Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 08.10.2001: Hinweis des Kreisrates Schmedding
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.12.2001 SZ-04A1CTG |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing teilte mit, daß Kreisrat Schmedding am
24.10.2001 auf folgendes aufmerksam gemacht habe: Im ersten Satz des letzten
Absatzes vor dem Beschluß bezüglich des Antrages auf Änderung der
Abfallwirtschaftssatzung (Seite 4, Punkt 2 der Niederschrift über die Sitzung
des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz vom 08.10.2001) muß es richtig
heißen: “ . . . . . und das 90 l-Gefäß (nicht 60 l-Gefäß)
eingeführt habe.”
Landrat Schwing schlug vor, deswegen nicht die Niederschrift
zu ändern, zumal der Hinweis in der Niederschrift über die heutige Sitzung
enthalten sei. Er bat die Ausschußmitglieder, in dem ihnen übersandten Exemplar
der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz
vom 08.10.2001 die Zahl “60” in “90” zu ändern.
Die Ausschußmitglieder erklärten sich damit einstimmig
einverstanden.
Ansonsten gilt die Niederschrift über die Sitzung des
Ausschusses für Natur- und Umweltschutz vom 08.10.2001 als anerkannt.