Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Investitionskostenförderung für den Neubau des Frauenhauses für die Region 1
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.12.2001 SZ-04AP792 |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verw.Amtmann Vill führte aus, daß
das jetzige Frauenhaus über sechs Frauen- und acht Kinderplätze verfüge und
dringend erweitert werden müsse. Dem Kreisausschuß sei am 13.10.2000 über den
Stand der Frauenhauserweiterung berichtet und mitgeteilt worden, daß der Umbau
eines denkmalgeschützten Altbaus im Stadtbereich Aschaffenburg aus
Kostengründen nicht umgesetzt werden könne. Am 10.05.2001 sei berichtet worden,
daß zwischenzeitlich ein anderes geeignetes Grundstück für das Frauenhaus
gefunden worden sei und die Errichtung gemäß den staatlichen Empfehlungen mit
11 Frauen- und 11 Kinderplätzen für die Region 1 nunmehr als Neubau in der
Stadt Aschaffenburg geplant sei. Der Neubau soll im Auftrag des
unterfränkischen Bezirksverbandes der Arbeiterwohlfahrt (AWO) von einem
Bauträger errichtet werden. Der Bezirksverband wolle das Gebäude dann an den
Kreisverband Aschaffenburg der Arbeiterwohlfahrt vermieten. Die Grundkosten für
das Frauenhaus, soweit sie nicht durch staatliche Zuschüsse und Eigenleistungen
der untergebrachten Frauen gedeckt werden, müßten bis auf einen Eigenanteil der
AWO im Verhältnis der Herkunftsorte der Bewohnerinnen auf die drei Kommunen und
den Bezirk Unterfranken umgelegt werden.
Auf der Basis anfänglicher
Kostenschätzungen des AWO-Bezirksverbandes habe der Kreisausschuß am 10.05.2001
die Verwaltung ermächtigt, Verhandlungen mit dem Landkreis und der Stadt
Aschaffenburg sowie dem Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt Aschaffenburg über
die Tragung von Grundkosten für ein Frauenhaus für die unterfränkische Region 1
in Aschaffenburg zu führen.
Die daraufhin vom Bezirksverband der
AWO durchgeführte Generalunternehmerausschreibung habe jedoch derart hohe
Baukosten ergeben, daß es nicht möglich gewesen wäre, die angestrebte Miete von
16,-- DM/qm zu halten. Die erste Ausschreibung sei deshalb aufgehoben und unter
Zugrundelegung einer geänderten und vereinfachten Planung eine Neuausschreibung
durchgeführt worden. Aber auch nach den auf die zweite Ausschreibung hin
eingereichten Angeboten betrage das geringste Generalunternehmergebot immer
noch rund 1,3 Millionen DM. Hinzu kommen Nachzahlungen aufgrund der veränderten
Nutzung des Grundstückes in Höhe von rd. 120.000,-- DM sowie andere Nebenkosten
(Erschließungsbeiträge, Architekten- und, Ingenieurkosten) in Höhe von rund
135.000,-- DM. Damit betragen die Gesamtkosten des Projektes (ohne Grundstück)
rund 1,6 Millionen DM.
Um die vom Bezirk Unterfranken noch mittragende Miethöhe von maximal 16,-- DM/qm einhalten zu können, habe der Bezirksverband der AWO mit Schreiben vom 19.11.2001 bei den drei Kommunen der Region 1 einen Investitionskostenzuschuß in Höhe von jeweils 100.000,-- DM beantragt. Das Grundstück (Wert: 300.000,-- DM) werde als Eigenanteil des Bezirksverbandes der AWO eingebracht. Nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung des AWO-Bezirksverbandes würden die kalkulierten Aufwendungen für Instandhaltung, Abschreibung und Kapitalzinsen in Höhe von jährlich insgesamt 155.280,-- DM durch die Erlöse (Mieteinnahmen) in Höhe von 109.440,-- DM nicht gedeckt. Den rechnerischen Differenzbetrag trage der AWO-Bezirksverband als weiteren Eigenanteil. Die Ausschreibungsbewerber seien bis 21.12.2001 an das Angebot gebunden. Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Seidel, befürworte den Beschlußvorschlag.
Durch den
Kreisausschuß wurde nach kurzer Beratung einstimmig folgendes
b e s c
h l o s s e n :
Der Landkreis Miltenberg
gewährt dem Bezirksverband Unterfranken der Arbeiterwohlfahrt für den Neubau
eines Frauenhauses in der Region 1 einen Investitionskostenzuschuß in Höhe von
100.000,-- DM unter folgenden Voraussetzungen:
- Stadt
und Landkreis Aschaffenburg gewähren ebenfalls einen Investitionskostenzuschuß
in Höhe von 100.000,-- DM.
- Weitere Kosten für den Bau entstehen nicht.
- Die
Bewilligung erfolgt in Form eines zins- und tilgungsfreien Darlehens, welches
nach Ablauf der Zweckbindung bei zweckentsprechender Mittelverwendung erlassen
wird. Das Darlehen ist durch Eintragung einer Grundschuld dinglich zu sichern.
- Die
Bereitstellung der erforderlichen Mittel erfolgt im Haushaltsplan 2002. Der
Betrag wird erst im Haushaltsjahr 2002 zur Auszahlung fällig.
Hinsichtlich der Vereinbarung mit dem AWO-Kreisverband Aschaffenburg
wird gleichzeitig einem Abschluß gemäß Kreisausschußbeschluß vom 10.05.2001
insbesondere bei einer Miete von 16,- DM/qm und einem Grundkostenanteil von 5 %
(wie seither) zugestimmt.