiv.

 

Durch den Kreisausschuß wurde auf Empfehlung des Sozialhilfeausschusses vom 28.11.2001 einstimmig folgender

 

B e s c h l u ß

gefaßt:

 

Der Landkreis Miltenberg förderte den Familienentlastenden Dienst des Vereins Lebenshilfe für Behinderte e.V. Elsenfeld im Jahr 2001 mit 50.000,-- DM. Die Zuschußgewährung erfolgt unter dem Vorbehalt, daß der Dienst gleichzeitig mit staatlichen Mitteln gefördert und der vorliegende Finanzierungsplan eingehalten wird. Der Träger hat außerdem einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten zu tragen und dies bis 31.03.2002 durch Vorlage geeigneter Verwendungsnachweise zu belegen. Die Landkreisverwaltung wird jederzeit widerruflich ermächtigt, ab 01.01.2002 bis auf weiteres den Förderbetrag von jährlich 26.000,-- Euro auszuzahlen, wenn die Entwicklung des Dienstes dies rechtfertigt.

 

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