Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Bericht über die "Hilfe zur Arbeit" im Jahr 2001 sowie Abschluß eines Kooperationsvertrages mit dem Arbeitsamt

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.11.2001   SZ-049ZBKW 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verw.Inspektor Henn-Mücke gab folgenden Bericht:

 

Im Zeitraum 01.01. bis 15.11.2001 haben insgesamt 3.060 Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Von diesen Hilfeempfängern wurden dem Sachbereich Hilfe zur Arbeit 161 Personen mit dem Vermerk “Arbeit generell zumutbar” gemeldet.

 

Leider konnte auch in diesem Jahr wegen des mehrmonatigen krankheitsbedingten Ausfalls des in erster Linie zuständigen Mitarbeiters die Hilfe zur Arbeit nicht mit den eingeplanten 1,5 Mitarbeitern ausgeführt werden. Hinzu kam noch ein Stellenwechsel im Bereich Hilfe zur Arbeit, so daß zusätzlich Einarbeitungsverluste entstanden sind. Trotzdem wurden im Jahr 2001 bisher folgende Maßnahmen durchgeführt:

1.      Gemeinnützige Arbeit: 106 Personen (ca. 23.366 Std., entspricht 46.732,-- DM an Mehraufwandsentschädigung, Stand 31.10.01);

2.      Gemeinnützige Arbeitsverträge: 10 Personen (davon 6 mit Beginn im Jahr 2001, 9 Arbeitsverträge mit dem Landkreis, 1 Arbeitsvertrag mit einer Gemeinde mit Bewilligung eines Lohnkostenzuschusses durch das Sozialamt);

3.      Gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung (gAÜ im bfz Aschaffenburg): 5 Personen;

4.      Qualifizierungskurs für Frauen in Aschaffenburg (Donner + Partner – ESF-gefördert): 5 Personen;

5.      Qualifizierungskurs zur Fachkraft für Bürokommunikation und Vertriebsunterstützung in Aschaffenburg (Willi Marketing AG – ESF-gefördert): 2 Personen;

6.      Qualifizierungskurs für Frauen in Miltenberg (bfz – ESF-gefördert): 18 Personen;

7.      Sprachkurse für Ausländer die keinen Anspruch auf Arbeitsamtskurse haben: 5 Personen;

8.      Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber (1. Arbeitsmarkt): 6 Personen.

9.      Praktikum bei Firmen (ohne Lohnanspruch, mit Mehraufwandsentschädigung): 1 Person.

 

Auf Seite 3 der übersandten Haushaltsübersicht ist eine Tabelle abgedruckt, die das Verhältnis der Sozialhilfenettoaufwendungen zu den Ausgaben der Hilfe zur Arbeit darstellt. Nachdem bereits im Jahr 2000 der Bereich Hilfe zur Arbeit längere Zeit un- bzw. unterbesetzt war, gingen auch die Aufwendungen für die Hilfe zur Arbeit zurück. In diesem Jahr werden wir am Jahresende voraussichtlich sogar noch geringere Ausgaben im Bereich der Hilfe zur Arbeit haben. Gleichwohl sinken die Aufwendungen für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt weiter. Das hängt sicherlich teilweise auch an der guten konjunkturellen Entwicklung der vergangenen Jahre. Zu einem gewissen Anteil wirkt sich aber zweifellos auch die seit 1996 begonnene Hilfe zur Arbeit aus. Die Maßnahmen mit relativ hohen Aufwendungen in den Jahren 1998 und 1999 wirken bis heute noch nach. Wieviel von den Einsparungen der Hilfe zur Arbeit zugerechnet werden kann läßt sich kaum genau feststellen.

 


 

Verhältnis der Jahresaufwendungen lfd. HLU (Netto) zu Hilfe zur Arbeit (HzA)

 

1997

1998

1999

2000

Nettoaufwand HLU

7.830.844,03 DM

6.794.240,13 DM

6.065.859,60 DM

5.770.413,62 DM

Aufwand HzA

338.207,20 DM

512.816,66 DM

528.699,36 DM

337.012,51 DM

Summe

8.169.051,23 DM

7.307.056,79 DM

6.594.558,96 DM

6.107.426,13 DM

 

Für das nächste Jahr sind Ausgaben in Höhe von umgerechnet ca. 461.000,00 DM im Bereich Hilfe zur Arbeit geplant. Ziel sollte vermehrt die Vermittlung von arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger in den 1. Arbeitsmarkt, auch durch Bewilligung von Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber, sein. Der Haushaltsansatz 2002 setzt sich wie folgt zusammen:

Ca. 15 Lohnkostenzuschüsse

195.000,00 DM

Ca.  6 Arbeitsverträge mit dem Landkreis

120.000,00 DM

Ca. 30.000 Stunden gemeinnützige Arbeit (ohne Asylbereich)

60.000,00 DM

Fahrtkosten gemeinnützige Arbeit

16.000,00 DM

Sonstige Maßnahmen (Gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung, Praktika, Sprachkurse, Fahrtkosten “Telekommunikation”)

70.000,00 DM

Gesamtansatz:

461.000,00 DM

 

Nach dem Bundessozialhilfegesetz und dem SGB III sollen Kooperationsvereinbarungen zwischen den Sozial- und den Arbeitsämtern abgeschlossen werden, um die Arbeitsvermittlung weiter zu verbessern. Am 23.11.2001 wurde deshalb ein Koorperationsvertrag zwischen dem Arbeitsamt Aschaffenburg und den Sozialämtern der Stadt Aschaffenburg und den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg abgeschlossen. Durch diesen Vertrag soll die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitsamt und den Sozialämtern intensiver werden. Ziel des Kooperationsvertrages ist die unbürokratische und flexible Hilfeleistung für arbeitslose und vermittlungsfähige Sozialhilfe- und Kombileistungsempfänger (= Empfänger von Arbeitslosenhilfe und ergänzender Sozialhilfe), um sie in den ersten Arbeitsmarkt zurückzuführen. Zukünftig wird ein gemeinsames jährliches Arbeitsmarktprogramm durch das Arbeitsamt und die Gebietskörperschaften erstellt., abgestimmt durch eine Lenkungsgruppe.

 

Die wesentlichen Punkte des Kooperationsvertrages sind:

 

1.      Öffnung der Förderangebote der Arbeitsverwaltung für Sozialhilfeempfänger

Hierbei beteiligt sich die jeweilige Kommune an den Kosten für den Sozialhilfeempfänger. Diese Öffnung gilt für alle Angebote des Arbeitsamtes, beispielsweise:

·         Berufliche Integration (etwa Vermittlung in Trainingsmaßnahmen)

·         Berufliche Ersteingliederung von Jugendlichen

·         Weiterbildungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

 

2.      Beteiligung des Arbeitsamtes an der gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung (gAÜ)

Diese wurde bislang von den drei Kommunen in Zusammenarbeit mit dem beruflichen Fortbildungszentrum (bfz) durchgeführt. Dabei schließt das bfz einen Arbeitsvertrag mit vermittelbaren Sozialhilfeempfängern für die Dauer von 11 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraumes bemüht sich das bfz darum, die Arbeitnehmer zu qualifizieren und in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Diese Maßnahme wurde mit der Dauer von drei Jahren vom Bayer. Arbeitsmarktfonds gefördert. Die Förderung läuft am 31.12.2001 aus. Seit Beginn der gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung 1999 wurden von insgesamt 140 Personen 81 in den ersten Arbeitsmarkt integriert. Aufgrund des Erfolges der gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung wird dieses Projekt durch die Kommunen und das Arbeitsamt mit dem bfz fortgeführt. Das Arbeitsamt bringt Arbeitslosengeldbezieher in die gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung ein. Vorgesehen ist ein Jahresschnitt von 35 Teilnehmern. Dabei wird zum ersten Mal eine Teilzeitmaßnahme für zehn Teilnehmer durchgeführt. Dies ist besonders für Alleinerziehende ein großer Fortschritt. Vorgesehen ist die Aufteilung der Teilnehmer der gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung: 50 % durch das Arbeitsamt, jeweils 20 % durch die Stadt Aschaffenburg und den Landkreis Aschaffenburg und 10 % durch den Landkreis Miltenberg. Die Kosten werden in Höhe einer Monatspauschale von 1.200,00 DM pro Vollzeitteilnehmer und 850,00 DM pro Teilzeitteilnehmer getragen. Bei “Kombi-Leistungsempfängern” werden diese Kosten im Verhältnis 1 (SHTr) : 2 (Arbeitsamt) aufgeteilt. Durch das GAÜ-Einkommen fallen die Sozialhilfeempfänger im Regelfall aus dem Sozialhilfebezug heraus.

 

3.    Einrichtung einer Koordinierungsstelle (KOST)

Diese Koordinationsstelle wird mit 2 Fachkräften sowie einer halben  Verwaltungskraft beim Arbeitsamt Aschaffenburg eingerichtet. Sie bereitet individuelle Eingliederungsvereinbarungen vor, berät, betreut und vermittelt arbeitslose Sozialhilfeempfänger und Bezieher von Kombi-Leistungen. Dabei sind die Sozialämter der Gebietskörperschaften erste Anlaufstelle. Die Fachkräfte der Hilfe zur Arbeit bei den Kommunen führen eine Vorauswahl durch und arbeiten eng mit der Koordinierungsstelle zusammen. Sie verweisen die Kunden zur Arbeitslosmeldung an das Arbeitsamt; die arbeitsfähigen Personen danach an die Koordinierungsstelle. Durch die Einrichtung der Koordinierungsstelle beim Arbeitsamt werden für die Kunden doppelte Wege vermieden. In modellhafter Weise wird bürgerfreundlich und unbürokratisch die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsamt und den Sozialämtern erprobt. Unabhängig vom zuständigen Träger soll die Einzelfallhilfe schnell erfolgen. Für die Kombi-Leistungsempfänger des Landkreises Miltenberg sind Außenstellen der KOST geplant. Für die Koordinierungsstelle wurden Mittel aus dem Bayer. Arbeitsmarktfonds beantragt und zwischenzeitlich zugesagt. Der Arbeitsmarktfonds trägt auf die Dauer von drei Jahren durchschnittlich 80 % der Personalkosten, ebenso 80 % der Sachausstattung; den Rest finanzieren  das Arbeitsamt und die Kommunen und zwar 50 % Arbeitsamt, 20 %  jeweils Stadt und Landkreis Aschaffenburg, 10 %. Landkreis Miltenberg. Der insoweit auf uns entfallende Kostenanteil wird sich in einem Bereich um jährlich 5.000,00 DM bewegen.

 

Mit dieser in Unterfranken einmaligen Kooperationsvereinbarung und Einrichtung einer Koordinationsstelle beim Arbeitsamt werden neue Zeichen im gemeinsamen Bemühen zur Schaffung besserer Lebensqualitäten für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger gesetzt.

 

Landrat Schwing dankte abschließend allen, die bisher am Projekt “Hilfe zur Arbeit” mitgearbeitet haben, insbesondere den Mitarbeitern des Sozialamtes.

 

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