Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Anpassung der Wertstoffhof-Richtlinien des Landkreises Miltenberg und Maßnahmen gegen die mißbräuchliche Nutzung der Wertstoffhöfe
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 10.12.2001 SZ-04A1CTG |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Reg.Amtmann Röcklein wies darauf hin, daß der Wertstoffhof
Erlenbach a.Main seit drei Jahren in Betrieb sei. Nachdem auf Wunsch des
Ausschusses für Natur- und Umweltschutz über die Nutzung dieser Anlage bereits
mehrfach berichtet worden sei, werde heute vorgeschlagen, die Erfahrungen der
drei Berichtsjahre umzusetzen und die Wertstoffhof-Richtlinien aus dem Jahr
1998 an die geänderte Abfallgebührensatzung anzupassen sowie Maßnahmen zu
ergreifen, um den Mißbrauch der Anlagen durch unberechtigte landkreisfremde
Anlieferer und unberechtigte Gewerbeanlieferungen zu unterbinden.
1. Aufgrund der Erfahrungen der letzten drei
Jahre werde eine Reduzierung der “Freimengen” vorgeschlagen. Die neuen
Freimengen reichen für den Großteil der Anlieferungen aus dem privaten Bereich
aus. Jedoch sollten gewerbliche Anlieferungen ausgegrenzt bzw.
gebührenpflichtig gemacht werden. Gleichzeitig sollen die neuen Freimengen an
die Staffelpreisregelung der Abfallgebührensatzung angepaßt werden. Künftig
sollen Freimengen nur noch bis 200 kg betragen und für alle gebührenpflichtigen
Anlieferungen bis 200 kg die satzungsgemäßen Staffelpreise ohne Unterscheidung
der Abfallart gelten. Ab 200 kg seien Anlieferungen gebührenpflichtig und
müssen verwogen werden. Ausnahmen:
Grüngutanlieferungen aus Eichenbühl, Elsenfeld und Erlenbach a.Main (Gemeinden
ohne Grüngutsammelplätze) aus dem privaten Bereich und an die kommunale
Müllabfuhr angeschlossenen Grundstücken seien unbegrenzt gebührenfrei.
Grundlage hierfür sei das Grüngutkonzept des Landkreises Miltenberg. Im Detail
ergeben sich Änderungen aus den übersandten Wertstoffhof-Richtlinien, die es
künftig in einer Fassung für Privathaushalte und einer eigenen Fassung für
Handwerk und Gewerbe geben werde.
2. Im Frühjahr und Herbst 2001 seien jeweils über
zwei Monate Aufzeichnungen über die Kfz-Kennzeichen der gebührenfreien
Anlieferungen geführt und ausgewertet worden. Ergebnis: Zwischen 1,8 % und 3,1
% der Fahrzeuge hätten “AB” und zwischen 3,1 % und 5,1 % weder “MIL”, noch “AB”
getragen. Deshalb sollen ab 01.01.2002 für gebührenpflichtige Anlieferungen mit
fremden Kfz-Kennzeichen zusätzliche Angaben verlangt werden, um Anlieferungen
nachprüfen und mißbräuchliche Nutzung aufdecken zu können.
Nach kurzer Diskussion faßte der Ausschuß für Natur- und
Umweltschutz einstimmig folgenden
B e s c h l u ß :
Die von der Landkreisverwaltung überarbeiteten und
vorgestellten Wertstoff-Richtlinien werden ab 01.01.2002 eingeführt. Die
Landkreisverwaltung wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen, wie
beispielsweise die Erhebung ergänzender Angaben von Anlieferungen, den
Mißbrauch durch landkreisfremde Anlieferer und unberechtigte
Gewerbeanlieferungen so weit möglich zu unterbinden.