Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Bericht über die "Hilfe zur Arbeit" im Jahr 2001 sowie Abschluß eines Kooperationsvertrages mit dem Arbeitsamt
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.11.2001 SZ-049ZBKW |
Beschluss: | noch nicht festgelegt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verw.Inspektor
Henn-Mücke gab folgenden Bericht:
Im Zeitraum 01.01. bis
15.11.2001 haben insgesamt 3.060 Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt
erhalten. Von diesen Hilfeempfängern wurden dem Sachbereich Hilfe zur Arbeit
161 Personen mit dem Vermerk “Arbeit generell zumutbar” gemeldet.
Leider konnte auch in
diesem Jahr wegen des mehrmonatigen krankheitsbedingten Ausfalls des in erster
Linie zuständigen Mitarbeiters die Hilfe zur Arbeit nicht mit den eingeplanten
1,5 Mitarbeitern ausgeführt werden. Hinzu kam noch ein Stellenwechsel im
Bereich Hilfe zur Arbeit, so daß zusätzlich Einarbeitungsverluste entstanden
sind. Trotzdem wurden im Jahr 2001 bisher folgende
Maßnahmen durchgeführt:
1.
Gemeinnützige Arbeit: 106 Personen (ca. 23.366 Std.,
entspricht 46.732,-- DM an Mehraufwandsentschädigung, Stand 31.10.01);
2.
Gemeinnützige Arbeitsverträge: 10 Personen (davon 6 mit
Beginn im Jahr 2001, 9 Arbeitsverträge mit dem Landkreis, 1 Arbeitsvertrag mit
einer Gemeinde mit Bewilligung eines Lohnkostenzuschusses durch das Sozialamt);
3.
Gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung (gAÜ im bfz Aschaffenburg): 5
Personen;
4.
Qualifizierungskurs für Frauen in Aschaffenburg (Donner + Partner
– ESF-gefördert): 5 Personen;
5.
Qualifizierungskurs zur Fachkraft für Bürokommunikation und
Vertriebsunterstützung in Aschaffenburg (Willi Marketing AG – ESF-gefördert): 2
Personen;
6.
Qualifizierungskurs für Frauen in Miltenberg (bfz –
ESF-gefördert): 18 Personen;
7.
Sprachkurse für Ausländer die keinen Anspruch auf Arbeitsamtskurse
haben: 5 Personen;
8.
Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber (1. Arbeitsmarkt): 6
Personen.
9.
Praktikum bei Firmen (ohne Lohnanspruch, mit
Mehraufwandsentschädigung): 1 Person.
Auf Seite 3 der übersandten Haushaltsübersicht ist eine Tabelle abgedruckt, die das Verhältnis der Sozialhilfenettoaufwendungen zu den Ausgaben der Hilfe zur Arbeit darstellt. Nachdem bereits im Jahr 2000 der Bereich Hilfe zur Arbeit längere Zeit un- bzw. unterbesetzt war, gingen auch die Aufwendungen für die Hilfe zur Arbeit zurück. In diesem Jahr werden wir am Jahresende voraussichtlich sogar noch geringere Ausgaben im Bereich der Hilfe zur Arbeit haben. Gleichwohl sinken die Aufwendungen für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt weiter. Das hängt sicherlich teilweise auch an der guten konjunkturellen Entwicklung der vergangenen Jahre. Zu einem gewissen Anteil wirkt sich aber zweifellos auch die seit 1996 begonnene Hilfe zur Arbeit aus. Die Maßnahmen mit relativ hohen Aufwendungen in den Jahren 1998 und 1999 wirken bis heute noch nach. Wieviel von den Einsparungen der Hilfe zur Arbeit zugerechnet werden kann läßt sich kaum genau feststellen.
Verhältnis
der Jahresaufwendungen lfd. HLU (Netto) zu Hilfe zur Arbeit (HzA) |
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1997 |
1998 |
1999 |
2000 |
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Nettoaufwand HLU |
7.830.844,03 DM |
6.794.240,13 DM |
6.065.859,60 DM |
5.770.413,62 DM |
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Aufwand HzA |
338.207,20 DM |
512.816,66 DM |
528.699,36 DM |
337.012,51 DM |
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Summe |
8.169.051,23 DM |
7.307.056,79 DM |
6.594.558,96 DM |
6.107.426,13 DM |
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Für das nächste Jahr
sind Ausgaben in Höhe von umgerechnet ca. 461.000,00 DM im Bereich Hilfe zur
Arbeit geplant. Ziel sollte vermehrt die Vermittlung von arbeitsfähigen
Sozialhilfeempfänger in den 1. Arbeitsmarkt, auch durch Bewilligung von
Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber, sein. Der Haushaltsansatz 2002 setzt
sich wie folgt zusammen: |
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Ca. 15
Lohnkostenzuschüsse |
195.000,00 DM |
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Ca.
6 Arbeitsverträge mit dem Landkreis |
120.000,00 DM |
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Ca. 30.000 Stunden gemeinnützige
Arbeit (ohne Asylbereich) |
60.000,00 DM |
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Fahrtkosten gemeinnützige Arbeit |
16.000,00 DM |
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Sonstige Maßnahmen (Gemeinnützige
Arbeitnehmerüberlassung, Praktika, Sprachkurse, Fahrtkosten
“Telekommunikation”) |
70.000,00 DM |
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Gesamtansatz: |
461.000,00 DM |
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Nach dem Bundessozialhilfegesetz und dem SGB III sollen Kooperationsvereinbarungen zwischen den Sozial- und den Arbeitsämtern abgeschlossen werden, um die Arbeitsvermittlung weiter zu verbessern. Am 23.11.2001 wurde deshalb ein Koorperationsvertrag zwischen dem Arbeitsamt Aschaffenburg und den Sozialämtern der Stadt Aschaffenburg und den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg abgeschlossen. Durch diesen Vertrag soll die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitsamt und den Sozialämtern intensiver werden. Ziel des Kooperationsvertrages ist die unbürokratische und flexible Hilfeleistung für arbeitslose und vermittlungsfähige Sozialhilfe- und Kombileistungsempfänger (= Empfänger von Arbeitslosenhilfe und ergänzender Sozialhilfe), um sie in den ersten Arbeitsmarkt zurückzuführen. Zukünftig wird ein gemeinsames jährliches Arbeitsmarktprogramm durch das Arbeitsamt und die Gebietskörperschaften erstellt., abgestimmt durch eine Lenkungsgruppe.
Die wesentlichen Punkte des Kooperationsvertrages sind:
1. Öffnung
der Förderangebote der Arbeitsverwaltung für Sozialhilfeempfänger
Hierbei beteiligt sich die jeweilige Kommune an den Kosten für den Sozialhilfeempfänger. Diese Öffnung gilt für alle Angebote des Arbeitsamtes, beispielsweise:
· Berufliche Integration (etwa Vermittlung in Trainingsmaßnahmen)
· Berufliche Ersteingliederung von Jugendlichen
· Weiterbildungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
2. Beteiligung des Arbeitsamtes an der gemeinnützigen
Arbeitnehmerüberlassung (gAÜ)
Diese wurde bislang von den drei
Kommunen in Zusammenarbeit mit dem beruflichen Fortbildungszentrum (bfz)
durchgeführt. Dabei schließt das bfz einen Arbeitsvertrag mit vermittelbaren
Sozialhilfeempfängern für die Dauer von 11 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraumes
bemüht sich das bfz darum, die Arbeitnehmer zu qualifizieren und in den ersten
Arbeitsmarkt zu vermitteln. Diese Maßnahme wurde mit der Dauer von drei Jahren
vom Bayer. Arbeitsmarktfonds gefördert. Die Förderung läuft am 31.12.2001 aus.
Seit Beginn der gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung 1999 wurden von
insgesamt 140 Personen 81 in den ersten Arbeitsmarkt integriert. Aufgrund des
Erfolges der gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung wird dieses Projekt durch
die Kommunen und das Arbeitsamt mit dem bfz fortgeführt. Das Arbeitsamt bringt
Arbeitslosengeldbezieher in die gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung ein.
Vorgesehen ist ein Jahresschnitt von 35 Teilnehmern. Dabei wird zum ersten Mal
eine Teilzeitmaßnahme für zehn Teilnehmer durchgeführt. Dies ist besonders für
Alleinerziehende ein großer Fortschritt. Vorgesehen ist die Aufteilung der
Teilnehmer der gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung: 50 % durch das
Arbeitsamt, jeweils 20 % durch die Stadt Aschaffenburg und den Landkreis
Aschaffenburg und 10 % durch den Landkreis Miltenberg. Die Kosten werden in
Höhe einer Monatspauschale von 1.200,00 DM pro Vollzeitteilnehmer und 850,00 DM
pro Teilzeitteilnehmer getragen. Bei “Kombi-Leistungsempfängern” werden diese
Kosten im Verhältnis 1 (SHTr) : 2 (Arbeitsamt) aufgeteilt. Durch das
GAÜ-Einkommen fallen die Sozialhilfeempfänger im Regelfall aus dem
Sozialhilfebezug heraus.
3.
Einrichtung einer Koordinierungsstelle (KOST)
Diese
Koordinationsstelle wird mit 2 Fachkräften sowie einer halben Verwaltungskraft beim Arbeitsamt
Aschaffenburg eingerichtet. Sie bereitet individuelle
Eingliederungsvereinbarungen vor, berät, betreut und vermittelt arbeitslose
Sozialhilfeempfänger und Bezieher von Kombi-Leistungen. Dabei sind die
Sozialämter der Gebietskörperschaften erste Anlaufstelle. Die Fachkräfte der
Hilfe zur Arbeit bei den Kommunen führen eine Vorauswahl durch und arbeiten eng
mit der Koordinierungsstelle zusammen. Sie verweisen die Kunden zur
Arbeitslosmeldung an das Arbeitsamt; die arbeitsfähigen Personen danach an die
Koordinierungsstelle. Durch die Einrichtung der Koordinierungsstelle beim
Arbeitsamt werden für die Kunden doppelte Wege vermieden. In modellhafter Weise
wird bürgerfreundlich und unbürokratisch die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsamt
und den Sozialämtern erprobt. Unabhängig vom zuständigen Träger soll die
Einzelfallhilfe schnell erfolgen. Für die Kombi-Leistungsempfänger des
Landkreises Miltenberg sind Außenstellen der KOST geplant. Für die
Koordinierungsstelle wurden Mittel aus dem Bayer. Arbeitsmarktfonds beantragt
und zwischenzeitlich zugesagt. Der Arbeitsmarktfonds trägt auf die Dauer von
drei Jahren durchschnittlich 80 % der Personalkosten, ebenso 80 % der
Sachausstattung; den Rest finanzieren
das Arbeitsamt und die Kommunen und zwar 50 % Arbeitsamt, 20 % jeweils Stadt und Landkreis Aschaffenburg, 10
%. Landkreis Miltenberg. Der insoweit auf uns entfallende Kostenanteil wird
sich in einem Bereich um jährlich 5.000,00 DM bewegen.
Mit dieser in Unterfranken
einmaligen Kooperationsvereinbarung und Einrichtung einer Koordinationsstelle
beim Arbeitsamt werden neue Zeichen im gemeinsamen Bemühen zur Schaffung
besserer Lebensqualitäten für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger gesetzt.
Landrat Schwing dankte abschließend
allen, die bisher am Projekt “Hilfe zur Arbeit” mitgearbeitet haben,
insbesondere den Mitarbeitern des Sozialamtes.