Tagesordnungspunkt

TOP Ö 12: Eilantrag des Kreisrates Trützler auf Behandlung des Themas "Güterverkehr auf den DB-Strecken zwischen Aschaffenburg und Miltenberg sowie Miltenberg und Amorbach"

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.12.2001   SZ-04AG186 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing gab folgenden Eilantrag des Kreisrates Trützler vom 17.12.2001 bekannt: “Im Namen von Frau Kollegin Euler und mir stelle ich den Antrag, das Thema “Güterverkehr auf den DB-Strecken zwischen Aschaffenburg und Miltenberg sowie Miltenberg und Amorbach” in der heutigen Kreistagssitzung zu behandeln.” Es werde davon ausgegangen, daß der Antrag mit Begründung im Wortlaut allen Kreistagsmitgliedern bekannt sei.

 

Ober-Reg.Rat Fieger stellt fest, daß der Antrag verspätet eingegangen sei, jedoch gemäß § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg auf die Tagesordnung der heutigen Kreistagssitzung genommen werden könne, wenn er dringlich sei und der Kreistag seiner Behandlung mehrheitlich zustimme (1. Alternative) oder sämtliche Mitglieder des Kreistages anwesend seien und kein Mitglied der Behandlung widerspreche (2. Alternative).

 

Die Frage, ob der Antrag dringlich sei, könne bejaht werden, weil die heutige Sitzung die letzte Kreistagssitzung vor dem Wirksamwerden der Kündigungen durch die DB-Cargo AG zum 01.01. 2002 sei. Der Antrag wäre nachträglich auf die Tagesordnung der heutigen Kreistagssitzung zu nehmen, wenn die Mehrheit des Kreistages seiner Behandlung zustimme.

 

In der daraufhin erfolgten Abstimmung entschied der Kreistag bei einer Gegenstimme, daß der vorliegende Antrag dringlich ist und auf die Tagesordnung der heutigen Kreistagssitzung genommen wird.

 

Ober-Reg.Rat Fieger erklärte weiter, daß die Forderungen der beiden Kreistagsmitglieder Euler und Trützler inhaltlich zutreffend und zu unterstützen seien. Der Kreistag habe bereits am 08.03.2001 eine Resolution verfaßt, die jedoch nicht die erhofften Erfolge gebracht habe. Die betroffenen Unternehmen hätten bekundet, daß es, wenn sie mit ihren Gütern einmal auf der Straße seien, kein Zurück geben werde. Ein Beschluß, die Mehrkosten für den Gütertransport im Landkreis Miltenberg auf Dauer von sechs Monaten zu übernehmen, wäre rechtswidrig, weil es nicht Aufgabe des Landkreises Miltenberg sei, Kostenunterdeckungen der DB-Cargo AG zu übernehmen. Es wären Klagen gegen die Kreisumlage zu befürchten, wenn der Landkreis Miltenberg hier einsteigen würde (Fürstenfeldbrucker Urteil).

 

Der Personenverkehr auf der Maintalbahn sei nicht unwirtschaftlich, im Gegenteil. Im vergangenen Jahr sei der Zugverkehr erheblich ausgebaut worden. Es gelte jetzt, die Schwachpunkte zu beheben. Auch der Personenverkehr auf der Strecke Miltenberg – Seckach sei nicht in Gefahr. Die Deutsche Bahn AG wolle ein Regio-Netz und einen Regio-Manager installieren.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, daß der Kreistag am 08.03.2001 eine Resolution verabschiedet habe und das Antwortschreiben der Deutschen Bahn AG allen Fraktionen zur Verfügung gestellt worden sei. Leider wären finanzielle Zuwendungen rechtswidrig.

 

Kreisrat Trützler betonte, daß es fatal wäre, wenn der Gütertransport wegen ein paar Monaten von der Schiene auf die Straße verlagert werden müßte. Die betroffenen Unternehmen, denen sich zwischenzeitlich auch die Fa. Acordis, Obernburg a.Main, angeschlossen habe, führen derzeit erfolgversprechende Verhandlungen mit einer privaten Eisenbahngesellschaft, die den Gütertransport zu den von der DB Cargo AG gekündigten Tarifen durchführen wolle. Sollten die Verhandlungen positiv beendet werden, wäre die Rückverlegung von mindestens 3.500 LKW-Frachten von der Schiene auf die Straße abgewendet. Die Verhandlungen werden jedoch nicht bis zum Jahresende 2001 (Kündigungszeitpunkt der DB Cargo AG) abgeschlossen sein. Aus diesem Grund seien die Antragsteller der Meinung, der Kreistag Miltenberg sollte dem Vorschlag des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Mehdorn, folgend maximal sechs Monate lang den Güterverkehr auf den Strecken Miltenberg – Aschaffenburg sowie Amorbach – Miltenberg mit maximal 10.000,-- DM/Monat subventionieren, um den Verhandlungspartnern die Möglichkeit zu geben, ihre Verhandlungen erfolgreich zu beenden.

 

Kreisrat  Andre erinnerte daran, daß der Kreistag bereits am 08.03.2001 geschlossen argumentiert und versprochen habe, zu helfen. Schließlich könne es sich der Landkreis Miltenberg nicht leisten, daß der ÖPNV verschwinde. Seiner Meinung nach sollte ein letzter Versuch gestartet und die Verwaltung beauftragt werden, bei der Deutschen Bahn AG noch einmal zu intervenieren mit dem Ziel, die Kündigung bis zum Abschluß der Verhandlungen auszusetzen.

 

Kreisrat Dr. Fahn sagte, er sei auch dafür, daß der Gütertransport auf der Schiene bleibe. Würde der Kreistag jedoch dem vorliegenden Antrag zustimmen, würde ein Präzedenzfall geschaffen. Landrat Schwing habe bereits gesagt, daß eine Subventionierung der Deutschen Bahn AG für den Landkreis Miltenberg nicht in Frage komme. Nach Meinung von Kreisrat Dr. Fahn müßte der Landkreis Miltenberg den Druck auf die Deutsche Bahn AG verstärken, nicht deren Druck nachgeben. Die FWG-Fraktion unterstütze daher den Vorschlag der CSU-Fraktion.

 

Kreisrat Dr. Kaiser teilte mit, daß die SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag begrüße. Der Antrag sei ein gutes Signal in Richtung Deutsche Bahn AG. Es gehe hier um maximal 60.000,-- DM Förderung und um einen Zeitfaktor von ¼ bis ½ Jahr. Wenn der Landkreis Miltenberg diesbezüglich seine Bereitschaft erklären würde, wäre das eine gute Sache. Die SPD-Fraktion werde dem vorliegenden Antrag sowie dem Vorschlag der CSU-Fraktion zustimmen. Die Verhandlungen wären aber wesentlich aussichtsreicher, wenn seitens des Landkreises Miltenberg ein Zuschuß signalisiert werden könnte.

 

Landrat Schwing sagte dazu, ein kleiner Zuschuß dürfte wenig sinnvoll sein. Würden alle Kosten übernommen, würde ein Präzedenzfall geschaffen.

 

Kreisrätin Münzel äußerte, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstütze Interventionen der Verwaltung bei der Deutschen Bahn AG. Man habe jedoch Zweifel, ob die Verwaltung damit Erfolg habe, wenn sie nichts bieten könne. Die Initiative der Kreistagsmitglieder Trützler und Euler halten die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen für gut, sie sehen aber auch die Frage der Rechtswidrigkeit. Die Verwaltung sollte daher einen Vorschlag unterbreiten, wie die Angelegenheit rechtmäßig durchgeführt werden könne. Vielleicht mit Gründung eines Zweckverbandes?

 

Landrat Schwing wies darauf hin, daß bis zum Jahresende 2001 nur noch ein paar Tage Zeit verbleiben. Er könne daher nicht empfehlen, bei Rechtsunsicherheit einen Zuschuß von 60.000,-- DM zu gewähren, zumal es keinen direkten Verhandlungspartner gebe.

 

Kreisrat Dr. Linduschka bemerkte, daß es darum gehe, Zeit für intensive Verhandlungen zu gewinnen. Selbst wenn gerichtlich entschieden würde, daß eine Subventionierung nicht in Ordnung sei, aber nach sechs Monaten eine Einigung mit der DB Cargo AG erreicht würde, wären alle Anstrengungen nicht umsonst gewesen. Allerdings müßte auch der Freistaat Bayern erklären, daß der Schienenverkehr auf den genannten Strecken bestehen bleibe.

 

Kreisrat Faust erklärte, er stimme dem vorliegenden Antrag zu, er habe aber auch für das Verhalten der Deutschen Bahn AG, defizitäre Bereiche abzubauen, Verständnis. Leider sei durch die Ungehörigkeit der Deutschen Bahn AG viel Zeit verlorengegangen. Die Meinung, daß auch der Freistaat Bayern gefordert sei, vertrat Kreisrat Faust ebenfalls. Schließlich hätten die Kommunen ihren Schuldenstand in den letzten 10 Jahren erhöhen müssen, während der Freistaat Bayern seinen Schuldenstand habe reduzieren können.

 

Kreisrat W. Zöller äußerte, daß fairerweise gesagt werden müsse, daß der Deutschen Bahn AG seitens der Politik vorgegeben worden sei, aus den roten Zahlen herauszukommen. Dazu seien Stillegungen erforderlich. Eine zufriedenstellende Lösung werde es auf Dauer nur geben, wenn das Schienennetz vom Betrieb getrennt werde. Nur damit bestehe die Chance, unrentable Strecken weiterzubetreiben.

 

Kreisrat Bieberle stimmte der Äußerung von Kreisrat W. Zöller zu, sprach sich aber unabhängig davon dafür aus, dem Antrag der Kreistagsmitglieder Trützler und Euler zuzustimmen, um Zeit zu gewinnen.

 

Landrat Schwing wies nochmals darauf hin, daß eine Subventionierung der DB Cargo AG rechswidrig sei. Sofern der Kreistag dem vorliegenden Antrag stattgebe, schlage er vor, in den Beschluß aufzunehmen, daß die Halbjahresfrist ende, wenn die Verhandlungen mit der DB Cargo AG vorzeitig abgebrochen oder erfolgreich abgeschlossen werden.

 

Der Kreistag faßte sodann auf Antrag der Kreistagsmitglieder Trützler und Euler vom 17.12.2001 mit Stimmenmehrheit folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Der Gütertransport auf den DB-Strecken Aschaffenburg – Miltenberg sowie Miltenberg – Amorbach wird seitens des Landkreises Miltenberg ab 01.01.2002 maximal auf Dauer von sechs Monaten mit 10.000,-- DM/Monat subventioniert. Die Halbjahresfrist endet, wenn die Verhandlungen mit der DB Cargo AG vorzeitig abgebrochen oder erfolgreich abgeschlossen werden.

 

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