Tagesordnungspunkt
TOP Ö 12: Eilantrag des Kreisrates Trützler auf Behandlung des Themas "Güterverkehr auf den DB-Strecken zwischen Aschaffenburg und Miltenberg sowie Miltenberg und Amorbach"
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.12.2001 SZ-04AG186 |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing gab folgenden Eilantrag des Kreisrates Trützler vom 17.12.2001 bekannt: “Im Namen von Frau Kollegin Euler und mir stelle ich den Antrag, das Thema “Güterverkehr auf den DB-Strecken zwischen Aschaffenburg und Miltenberg sowie Miltenberg und Amorbach” in der heutigen Kreistagssitzung zu behandeln.” Es werde davon ausgegangen, daß der Antrag mit Begründung im Wortlaut allen Kreistagsmitgliedern bekannt sei.
Ober-Reg.Rat Fieger stellt fest, daß der Antrag verspätet
eingegangen sei, jedoch gemäß § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag
und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg auf die Tagesordnung der
heutigen Kreistagssitzung genommen werden könne, wenn er dringlich sei und der
Kreistag seiner Behandlung mehrheitlich zustimme (1. Alternative) oder
sämtliche Mitglieder des Kreistages anwesend seien und kein Mitglied der
Behandlung widerspreche (2. Alternative).
Die Frage, ob der Antrag dringlich sei, könne bejaht werden,
weil die heutige Sitzung die letzte Kreistagssitzung vor dem Wirksamwerden der
Kündigungen durch die DB-Cargo AG zum 01.01. 2002 sei. Der Antrag wäre
nachträglich auf die Tagesordnung der heutigen Kreistagssitzung zu nehmen, wenn
die Mehrheit des Kreistages seiner Behandlung zustimme.
In der daraufhin erfolgten Abstimmung entschied der Kreistag
bei einer Gegenstimme, daß der vorliegende Antrag dringlich ist und auf die
Tagesordnung der heutigen Kreistagssitzung genommen wird.
Ober-Reg.Rat Fieger erklärte weiter, daß die Forderungen der
beiden Kreistagsmitglieder Euler und Trützler inhaltlich zutreffend und zu
unterstützen seien. Der Kreistag habe bereits am 08.03.2001 eine Resolution
verfaßt, die jedoch nicht die erhofften Erfolge gebracht habe. Die betroffenen
Unternehmen hätten bekundet, daß es, wenn sie mit ihren Gütern einmal auf der
Straße seien, kein Zurück geben werde. Ein Beschluß, die Mehrkosten für den
Gütertransport im Landkreis Miltenberg auf Dauer von sechs Monaten zu
übernehmen, wäre rechtswidrig, weil es nicht Aufgabe des Landkreises Miltenberg
sei, Kostenunterdeckungen der DB-Cargo AG zu übernehmen. Es wären Klagen gegen
die Kreisumlage zu befürchten, wenn der Landkreis Miltenberg hier einsteigen
würde (Fürstenfeldbrucker Urteil).
Der Personenverkehr auf der Maintalbahn sei nicht
unwirtschaftlich, im Gegenteil. Im vergangenen Jahr sei der Zugverkehr
erheblich ausgebaut worden. Es gelte jetzt, die Schwachpunkte zu beheben. Auch
der Personenverkehr auf der Strecke Miltenberg – Seckach sei nicht in Gefahr.
Die Deutsche Bahn AG wolle ein Regio-Netz und einen Regio-Manager installieren.
Landrat Schwing wies darauf hin, daß der Kreistag am
08.03.2001 eine Resolution verabschiedet habe und das Antwortschreiben der
Deutschen Bahn AG allen Fraktionen zur Verfügung gestellt worden sei. Leider
wären finanzielle Zuwendungen rechtswidrig.
Kreisrat Trützler betonte, daß es fatal wäre, wenn der
Gütertransport wegen ein paar Monaten von der Schiene auf die Straße verlagert
werden müßte. Die betroffenen Unternehmen, denen sich zwischenzeitlich auch die
Fa. Acordis, Obernburg a.Main, angeschlossen habe, führen derzeit
erfolgversprechende Verhandlungen mit einer privaten Eisenbahngesellschaft, die
den Gütertransport zu den von der DB Cargo AG gekündigten Tarifen durchführen
wolle. Sollten die Verhandlungen positiv beendet werden, wäre die Rückverlegung
von mindestens 3.500 LKW-Frachten von der Schiene auf die Straße abgewendet.
Die Verhandlungen werden jedoch nicht bis zum Jahresende 2001
(Kündigungszeitpunkt der DB Cargo AG) abgeschlossen sein. Aus diesem Grund
seien die Antragsteller der Meinung, der Kreistag Miltenberg sollte dem
Vorschlag des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Mehdorn, folgend
maximal sechs Monate lang den Güterverkehr auf den Strecken Miltenberg –
Aschaffenburg sowie Amorbach – Miltenberg mit maximal 10.000,-- DM/Monat
subventionieren, um den Verhandlungspartnern die Möglichkeit zu geben, ihre
Verhandlungen erfolgreich zu beenden.
Kreisrat Andre
erinnerte daran, daß der Kreistag bereits am 08.03.2001 geschlossen
argumentiert und versprochen habe, zu helfen. Schließlich könne es sich der
Landkreis Miltenberg nicht leisten, daß der ÖPNV verschwinde. Seiner Meinung
nach sollte ein letzter Versuch gestartet und die Verwaltung beauftragt werden,
bei der Deutschen Bahn AG noch einmal zu intervenieren mit dem Ziel, die
Kündigung bis zum Abschluß der Verhandlungen auszusetzen.
Kreisrat Dr. Fahn sagte, er sei auch dafür, daß der
Gütertransport auf der Schiene bleibe. Würde der Kreistag jedoch dem
vorliegenden Antrag zustimmen, würde ein Präzedenzfall geschaffen. Landrat
Schwing habe bereits gesagt, daß eine Subventionierung der Deutschen Bahn AG
für den Landkreis Miltenberg nicht in Frage komme. Nach Meinung von Kreisrat
Dr. Fahn müßte der Landkreis Miltenberg den Druck auf die Deutsche Bahn AG verstärken,
nicht deren Druck nachgeben. Die FWG-Fraktion unterstütze daher den Vorschlag
der CSU-Fraktion.
Kreisrat Dr. Kaiser teilte mit, daß die SPD-Fraktion den
vorliegenden Antrag begrüße. Der Antrag sei ein gutes Signal in Richtung
Deutsche Bahn AG. Es gehe hier um maximal 60.000,-- DM Förderung und um einen
Zeitfaktor von ¼ bis ½ Jahr. Wenn der Landkreis Miltenberg diesbezüglich seine
Bereitschaft erklären würde, wäre das eine gute Sache. Die SPD-Fraktion werde
dem vorliegenden Antrag sowie dem Vorschlag der CSU-Fraktion zustimmen. Die
Verhandlungen wären aber wesentlich aussichtsreicher, wenn seitens des
Landkreises Miltenberg ein Zuschuß signalisiert werden könnte.
Landrat Schwing sagte dazu, ein kleiner Zuschuß dürfte wenig
sinnvoll sein. Würden alle Kosten übernommen, würde ein Präzedenzfall
geschaffen.
Kreisrätin Münzel äußerte, die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen unterstütze Interventionen der Verwaltung bei der Deutschen Bahn AG. Man
habe jedoch Zweifel, ob die Verwaltung damit Erfolg habe, wenn sie nichts
bieten könne. Die Initiative der Kreistagsmitglieder Trützler und Euler halten
die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen für gut, sie sehen aber auch die Frage
der Rechtswidrigkeit. Die Verwaltung sollte daher einen Vorschlag unterbreiten,
wie die Angelegenheit rechtmäßig durchgeführt werden könne. Vielleicht mit
Gründung eines Zweckverbandes?
Landrat Schwing wies darauf hin, daß bis zum Jahresende 2001
nur noch ein paar Tage Zeit verbleiben. Er könne daher nicht empfehlen, bei
Rechtsunsicherheit einen Zuschuß von 60.000,-- DM zu gewähren, zumal es keinen
direkten Verhandlungspartner gebe.
Kreisrat Dr. Linduschka bemerkte, daß es darum gehe, Zeit
für intensive Verhandlungen zu gewinnen. Selbst wenn gerichtlich entschieden
würde, daß eine Subventionierung nicht in Ordnung sei, aber nach sechs Monaten
eine Einigung mit der DB Cargo AG erreicht würde, wären alle Anstrengungen
nicht umsonst gewesen. Allerdings müßte auch der Freistaat Bayern erklären, daß
der Schienenverkehr auf den genannten Strecken bestehen bleibe.
Kreisrat Faust erklärte, er stimme dem vorliegenden Antrag
zu, er habe aber auch für das Verhalten der Deutschen Bahn AG, defizitäre
Bereiche abzubauen, Verständnis. Leider sei durch die Ungehörigkeit der
Deutschen Bahn AG viel Zeit verlorengegangen. Die Meinung, daß auch der
Freistaat Bayern gefordert sei, vertrat Kreisrat Faust ebenfalls. Schließlich
hätten die Kommunen ihren Schuldenstand in den letzten 10 Jahren erhöhen
müssen, während der Freistaat Bayern seinen Schuldenstand habe reduzieren
können.
Kreisrat W. Zöller äußerte, daß fairerweise gesagt werden
müsse, daß der Deutschen Bahn AG seitens der Politik vorgegeben worden sei, aus
den roten Zahlen herauszukommen. Dazu seien Stillegungen erforderlich. Eine
zufriedenstellende Lösung werde es auf Dauer nur geben, wenn das Schienennetz
vom Betrieb getrennt werde. Nur damit bestehe die Chance, unrentable Strecken
weiterzubetreiben.
Kreisrat Bieberle stimmte der Äußerung von Kreisrat W.
Zöller zu, sprach sich aber unabhängig davon dafür aus, dem Antrag der
Kreistagsmitglieder Trützler und Euler zuzustimmen, um Zeit zu gewinnen.
Landrat Schwing wies nochmals darauf hin, daß eine
Subventionierung der DB Cargo AG rechswidrig sei. Sofern der Kreistag dem
vorliegenden Antrag stattgebe, schlage er vor, in den Beschluß aufzunehmen, daß
die Halbjahresfrist ende, wenn die Verhandlungen mit der DB Cargo AG vorzeitig
abgebrochen oder erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Kreistag faßte sodann auf Antrag der Kreistagsmitglieder
Trützler und Euler vom 17.12.2001 mit Stimmenmehrheit folgenden
B e s c h l u ß :
Der Gütertransport auf den DB-Strecken Aschaffenburg –
Miltenberg sowie Miltenberg – Amorbach wird seitens des Landkreises Miltenberg
ab 01.01.2002 maximal auf Dauer von sechs Monaten mit 10.000,-- DM/Monat
subventioniert. Die Halbjahresfrist endet, wenn die Verhandlungen mit der DB
Cargo AG vorzeitig abgebrochen oder erfolgreich abgeschlossen werden.