Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Anpassung der Wertstoffhof-Richtlinien des Landkreises Miltenberg und Maßnahmen gegen die mißbräuchliche Nutzung der Wertstoffhöfe

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.12.2001   SZ-04A1CTG 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Reg.Amtmann Röcklein wies darauf hin, daß der Wertstoffhof Erlenbach a.Main seit drei Jahren in Betrieb sei. Nachdem auf Wunsch des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz über die Nutzung dieser Anlage bereits mehrfach berichtet worden sei, werde heute vorgeschlagen, die Erfahrungen der drei Berichtsjahre umzusetzen und die Wertstoffhof-Richtlinien aus dem Jahr 1998 an die geänderte Abfallgebührensatzung anzupassen sowie Maßnahmen zu ergreifen, um den Mißbrauch der Anlagen durch unberechtigte landkreisfremde Anlieferer und unberechtigte Gewerbeanlieferungen zu unterbinden.

 

1.  Aufgrund der Erfahrungen der letzten drei Jahre werde eine Reduzierung der “Freimengen” vorgeschlagen. Die neuen Freimengen reichen für den Großteil der Anlieferungen aus dem privaten Bereich aus. Jedoch sollten gewerbliche Anlieferungen ausgegrenzt bzw. gebührenpflichtig gemacht werden. Gleichzeitig sollen die neuen Freimengen an die Staffelpreisregelung der Abfallgebührensatzung angepaßt werden. Künftig sollen Freimengen nur noch bis 200 kg betragen und für alle gebührenpflichtigen Anlieferungen bis 200 kg die satzungsgemäßen Staffelpreise ohne Unterscheidung der Abfallart gelten. Ab 200 kg seien Anlieferungen gebührenpflichtig und müssen verwogen werden.  Ausnahmen: Grüngutanlieferungen aus Eichenbühl, Elsenfeld und Erlenbach a.Main (Gemeinden ohne Grüngutsammelplätze) aus dem privaten Bereich und an die kommunale Müllabfuhr angeschlossenen Grundstücken seien unbegrenzt gebührenfrei. Grundlage hierfür sei das Grüngutkonzept des Landkreises Miltenberg. Im Detail ergeben sich Änderungen aus den übersandten Wertstoffhof-Richtlinien, die es künftig in einer Fassung für Privathaushalte und einer eigenen Fassung für Handwerk und Gewerbe geben werde.

 

2.  Im Frühjahr und Herbst 2001 seien jeweils über zwei Monate Aufzeichnungen über die Kfz-Kennzeichen der gebührenfreien Anlieferungen geführt und ausgewertet worden. Ergebnis: Zwischen 1,8 % und 3,1 % der Fahrzeuge hätten “AB” und zwischen 3,1 % und 5,1 % weder “MIL”, noch “AB” getragen. Deshalb sollen ab 01.01.2002 für gebührenpflichtige Anlieferungen mit fremden Kfz-Kennzeichen zusätzliche Angaben verlangt werden, um Anlieferungen nachprüfen und mißbräuchliche Nutzung aufdecken zu können.

 

Nach kurzer Diskussion faßte der Ausschuß für Natur- und Umweltschutz einstimmig folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Die von der Landkreisverwaltung überarbeiteten und vorgestellten Wertstoff-Richtlinien werden ab 01.01.2002 eingeführt. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen, wie beispielsweise die Erhebung ergänzender Angaben von Anlieferungen, den Mißbrauch durch landkreisfremde Anlieferer und unberechtigte Gewerbeanlieferungen so weit möglich zu unterbinden.

 

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